Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Stesra
    Stesra ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen!

    Bei mir ist eine WRB der DKB von 2008 durch und durch fehlerhaft. So ziemlich alle für die Bank heiklen Punkte sind in meinem Vertrag aufgeführt. Ich habe vor - sollte die DKB nicht einlenken (wovon ich mal ausgehe) - die Klage und ggf. den Prozess über einen Prozessfinanzierer (Bankright) laufen zu lassen. Dass ich von diesen Prozessfinanzierern auch in diesem (so fachkundigen) Forum nichts höre, wundert mich etwas. Gibt es bei diesen Finanzierern - neben der relativen hohen Gewinnbeteiligung im Falle des Erfolges - noch einen Haken, der mir nicht bekannt ist?

  3. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Stesra
    Hallo zusammen!

    Bei mir ist eine WRB der DKB von 2008 durch und durch fehlerhaft. So ziemlich alle für die Bank heiklen Punkte sind in meinem Vertrag aufgeführt. Ich habe vor - sollte die DKB nicht einlenken (wovon ich mal ausgehe) - die Klage und ggf. den Prozess über einen Prozessfinanzierer (Bankright) laufen zu lassen. Dass ich von diesen Prozessfinanzierern auch in diesem (so fachkundigen) Forum nichts höre, wundert mich etwas. Gibt es bei diesen Finanzierern - neben der relativen hohen Gewinnbeteiligung im Falle des Erfolges - noch einen Haken, der mir nicht bekannt ist?
    auf der Internetseite von "bankright" ist zu lesen, dass diese Firma erst im Sommer 2014 gegründet wurde (Erfahrung ???). Dr. Sven Bode als Geschäftsführer hat bisher Erfahrungen in der Energiebranche. "bankright" ist eine GmbH (Haftungsbegrenzung). Das zur Verfügung stehende Haftungs-Kapital ist nicht angegeben.
    Ich persönlich würde einen Versicherer wählen, der solider aufgestellt ist, aber jeder ist seines Glückes Schmied.
    Oder hab ich etwas übersehen ?

  4. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    auf der Internetseite von "bankright" ist zu lesen, dass diese Firma erst im Sommer 2014 gegründet wurde (Erfahrung ???). Dr. Sven Bode als Geschäftsführer hat bisher Erfahrungen in der Energiebranche. "bankright" ist eine GmbH (Haftungsbegrenzung). Das zur Verfügung stehende Haftungs-Kapital ist nicht angegeben.
    Ich persönlich würde einen Versicherer wählen, der solider aufgestellt ist, aber jeder ist seines Glückes Schmied.
    Oder hab ich etwas übersehen ?
    So sehe ich das auch. Mit den kleinen Anbietern in der Rechtsform einer GmbH ist man im Zweifel gekniffen. Läuft alles wie erhofft, steckt sich der Finanzierer bis zu 50 % des Ertrags in die Tasche. Wenn sich jedoch das Prozessrisiko verwirklicht und etliche verlorene Prozesse finanziert werden müssten, dann kann sich die GmbH in die Insolvenz verabschieden. Die Folge wäre, dass der Kläger im Regen stehen bleibt und dann doch plötzlich Kosten zu tragen hat, die er sich nicht leisten konnte oder wollte.

    Die großen, bekannten Finanzierer wie Roland oder Foris lassen die Finger von diesen WR-Prozessen, weil ihnen das Risiko im Verhältnis zu den Chancen zu hoch ist.

  5. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    daher meine schon einmal gestellte Frage:


    ist der Prozesskostenfinanzierer der IG Widerruf jemandem bekannt ?

    Ich erweitere meine Frage:

    Gibt es Fachanwalts-Kanzleien, die mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammenarbeiten ?


  6. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    test test test

  7. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    aktuelles von der DKB:
    DKB-Immobiliendarlehen widerrufen – Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich zurückfordert und Nutzungsersatz erhalten!
    17.11.2015
    Berlin, den 17. November 2015. Die Deutsche Kreditbank AG (DKB) muss unseren Mandanten die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung für das vorzeitige Ablösen ihres Immobiliendarlehens nebst Nutzungsersatz zurückerstatten, weil die Bank die Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Damit bestätigte das Landgericht Potsdam in einem Urteil vom 4.11.2015 (Az.: 8 O 39/15) wiederholt die Rechtsauffassung der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
    Einzelheiten hier:
    https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/...halten%21-.php

  8. Avatar von andi1104
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von baufreund2012
    daher meine schon einmal gestellte Frage:


    ist der Prozesskostenfinanzierer der IG Widerruf jemandem bekannt ?


