Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Definierst Du einen Realkredit mit einer Beleihungsgrenze ≤60% des Beleihungswerts, also das Gegenteil des sog. Personalkredits? Oder meinst Du damit nicht grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite? Ich frage, weil wir hier schon einmal diesbzgl. eine Diskussion hatten. Dabei war es darum gegangen, ob in einer Entscheidung eines Gerichts mit dem Wort "Realkredit" die Kredite mit einer Beleihungsgrenze ≤60% des Beleihungswerts gemeint seien oder nicht grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite. Dazu gab es keine abschließende Klärung.
    Ja, ich erinnere mich. Und ich bleibe bei meiner Ansicht, dass in der Juristerei alle durch Grundpfandrechte besicherten Kredite als Realkredit bezeichnet werden. Die Beleihungshöhe spielt dabei, anders als bei den Bankern, die da differenzierter zwischen Realanteil (bis 60% BW) und Personalanteil (ab 60% BW) unterscheiden, keine Rolle.

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, ich weiß es wirklich (noch) nicht, weil ich wie vorab einmal geschrieben auch keine Historie zum Vergleich vorhalte, sondern einfach alle paar Tage durchscrolle und versuche, mich an bereits Bekanntes zu erinnern. Mal sehen, ob mir das diesmal wieder gelingt...

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So "händisch" mache ich das auch, deshalb wäre mir ein hilfreicher Tipp gelegen gekommen......

  5. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vielleicht sortiert Herr Herrmann bei test.de die Einträge zukünftig nach dem Datum des Eintrags. Also, aktuell sehe ich 10 Einträge (10 gerichtliche Erfolge, 0 außergerichtliche Erfolge) in November 2015 - und merke außerdem, dass die Zahl in der Suchleiste meines Browsers von vor ein paar Tagen (15x) inklusive des Datums "11.2015" aus den Kommentaren war, was natürlich Unsinn war. Naja, so wie es aussieht, bedeutet das, dass es keine neuen Einträge seit meinem letzten Beitrag dazu gab. Sorry! Nebenbei: Mit dieser Suchmethode ("11.2015", demnächst "12.2015" im Browser) findet man - siehe Hinweis von ducinici - natürlich keine neuen Einträge zu Erfolgen aus den Monaten davor.

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also ich sehe ein neues Urteil....


    @Eughen...das Aktenzeichen hast Du ja, bei der Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer vom jeweiligen Gericht anrufen, fragen ob rechtskräftig,
    wenn nein, Az der nächsten Instanz. Dann dort in der Geschäftsstelle des jeweiligen Senates (ist die erste Nummer des Az.) anrufen, nachfragen.
    Wenn nein, ggf. in der Geschäftstelle des XI.Senates vom BGH anrufen...


  7. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, das ist mir doch klar (habe ich auch schon so gemacht). Aber mir ging es doch darum, ob es Möglichkeiten gibt, ohne Az. zu erfahren, was alles bzgl. WR aktuell beim BGH anhängig ist. Woher soll man denn allerlei Az. zu sämtlichen WR-Klagen haben, die bis zum BGH vorgedrungen sind?

    PS: Und um welches neue Urteil es geht, welches Du gesehen hast, verrätst Du uns noch?
    PPS: Ah, dieses hier - offenbar wird da jetzt immer "neu" hinzugefügt, nett.
    DKB Deutsche Kreditbank AG, Kreditverträge vom 10.04./16.04.2007 und vom 30.04.2007
    Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 07.07.2015 (nicht rechtskräftig)
    Aktenzeichen: 6 O 8269/14
    Klägervertreter: Rechtsanwalt Jürgen Schwarz, Neumarkt
    [neu 27.11.2015]

  8. Avatar von Mentor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @MrSpeedy und @Harley

    Auch ich habe dieselbe WRB meine ist aus 2010.
    Mein Anwalt hat mir bisher mirgeteilt, dass in den Parallelverfahren, welche dieselbe Widerrufsbelehrung zum Gegenstand haben, eine gerichtliche Entscheidung momentan nicht abzusehen ist.
    Damit die Sache nicht verwirkt haben wir das ganze jetzt mal an Bundesverband deutscher Banken gegeben, um das Ombudsmannverfahren einzuschalten. Die bezeichente Bank muss ja mächtig mit dem Rücken zu Wand stehen,
    die Stellungsnahme ihrerseits ist bereits mit den typischen Gegenargumenten....Verwirkung..Rechtsmissbrauch... usw. gekommen.
    Ich warte weiterhin noch ab, ob sich ein Urteil unserer WRB betreffend abzeichnen wird.

