Zitat von
MrSpeedy
Hallo zusammen,
heute habe ich das Antwortschreiben der ING-Diba bekommen.
Hier meine Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag von 2009
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist be*ginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Ver*tragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 1Abs. 1, 2 und 4 BGB-lnfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Ein* gangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30, E-Mail: Baufiservice@ing-diba de
Wlderrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zin*sen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs.
recht ausgeübt haben.
Ende der Wlderrufsbelehrung
Hier das Schreiben zum Widerruf
Widerruf Darlehensvertrag-Nr. XXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir widerrufen das oben bezeichnete Darlehen. Dazu sind wir trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie uns nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben. Die Formulierung „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG“ lässt nicht erkennen, wann die Frist tatsächlich beginnt, sondern gibt nur an, bis wann sie noch nicht begonnen hat.(BGH, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen: III ZR 145/12 Rn. 10 m.w.N.,juris). Sie können sich auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV berufen, da Sie den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen haben. (BGH, Urteil vom 18. März 2014-II ZR 109/13-, juris, Leitsatz und Rn 15 bis 19).
Nach Widerruf des Darlehens haben gemäß §§357 Absatz 1, 346 Absatz 1 BGB Sie uns und wir Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Wir habe Ihnen das Darlehen zurückzuzahlen und schulden Ihnen für die Kapitalüberlassung die vereinbarten oder, wenn das für uns günstiger ist, die marktüblichen Zinsen. Sie haben uns unsere Leistungen an Sie zu erstatten sowie die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben. Teilen Sie uns bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung unserer Raten an Sie erwirtschaftet haben. Unsere Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung samt Nutzungen werden wir Zug um Zug erfüllen.
Die Erfüllung unseres Anspruchs auf Auskunft über die von Ihnen gezogenen Nutzungen und Abrechnung Ihrer und unserer Rückgewähransprüche erwarten wir bis zum 20.11.2015.
Sollten Sie uns bis dahin nicht korrekt informiert haben, werden wir ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, um unsere Forderung durchzusetzen und Schadenersatz zu fordern.
Weitere Zahlungen von uns erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Darauf habe ich dann heute eine Antwort von der Bank bekommen..
Sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrter Herr Mustermann,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 28.10.2015.
Sie kritisieren die in dem mit Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbe-
lehrung. Nach Prüfung teilen wir Ihre Ansicht nicht. Wir sehen nicht, dass Sie nicht ordnungs-
gemäß über Ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden. Unter Berücksichtigung der zum Zeit-
punkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben
über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Zudem venıveisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss
des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben.
lm Rahmen der zwischen unserem Institut und Ihnen geschlossenen Darlehensverträgen wurde
vereinbart, dass der jeweilige Sollzinssatz für das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXXXX
bis zum 30.04.2019 und das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXX bis zum 30.05.2019
festgeschrieben ist. Im Vergleich zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von anderen
Banken gebotenen Konditionen haben Sie mit unserer Bank einen sehr attraktiven Zinssatz ver-
einbart. Diese Vereinbarung ist für Sie und unsere Bank bindend. Die Vertragstreue, die Sie von
uns selbstverständlich fordern würden und dürften, wenn sich das Zinsniveau seit Abschluss des
Vertrages erhöht hätte, sollte auch andersherum gelten. Des Weiteren bitten wir zu berücksichti-
gen, dass unser Institut die Refinanzierung Ihres Darlehens auf die vereinbarte Zinsbindung ab-
gestimmt hat.
Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass die von uns venıvendete Widerrufsbelehrung dem Mus-
tertext aus Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der Fassung nach Inkrafttreten der 3. Verord-
nung zur Änderung der BGB-lnfoV vom 04.03.2008 entspricht. Der Verordnungsgeber hatte der
zuvor geäußerten Kritik an der Mustenıviderrufsbelehrung Rechnung getragen und den Text deut-
lich überarbeitet. Durch die Übernahme des Textes der Mustenıviderrufsbelehrung in der ab dem
01.04.2008 geltenden Fassung kann sich unser Institut auf die Gesetzlichkeitsvermutung gem. §
14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen.
Wir hoffen, dass wir trotz der Ablehnung Ihrer Anfrage zur Klärung beigetragen haben und hoffen
auf eine gute weitere Zusammenarbeit.