    Ich glaube die Kanzlei Gansel hat einen Prozessfinanzierer an Bord

  9. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und die Kanzlei Gansel gilt als seriös ab er auch honorarüberzeugt.....

  10. Avatar von Gaertner
    Gaertner ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch
    ich kann Ihre Reaktion gut verstehen. Gleichwohl möchte ich Sie bitten, dieser eher pubertären Provokation eines Einzelnen mit der Gelassenheit eines Erwachsenen zu begegnen. Ihre Fachkompetenz und der unermüdliche Einsatz während der vergangenen Wochen hier im Forum hat mich, und wie ich lese , es geht anderen ähnlich, enorm vorangebracht. Bitte überdenken Sie Ihre Entscheidung. Das Forum braucht Sie auf dem Weg zum BGH.

  11. Avatar von Sam
    Sam ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ach ja, bin auch dabei:

    1. LGSaar
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  12. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich feiere meine nunmehr 3jährige und trotzdem sehr kurzweilige Mitgliedschaft und bin auch dabei:

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  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Jetzt wären wir schon mit 200 pro Mann beim BGH - beim Streitwert von 4000 Euro.

    Nicht schlecht..

  14. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier mein Urteil von LG Saarbrücken. Man kann es noch lesen. Noch nicht Rechtskräftig.
    LG Saarbrücken 1 O 8514.pdf

  15. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

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    21. noelmaxim

  16. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @ LGSaar


    Wie hoch war denn hier der Streitwert für die Feststellungsklage?

  17. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Es werden nicht alle Urteile veröffentlicht.
    Du kannst die Urteile direkt bei Gericht anfordern es könnte dich aber was kosten. Ich haben in München 7,50 € bez. müssen.
    Der Rechtsanwalt bekommt es auf jeden Fall.
    Zitat Zitat von okerke
    OLG Koblenz bestätigt: Widerrufsbelehrung der DSL Bank ist unwirksam

    Die DSL Bank hat nunmehr wohl endgültig das Nachsehen mit ihrem vor dem Landgericht Mainz gegen meine Mandanten geltend gemachten Anspruch auf Nichtabnahmeentschädigung eines Verbraucherdarlehens von Ende 2011 in Höhe von rund Euro 24.000,--. Das Darlehen konnte von meinen Mandanten nicht abgerufen werden, da keine Baugenehmigung für das zu finanzierende Einfamilienhaus erteilt worden war. Für die Nichtabnahme des Darlehens verlangte die DSL Bank einen Betrag in Höhe von rund € 24.000,--.

    Diesen Anspruch hat das Landgericht Mainz erstinstanzlich mit Urteil vom 27.01.2015 abgewiesen mit der Begründung, dem Darlehensvertrag fehlten die Hinweise auf das Kündigungsrecht. Zu dem ebenso erklärten Widerruf des Darlehensvertrags hat sich das Landgericht Mainz nicht weiter geäußert.

    Mit ihrer vor dem OLG Koblenz eingelegten Berufung verfolgte die DSL Bank ihren Anspruch mit der Begründung weiter, § 494 Abs. 6 BGB setze voraus, dass die Angaben zur Kündigung rechtlich erforderlich seien. Dies sei nach der Spezialregelung in Art. 247 § 9 Abs. 1 EGBGB, den das Landgericht übersehen habe, nicht der Fall.

    Mit einem Hinweisbeschluss vom 15.10.2015 hat sich das OLG Koblenz nunmehr meiner Rechtsauffassung angeschlossen. Der reduzierte Pflichtenkanon des Art. 247 § 9 Abs. 1 EGBGB sei nur hinsichtlich der für die Wirksamkeit des Vertrags erforderlichen Angaben anwendbar. Fehlen im Darlehensvertrag andere Angaben, sei der Vertrag nicht gemäß § 494 BGB nichtig, es gelte anstelle der fehlenden Vereinbarung die gesetzliche Regelung, im beurteilten Fall § 494 Abs. 6 BGB, so das OLG.

    Zudem hält das OLG die von der DSL Bank verwendete Widerrufsbelehrung für unwirksam. Die in der Belehrung enthaltene Belehrung über den Fristbeginn „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszins, Angaben zu einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten hat“, beschreibe nicht eindeutig den Fristenlauf für die Widerrufsfrist. Das OLG Koblenz nimmt dabei Bezug auf eine Entscheidung des OLG München vom 21.05.2015, wonach in diesem Teil der Widerrufsbelehrung lediglich teilweise die notwendigen Pflichtangaben aufgeführt seien. Damit sei aber nicht klar, wann die Frist zum Widerruf der Vertragserklärung des Darlehensnehmers und damit die 14-tägige Widerrufsfrist ablaufe.

