ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Da würde sich eine Klage unter Umständen gar nicht lohnen. Es wäre günstiger und einfacher die Restschuld zu begleichen und auf die Rückabwicklung zu verzichten, wenn die Bank das anbietet. Was hat man davon wen man den Betrag den man als Rückabwicklung einspart wieder abgeben muss.
Die DKB vergleicht sich nicht. Also gibts auch keine Möglichkeit die Restschuld einfach zu begleichen. ;-)
Wenn sich die Vergütung auf den Vorteil bzw. der wirtschaflichen Einsparung bezieht, müsste das Erfolgshonorar bei einer Rückabwicklung aber nicht nur auf die Differenz aktuelle Restschuld zur tatsächlich abzulösender Summe berechnet werden, denn die Einsparung der Vorfälligkeitszinsen hätte der Prozeßkostenfinanzierer ja zusätzlich durch seinen erfolgreich finanzierten Prozeß ermöglicht.
Nach meinem Verständnis sagt IG Widerruf das doch.
Ein Beispiel: 30.000 EUR weniger Restschuld + 25.000 eingesparte VVE macht 55.000 EUR Vorteil zu Gunsten Kreditnehmer. Hiervon bekommt der Prozessfinanzierer 40% incl. MWSt (= 22.000 EUR) , d.h. es verbleiben 33.000 EURO Vorteil für den Kreditnehmer.
Bei meinem Prozessfinanzierer sind es aber im Erfolgsfalle nur 25% zzgl. MwSt. Die komplette Ersparnis würde allerdings ca. 50.000 EUR betragen. Darauf 25% zahle ich mit einem Lächeln, wenn ich dafür ruhig schlafen kann
Ich sagte unter Umständen.
Ich habe es in meine Fall berechnet:
Rückabwicklung bringt rund 9000€
VFE rund 19000€
zusammen 28000€
wenn die Bank anbietet auf die VFE zu verzichten wäre es für mich günstiger dies anzunehmen als 40% von 28000€ nämlich 11200€ an den Prozessfinanzierer zu bezahlen. Ich würde 2200€ Verlust machen.
Ja, korrekt.
Wobei es nicht 25 - 40 Prozent sind, sondern 30 Prozent (außergerichtlich) und 40 Prozent (gerichtlich). Und bei der DKB sind es garantiert 40 Prozent, weil man da außergerichtlich nichts erreicht.
Dabei sollte man auch bedenken, dass KapESt anfallen, so dass für den Kunden am Ende noch weniger übrig bleibt. Oder - wie im Beispiel von LGSaar - zahlt man womöglich unter dem Strich drauf und verdient haben dann nur die Anwälte, der Prozesskostenfinanzierer, ggf. ein Gutachter und das Gericht.
Wieso sollte die ING das nicht machen ?. Dann hat sie einen WRler weniger. Ich kann MrSpeedy nur empfehlen, sich um das Thema Anschlussfinanzierung auch zu kümmern. Kosten ja nichts. Ob nun durch Dr.... dder Inter.. oder durch eigene Bankenabfragen (was ich schön öfters empfohlen habe). Schließlich ist hier das Risiko = 0% und MRSpeedy hat keine RSV. Das sollte man bei dem ganzen hin und her der Möglichkeiten, ob nun durch Privat-Jura-Meinungsbildungs-Aktivitäten oder irgendwelcher Prozessfinanzierungsmodelle, nicht aus den Augen verlieren.
Zitat von andi1104
Hat nur den Haken das die ING keine WRler umschuldet also dir keinen Kredit gibt.
Außerdem besteht für Kunden ohne RSV, welche bei derselben Bank mehrere Verträge mit derselben (und fehlerhaften) WRB haben, zunächst nur bzgl. des "billigsten" Kredits Klage einzureichen. Entsprechend sind dann auch der Streitwert und die Prozesskosten niedriger. Dann kann man weiter überlegen, wie hoch man die Wahrscheinlichkeit einschätzt, dass die 1. Instanz (das LG) für einen positiv urteilt. Bei positivem Ausgang hat man ja an Kosten nur das Honorar für den eigenen Anwalt sowie die Gerichtsgebühren vorzustrecken, und nach Obsiegen erhält man das dann auch ohne RSV zurück. Wenn man also die paar tausend Euro entbehren kann, ist es gut. Verliert man hingegen schon in der 1. Instanz (LG), muss man ohne RSV eben zusätzlich auch die gegnerischen RA-Honorare zahlen und - sofern man dann noch Luft/Lust hat (was dann dringend zu empfehlen ist) - auch die Kosten vorschießen für die nächste Instant (OLG). Dort gelten dann wiederum dieselben Überlegungen. Auch ist natürlich möglich, dass man in der 1. Instanz (LG) zwar obsiegt, die Bank aber (sogar sehr wahrscheinlich) Berufung einlegt und man in die 2. Instanz (OLG) muss. Das Honorar für den eigenen Anwalt muss man dann wieder selbst vorschießen, und - wenn ich mich nicht irre - auch wieder die Gerichtsgebühren.
