Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Also ich habe die 5% über Basiszins und die bisherigen Urteile vom BGH bzw. die fachkundigen Meinungen hierzu (Servais) so gesehen, dass bei Immobilienkrediten diese widerlegbar sind, heißt für mich, die jeweilige Bank hat den Nachweis zu führen und nicht der Kreditnehmer.
    Mir ist ein solcher Fall bisher nicht bekannt - oder ?
    Und solange Banken heute bei einem Widerruf in der Abrechnung mehr als 2,5% Zinsen zu ihren Gunsten vereinnahmen und Kreditverlängerungen mit 3,x % anbieten, mal abgesehen von mehr als 10% Überziehungszinsen, denke ich, sollten die vom BGH angenommenen 5% über Basiszins realistisch und durchsetzbar sein.
    Ich bin jedenfalls auch dabei.

    Eine Frage hierzu stellt sich mir noch:
    Wenn eine Bank wirklich den Nachweis führen könnte, dass diese weniger als die vom BGH angenommenen 5% über Basiszins erwirtschaftet hätte über den Zeitraum der Kreditlaufzeit, hätte die Bank dieses Argument nicht bereits in den Verfahren bei den Landgerichten dokumentieren, also veröffentlichen, müssen ?
    Kann eine Bank dieses Argument überhaupt noch beim BGH nachträglich vorbringen, wenn dies bis dahin nicht erfolgt ist ???

  3. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich hab jetzt einen Fall, in dem das Gericht über die angeblich niedrigeren Nutzungen der Bank Beweis erheben wird durch Vernahme eins Bankmitarbeiters. Allerdings weiß ich wirklich nicht, was der da aussagen soll.

  4. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    ich hab jetzt einen Fall, in dem das Gericht über die angeblich niedrigeren Nutzungen der Bank Beweis erheben wird durch Vernahme eins Bankmitarbeiters. Allerdings weiß ich wirklich nicht, was der da aussagen soll.
    Dieser Bankmitarbeiter soll doch dann mal in die Jahresabschlüsse z.B. der Deutschen Bank schauen der letzten Jahre - und dabei ist bei dem gezogenen Nutzen (Zinserträge) jedwedes abgezogen, was man sich hat selbst zuzuschreiben !

  5. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Klingt nach Landgericht Paderborn oder Detmold....

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    wenn dann müsste man rechnerisch 5 % beantragen und dies neben der Vermutung hilfsweise mit der EK rendite begründen. Allerdings müsste man dies ja dann übe die ganze Zeit darlegen.
    Ah, so herum wird ein Schuh daraus? Es dürfte nicht schwierig sein, 5% über BZ mit einer EK-Rendite von ca. 20% (ING-DiBa, s.o.) zu begründen.

  7. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Klingt nach Landgericht Paderborn oder Detmold....
    np

    Limburg

  8. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  9. Avatar von Hoppla20
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wurde die Revision vom OLG Nürnberg nicht nur bezüglich der Fußnote zugelassen?

  10. Avatar von Bert
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,
    ich beschäftige mich erst seit einigen Tagen mit der Thematik und habe seitdem verschiedene Artikel gelesen. Nun weiss ich noch nicht genau wie ich mich verhalten soll
    und wie ich am besten vorgehe. Über Rat würde ich mich freuen.

    Ich habe im Mai 2008 ein Haus gekauft und über die Volksbank finanziert (5% Zinsen). Der Vertrag wurde über 10 Jahre abgeschlossen. Konkret habe ich 110 000 Euro aufgenommen. Durch Sondertilgung bin aktuell bei ca. 70 000 Euro Restschuld.
    Die Widerrufsbelehrung sieht wie folgt aus:
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 
Name:darlehen-voba.jpg 
Hits:34 
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ID:2036

    In Eigenrecherche meine ich ein paar Stellen gefunden zu haben, die eine fehlerhafte WRB rechtfertigen würden. Sicher bin ich aber nicht. Was meint ihr dazu?

    Ich wohne in dem Haus und ich bin Rechtsschutzversichert (Provinzial). Was konkret über die RSV abgedeckt ist oder nicht, muss ich noch klären.

    Das Verhältnis zur Bank ist bisher gut. Welche Optionen habe ich (mit und ohne Anwalt). Wie könnten die nächsten Schritte sein?

    Mein Ziel wäre eine gütliche Einigung mit neuem Vertrag und niedrigen Zinsen und wenn irgendwie möglich eine Nutzungsentschädigung.

