ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
nur mal so allgemein der Hinweis: Ich würde darauf verzichten, hier ganze Auszüge aus solchen Aufsätzen zu posten, denn anders als Urteile unterliegen diese Aufsätze in jedem Fall dem Urheberrecht und ich glaube, der Verlag freut sich da nicht so.
Fernabsatzgesetz, da ich über einen Vermittler (Interhyp) abgeschlossen habe.
War das als Angebot oder Antrag verschickt. Also war in dem zugeschickten Dokument die Unterschrift der Bank schon vorhanden oder wurde die erst nach Unterschrift von Euch geleistet?
....und bei uns fehlt bei der Widerrufsbelehrung der DB der Hinweis auf die 30- Tage Frist vollkommen..., LG Köln fand es nicht wesentlich
Hi Triple,
als Teilnehmer ohne Gewinnerziehlungsabsicht udn einem vergleichsweise geringen Beitrag-zu-Registrierungsdauer-Verhältnis in diesem Forum hier .. möchte ich noch folgendes anfügen:
M.E. wurde das für Dich Entscheidende nicht gesagt:
1. Von welcher Kammer des LG Köln spricht Du?
-> Das LG Köln hat 2 Kammern, die für Ihre gegensätzliche Interpretgation ein und derselben WRB bekannt sind (such mal hier im Forum hat - glaube EuGH - fall einer Sparkasse gepostet die von den 2 Kammern unterschiedlich gewertet wrude)
2. Kennst Du dieses Urteil des LG Köln: 21 O 295/ 14? Diese 21. Kammer sieht es genau wie Du: Wenn die Belehrung zu den Widerrufsfolgen enthalten ist, dann dürfen Rechte udn Pflichten für BEIDE Seiten nicht fehlen
-> kannst Du hier einsehen https://www.widerruf-immobiliendarlehen.de/rulings/186
- Allerdings ist es i.d.R. schon so, dass meist nur WRB-formulierungen zum Fristbeginn den Klageerfolg bringen, sehr selten hingegen zu den Widerrufsfolgen. Dies sicherlich auch dadurch, dass die Erwähnung der Widerrufsfolgen nur fakultativ ist.
Deine WRB der Deutschen Bank fast identisch mit WRB der Münchener Hypothekenbank (MHB).
Die MHB wurde rechtskräftig vom LG Köln verurteilt das Darlehen komplett rückabzuwickeln.
Das Gericht hält in Deiner WRB folgendes für fehlerhaft:
"Vertragsurkunde" für unbef. durchschn. Verbraucher unklarer Rechtsbegriff
"Exemplar" statt Textform
- Bankargument Verwirkung wurde abgelehnt
- Es ist auf "unbef. durchschn. Verbraucher abzustellen" - das wird hier oft in der Argumentation übersehen
Entscheidend ist aber bei Deiner WRB: Es sollte sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln. Denn der Lauf der Frist ist dann für einen durchschn. Verbraucher widersprüchlich: Ist Vertragsurkunde nun der von der Bank einseitig unterschr. Vertragsformular (eigtl. Antrag) und damit ein anderer Tag als Deine Utnerschrift, die im Fernabsatz ja später erfolgt.
Dies deckt sich mit meinen Erfahrungen mit der Deutschen Bank.
die Deutsche Bank hat eine sehr große Angst vor Rechtsstreitigkeiten zu Darlehen, die im Fernabsatz-Geschäft zu Stande gekommen ist.
Sie ging im Ombudsverahren sogar soweit, Termine die ich in der Bank im gleichen Jahr bzw. ein Jahr davor hatte bzgl. anderer Geschäfte hatte (Anlageberatung Wertpapiere) als Gespräche im Zusammenhag mit der Baufinanzierung darzustellen.
Sie argumentierte, dass dann kein Fernabsatzgeschäft mehr vorliegen könne. Dies ist glatt gelogen und Sie wird die Inhalte der Gespräche beweisen müssen. Das nicht unrenommierte Vertreter der Deutschen Bank vor falschen eidesstattlichen Erkärungen nicht zurückschrecken ist ja aus Funk und TV bekannt und darf da nicht unerwähnt bleiben, ist aber hoffentlich nicht übertragbar.
Ich habe einen satten Schriftwechsel (über 2-3 Jahre nun - da ich verkauft und zurückgezahlt habe wird das ganz genüsslich abgekocht: Papier vor Widerruf , Widerruf , Papier , Ombudsverfahren , viel Papier, dann wieder selbst , dann RSV, dann Anwalt , dann Klage ...) und bin immer wieder amüsiert, wie die DB sich abmüht , sich selbst widerspricht, Unwahrheiten sagt, und Verwirkung, Rechtsmißbrauch ... die komplette Litanei runterbetet ...
Die Sachbearbeiterin die damals die Finanzierung + WRB mit mir im reinen Fernabsatz machte (Postweg) war von einen auf den anderen Tag im Jahr 2008 nicht mehr im Hause.