  9. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Moin zusammen,

    bin in Vorbereitung einer Klage gegen die DSL-Bank, WRB 2005.
    Am LG Bonn hat man nach Auskunft m. Anwalts gute Aussichten auf Anerkennung des Widerrufs, jedenfalls mit diser WRB. Jedoch wird in Bonn nach wie vor kein Nutzungsersatz zugestanden. Deshalb würde ich gern am LG Bremen klagen, weiss aber nicht, wie die sich positioniert haben.
    Hat einer von euch Erfahrungen mit dem LG Bremen?
    Vielen Dank!!!

  10. Avatar von Lisa1981
    Lisa1981 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    spricht etwas dagegen, die Bank zu bitten, den Vertrag bzgl. Widerrufsbelehrung zu überprüfen? Wenn ja, was?
    Kann das die Bank zu einem späteren Zeitpunkt gegen mich verwenden? Über eine kompetente Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende. Lisa
    P.S. Vielen Dank

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lisa1981
    Hallo,

    spricht etwas dagegen, die Bank zu bitten, den Vertrag bzgl. Widerspruchsbelehrung zu überprüfen? Wenn ja, was?
    Kann das die Bank zu einem späteren Zeitpunkt gegen mich verwenden? Über eine kompetente Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende. Lisa
    P.S. Vielen Dank
    Was willst Du damit erreichen? Damit die Bank sagt, liebe, nette Lisa, Du kannst den Vertrag widerrufen?

    Entschuldige, wenn ich das so direkt sage....aber Du bist schon etwas naiv, oder?


    Einen Fahrplan habe ich Dir aufgezeigt.



    Und bitte,bitte,bitte... nicht "Widerspruch" sondern "Widerruf"!

    Wenn Du jetzt schon nicht die Begriffe auseinander halten willst, wie willst Du gegen eine Bank bestehen, die im Moment so ziemlich viel Erfahrung drin haben, naive, gutgläubige und vor allem unerfahrene juristische Laien an der Nase herumzuführen um Zeit zu gewinnen damit sie Dir ja nichts erstatten müssen!

  12. Avatar von Lisa1981
    Lisa1981 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke, habe es korrigiert. Bin dennoch sehr an der Meinung der Bank interessiert, bevor ich den Widerruf ausspreche. Mir geht es nur darum, dass mir das später nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann.

  13. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Lisa1981
    Danke, habe es korrigiert. Bin dennoch sehr an der Meinung der Bank interessiert, bevor ich den Widerruf ausspreche. Mir geht es nur darum, dass mir das später nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann.
    Die Meining der Bank ist doch klar. WB ist in Ordnung.
    Widerufe einfach und du hast dann die Meinung der Bank. Antwort ist gleich!!!

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Andere Sache...

    vor geraumer Zeit hat ja jemand, der mit einer DKB-WRB in Frankfurt unterlag, Prozeßkostenhilfe vom BGH zugesagt bekommen..

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/dkb...uf_069509.html


    Weiß da jemand näheres bzw. das weiterführende Aktenzeichen am BGH, also XI ZR .../15 ?


    Das Verfahren dürfte doch noch in der Pipeline stecken....

  15. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von casixx
    Die Meining der Bank ist doch klar. WB ist in Ordnung.
    Widerufe einfach und du hast dann die Meinung der Bank. Antwort ist gleich!!!
    Juup....könnte hierzu zwei fast identische Schreiben einer Bank vorlegen... vor und nach dem Widerruf. Geändert wurden nur wenige Worte...

    Verlorene Zeit...wenn Lisa meint, sie möchte das tun, soll sie es tun...

  16. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Gaertner
    Moin zusammen,

    bin in Vorbereitung einer Klage gegen die DSL-Bank, WRB 2005.
    Am LG Bonn hat man nach Auskunft m. Anwalts gute Aussichten auf Anerkennung des Widerrufs, jedenfalls mit diser WRB. Jedoch wird in Bonn nach wie vor kein Nutzungsersatz zugestanden. Deshalb würde ich gern am LG Bremen klagen, weiss aber nicht, wie die sich positioniert haben.
    Hat einer von euch Erfahrungen mit dem LG Bremen?
    Vielen Dank!!!
    dh bei bisherigen Urteilen beim LG Bonn wurde dem DN Nutzungsersatz verweigert?