Oft genug schon publiziert, Forwarddarlehen zeichnen (so man sich die Zinsen sichern will), Auseinandersetzung mit der Bank - auf welchem Weg und mit welchen Mitteln auch immer - gestalten und beim Erreichen des gewünschten Ziels das Forwarddarlehen abrufen. Dabei natürlich beachten, dass die beantragte Summe ggf. sich nicht mit der abzulösenden Schuld deckt, sollte die Auszahlung eher stattfinden als es das Forwarddarlehen vor sieht.
Dr.Klein und die Interhyp benötigt ein User der sich hier informiert als Partner nicht, die Partner finden sich in diesem Forum.
Zitat von Stesra Noch eine Frage bzgl. der Vergütung des Prozessfinanzierers. Die 25 - 40% zzgl. MwSt., die der Finanzierer haben möchte: Worauf beziehen sich diese Werte?
In meinem Fall: momentane Restschuld = 260.000 EUR
nach Rückabwicklung bekäme die DKB statt dieses Betrages nur noch 230.000 EUR und keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Bekommt dann der Finanzierer 25 - 40% zzgl. MwSt. auf die 30.000 EUR Differenz UND die VFE?
Danke vielmals vorab!
Zitat von IG Widerruf
Ja, korrekt.
Wobei es nicht 25 - 40 Prozent sind, sondern 30 Prozent (außergerichtlich) und 40 Prozent (gerichtlich). Und bei der DKB sind es garantiert 40 Prozent, weil man da außergerichtlich nichts erreicht.
Nur mal so als Hinweis: Für ihre Bemühungen gestattet sich die IG Widerruf mindestens 7% als Provision (vermutlich sogar mehr wegen Großkundenrabatt) abzugreifen.
Wer Bankkontakt direkt beauftragt zahlt 33%.
Außerdem besteht für Kunden ohne RSV, welche bei derselben Bank mehrere Verträge mit derselben (und fehlerhaften) WRB haben, zunächst nur bzgl. des "billigsten" Kredits Klage einzureichen. Entsprechend sind dann auch der Streitwert und die Prozesskosten niedriger. Dann kann man weiter überlegen, wie hoch man die Wahrscheinlichkeit einschätzt, dass die 1. Instanz (das LG) für einen positiv urteilt. Bei positivem Ausgang hat man ja an Kosten nur das Honorar für den eigenen Anwalt sowie die Gerichtsgebühren vorzustrecken, und nach Obsiegen erhält man das dann auch ohne RSV zurück. Wenn man also die paar tausend Euro entbehren kann, ist es gut. Verliert man hingegen schon in der 1. Instanz (LG), muss man ohne RSV eben zusätzlich auch die gegnerischen RA-Honorare zahlen und - sofern man dann noch Luft/Lust hat (was dann dringend zu empfehlen ist) - auch die Kosten vorschießen für die nächste Instant (OLG). Dort gelten dann wiederum dieselben Überlegungen. Auch ist natürlich möglich, dass man in der 1. Instanz (LG) zwar obsiegt, die Bank aber (sogar sehr wahrscheinlich) Berufung einlegt und man in die 2. Instanz (OLG) muss. Das Honorar für den eigenen Anwalt muss man dann wieder selbst vorschießen, und - wenn ich mich nicht irre - auch wieder die Gerichtsgebühren.
...und - wenn ich mich nicht irre - auch wieder die Gerichtsgebühren.
Da irrst du, wer Berufung einlegt zahlt den Gerichtskostenvorschuss der 2. Instanz. In deinem Beispiel also die Beklagte (DG) der 1. Instanz als Berufungsklägerin.
Ich habe es in meine Fall berechnet:
Rückabwicklung bringt rund 9000€
VFE rund 19000€
zusammen 28000€
wenn die Bank anbietet auf die VFE zu verzichten wäre es für mich günstiger dies anzunehmen als 40% von 28000€ nämlich 11200€ an den Prozessfinanzierer zu bezahlen. Ich würde 2200€ Verlust machen.
Würde sich in Ihrem Falle die Widerrufsklage auch dann nicht rechnen, wenn Sie dadurch sofort aus Ihrem momentanen Vertrag aussteigen und weit günstigere Zinsen bekommen könnten?
Von mir als Laie auch nochmal die Frage an die Experten hier im Forum bzgl. der (voraussichtlichen) Entscheidung des BGH am 1. Dezember.
Wird es zu einem allverbindlichen Urteil kommen, an welches sich dann alle LG und OLG halten müssen, d.h. wird es auch eine definitive Entscheidung hinsichtlich der Zinsberechnungen bei einer kompletten Rückabwicklung eines Darlehensvertrages kommen oder geht das "Gewurschtel" einfach so weiter und jeder, der klagt, ist auch weiterhin "auf hoher See"?
