Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Moin zusammen,

    ich habe soeben eine Info von meinem Anwalt bekommen: Die ARAG ist auch bei mir eingeknickt und hat bereits die Gerichtskosten bezahlt.
    Wie es mein Anwalt gemacht hab- keine Ahnung. Ich wollte ihm gerade die Unterlagen von Nafets zuschicken, als ich die E-Mail vom Anwalt in meinem Postfach fand.

    Bei uns ist ebenfalls nun die ARAG eingeknickt und hat volle Deckungszusage für seine konkret dargestellten und für notwendig erachteten Anträge gegeben.

    Androhung einer Klage gegen die RSV bzw. Androhung der Mandatsniederlegung, da er, sollte die ARAG auf ihren vorgegebenen aber wohl unzulässigen Antrag bestehen, seine Mandanten nicht sehenden Auges nicht in eine unzulässigen Klage laufen lasse,

    hat wohl zum Umdenken bewegt.

    Der Hinweis auf den Beschluss des LG München I wurde mit erwähnt....



  3. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Möchte mal den Aufruf nicht in Vergessenheit geraten lassen!

    Weitere Teilnehmer?

    Hervorragender Themenwechsel!Großartig!!!!

  4. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ ducnici

    @ Geldsparer 1


    Ihr habt beide eine Bestandsimmobilie gekauft mit einem Notarvertrag ?

  5. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    @ ducnici

    @ Geldsparer 1


    Ihr habt beide eine Bestandsimmobilie gekauft mit einem Notarvertrag ?
    Bestandsimmobilie, selbstgenutzt

  6. Avatar von MrSpeedy
    MrSpeedy ist offline

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    Unglücklich AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich habe einen Rechtsanwalt angeschrieben und um kostenlose Ersteinschätzung gebeten.

    Hier die Antwort

    wirbedanken uns für Ihre Anfrage und die Informationen zu IhrerImmobilienfinanzierung. Wir haben Ihre Angaben geprüft.UnsereErsteinschätzung hat ergeben, dass die Widerrufsbelehrung IhresDarlehensvertrags Fehler aufweist, sodass ein Widerruf rechtlich möglich ist.Daneben prüfen wir in jedem Einzelfall allerdings auch, ob ein Vorgehen gegendas finanzierende Kreditinstitut aus wirtschaftlichen und auch aus sonstigenallgemeinen Gründen sinnvoll ist. In Ihrem Fall kommen wir zu dem Ergebnis,dass ein Widerruf Ihres Darlehensvertrags zum jetzigen Zeitpunkt – nichtzuletzt unter Einbeziehung der Kosten der Rechtsverfolgung – im Rahmen einesaußergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens für Sie nicht lohnenswerterscheint. Denn in vergleichbaren Parallelfällen ist Ihr Kreditinstitut aktuellnicht einigungsbereit. Vielmehr müssten Ihre Rechtsansprüche in einemKlageverfahren durchgesetzt werden. Angesichts des Kostenrisikos können wirIhnen ein solches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung nicht uneingeschränktempfehlen bzw. müssen wir nach Ihren Angaben davon ausgehen, dass IhreVersicherung diese Rechtsangelegenheit nicht deckt und daher keineVerfahrenskosten über Ihre Rechtsschutzversicherung reguliert werden können.
    Wirbieten Ihnen allerdings Folgendes an:
    Gemeinsammit Kooperationskanzleien „sammeln“ wir einschlägige Widerrufsfälle, um siedann zu einem späteren Zeitpunkt „gebündelt“ an das jeweilige, aktuell nichteinigungsbereite Kreditinstitut heranzutragen. Parallel führen wir inüberwiegend rechtsschutzversicherten Widerrufsfällen Klageverfahren, um auchdadurch den Druck auf die Kreditinstitute weiter zu erhöhen. Wir gehen davonaus, dass sich durch ein solches Vorgehen die Chancen auf eineaußergerichtliche Einigung deutlich verbessern. Denn aus zeitlichen Gründen undaufgrund der viel geringeren Kostenrisiken ist aus unserer Sicht eineaußergerichtliche Einigung einem ggf. langwierigen gerichtlichen Verfahrengrundsätzlich vorzuziehen.
    DieDauer und die konkreten Erfolgsaussichten dieser Vorgehensweise können wirderzeit allerdings nicht abschließend beurteilen. Sollten wir zu einem späterenZeitpunkt bessere Erfolgsaussichten sehen, gegen Ihr Kreditinstitut mit demZiel einer außergerichtlichen Einigung tätig zu werden, würden wirunaufgefordert auf Sie zukommen und Sie informieren.
    Bittegeben Sie uns Bescheid, wenn Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind.
    Hinweise:
    UnserService ist im vorgenannten Umfang für Sie kostenfrei.
    GestattenSie uns allerdings den Hinweis, dass zwischen Ihnen und unserer Kanzlei aktuellkein Mandatsverhältnis zustande kommt, auch wenn wir Sie zu einem späterenZeitpunkt noch einmal kontaktieren sollten, um Sie bei einer – aus unsererSicht – verbesserten Chance erneut zu informieren. Ein Mandat kommt erst dannzu Stande, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, für Sie in einem Verfahrentätig zu werden. Demgemäß „überwachen“ wir Ihren Fall aktuell auch nicht undprüfen keine gesonderten Fristen und Ansprüche.
    SolltenSie gegenüber Ihrem Kreditinstitut bereits signalisiert haben, dass Sie IhrenDarlehensvertrag wegen einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen wollen,dann teilen Sie uns das bitte mit. Denn es ist möglich, dass ein Widerrufsrecht„verwirkt“, wenn dem Kreditinstitut gegenüber mitgeteilt wurde, dass einWiderrufsrecht besteht, dann aber der Widerruf längere Zeit nicht ausgeübtwird.
    ...Schade

