Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wieso hängt Ihr Eure PDFs nicht einfach an Eure Beiträge?

  3. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ? Wie geht das Eughen?

  4. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Cool AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ich_sparmir_VFE
    NEUES URTEIL gegen die WRB der
    - Commerzbank, die fast inhaltsgleich von
    - Deutschen Bank ,
    - SEB Bank, Santander Bank,
    - Münchener Hypothekenbank
    und andere Geno-Banken ebenfalls verwendet wurden
    Dieses Urteil hat m.E. noch niemand hier im Forum benannt oder besprochen.

    Ich fühle mich in meinen bisherigen Posts bestätigt. Nach dem OLG Koblenz Urteil hier noch ein frisches Urteil (leider noch nicht rechtskräftig) des LG Itzehoe 7 O 161/14 verkündet 25.06.2015 gegen die Commerzbank :
    ...
    Fristlauf
    Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir
    - ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
    - eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
    Widerrufs.

    Begründung - Auszug:
    "......ist der Vertrag schriftlich abzuschließen so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder die Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Dem genügt die im Vertrag enthaltene Widerrufsbelehrung nicht. Nach der Rechtssprechung des BGH, der das Gericht folgt, ist eine Widerrufsbelehrung, die den Fristbeginn mit einem Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde zur Verfügung gestellt wurde unzureichend, da sie bei dem Verbraucher zu unrecht den Eindruck entstehen lasse, die Widerrufsfrist beginne einen Tag nach der Mitteilung der Belehrung und zur Verfügungstellung einer Vertragsurkunde ohne Rücksicht auf eine Vertragserklärung des Verbrauchers (BGH v. 10.03.2009, XI ZR 33/08). Allerdings betraf der insoweit entschiedene Fall eine Konstelation, in der die Bank dem Verbraucher bereits ein von diese unterschriebenes Vertragsangebot übermittelt hatte,während vorliegend den Klägern lediglich ein von ihnen zu stellender Antrag zur Verfügung gestellt wurde.

    Nach Auffassung des Gerichts vermag dieses eine unterschiedliche Behandlung nicht zu rechtfertigen. Vielmehr bleibt für den unbefangenen Verbraucher nach der Formulierung in der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung unklar, ob die Frist mit Übermittlung des Vertragsantrages an ihn, erst nach Unterschrift des Antrags und dessen Hingabe oder erst mit der Übermittlung der Vertragsurkunde durch die Beklagte zu laufen beginnt. Hieran ändert auch nichts, dass insoweit die Beklagte sich teilweise des Gesetzestextes bedient hat. Dieser nennt lediglich die Voraussetzung abstrakt und emurativ. § 360 BGB verlangt demgegenüber, dass die Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet sein muss und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Komunikationsmittels seine wesentliche Rechte deutlich macht, insbesondere einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist enthält. Diese kann sich danach in der bloßen Gesetzeswiedergabe nicht erschöpfen.

    Soweit die Beklagte weiterhin geltend macht, der Widerrufsanspruch sei verwirkt, so vermag sich das Gericht dem nicht anzuschließen. An die Voraussetzungen für eine Verwirkung des Widerrufsrechts sind hohe Anforderungen zu stellen. Ausgeschlossen ist eine solche Verwirkung insbesondere schon dann, wenn die vertraglichen Vereinbarungen noch nicht vollständig erfüllt sind. So liegt es hier. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte es in der Hand hatte, jedenfalls nach der Entscheidung des BGH 2009 eine Nachbelehrung durchzuführen.
    "

    Dies bestätigt auch meine Argumentation aus den früheren Posts ... auch wenn hier der ein oder andere anderer Meinung war/ist.
    OK ... kleine Spende von mir ...

    Aber im Gegenzug müssen alle Abbitte leisten ... die hier behauptet haben ... bezgl. der WRB "mein schriftlicher ..." oder "Ihr schriftlicher..." würde es keine Urteile pro Kläger geben
    Ich kenne jetzt mittlerweile 3-4 Urteile und das sind eher die neueren Urteile! Und das obwohl ich zu den unprofessionellen Hobbyjuristen hier gehöre... befinde mich auf dem Weg in die Sonne bei 30 Grad in Marokko zur Lichttherapie und kann leider gar nicht mehr lange diese Urteil kommentieren ... ... aber daher wäre ich dankbar, wenn der ein oder andere das Urteil kommentiert

    Hier meine Spende an die Professionellen und anderen Mitglieder :
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  5. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    ? Wie geht das Eughen?
    musst auf erweitert klicken ... dann auf die Büroklammer .. und dann öffnet sich ein Fenster ... da musst du die Datei erst hochladen und dann auswählen ...
    etwas kompliziert aber machbar

  6. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    "Allerdings betraf der insoweit entschiedene Fall eine Konstellation, in der die Bank dem Verbraucher bereits ein von diese unterschriebenes Vertragsangebot
    übermittelt hatte,während vorliegend den Klägern lediglich ein von ihnen zu stellender Antrag
    zur Verfügung gestellt wurde."