Wieso sollte die ING das nicht machen ?. Dann hat sie einen WRler weniger. Ich kann MrSpeedy nur empfehlen, sich um das Thema Anschlussfinanzierung auch zu kümmern. Kosten ja nichts. Ob nun durch Dr.... dder Inter.. oder durch eigene Bankenabfragen (was ich schön öfters empfohlen habe). Schließlich ist hier das Risiko = 0% und MRSpeedy hat keine RSV. Das sollte man bei dem ganzen hin und her der Möglichkeiten, ob nun durch Privat-Jura-Meinungsbildungs-Aktivitäten oder irgendwelcher Prozessfinanzierungsmodelle, nicht aus den Augen verlieren.
Was bringt es 5 verschiedene Angebote für eine Anschlussfinanzierung auf dem Tisch liegen zu haben, wenn die ING nicht einlenkt? Ich denke, eine Anschlussfinanzierung ist schnell erledigt, da die zu finanzierende Summe unter ein drittel des Immobilienwerts liegt.
Das mag sein. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass die wenigsten Kreditnehmer sich mal eben ein Kostenrisiko von mehr als 30.000 EUR für eine Klage aufbürden, ohne dabei ihren guten Schlaf zu verlieren. Natürlich gibt es einige Spezialisten, für die das nicht gilt. Das sind dann auch meist diejenigen, die eine Klage ohne Anwalt durchziehen...
Für alle, die Ambitionen auf ein Jura-to-go-Studium haben und/oder über Nerven wie Stahlseile verfügen, mag ein Prozessfinanzierer daher überflüssig erscheinen. Aber es gibt nun einmal eine Menge Kreditnehmer, die ganz froh sind, wenn sie ihr Recht als Verbraucher einklagen können, ohne dabei Haus und Hof zu riskieren.
Naja ich weiß ja nicht wie Sie eine Klage ohne Anwalt durchziehen wollen, nach meinem Wissensstand herrscht ab LG Anwaltszwang. Und ob ich die Kosten riskiere oder bei einem vom Prozeßkostenfinanzierer die Kosten nach gewonnener Klage bezahlen muss ......
Aber du hast als Bestandskunde doch selbst ein Angebot zur Umschuldung / Konditionsanpassung von der DiBa bekommen?
So wie ich es verstanden habe, werden keine Umschuldungen von potentiellen Neukunden finanziert, die bei einer Fremdbank widerrufen haben.
Ja sorry genau wie du sagst, natürlich nur bei Neukunden. Die Angebote bei WR kommen ja nur um die Klage zu verhindern und auch nur bei bestimmten WRB.
Wieso sollte die ING das nicht machen ?. Dann hat sie einen WRler weniger. Ich kann MrSpeedy nur empfehlen, sich um das Thema Anschlussfinanzierung auch zu kümmern. Kosten ja nichts. Ob nun durch Dr.... dder Inter.. oder durch eigene Bankenabfragen (was ich schön öfters empfohlen habe). Schließlich ist hier das Risiko = 0% und MRSpeedy hat keine RSV. Das sollte man bei dem ganzen hin und her der Möglichkeiten, ob nun durch Privat-Jura-Meinungsbildungs-Aktivitäten oder irgendwelcher Prozessfinanzierungsmodelle, nicht aus den Augen verlieren.
Gebe ich dir Recht, ich meinte auch nur die Neukunden. Um eine Anschlussfinanzierung sollte sich jeder WRler kümmern, schon alleine um evtl. Schadensersatz in der Klage mit zu beantragen. Und wie in Test.de usw. nachzulesen sollte sich jeder dahin gehend zu orientieren, den die 30 Tage Frist geht schnell vorbei.
Ich habe nochmal eine Frage zu einem anderen Thema: Wir haben zwei Darlehen gleichzeitig abgeschlossen, ein reguläres und eins bei dem wir nur die Zinsen an die Bank zahlen, die Tilgung geht an einen extra abgeschlossenen Bausparer (also kein verbundenes Geschäft). Die Rechte an dem Bausparer hat aber die Bank. Was passiert mit dem Bausparer wenn die Darlehen rückabgewickelt werden oder wir uns vergleichen? Kann ich diesen dann ganz regulär kündigen? Theoretisch wäre der Bausparer nie abgeschlossen worden ohne das Darlehen dazu...
Oft genug schon publiziert, Forwarddarlehen zeichnen (so man sich die Zinsen sichern will), Auseinandersetzung mit der Bank - auf welchem Weg und mit welchen Mitteln auch immer - gestalten und beim Erreichen des gewünschten Ziels das Forwarddarlehen abrufen. Dabei natürlich beachten, dass die beantragte Summe ggf. sich nicht mit der abzulösenden Schuld deckt, sollte die Auszahlung eher stattfinden als es das Forwarddarlehen vor sieht.
Dr.Klein und die Interhyp benötigt ein User der sich hier informiert als Partner nicht, die Partner finden sich in diesem Forum.
Und was ist bei denen besser als bei Dr. Klein, Interhyp etc?