ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Sorry, falls meine Frage Verwirrung stiftet, aber ich las Ihren Beitrag so, dass man sich lieber an Sie und Ihre KollegInnen wenden solle als an die anderen Vermittler. Und da lag die Frage doch nahe, oder nicht? Ich schrieb das auch nicht aus Spass, sondern weil ich selbst mit der Interhyp gesprochen habe (eine "Schwester" der ING-DiBa) und die gar kein Problem hat, Anschlussfinanzierungen für Widerrufer (sogar bei der DiBa) bei anderen Banken zu finden. Vielleicht habe ich aber Ihren Beitrag völlig falsch verstanden und bitte entsprechend um Entschuldigung für meine Nachfrage. Ich habe auch nichts mit diesen Vermittlern zu tun. Aus meiner Sicht sind Zweit- und Drittmeinungen nie verkehrt.
Dabei sollte man auch bedenken, dass KapESt anfallen, so dass für den Kunden am Ende noch weniger übrig bleibt. Oder - wie im Beispiel von LGSaar - zahlt man womöglich unter dem Strich drauf und verdient haben dann nur die Anwälte, der Prozesskostenfinanzierer, ggf. ein Gutachter und das Gericht.
Das stimmt. Das hatte ich sogar gar nicht berücksichtigt. Das wären weitere 2250€ die ich hätte bezahlen müssen. Also ein Minus von 4450€. Bevor man das Angebot der Bank die Restschuld zu begleichen ablehnt und einen Prozesskostenfinazierer einschaltet sollte man berechnen was besser ist. Natürlich wenn die Bank mauert dann muss man irgendwie Klagen.
Ich habe nochmal eine Frage zu einem anderen Thema: Wir haben zwei Darlehen gleichzeitig abgeschlossen, ein reguläres und eins bei dem wir nur die Zinsen an die Bank zahlen, die Tilgung geht an einen extra abgeschlossenen Bausparer (also kein verbundenes Geschäft). Die Rechte an dem Bausparer hat aber die Bank. Was passiert mit dem Bausparer wenn die Darlehen rückabgewickelt werden oder wir uns vergleichen? Kann ich diesen dann ganz regulär kündigen? Theoretisch wäre der Bausparer nie abgeschlossen worden ohne das Darlehen dazu...
Wir haben zwei ähnliche Fälle. Einmal Vorausdarlehen SPK und BSV LBS und einmal Vorausdarlehen&BSV von Schwäbisch Hall.
Im ersten Fall sind es zwei getrennte Verträge mit zwei getrennten WRB. Beide aber falsch, beide widerrufbar. Anzunehmen, dass dann zwei mal der Streitwert in Höhe der Darlehensvaluta sowie des BSV angesetzt werden könnte. Kann aber auch sein, dass beides als ein Vertrag bzgl. des Streitwertes behandelt wird.
Im zweiten Fall sind es zwar zwei Verträge, aber nur ein Unterschriftsfeld, eine WRB und alles zusammengenietet. Da gehe ich davon aus, dass beides zusammen nur mit einem Streitwert verhandelt werden kann. Wollte das nur erwähnt haben.
Nun zur eigentlichen Frage, der BSV ist gegenüber der vorausdarlehensausgebendenen Bank verpfändet, als Sicherheit, dass sie ihr Geld irgendwann ja zurück bekommen (Guthaben BSV+BS-Darlehen)
Wenn nun der Grund der Verpfändung, also das Vorausdarlehen, wegfällt (Umschuldung wegen WR), fällt die Verpfändung selbst auch weg, die Bank muss das freigeben.
Danach wäre der Bausparer regulär kündbar und das Guthaben auszahlbar. Alternativ kann man den BSV auf den Guthabenbetrag ermässigen und dann teilen. Dann verbliebe noch ein Teil des BSV über, den man in Zukunft ansparen könnte, Vorteil wäre, Umstellung auf aktuelle Konditionen und die Abschlussgebühr verfällt nicht. Wenn also der BSV über 50.000Euro ging, mittlerweile mit Zinsen 11.758Euro angespart wurden, kann man den BSV auf 12.000Euro ermässigen, dann teilen und kündigen. Man bekäme das Guthaben nach drei Monaten ausbezahlt und hätte dann noch einen BSV über 38.000Euro, der irgendwann angespart werden könnte, wenn man möchte...
Das wäre die unkomplizierte, schnelle, einfache Lösung.