    Kapier ich nicht....

  7. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @harley

    In Frankfurt habe ich leider nichts mehr in der Pipeline.. schade. Dafür in HH, N und B. Allerdings auch hier immer in 1. Instanz verloren - ausser B. Werde weiter berichten.

  8. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ducnici: ohne in das urteil zu sehen ... nur das zitat ... heißt das nicht : im anderen Urteil sendete die Bank ein von der Bank vorab unterzeichnetes angebot an den Verbraucher. in diesem urteil dagegen sendete sie nur das antragsformular (ohne unterschrift an den verbraucher ) ... der verbraucher untreschrieb hier zuerst ... sendete zurück an bank ... und dann erst die bank!!

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ich_sparmir_VFE
    @ducnici: ohne in das urteil zu sehen ... nur das zitat ... heißt das nicht : im anderen Urteil sendete die Bank ein von der Bank vorab unterzeichnetes angebot an den Verbraucher. in diesem urteil dagegen sendete sie nur das antragsformular (ohne unterschrift an den verbraucher ) ... der verbraucher untreschrieb hier zuerst ... sendete zurück an bank ... und dann erst die bank!!

    Hast recht, da wird Bezug auf den vom BGH entschiedenen Fall genommen... ich habe das so gelesen, dass auf dem vom LG Itzehoe entschiedenen Fall Bezug genommen wurde...



  10. Avatar von superas
    superas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    warum sind denn da so seltsame Daten in dem Urteil? (Verkündet am 25.06.2015? und auf die mündliche Verhandlung vom 04.12.2015?)

  11. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ---- gelöscht ... doppeleintrag

  12. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ... kann ich nciht sagen .. kann nur beteuern, dass ich das pdf so vom Gericht Itzehoe bekommen habe ... Vorschlag ... einfach mal bei der 7. Kammer anrufen fragen antwort hier im forum posten ... das ist für einen RA doch Alltag meine Vermutung: Tippfehler .. muss mündliche Verhadnlung 2014 heißen... im urteil sind ja noch einige weitere tippfehler .. wie emurativ .. etc aber mir passiert sowas auch immer

  13. Avatar von superas
    superas ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja, das kommt leider nicht so selten vor... weißt du, ob das Verkündungsdatum korrekt ist?

  14. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wissen tue ich es nicht ... aber auf test.de wird als RA des Klägers RA Winnecke genannt und auf dessen Seite ist das Verkündungsdatum das gleiche wie in dem pdf genannte. Wieso ist das denn so wichtig?

  15. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @harley

    In Frankfurt habe ich leider nichts mehr in der Pipeline.. schade. Dafür in HH, N und B. Allerdings auch hier immer in 1. Instanz verloren - ausser B. Werde weiter berichten.
    Aber ich. Ich kämpfe in Frankfurt gegen die ING und ich gehe bis zum Ende bzw. bis zur rechtskräftigen RAW.

  16. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ganz ehrlich: Nach meinen jetzigen Erfahrungen in Frankfurt würde ich meine ganzen Verfahren dahin bringen - geht aber leider nicht mehr.

    Du wirst dort bestimmt Erfolg haben - oder einen Vergleich kriegen . Die DiBa soll auch nicht mehr so knallhart sein wie früher.....

  17. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Ram

    wie sieht es mit der Commerzbank in Frankfurt aus?

    WRB wie lt. dem Urteil aus Itzehoe? Mit einer zweiten, abweichenden WRB im restlichen Vertragstext...


    Nebenbei bemerkt, heute ist um 1400 an der 10. des LG N-Fü eine Verhandlung gegen die IngDiba... Klägervertreterin Frau Rechtsanwältin Rogoz...

  18. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  19. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    @harley

    In Frankfurt habe ich leider nichts mehr in der Pipeline.. schade. Dafür in HH, N und B. Allerdings auch hier immer in 1. Instanz verloren - ausser B. Werde weiter berichten.
    Na, denn besteht ja noch weiter Hoffnung auf einen BGH Auftritt.

  20. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Ganz ehrlich: Nach meinen jetzigen Erfahrungen in Frankfurt würde ich meine ganzen Verfahren dahin bringen - geht aber leider nicht mehr.

    Du wirst dort bestimmt Erfolg haben - oder einen Vergleich kriegen . Die DiBa soll auch nicht mehr so knallhart sein wie früher.....
    Ein Vergleich kommt für mich nicht in Frage!! Ich will auch definitiv weg von der DiBa, die haben mich schon sehr verärgert

  21. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Aber ich. Ich kämpfe in Frankfurt gegen die ING und ich gehe bis zum Ende bzw. bis zur rechtskräftigen RAW.
    Dann lass uns teilhaben und informiere uns VIEL GLÜCK

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