  7. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    ....



    ...Schade
    Welche WRB von welcher Bank war das noch mal?

  8. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    heute habe ich das Antwortschreiben der ING-Diba bekommen.

    Hier meine Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag von 2009


    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist be*ginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Ver*tragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 1Abs. 1, 2 und 4 BGB-lnfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Ein* gangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30, E-Mail: Baufiservice@ing-diba de

    Wlderrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zin*sen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs.
    recht ausgeübt haben.

    Ende der Wlderrufsbelehrung



    Hier das Schreiben zum Widerruf


    Widerruf Darlehensvertrag-Nr. XXXXXXXXX


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir widerrufen das oben bezeichnete Darlehen. Dazu sind wir trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie uns nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben. Die Formulierung „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG“ lässt nicht erkennen, wann die Frist tatsächlich beginnt, sondern gibt nur an, bis wann sie noch nicht begonnen hat.(BGH, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen: III ZR 145/12 Rn. 10 m.w.N.,juris). Sie können sich auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV berufen, da Sie den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen haben. (BGH, Urteil vom 18. März 2014-II ZR 109/13-, juris, Leitsatz und Rn 15 bis 19).

    Nach Widerruf des Darlehens haben gemäß §§357 Absatz 1, 346 Absatz 1 BGB Sie uns und wir Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Wir habe Ihnen das Darlehen zurückzuzahlen und schulden Ihnen für die Kapitalüberlassung die vereinbarten oder, wenn das für uns günstiger ist, die marktüblichen Zinsen. Sie haben uns unsere Leistungen an Sie zu erstatten sowie die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben. Teilen Sie uns bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung unserer Raten an Sie erwirtschaftet haben. Unsere Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung samt Nutzungen werden wir Zug um Zug erfüllen.

    Die Erfüllung unseres Anspruchs auf Auskunft über die von Ihnen gezogenen Nutzungen und Abrechnung Ihrer und unserer Rückgewähransprüche erwarten wir bis zum 20.11.2015.

    Sollten Sie uns bis dahin nicht korrekt informiert haben, werden wir ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, um unsere Forderung durchzusetzen und Schadenersatz zu fordern.

