ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Die Klage heißt juristisch "Klage auf Rückgewähr nach Widerruf". Meistens lehnen Banken den Widerruf ab, dann wird darauf geklagt. Im Erfolgsfall muss das Darlehen rückabgewickelt werden, also der Verbraucher so gestellt werden, als hätte er den Darlehensvertrag niemals abgeschlossen. Kosten und Nutzen müssen beiderseits zurück gewährt werden: Die Bank erhält die vereinbarten Zinsen, der Verbraucher von der Bank sämtliche Kreditraten und zusätzlich einen Nutzungsausfall (meist 5 Prozent). Differenz dieses Ausgleichs ist der Streitwert.....
Werter RAM, es kommt darauf an, in welcher Lage man sich befindet. Weigert sich die Bank, den Darlehensnehmer aus dem Vertrag zu entlassen, ist der Streitwert nicht eindeutig. Gestritten wird dann darum, was man zurück gezahlt haben möchte und was man künftig nicht mehr zahlen möchte. Abgesehen davon ist es einfach eine nicht zu leugnende Tatsache, dass viele Gerichte die Darlehenssumme ansetzen.
Ich habe meine Verträge von einem von der VBZ empfohlenen Anwalt prüfen lassen. Er hat ausnahmslos fehlerhafte WB bescheinigt. Parallel dazu habe ich von mehreren Banken Angebote eingeholt und dann selbst die Verträge widerrufen. Die Widerrufe mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen je Vertrag wurde komplett zurückgewiesen.
Danach habe ich mir eine Deckungszusage von meiner alten RSV geholt. Die wurde in den 80er Jahren abgeschlossen und fängt erst jetzt an sich zu rentieren.
In einem wohlwollend - aber bestimmt und auch mit Hinweis auf meine Deckungszusage - formulierten Schreiben habe ich die Bank noch einmal aufgefordert einen Kompromiss zu schließen. Da diese sich absolut kompromisslos gezeigt hat, habe ich jetzt den Anwalt offiziell beauftragt.
Zum Thema Rechtsschutz habe ich heute auf unserer Website (widerruf.info) folgenden Blog geschrieben:
Wer mit Hilfe des Widerrufsjokers aus seiner teuren Immobilienfinanzierung aussteigen will oder sich seine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will, steht nicht zuletzt vor der Kostenfrage. Kein Anwalt arbeitet kostenlos und wenn es vor Gericht gehen sollte, dann sind auch die Gerichtskosten und schlimmstenfalls auch die Kosten der Gegenseite in die Kalkulation mit einzubeziehen. Zwar landen die wenigsten Fälle vor Gericht, aber wer das Maximum seiner Forderungen durchsetzen will, der muss zumindest glaubwürdig damit drohen können. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie dieses Kostenproblem los – zumindest in der Theorie. Denn nicht in jedem Fall zahlt die Rechtsschutzversicherung – und nicht alle Versicherungen sind gleich problemlos bei der Kostenübernahme.
Schwierig wird es, wenn Sie mit dem Kreditvertrag aus dem Sie aussteigen wollen, einen Neubau finanziert haben. Dies ist bei fast allen Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen, wenn Sie nicht gerade eine spezielle Bauversicherung abgeschlossen haben. Nun kann man allerdings bereits trefflich darüber streiten, was genau ein Neubau ist. Klar ist die Sache, wenn Sie ein Grundstück erworben haben und dort in Eigenregie gebaut haben. Dann ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen. Wie ist es aber, wenn Sie von einem Bauträger ein neues Haus oder eine Wohnung schlüsselfertig erworben haben? Hier lassen sich manche Gesellschaften zu einer Kostenübernahme bewegen – in der Regel hat dabei ein von ihnen mandatierter Anwalt die besseren Argumente und mehr Aussicht als Erfolg als wenn Sie als Kunde selbst mit ihrer Versicherung diskutieren. Aber grundsätzlich gilt bei Neubauten: schwierig.
Auch vermietete Objekte können eine Stolperfalle sein: Die meisten Versicherungsbedingungen schließen vermietete Immobilien vom Rechtsschutz aus. Allerdings muss dies explizit in den Versicherungsbedingungen erwähnt sein. Werfen Sie als in diesem Fall einen Blick in ihren eigenen Vertrag. Wenn dort fremdgenutzte Immobilien ausdrücklich ausgeschlossen sind, haben Sie schlechte Karten.
Im Umkehrschluss heißt das: Wenn Sie eine Bestandsimmobilie finanziert haben, die Sie selbst bewohnen, steht einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung in der Regel nichts im Wege. Einen Unterschied gibt es allerdings darin, wie schnell eine Gesellschaft die Kostenübernahme erklärt. Da die Zahl der Widerrufsfälle in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen hat, verschleppen viele Gesellschaften die Anfrage auf Deckungszusage durch den Anwalt und lassen sich mehrere Wochen Zeit. Andere Gesellschaften agieren allerdings vorbildlich und antworten schnell.