Die andere wäre, den BSV ebenfalls zu widerrufen (falls die WRB das ermöglichen würde)
Im Fall der Schwäbisch Hall z.B. dürfte das problemlos sein, da die WRB identisch ist. Zudem gehe ich davon aus, dass man hier das als Ganzes Vertragswerk betrachtet und den Streitwert nicht um die Summe des BSV erhöht. Sicher bin ich mir aber nicht.
Welche Konstellation ist bei Dir gegeben, Weisswurscht?
Nur mal so als Hinweis: Für ihre Bemühungen gestattet sich die IG Widerruf mindestens 7% als Provision (vermutlich sogar mehr wegen Großkundenrabatt) abzugreifen.
Wer Bankkontakt direkt beauftragt zahlt 33%.
Das ist falsch. Die Konditionen sind identisch, unabhängig davon, ob man Bankkontakt direkt oder über uns beauftragt. Sie liegen bei 33 Prozent zzgl. Mwst. - ich habe mir erlaubt, das in der Außendarstellung auf 40 Prozent aufzurunden (tatsächlich zahlt der Kunde 39,27 Prozent).
Wer die Unterlagen über uns einreicht, kann vorab prüfen lassen, ob es günstiger ist, einen Anwalt auf eigene Kosten zu mandatieren oder ob möglicherweise sogar noch eine RSV in Frage kommt.
Im Übrigen wäre ich dankbar, wenn man solche "Hinweise" nicht einfach als Tatsachenbehauptung in den Raum stellt, sondern vielleicht erstmal hier auf Richtigkeit überprüft. Im Zweifelsfall kann jeder auch gerne bei mir anfragen.
Danke für deine tolle Erklärung ducnici.
Wir haben die Konstellation wie von dir im ersten Fall beschrieben, also beides getrennt. BSK ist die BHW und über die Richtigkeit der WRB habe ich noch nicht viel im Netz gefunden. Da muss ich mich noch besser einlesen.
Bei uns sind momentan knapp 40000 Euro im Bausparer, die könnte ich natürlich für eine Neufinanzierung gut gebrauchen, allerdings kann ich ja noch nicht kündigen bevor klar ist was mit den Darlehen überhaupt passiert.
Danke für deine tolle Erklärung ducnici.
Wir haben die Konstellation wie von dir im ersten Fall beschrieben, also beides getrennt. BSK ist die BHW und über die Richtigkeit der WRB habe ich noch nicht viel im Netz gefunden. Da muss ich mich noch besser einlesen.
Bei uns sind momentan knapp 40000 Euro im Bausparer, die könnte ich natürlich für eine Neufinanzierung gut gebrauchen, allerdings kann ich ja noch nicht kündigen bevor klar ist was mit den Darlehen überhaupt passiert.
Klar, das müsste in Absprache mit dem neuen Finanzierer gemacht werden... wenn abgelöst wird, dann so und so...
Stell doch mal eine Kopie der WRB in den anderen Thread ein...
Und was wären die Optionen wenn uns die jetzige Bank ein neues Angebot machen würde, z.B. ein neuer Vertrag auf 10 Jahre? Wäre der Bausparer dann trotzdem kündbar?
Und was wären die Optionen wenn uns die jetzige Bank ein neues Angebot machen würde, z.B. ein neuer Vertrag auf 10 Jahre? Wäre der Bausparer dann trotzdem kündbar?
Das kommt auf die Konstellation an. Normalerweise fällt das Vertragskonstrukt mit dem Vorausdarlehen weg, ein Annuitätendarlehen sollte jetzt aufgrund des niedrigen Zinses den Vorzug erhalten.
Dann fiele eben wie schon vorher beschrieben, die Voraussetzungen zur Verpfändung weg.
Ein Angebot über 10Jahre würde ich aber nicht annehmen, 15 Jahre Minimum um die Zinsen langfristiger zu sichern.
[Zitat von Harley Nur mal so als Hinweis: Für ihre Bemühungen gestattet sich die IG Widerruf mindestens 7% als Provision (vermutlich sogar mehr wegen Großkundenrabatt) abzugreifen.
Wer Bankkontakt direkt beauftragt zahlt 33%.
Zitat von IG Widerruf
Das ist falsch. Die Konditionen sind identisch, unabhängig davon, ob man Bankkontakt direkt oder über uns beauftragt. Sie liegen bei 33 Prozent zzgl. Mwst. - ich habe mir erlaubt, das in der Außendarstellung auf 40 Prozent aufzurunden (tatsächlich zahlt der Kunde 39,27 Prozent).
Wer die Unterlagen über uns einreicht, kann vorab prüfen lassen, ob es günstiger ist, einen Anwalt auf eigene Kosten zu mandatieren oder ob möglicherweise sogar noch eine RSV in Frage kommt.