    Weitere Zahlungen von uns erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

    Mit freundlichen Grüßen


    Darauf habe ich dann heute eine Antwort von der Bank bekommen..


    Sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrter Herr Mustermann,

    wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 28.10.2015.
    Sie kritisieren die in dem mit Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbe-
    lehrung. Nach Prüfung teilen wir Ihre Ansicht nicht. Wir sehen nicht, dass Sie nicht ordnungs-
    gemäß über Ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden. Unter Berücksichtigung der zum Zeit-
    punkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben
    über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Zudem venıveisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss
    des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben.
    lm Rahmen der zwischen unserem Institut und Ihnen geschlossenen Darlehensverträgen wurde
    vereinbart, dass der jeweilige Sollzinssatz für das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXXXX
    bis zum 30.04.2019 und das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXX bis zum 30.05.2019
    festgeschrieben ist. Im Vergleich zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von anderen
    Banken gebotenen Konditionen haben Sie mit unserer Bank einen sehr attraktiven Zinssatz ver-
    einbart. Diese Vereinbarung ist für Sie und unsere Bank bindend. Die Vertragstreue, die Sie von
    uns selbstverständlich fordern würden und dürften, wenn sich das Zinsniveau seit Abschluss des
    Vertrages erhöht hätte, sollte auch andersherum gelten. Des Weiteren bitten wir zu berücksichti-
    gen, dass unser Institut die Refinanzierung Ihres Darlehens auf die vereinbarte Zinsbindung ab-
    gestimmt hat.
    Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass die von uns venıvendete Widerrufsbelehrung dem Mus-
    tertext aus Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der Fassung nach Inkrafttreten der 3. Verord-
    nung zur Änderung der BGB-lnfoV vom 04.03.2008 entspricht. Der Verordnungsgeber hatte der
    zuvor geäußerten Kritik an der Mustenıviderrufsbelehrung Rechnung getragen und den Text deut-
    lich überarbeitet. Durch die Übernahme des Textes der Mustenıviderrufsbelehrung in der ab dem
    01.04.2008 geltenden Fassung kann sich unser Institut auf die Gesetzlichkeitsvermutung gem. §
    14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen.
    Wir hoffen, dass wir trotz der Ablehnung Ihrer Anfrage zur Klärung beigetragen haben und hoffen
    auf eine gute weitere Zusammenarbeit.





  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mit Erklärung des WR jetzt noch in 2015 statt in 2016 habt Ihr ein Jahr verschenkt, um Rechtsmittel einzulegen.

    Nun ja, die Anwälte picken sich halt die lukrativen Fälle raus, die über eine RSV abgedeckt sind.

    Und jetzt?

    Kannst ja erst mal abwarten und sehen was die nächste Zeit passiert... ;-)

  10. Avatar von Gaertner
    Gaertner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ Mr Speedy
    Das hört sich nach Storch in Berlin

  11. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Mit Erklärung des WR jetzt noch in 2015 statt in 2016 habt Ihr ein Jahr verschenkt, um Rechtsmittel einzulegen.

    Nun ja, die Anwälte picken sich halt die lukrativen Fälle raus, die über eine RSV abgedeckt sind.

    Und jetzt?

    Kannst ja erst mal abwarten und sehen was die nächste Zeit passiert... ;-)
    Was bedeutet eigentlich der Satz: Zudem venıveisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss
    des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben.

  12. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Berlin ist korrekt. Storch nicht

    Meine Finanzierungsberaterin von Dr. Klein hat sich gemeldet und möchte sich Anfang 2016 mit mir zusammensetzen und neue Konditionen im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung besprechen.
    Macht das überhaupt Sinn....???

  13. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    @ ducnici

    @ Geldsparer 1


    Ihr habt beide eine Bestandsimmobilie gekauft mit einem Notarvertrag ?

    Bestand aus 1926 und per Notar. Geht doch gar nicht anders, oder?

  14. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Hallo zusammen,

    heute habe ich das Antwortschreiben der ING-Diba bekommen.

