Hallo,
ich habe aktuell eine Wohnung verkauft. Nun "erpresst" mich die xy Bank: Keine Löschungsbewilligung, solange ich nicht einen Aufhebungsvertrag mit VFE unterschreibe.
Und das obwohl ich ihr einen Sicherheitentausch vorgeschlagen habe: Einzahlung eines Betrages in Höhe der Restschuld plus VFE auf Treuhandkto. oder verpfändetes Konto gegen Löschungsbewilligung.
Da die Bank nicht darauf einging, habe ich das Darlehen sofort widerrufen.
Begründung: Widerruf nicht verjährt, da folgende Abweichungen zum gesetzlichen Muster:
Widerrufsbelehrung Xy Bank
Widerruf bei bereits erhaltener Leistung
Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von meinem Vertragspartner erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht dennoch ausüben. Widerrufe ich in diesem Fall, so muss ich die empfangene Leistung jedoch an meinen Vertragspartner zurückgewähren und ihm die von mir aus der Leistung gezogenen Nutzen herausgeben.
Muster-Widerrufsbelehrung gem. Anlage zu § 14 BGB-InfoV
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. [5] gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
… Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang.
Daher begründete ich gegenüber der Bank:
Ihre Widerrufsbelehrung weicht von der vom Gesetzgeber zulässigen Widerrufsbelehrung wie folgt ab:
- Widerrufsfolgen nur für den Fall der erhaltenen Leistung (im Muster so nicht dargestellt)
- Beidseitige Pflichten sind nicht enthalten. Das Muster spricht von „beidseitig“, während Sie nur auf die Pflicht des Darlehensnehmers eingehen
- Keine Erwähnung der Frist innerhalb der die Zahlungen beidseitig erstattet worden sein müssen und ab wann diese Frist gilt (hierauf geht Muster detailliert ein).
Auf meine o.g. Darstellung mit dem Vergleich hat sich die Bank xy Zeit erbeten ... Wozu?
Meine Vermutung: Spiel auf Zeit ...
Was kann ich tun? Ein Fachanwalt meinte, hat Aussicht auf Erfolg, aber im Erfolgsfall müsste ich 2.500 Euro bezahlen (Anwaltsgebühren bei außerger. Vergleich) plus nochmals 1.500 Euro Prüfgebühr bis dahin. Bin ich bei 4000 und hab ja noch das Risiko des Verlusts. VFE ist 6500. Da wird es eng. Das finde ich auch teuer, da ich ja immer noch das Risiko trage.
Kann ich nicht selbst klagen und die Bank zur Freigabe zwingen?
GGf. mit einer Feststellungsklage ?
Hat jemand Erfahrung, wie man hier vorgeht? Anwalt ja, aber nur mit Erfolgshonorar oder aber Kosten die den Erwartungswert nach abzug von Kosten noch deutlich größer 0 sein lassen.