Notfalls lade ich die Dame in den Zeugenstand, wenn die DB-Juristen ihre Unwahrheiten nicht widerrufen.
Das zeigt mir, dass die Deutsche Bank selbst starke Befürchtungen bzgl. der Angreifbarkeit ihrer WRB hat.
Zudem ist hier im Forum schon mehrfach erwähnt worden, dass die Deutsche Bank Vergleiche gegen Verschwiegenheitserklärungen anstrebt.
Wie gesagt, meine RSV zahlt genau bei Deiner WRB - nicht ohne Grund.
Sende mir eine PN und ich halte dich gerne auf dem laufenden. Diesen Service mache ich natürlich nur für nicht-kommerzielle Mitglieder hier
(nicht jeder ist ein Anwalt der sich eines direkten Drahtes zum BGH-Vorsitzenden rühmen darf , ohne Namen zu nennen. Das habe ich ja nicht nötig
16.11.2015 Gestern von meinem Anwalt die Nachricht erhalten, dass die ARAG eingeknickt ist und ich somit nicht gegen meine RSV klagen muss. Warum nicht gleich so
Danke Bluesky, ware super wenn das irgendwie klappt!
Meine WRB ist die Version mit "Die Frist beginnt fühstenes ...". Bei Interesse poste ich die nochmal komplett rein. Finde gerade nicht den thread wo ich die mal gepostet hatte.
Da es bei mir auch wegen der Deckungszusage bei der ARAG hackt, interessiere ich mich für die Sache sehr.
Grüße
Nein, in dem von Dir genannten Urteil geht es um die, nach Meinung der RSV, Erfolgslosigkeit der Klage . Bei mir hatte die ARAG den festgelegten Streitwert nicht akzeptiert. Wenn mein Anwalt das Urteil zusendet, mache ich es Euch zugänglich.
War das als Angebot oder Antrag verschickt. Also war in dem zugeschickten Dokument die Unterschrift der Bank schon vorhanden oder wurde die erst nach Unterschrift von Euch geleistet?
Haben von der DSL einen nicht unterschriebenen Darlehensantrag bekommen und diesen unterschrieben zurückgeschickt.
Nein, in dem von Dir genannten Urteil geht es um die, nach Meinung der RSV, Erfolgslosigkeit der Klage . Bei mir hatte die ARAG den festgelegten Streitwert nicht akzeptiert. Wenn mein Anwalt das Urteil zusendet, mache ich es Euch zugänglich.
Grüße
[/QUOTE]
Hab ich mir fast gedacht. Bei mir hat sich die ARAG auch über den Streitwert beklagt.
Dann Gedulde ich mich noch.
so mir reicht der Kindergarten dann auch irgendwann; ich beantworte gerne noch PNs aber ich werde mir diesen Mist hier nicht mehr länger anschauen und dementsprechend hier auch nix mehr posten. Dafür ist mir meine Zeit dann auch echt zu schade
so mir reicht der Kindergarten dann auch irgendwann; ich beantworte gerne noch PNs aber ich werde mir diesen Mist hier nicht mehr länger anschauen und dementsprechend hier auch nix mehr posten. Dafür ist mir meine Zeit dann auch echt zu schade
ich kann Ihre Reaktion gut nachvollziehen. Da die Kommentare aber lediglich von einer Person kommen, sollte dieser Teilnehmer vielleicht besser dieses Forum verlassen. Denke auch dass er es durch seine Provokation darauf angelegt hat.
ich kann Ihre Reaktion gut nachvollziehen. Da die Kommentare aber lediglich von einer Person kommen, sollte dieser Teilnehmer vielleicht besser dieses Forum verlassen. Denke auch dass er es durch seine Provokation darauf angelegt hat.
Der selben Meinung bin ich auch. Man könnte fast denken er bekommt einen Check von der einen oder anderen Bank um hier Unruhe zu stiften. Mir ist jeder Beitrag von sebkoch tausend mal lieber und vor allem auch sinnhafter für uns alle hier.
Echt schade, dass Sebkoch immer wieder von diesem User angegriffen wird. Ich hab da wirklich keine Lust drauf und es vermiest mir dieses ansonsten richtig tolle Forum.
@ Herr Koch, ich würde es wirklich begrüßen, wenn Sie sich nicht zurückziehen würden. Falls doch, kann ich das aber vollkommen verstehen und wünsche Ihnen in diesem Fall alles Gute!
Echt schade, dass Sebkoch immer wieder von diesem User angegriffen wird. Ich hab da wirklich keine Lust drauf und es vermiest mir dieses ansonsten richtig tolle Forum.
@ Herr Koch, ich würde es wirklich begrüßen, wenn Sie sich nicht zurückziehen würden. Falls doch, kann ich das aber vollkommen verstehen und wünsche Ihnen in diesem Fall alles Gute!
Dieser Meinung und dem damit verbundenen Wunsch an Herrn Koch kann ich mich auch nur anschließen.