Im Übrigen wäre ich dankbar, wenn man solche "Hinweise" nicht einfach als Tatsachenbehauptung in den Raum stellt, sondern vielleicht erstmal hier auf Richtigkeit überprüft. Im Zweifelsfall kann jeder auch gerne bei mir anfragen.
Leider auch nicht ganz richtig. Der Kunde zahlt nicht 39,27 %, sondern genau 40 %.
Aber grundsätzlich stimmt Ihre Aussage. Entschuldigung, mein Fehler.
Bankkontakt hat zwischen dem 18.10.15 und heute den Preis von 33,3 % auf 40 % erhöht.
Am 18.10.15 lautete die Honorarvereinbarung noch:
"Als Honorar für die Vermittlung erhält der Vermittler ein Drittel (33,3 %) des Erfolgs."
Inzwischen heißt es:
"... erhält der Vermittler 40,0% des Erfolgs."
Satte 20 % plus. Ganz schöner Schluck aus der Pulle. Aber Herrn Draghi wirds gefreut haben. Der wünscht sich ja schon lange mehr Inflation.
Sollte ich meinen Darlehensvertrag z. B. zum 31.12.2015 widerrufen, so werden doch bestimmt einige Monate ins Land gehen, bis die Klage und evtl. ein Prozess geführt und ggf. gewonnen ist. Was geschieht denn mit meinen Zins- und Tilgungszahlungen, die ich ab Januar 2016 an die DKB abdrücke? Muss ich diese explizit nur unter Vorbehalt zahlen und bekomme ich diese wieder vollständig zurück, da das Berechnungsdatum für die Rückabwicklung ja der 31.12.2015 war?
@Stesra:
Ja, schreib beim Widerruf dazu, dass Du Deinen Zahlungsverpflichtungen weiterhin nachkommst, aber nur unter Vorbehalt der (teilweisen) Rückforderung und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht. Ob der letzte Zusatz bzgl der Rechtspflicht nötig oder gar schädlich ist, weiß ich nicht genau. Vielleicht kann sich noch jemand dazu äußern. Und hol Dir zum Widerruf Angebote ein für die Anschlussfinanzierung in Höhe der dann noch offenen Restvaluta. Dient Dir später auch als Beweis für den Fall von Ansprüchen auf Schadensersatz Deinerseits bei gestiegenen Zinsen.
Wenig los hier am Sonntag und mir ist gerade langweilig...
Eigentlich off-topic hier: Soli-Zuschlag ggf. verfassungswidrig? BVerfG - 2 BvL 6/14 (anhängig)
Da sollte man m.E. fristgemäß Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben - bzw. das zukünftig tun, wenn man ggf. etwas zurückerhalten will.
Die folgende Info hat auch nicht direkt mit dem Widerruf von Kreditverträgen zu tun, aber Bausparverträge wurden ja oft von denselben Leuten abgeschlossen und bekanntermaßen gibt es immer mehr BS-Kassen, welche die Verträge kündigen - zum Nachteil der Kunden. Auch das war m.E. ein Thema der Vorträge von Dr. Ellenberger auf dem Bankrechtstag in Heidelberg.
Positives Urteil für Kunden:
LG Karlsruhe, 09.10.2015 - 7 O 126/15 - Urteil gegen Deutsche Bausparkasse Badenia
Negative Urteile gegen Kunden:
LG Aachen, 19.05.2015 - 10 O 404/14
LG Bochum, 10.09.2015 - 14 O 55/15
Im Beirag #7922 hatte dicnici kürzlich den VW-Skandal erwähnt. Wer sich von seinem VW mit manipulierter Software trennen will und das Ende der Gewährleistung des Händlers bereits erreicht hat, kann ja - falls der Kauf mit einem verbundenen Autokredit verbunden war - den Autokredit widerrufen (falls dieser eine fehlerhafte WRB enthält). Bei verbundenen Geschäften wie diesen wird dadurch m.E. auch den Kaufvertrag über das Kfz widerrufen - mit allen Folgen des Rückgewährschuldverhältnisses, also einer Rückabwicklung (sowohl des Kreditvertrags als auch des Kaufvertrags). Siehe auch die beiden Urteile von Amtsgerichten gegen die Santanderbank in meinem Beitrag #8040 unten.
So, ich hoffe, Ihr verzeiht mir meinen kleinen Schlenker zu anderen Themen, für die man eigentlich einen neuen Thread aufmachen könnte.