  17. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich meine, es spricht nichts dagegen der Bank den prüfauftrag zu geben. Da gibt es Vorteile für den Dn wie für den DG, wenn es so macht. Schließlich schafft man mit dem Widerruf Fakten. Hatte mir mal ein Ra empfohlen, als ich vor einem Jahr mit dieser Thematik Angefangen habe .
    Zitat Zitat von Lisa1981
    Hallo,

    spricht etwas dagegen, die Bank zu bitten, den Vertrag bzgl. Widerrufsbelehrung zu überprüfen? Wenn ja, was?
    Kann das die Bank zu einem späteren Zeitpunkt gegen mich verwenden? Über eine kompetente Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende. Lisa
    P.S. Vielen Dank

  18. Avatar von superas
    superas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von okerke
    dh bei bisherigen Urteilen beim LG Bonn wurde dem DN Nutzungsersatz verweigert?
    Ja, das LG Bonn und auch das OLG Köln haben diese Ansicht vertreten. Das LG Bonn denkt aber inzwischen zumindest darüber nach, dass man die Auffassung vielleicht überdenken muss...

    LG Bremen hat verschiedene Kammern, die sehr unterschiedlich urteilen. Bei ner "Frühestens"-Belehrung sind die Chancen aber sicher nicht so schlecht. Außerdem sind die Richter sehr auf Vergleiche aus.

  19. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von superas
    Ja, das LG Bonn und auch das OLG Köln haben diese Ansicht vertreten. Das LG Bonn denkt aber inzwischen zumindest darüber nach, dass man die Auffassung vielleicht überdenken muss...
    Na hoffentlich verfällt man jetzt nicht auf die "Stuttgarter Lösung": Winnecke-Methode und BZ + 2,5%.
    Folge: Der RAW - Vorteil für den DN löst sich in Luft auf.
    Richter, die gegängelt werden, können sehr kreativ sein.

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat jemand das Urteil des

    LG Berlin Urt. 14.10.2015 - 4 O 374/14

    gegen die DKB zur Hand?

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Andere Sache...

    vor geraumer Zeit hat ja jemand, der mit einer DKB-WRB in Frankfurt unterlag, Prozeßkostenhilfe vom BGH zugesagt bekommen..

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/dkb...uf_069509.html


    Weiß da jemand näheres bzw. das weiterführende Aktenzeichen am BGH, also XI ZR .../15 ?


    Das Verfahren dürfte doch noch in der Pipeline stecken....
    Sorry, entweder ich verstehe Dich falsch oder Du hast das Az. im verlinkten Artikel übersehen: "Mit Beschluss vom 28. April 2015, XI ZA 18/14, hat der Bundesgerichtshof ...".


    Ist eigentlich bekannt, wie es hier weiter ging/gehen wird?
    DKB Deutsche Kreditbank AG, Kreditvertrag vom 26.11.2007
    Kammergericht Berlin, Beschluss vom 16.10.2015
    Aktenzeichen: 4 W 16/15
    Klägervertreter: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte, Berlin
    Besonderheit: Das Kammergericht gewährt den Klägern Prozesskostenhilfe für die Kreditwiderrufsklage. Die habe Aussicht auf Erfolg, weil die Widerrufsbelehrung der Bank den unzutreffenden Hinweis enthalte, dass die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Absendung der Widerrufsbelehrung zu erfüllen sei, während es tatsächlich auf die Absendung der Widerrufserklärung ankomme.
    Überhaupt erscheinen mir die Einträge zur DKB bei test.de sehr lesenswert (schrieb ich das nicht schon einmal?) - aus vielerlei Gründen, z.B. herkömmlich vs. Winneke, kein Anspruch mehr auf Zinsen seit WR, etc.

    Außerdem wüsste ich wirklich zu gerne, welche WR-Verfahren aktuell beim BGH anhängig sind. Lässt sich das irgendwie herausfinden? Würde die Pressestelle des BGH etwas dazu sagen dürfen/wollen? Haben Kanzleien diesbzgl. Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns? Ich habe einmal verstanden, dass man ohne Aktenzeichen gar nicht weit kommt. Das würde aber bedeuten, dass man auch unmöglich erfahren kann, was an WR-Verfahren gerade beim BGH liegt - von ein paar wenigen Verfahren eben abgesegen, wo der Verfahrensgang allgemein und das Az. bekannt sind.