    Über Tipps würde ich mich freuen.

    Viele Grüße
    Bert

  11. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hoppla20
    Wurde die Revision vom OLG Nürnberg nicht nur bezüglich der Fußnote zugelassen?
    Ja, eine berechtigte Frage, das steht so im Urteil. Wenn es so wäre würde es bedeuten, dass nur die Sparkasse Revision einlegen könnte. Das müsste vielleicht ein Anwalt beantworten. Ich weis nicht ob das OLG eine Sache zur Revision nur zu bestimmten Punkten zulassen kann.

  12. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Würde man nun die Rendite nach Steuern heranziehen, würde der Gewinn zweimal besteuert werden. Einmal bei der Bank und dann beim DN. Was natürlich nicht möglich ist.
    Und es ist auch nicht so, weil die Bank die ausgekehrten Renditen vor der Versteuerung von ihrem Geamtgewinn abzieht und damit dafür keine Steuern zahlt.
    Zitat Zitat von ducnici
    Für die Bank spielt es faktisch keine Rolle, denn ob sie den steuerlichen Anteil an ihrem Gewinn an das FA abführt oder sie den Anteil vor Steuern an den DN abführt, bleibt es für sie gleich.
    Das ist nicht ganz richtig, denn wenn die Bank vor Steuern mehr auszahlt, spart sie zusätzlich die Steuern aus diesem mehr, gibt aber insgesamt dennoch mehr aus als für einen geringeren Betrag. Ich bin allerdings auch der Meinung, das die Auszahlung vor Steuern richtig wäre, weil die Bank dann für diesen Betrag keine Steuern mehr zahlen muss, die zahlt dann ja der DN über die KpErtrSt.
    Zitat Zitat von ducnici
    Für den DN wäre es sogar lukrativer, die EK-Rendite vor Steuern zu verwenden, da der Zinssatz der Versteuerung über den DN bei der KapEst (ca. 25%+5,5% Soli+ggf. KiSt) wohl weitaus geringer ausfällt als die Versteuerung bei einer AG oder GmbH
    Wie schon geschrieben, der DG zahlt für die ausgekehrten Renditen keine Steuern, weil er mit der Auszahlung seinen steuerpflichtigen Gewinn entsprechend reduziert. Unabhängig davon gab es zumidest in der Vergangenheit große DAX-Unternehmen die jahre- oder jahrzehntelan keine Steuern bezahlt haben.

  13. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    die dsl bank verteidigt sich mit den hinweisen auf

    lg bonn, hinweisbeschluss vom 8..7.2015 17 o 3/15
    und
    lg bochum urteil vom 13.10.2015, I-1 O 23/15

    kennt die jemand ?

    au0ßerdem mit olg köln
    OLG Köln · Beschluss vom 23. März 2015 · Az. 13 U 168/14

    darin führt das olg u.a. aus:
    " Auch die - einmalige - Verwendung des Wortes "Widerspruch" statt "Widerruf" ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, unter Berücksichtung der Überschrift und des Kontextes unschädlich"

    wer kennt verbraucherfreundliche urteile betr. die dsl bank ?

    wj

  14. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ist das schon bekannt : alles dabei :-)


    Erneuter Erfolg gegen die DKB vor dem Landgericht Berlin

    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....ericht-berlin/

    wj

  15. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von widerruf jetzt
    die dsl bank verteidigt sich mit den hinweisen auf

    lg bonn, hinweisbeschluss vom 8..7.2015 17 o 3/15
    und
    lg bochum urteil vom 13.10.2015, i-1 o 23/15

    kennt die jemand ?

    Au0ßerdem mit olg köln
    olg köln · beschluss vom 23. März 2015 · az. 13 u 168/14

    darin führt das olg u.a. Aus:
    " auch die - einmalige - verwendung des wortes "widerspruch" statt "widerruf" ist, wie das landgericht zutreffend ausgeführt hat, unter berücksichtung der überschrift und des kontextes unschädlich"

    wer kennt verbraucherfreundliche urteile betr. Die dsl bank ?

    Wj
    3 o 277/14, 3 o 73/13, 7 o 41/14, 31 o 111/15, 3 o 288/13, 3 o 43/14 details auf finanztip.de

  16. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hünlein berichtet auch über das Urteil vom OLG Nürnberg


    https://www.widerruf-darlehen-anwalt....uer-unwirksam/


    und weiter im letzten Absatz:

    Zitat Zitat von RA Hünlein
    "Das OLG Nürnberg hat in seiner Entscheidung zudem ausdrücklich die Revision zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob es eine Revision geben wird. Es wäre wünschenswert, wenn sich der BGHzu dieser sehr häufig verwendeten Widerrufsbelehrung äußern dürfte."