    Hier meine Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag von 2009


    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist be*ginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Ver*tragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 1Abs. 1, 2 und 4 BGB-lnfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Ein* gangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 106, 60486 Frankfurt am Main, Telefax: 0180 2 / 34 22 99 30, E-Mail: Baufiservice@ing-diba de

    Wlderrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zin*sen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Besondere Hinweise
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufs.
    recht ausgeübt haben.

    Ende der Wlderrufsbelehrung



    Hier das Schreiben zum Widerruf


    Widerruf Darlehensvertrag-Nr. XXXXXXXXX


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir widerrufen das oben bezeichnete Darlehen. Dazu sind wir trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. Die zweiwöchige Widerrufsfrist hat nicht gemäß §§ 495, 355 Absatz 3 BGB begonnen, weil Sie uns nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt haben. Die Formulierung „Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG“ lässt nicht erkennen, wann die Frist tatsächlich beginnt, sondern gibt nur an, bis wann sie noch nicht begonnen hat.(BGH, Urteil vom 17.01.2013, Aktenzeichen: III ZR 145/12 Rn. 10 m.w.N.,juris). Sie können sich auch nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV berufen, da Sie den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen haben. (BGH, Urteil vom 18. März 2014-II ZR 109/13-, juris, Leitsatz und Rn 15 bis 19).

    Nach Widerruf des Darlehens haben gemäß §§357 Absatz 1, 346 Absatz 1 BGB Sie uns und wir Ihnen die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Wir habe Ihnen das Darlehen zurückzuzahlen und schulden Ihnen für die Kapitalüberlassung die vereinbarten oder, wenn das für uns günstiger ist, die marktüblichen Zinsen. Sie haben uns unsere Leistungen an Sie zu erstatten sowie die daraus gezogenen Nutzungen herauszugeben. Teilen Sie uns bitte mit, welche Nutzungen Sie gezogen haben und rechnen Sie entsprechend ab. Maßgeblich ist, wie viel Eigenkapitalrendite vor Steuern Sie in der Zeit ab Beginn der Zahlung unserer Raten an Sie erwirtschaftet haben. Unsere Pflicht zur Herausgabe der von Ihnen empfangenen Leistung samt Nutzungen werden wir Zug um Zug erfüllen.

    Die Erfüllung unseres Anspruchs auf Auskunft über die von Ihnen gezogenen Nutzungen und Abrechnung Ihrer und unserer Rückgewähransprüche erwarten wir bis zum 20.11.2015.

    Sollten Sie uns bis dahin nicht korrekt informiert haben, werden wir ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten, um unsere Forderung durchzusetzen und Schadenersatz zu fordern.

    Weitere Zahlungen von uns erfolgen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

    Mit freundlichen Grüßen


    Darauf habe ich dann heute eine Antwort von der Bank bekommen..


    Sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrter Herr Mustermann,

    wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 28.10.2015.
    Sie kritisieren die in dem mit Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbe-
    lehrung. Nach Prüfung teilen wir Ihre Ansicht nicht. Wir sehen nicht, dass Sie nicht ordnungs-
    gemäß über Ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden. Unter Berücksichtigung der zum Zeit-
    punkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben
    über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Zudem venıveisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss
    des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben.
    lm Rahmen der zwischen unserem Institut und Ihnen geschlossenen Darlehensverträgen wurde
    vereinbart, dass der jeweilige Sollzinssatz für das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXXXX
    bis zum 30.04.2019 und das Darlehen mit der Kontonummer XXXXXXX bis zum 30.05.2019
    festgeschrieben ist. Im Vergleich zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses von anderen
    Banken gebotenen Konditionen haben Sie mit unserer Bank einen sehr attraktiven Zinssatz ver-
    einbart. Diese Vereinbarung ist für Sie und unsere Bank bindend. Die Vertragstreue, die Sie von
    uns selbstverständlich fordern würden und dürften, wenn sich das Zinsniveau seit Abschluss des
    Vertrages erhöht hätte, sollte auch andersherum gelten. Des Weiteren bitten wir zu berücksichti-
    gen, dass unser Institut die Refinanzierung Ihres Darlehens auf die vereinbarte Zinsbindung ab-
    gestimmt hat.
    Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass die von uns venıvendete Widerrufsbelehrung dem Mus-
    tertext aus Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der Fassung nach Inkrafttreten der 3. Verord-
    nung zur Änderung der BGB-lnfoV vom 04.03.2008 entspricht. Der Verordnungsgeber hatte der
    zuvor geäußerten Kritik an der Mustenıviderrufsbelehrung Rechnung getragen und den Text deut-
    lich überarbeitet. Durch die Übernahme des Textes der Mustenıviderrufsbelehrung in der ab dem
    01.04.2008 geltenden Fassung kann sich unser Institut auf die Gesetzlichkeitsvermutung gem. §
    14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen.
    Wir hoffen, dass wir trotz der Ablehnung Ihrer Anfrage zur Klärung beigetragen haben und hoffen
    auf eine gute weitere Zusammenarbeit.




