Neuer Beitrag bei test.de (aaO) von heute, 23.11.2015, unter "Kreditwiderruf: Chronik der Ereignisse":
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23.11.2015. Erneut war der Kreditwiderruf beherrschendes Thema bei den von der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutscher Anwaltverein veranstalteten Tagen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Zahlreiche Fragen zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen stellten die Rechtsanwälte vor allem Jürgen Ellenberger, dem Vorsitzenden des für Bankrecht zuständigen XI. Senats am Bundesgerichtshof (BGH). Doch der verwies auf anstehende Entscheidungen und äußerte sich nicht. Immerhin kündigte er an, dass der BGH sich zur Rückabwicklung bei nächster Gelegenheit ausführlich äußern wird. Er selbst habe den aufsehenerregenden
Beschluss zur Rückabwicklung vom 22. September 2015 nicht so verstanden, als sollte die Bank anders als bisher üblich nach Widerruf Zinsen nur noch auf die jeweilige Restschuld zustehen, sagte Ellenberger. Sonst erwähnenswert: Es hat sich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass Verwirkung und Treuwidrigkeit dem Kreditwiderruf nur in seltenen Ausnahmefällen entgegenstehen. Gleich mehrere Anwälte und Wissenschaftler sprachen sich dafür aus, die Rückabwicklung so vorzunehmen, wie es Rechtsanwalt Maik Winnecke vorgeschlagen hat: Die Bank bekommt die Restschuld und die auf die jeweilige Restschuld zu zahlenden Zinsen,
der Kreditnehmer erhält seine Raten zurück und die Bank muss ihm auf Zinszahlungen entfallende Nutzungen herausgeben.
Nach wie vor offen ist, ob bei Immobilienkrediten dabei von 2,5 oder fünf Punkten über dem Basiszinssatz auszugehen ist. Jürgen Ellenberger hatte die Frage ausdrücklich offen gelassen, nachdem manche Anwälte den aktuellen Beschluss zur Rückabwicklung so verstanden hatten, als habe der BGH sich bereits auf einen Satz von fünf Punkten über dem Basissatz festgelegt. Am Dienstag, 1. Dezember, hat der BGH Termin zur Verhandlung einer Kreditwiderrufssache anberaumt, bei der es vor allem darum geht, ob die Ausübung des Widerrufsrecht nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann. Allerdings ist noch möglich, dass erneut ein Vergleich in letzter Minute ein Urteil in der Sache verhindert.
Bereits im Juni hatte eine Bank auf diese Weise verhindert, dass der Bundesgerichtshof ein mutmaßlich verbraucherfreundliches Urteil verkündet."