  17. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    15. baufreund2012
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    wenn vom Kläger tatsächlich die Revision eingelegt werden kann muß man ja mit einem SSKM WR mit dabei sein!!

  18. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Bert
    Hallo zusammen,
    ich beschäftige mich erst seit einigen Tagen mit der Thematik und habe seitdem verschiedene Artikel gelesen. Nun weiss ich noch nicht genau wie ich mich verhalten soll
    und wie ich am besten vorgehe. Über Rat würde ich mich freuen.

    Ich habe im Mai 2008 ein Haus gekauft und über die Volksbank finanziert (5% Zinsen). Der Vertrag wurde über 10 Jahre abgeschlossen. Konkret habe ich 110 000 Euro aufgenommen. Durch Sondertilgung bin aktuell bei ca. 70 000 Euro Restschuld.
    Die Widerrufsbelehrung sieht wie folgt aus:
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    In Eigenrecherche meine ich ein paar Stellen gefunden zu haben, die eine fehlerhafte WRB rechtfertigen würden. Sicher bin ich aber nicht. Was meint ihr dazu?

    Ich wohne in dem Haus und ich bin Rechtsschutzversichert (Provinzial). Was konkret über die RSV abgedeckt ist oder nicht, muss ich noch klären.

    Das Verhältnis zur Bank ist bisher gut. Welche Optionen habe ich (mit und ohne Anwalt). Wie könnten die nächsten Schritte sein?

    Mein Ziel wäre eine gütliche Einigung mit neuem Vertrag und niedrigen Zinsen und wenn irgendwie möglich eine Nutzungsentschädigung.

    Über Tipps würde ich mich freuen.

    Viele Grüße
    Bert

    Das ist die typische Genossenschaftsbankbelehrung aus diesem Zeitraum. Diese ist sowohl wegen "der Vertragsantrag" als auch wegen der Fußnote (so LG Stuttgart) angreifbar. Hier verteidigen sich die Banken gerne mit dem "Präsenzgeschäft", also der zeitgleichen Unterzeichnung bei Übergabe des Vertrags. Das müsste mal geüprüft werden. Nach meiner Erfahrung ist eine Einigung mit der Bank ohne Anwalt idR schwer, mit Anwalt ist ein Verzicht auf die VFE idR möglich, wobei die Genossenschaftsbanken da keine einheitliche Linie bilden. Zudem muss man dringend davor warnen, unmittelbar mit der Bank zu verhandeln, ohne den Widerruf auch ausgeübt zu haben. Damit öffnet man dann die Tür für einen möglichen Rechtsmissbrauch.

  19. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Das ist die typische Genossenschaftsbankbelehrung aus diesem Zeitraum. Diese ist sowohl wegen "der Vertragsantrag" als auch wegen der Fußnote (so LG Stuttgart) angreifbar.
    Einer meiner Verträge hat eine fast identische WRB, es fehlt nur die Fußnote. "der Vertragsantrag" steht doch so nicht drin? Meinst Du "der schriftliche Vertragsantrag".
    Widerrufsrecht
    Sie können lhre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der
    Lauf der Frist für den Wderuf beginnt einen Tag nachdem lhnen
    - eine Ausfertigung dieser Widerrufsbelehrung und
    - die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags
    zur Verfilgung gestellt wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechzeitige Absendung des Widerrufs.
    Zitat Zitat von sebkoch
    Hier verteidigen sich die Banken gerne mit dem "Präsenzgeschäft", also der zeitgleichen Unterzeichnung bei Übergabe des Vertrags.
    In meinem Fall habe ich den 5 Tage zuvor von der Bank unterzeichneten Vertrag und die WRB zu Hause unterzeichnet und per Post zurückgesandt.

    Dennoch bezeichnet mein Anwalt diese WRB als die am wenigsten angreifbare innerhalb meines Vertrags-Pools.

  20. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ja "der schriftliche Vertragsantrag", da es um der "der" statt " Ihr" geht, hatte ich das "schriftlich" weggelassen. Ggfs hat der Kollege da andere Gründe, aber das ist mE fast eine sichere "Bank".

  21. Avatar von derpicknicker
    derpicknicker ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bin natürlich auch dabei

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