So, ich habe mir vom OLG Koblenz das Urteil besorgt. Kann ich das hier einstellen, oder darf man das nicht, wenn es nicht öffentlich gemacht wurde? Dann versende ich es bei Interesse direkt, bitte PN an mich.
Bis 17.11.15 hatte die Bank noch Zeit, Stellungnahmen zu geben. Da weiß ich aber nicht, wie ich herausfinde, ob sie das getan hat.
Auf jeden Fall sehr interessant, da es (wahrscheinlich) genau meine WRB betrifft (meine ist aus 2013 - leider ist im Urteilstext nicht die komplette WRB abgedruckt) und diese vom OLG als nicht eindeutig, was den Beginn der Widerrufsfrist betrifft, bewertet wurde und daher der Vertrag widerrufbar war. Die DN hatten allerdings den Vertrag gekündigt, das ging, da im Vertrag keine Hinweise zum Kündigungsrecht vorhanden waren und somit der Vertrag jederzeit kündbar war ohne VFE/Nichtabnahmeentschädigung.
Das trifft zwar auf meinen Vertrag nicht zu, aber widerrufbar war der Vertrag lt. OLG auch.
(Zumindest mein Verständnis des Juristendeutsch in dem Urteilstext - ist ja nicht so einfach zu lesen für einen Laien, find ich....
)
VG
Polli