    Zudem wies das OLG Koblenz darauf hin, dass es in Übereinstimmung mit anderen obergerichtlichen Entscheidungen auf den „Abschluss des Vertrags“ abstellende Formulierungen in Widerrufsbelehrungen als einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot ansieht.

    Der Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 15.10.2015 dürfte damit weitreichende Folgen für die DSL Bank haben. Sämtliche Darlehensverträge der DSL Bank wurden wohl im betreffenden Zeitraum inhaltsgleich abgeschlossen. DSL Bank-Kunden sollten ihre Darlehensverträge überprüfen und zeitnah ihre Rechte geltend machen.

    Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, LL.M.
    Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
    So, ich habe mir vom OLG Koblenz das Urteil besorgt. Kann ich das hier einstellen, oder darf man das nicht, wenn es nicht öffentlich gemacht wurde? Dann versende ich es bei Interesse direkt, bitte PN an mich.
    Bis 17.11.15 hatte die Bank noch Zeit, Stellungnahmen zu geben. Da weiß ich aber nicht, wie ich herausfinde, ob sie das getan hat.

    Auf jeden Fall sehr interessant, da es (wahrscheinlich) genau meine WRB betrifft (meine ist aus 2013 - leider ist im Urteilstext nicht die komplette WRB abgedruckt) und diese vom OLG als nicht eindeutig, was den Beginn der Widerrufsfrist betrifft, bewertet wurde und daher der Vertrag widerrufbar war. Die DN hatten allerdings den Vertrag gekündigt, das ging, da im Vertrag keine Hinweise zum Kündigungsrecht vorhanden waren und somit der Vertrag jederzeit kündbar war ohne VFE/Nichtabnahmeentschädigung.
    Das trifft zwar auf meinen Vertrag nicht zu, aber widerrufbar war der Vertrag lt. OLG auch.
    (Zumindest mein Verständnis des Juristendeutsch in dem Urteilstext - ist ja nicht so einfach zu lesen für einen Laien, find ich....)

    VG
    Polli

  18. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Polli1209
    So, ich habe mir vom OLG Koblenz das Urteil besorgt. Kann ich das hier einstellen, oder darf man das nicht, wenn es nicht öffentlich gemacht wurde? Dann versende ich es bei Interesse direkt, bitte PN an mich.
    Bis 17.11.15 hatte die Bank noch Zeit, Stellungnahmen zu geben. Da weiß ich aber nicht, wie ich herausfinde, ob sie das getan hat.

    Auf jeden Fall sehr interessant, da es (wahrscheinlich) genau meine WRB betrifft (meine ist aus 2013 - leider ist im Urteilstext nicht die komplette WRB abgedruckt) und diese vom OLG als nicht eindeutig, was den Beginn der Widerrufsfrist betrifft, bewertet wurde und daher der Vertrag widerrufbar war. Die DN hatten allerdings den Vertrag gekündigt, das ging, da im Vertrag keine Hinweise zum Kündigungsrecht vorhanden waren und somit der Vertrag jederzeit kündbar war ohne VFE/Nichtabnahmeentschädigung.
    Das trifft zwar auf meinen Vertrag nicht zu, aber widerrufbar war der Vertrag lt. OLG auch.
    (Zumindest mein Verständnis des Juristendeutsch in dem Urteilstext - ist ja nicht so einfach zu lesen für einen Laien, find ich....)

    VG
    Polli
    ich hätte das Urteil bitte per PN

  19. Avatar von baufreund2012
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich auch bitte

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich auch bitte

  21. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Polli1209
    So, ich habe mir vom OLG Koblenz das Urteil besorgt. Kann ich das hier einstellen, oder darf man das nicht, wenn es nicht öffentlich gemacht wurde?

    Auf jeden Fall sehr interessant, da es (wahrscheinlich) genau meine WRB betrifft (meine ist aus 2013 - leider ist im Urteilstext nicht die komplette WRB abgedruckt)...
    Polli
    Du kannst den Hinweisbeschluss hier auch öffentlich einstellen soweit alle persönlichen Angaben unkenntlich gemacht wurden. Er genießt keinen Urheberschutz.

    Hinsichtlich der WRB im Volltext würde ich mich an die RAin wenden von der du die Information hast. Die wird einem potentiellen neuen Mandanten sicher gern weiter helfen.

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