    Ich an Eurer Stelle würde den Darlehensvertrag mal durch die IG Widerruf prüfen lassen und ggfs. den Prozeßkostenfinanzierer - wenn dieser die Deckung erteilt - einschalten. 60% sind besser als nix. Ist halt der Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach. Aber Ihr könnt ruhiger schlafen, wenn durch den Prozeßkostenfinanzierer Deckung erteilt wird.

  15. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Bestand aus 1926 und per Notar. Geht doch gar nicht anders, oder?
    Ich habe den Fall, dass bei einer Neubaufinanzierung nach 10 Jahren die finanzierende Bank gewechselt wurde, dann quasi eine Bestandsimmobilie vorhanden war, die neu finanziert wurde. Aber die Bedingungen der RSV besagen, dass sämtliche Zusammenhänge mit einer Neubaufinanzierung - also auch Folgedarlehen - vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind. Pech !

  16. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    Ich an Eurer Stelle würde den Darlehensvertrag mal durch die IG Widerruf prüfen lassen und ggfs. den Prozeßkostenfinanzierer - wenn dieser die Deckung erteilt - einschalten. 60% sind besser als nix. Ist halt der Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach. Aber Ihr könnt ruhiger schlafen, wenn durch den Prozeßkostenfinanzierer Deckung erteilt wird.
    Was genau sind die 60%? 60% der komplett gezahlten Zinsen..?

  17. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    Ich an Eurer Stelle würde den Darlehensvertrag mal durch die IG Widerruf prüfen lassen und ggfs. den Prozeßkostenfinanzierer - wenn dieser die Deckung erteilt - einschalten. 60% sind besser als nix. Ist halt der Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach. Aber Ihr könnt ruhiger schlafen, wenn durch den Prozeßkostenfinanzierer Deckung erteilt wird.
    Die werden dankend ablehnen weil die WRB nicht fehlerhaft genug ist, die picken sich auch die Rosinen raus. 60% von dem "Ersparten"(VFE+Zinsen) sind wohl auch eher bei außergerichtlicher Vertretung.

  18. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    bei welcher Bank bist Du ?

  19. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Berlin ist korrekt. Storch nicht

    Meine Finanzierungsberaterin von Dr. Klein hat sich gemeldet und möchte sich Anfang 2016 mit mir zusammensetzen und neue Konditionen im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung besprechen.
    Macht das überhaupt Sinn....???

    Klar, es lockt die Provision

  20. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    bei welcher Bank bist Du ?
    Ich weiß nicht ob du mich meinst, ich bin bei den Basketballern

  21. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Berlin ist korrekt. Storch nicht

    Meine Finanzierungsberaterin von Dr. Klein hat sich gemeldet und möchte sich Anfang 2016 mit mir zusammensetzen und neue Konditionen im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung besprechen.
    Macht das überhaupt Sinn....???
    Es macht Sinn entsprechende Finanzierungsangebote für die Schadensersatzforderung vorweisen zu können(Klage). Den die Zinsen werden nicht mehr ewig auf diesem Niveau verharren, auch wenn Draghi schon wieder überlegt den "Markt" mit noch mehr gedrucktem Geld zu überschwemmen.

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