Sollte ich meinen Darlehensvertrag z. B. zum 31.12.2015 widerrufen, so werden doch bestimmt einige Monate ins Land gehen, bis die Klage und evtl. ein Prozess geführt und ggf. gewonnen ist. Was geschieht denn mit meinen Zins- und Tilgungszahlungen, die ich ab Januar 2016 an die DKB abdrücke? Muss ich diese explizit nur unter Vorbehalt zahlen und bekomme ich diese wieder vollständig zurück, da das Berechnungsdatum für die Rückabwicklung ja der 31.12.2015 war?
Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet. Hier aktuell gegen die DKB: In diesem Verfahren hatte die DKB Widerklage erhoben und versucht von der Klägerin immerhin noch 150.269,76 € als vermeintlich bestehende Restschuld des Darlehensvertrages zu fordern. Das Landgericht Berlin stellte aufgrund des Vortrags von dem Anwalt jedoch fest, dass sich der offene Anspruch der Beklagten aus dem Rückgewährschuldverhältnis lediglich noch auf 88.136,01 € beläuft.
Durchaus bemerkenswert dabei ist zudem, dass das Landgericht zutreffend der DKB aufgrund der Zurückweisung des Widerrufs keinerlei laufende Zinsen mehr für das Darlehen bzw. im Rahmen des entstandenen Rückgewährschuldverhältnisses zubilligte. Die weiter gezahlten Raten konnten daher vollständig auf die verbleibende Restschuld angerechnet werden.
Für Kunden der DKB: Gegen diese Bank werden aktuell bei test.de (=> "Gerichtliche Erfolge") für Kunden 28 positive Urteile aufgelistet.
Mir fällt eben auf, dass insgesamt gemäß Liste auch 6 Urteile von einem Amtsgericht gefällt wurden, wo es offenbar um niedrige Streitwerte ging, und zwar bis 5.000€, wenn ich die Grenze jetzt richtig im Kopf habe. Vielleicht sind da doch auch Urteile zu (teuren) Immobilienkrediten dabei, wo es die Kläger/Anwälte durch geschicktes Vorgehen geschafft hatten, den Streitwert so niedrig zu halten?
BBBank eG, Kreditvertrag vom 24.06.2011
Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.07.2014
Aktenzeichen: 1 C 6/14 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
DKB Deutsche Kreditbank AG, Kreditvertrag vom 24.10.2005
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 23.04.2015
Aktenzeichen: 24 C 307/14 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
Santander Consumer Bank AG, Kreditvertrag vom 13.08.2011
Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 26.02.2015 (nicht rechtskräftig)
Aktenzeichen: 94 C 343/15
Klägervertreter: Rechtsanwalt Maik Winneke, Pinneberg
Besonderheit: Es handelte sich um einen Ratenkreditvertrag zur Finanzierung eines Autos mit teurer Restschuldversicherung. Nach Widerruf muss die Bank dem Kläger einen Teil der Versicherungsprämie erstatten.
Santander Consumer Bank AG, Kreditverträge vom 19.03.2012 und 12.10.2012
Amtsgericht Kempten im Allgäu, Urteil vom 30.04.2015
Aktenzeichen: 2 C 1295/14
Klägervertreter: Fachanwaltskanzlei Seehofer, Kempten (Allgäu)
Besonderheit: Es handelte sich um einen Ratenkreditvertrag zur Finanzierung eines Autos, den der Kläger später noch einmal erhöht hatte.
Sparkasse Essen, Darlehensverträge vom 01.04.2009, 06.04.2009 und 25.08.2010
Amtsgericht Ratingen, Beschluss vom 07.03.2014
Aktenzeichen: 9 C 49/14
Klägervertreter: mzs-Rechsanwälte, Düsseldorf
Besonderheit: Das Gericht ordnete die Einstellung des Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage des Kreditnehmers an. Der hatte sein Haus verkauft. Der Kaufpreis reichte nicht aus, um auch die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Die Bank leitete die Zwangsvollstreckung ein. mzs-Rechtsanwälte widerriefen den Kreditvertrag und beantragten die Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Sparkasse Südliche Weinstraße, Kreditvertrag vom 24.07.2008
Amtsgericht Landau in der Pfalz, Urteil vom 13.08.2015
Aktenzeichen: 3 C 276/15 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: Rechtsanwalt Joachim Brückner, Kandel
Ob bei den beiden Urteilen gegen die Santander Bank auch der jeweilige Autokauf-Vertrag (automatisch) mit widerrufen und rückabgewickelt wurde? Leider habe ich keinen Zugriff auf die Urteile. Sonst jemand?