    Noch etwas anderes:
    Wie ich auch zuvor schon schrieb (mit Hinweis auf einen vorherigen Beitrag von ducnici) gibt es Pläne der Bundesregierung, die Möglichkeit von Massenklagen/Sammelklagen/Musterklagen neu zu regeln, und zwar offenbar durch den VW-Skandal getriggert. Ob die 3 von mir hier gewählten Begriffe so juristisch korrekt sind, weiß ich nicht, aber Ihr wisst ja, was ich meine. Nun frage ich mich, ob - wenn die Gesetzesnovelle dazu rechtzeitig kommt (also bevor der WR-Joker mit einer anderen Gesetzesnovelle voraussichtlich im Juni 2016 abgeschossen wird) - dies nicht auch eine gute Waffe bzgl. der Durchsetzung von Verbraucherrechten beim Kreditvertrags-WR wäre. Es ist doch jetzt schon so, dass Verbraucherzentralen* (nach Abtretung der Ansprüche der Kunden an sie) die Möglichkeit haben, für eine größere Anzahl von Kunden Klage erheben zu lassen. Und dann gibt es so Vereine wie Metaclaims* u.a., die es m.E. ähnlich machen - also sogar jetzt schon. Was genau soll denn dann (voraussichtlich im kommenden Jahr?) bzgl. der Möglichkeit von Massenklagen/Sammelklagen/Musterklagen verbessert werden? Weiß jemand mehr dazu? Lohnt es sich, darauf zu warten?

    *Siehe Einträge bei test.de (Link zum Az. und Hervorhebung von mir):
    18.06.2015. Das Landgericht Saarbrücken hat es der SKG Bank AG mit Urteil vom 12.06.2015, Aktenzeichen: 1 O 144/14, verboten, sich auf eine falsche Widerrufsbelehrung zu berufen, wie sie sie bei 2008 geschlossenen Kreditverträgen benutzt hat. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden. Folge des Urteils: Die Bank darf betroffenen Kunden gegenüber nicht mehr behaupten, die Widerrufsbelehrung sei wirksam. Derzeit versuchen so ziemlich alle Banken, den Widerruf von Kreditverträgen abzuwehren. Das ist ab sofort rechtlich riskant: Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden und andere Verbraucherschutzorganisationen können die Bank abmahnen und verklagen. Nach dem Saarbrücker-Urteil stehe fest, dass die Berufung auf falsche Widerrufsbelehrungen eine verbraucherschutzwidrige Praktik ist, gegen die Verbandsklagen möglich sind, erklärt Schutzgemeinschaftsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen die Bedeutung des ersten Urteils dieser Art. Bei Verstößen gegen gerichtliche Verbote können die zuständigen Richter Ordnungsgelder von bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft für die Vorstandsmitglieder festsetzen. „Wir werden in so vielen Fällen wie möglich gegen Banken vorgehen, die den Widerruf rechtswidrig verweigern“, kündigte Jörg Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden, an. Er bittet Betroffene, das Verweigerungsschreiben der Bank und die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag an die Schutzgemeinschaft zu schicken. Eine Sprecherin der DKB Deutsche Kreditbank AG, dem Mutterunternehmen der SKG Bank AG, kündigte Rechtsmittel an. Das gerichtliche Verbot ist allerdings vorläufig vollstreckbar.
    Ist das Urteil gegen die SKG Bank AG inzwischen rechtskräftig geworden?

    12.10.2015. Die Metaclaims Sammelklagen Prozessfinanzierungsgesellschaft mbH bietet jetzt die gesammelte Durchsetzung von Forderungen auf Erstattung von an die ING Diba gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen an. So funktioniert es: Kreditnehmer treten ihre Forderung an das Unternehmen ab. Das kostet nichts und begründet keinerlei Verpflichtung. Metaclaims setzt die Forderung durch. Wenn die Bank bezahlt, erhalten die Kreditnehmer zwei Drittel und Metaclaims ein Drittel des Geldes.
    Bitte nicht als Werbung für diese Firma verstehen. Es geht mir vielmehr darum, dass doch offenbar bereits jetzt (allerdings durch Abtretung - soll das zukünftig dann anders sein?) gesammelt gegen eine beklagte Bank vorzugehen.

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