Wenn es nicht darum geht, aus einem laufenden Vertrag auszusteigen, sondern sich eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen, gelten im Prinzip die gleichen Voraussetzungen. Bei selbstgenutzten Bestandsobjekten wird in der Regel eine Deckungszusage gewährt. Bezieht sich der vorzeitig beendete Vertrag jedoch auf einen Neubau oder ein vermietetes Objekt, so ist die Ausgangslage schlecht. Für alle jene, die in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben und die Kosten für einen Rechtsstreit scheuen, bietet die IG Widerruf auch den Verkauf der Forderung an. Damit bekommen Sie einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung zurück und gehen Kostenrisiko und Ärger aus dem Weg.
Ein paar Fragen an unsere Fachleute, insbesondere Anwälte:
Habe ich schon mal richtig gelesen, dass Rechtsschutzversicherungen in anderen Fällen verdonnert wurden, trotzdem Rechtsschutz zu gewähren, auch wenn diese durch die Rechtsschutzversicherungsbedingungen nicht zahlen mussten?
Mein Rechtsschutzvertrag ist bereits ca. 17 Jahre alt. Bei mir steht in den Anlage zum Vertrag (§ 3 ARB 94, Stand 01.01.1995) ein Ausschluss u.a. was im ursächlichen Zusammenhang steht mit …bb: Planung oder Errichtung von Gebäuden...cc: genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung Gebäude oder Gebäudeteil...dd: Finanzierung der aa) bis cc) genannten Vorhaben).
Insofern gehe ich erst mal davon aus, dass da „grundsätzlich“ nichts möglich ist (die Infos von IG Widerruf machen mir da jedoch wieder ein bißchen Hoffnung).
Details: Wir haben einen Bestandsbau (gebaut im Jahre 1995).Im Jahre 2009 wurde angebaut. Beide Bauten waren von einem Bauträger (fast schlüsselfertig, diverse Arbeiten in Eigenregie…).Im Zuge dieses Anbaus, komplett neue Finanzierung, mit Ablösung der Restschuld „des Bestandbaus“ an ursprünglich finanzierte Bank.
Ist eigentlich der Widerruf bzw. die Folgen des Widerrufs (Nichtanerkennen, Vorfälligkeitsentschädigungsforderung...) nicht leistungsauslösend für eine Deckung im Rahmen "Vertragsrecht"? Unter anderem kann ich nichts dazu, wenn sich der Vertragspartner bei Gestaltung der Widerrufsbelehrung nicht gesetzeskonform verhalten hat.
Zu erwähnen sei, dass eine Vorabanfrage durch mich bei der Rechtsschutz ergab, dass es durchaus über den Vertragsrechtsschutz geprüft werden kann (man wollte es abhängig machen von der Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg, welche die WRB als nicht gesetzeskonform hält…). Dann doch der Verweis auf § 3….
Wäre ein Prozess gegen die eigene Rechtsschutzversicherung als Musterstreitfall nicht mal sinnvoll? Wurde das bereits von Anwälten versucht? Oder muss man diese Bedingungen bzw. Leistungsausschlüsse akzeptieren?? (Ich akzeptiere auch nicht die Widerrufsbelehrung meiner Bank). Wenn ein "Versuchsmandant" für ein Musterstreitverfahren von einem Anwalt benötigt wird, dann einfach melden. Ich stehe gern zur Verfügung.
Kann mir jemand eine Beurteilung bzw. Einschätzung zu oben genannten Informationen geben?
Hat jemand im Übrigen Erfahrungen mit der DEVK?
Besten Dank!
P.S.: Trotz eines Jokers, doch nicht so gute Karten....
Hallo zusammen,
als ebenfalls Betrofffener zum Thema Widerufsjoker bin ich soeben beigetreten und hoffe, im direkten Austausch mit Leuten mit ähnlicher Fallgestaltung wie bei mir besser voran zu kommen als durch reines Lesen... :smile:
Ich habe in 2007 eine Anschlussfinanzierung für eine ETW über ca. 100.000 € abgeschlossen zu 4,6%. Aktuell sind noch ca. 54.000 € an Restschuld offen und ich habe meinen Vertrag bzw. die WB durch eine RA-Kanzlei prüfen lassen mit dem Ergenis, Aussicht auf Erfolg. Daraufhin habe ich meine Bank, die mit den holl. Wurzeln, im entsprechenden Tenor zunächst ohne RA angeschrieben und mir wurde ein Vergleich angeboten in dem Sinne, raus aus dem Vertrag gg. anteilige Zahlung der VFE.
Ich überlege, ob ich bei der Bank, wo ich nun mal schon so weit bin, nach einer Weiterfinanzierung bei denen selbst zu natürlich besseren Konditionen nachfragen soll, dann aber natürlich ohne Zahlung einer VFE..., oder???
Ich würde mich über Nachrichten von Leuten in vergleichbarer Position freuen, gerne auch im direkten Austausch. Ich bin rechtlich nicht so fit in der Materie und würde das Angebot der Bank gerne besser einschätzen können, ehe ich reagiere...
ich habe nach monatelangen Verhandlungen mit der DSL-Bank letzte Woche ein Vergleichsangebot erhalten. Dazu sollte ich folgende Stichpunkte erläutern:
Forwarddarlehen 2005
Darlehensauszahlung 2008
Restlaufzeit : knapp 4 Jahre
Zinssatz : 4,95
Laut Verbraucherberatung Hamburg ist die WB in mehreren Punkten unwirksam.
Nun zu dem Angebot der DSL Bank.
1. Neuer Zinssatz unter 2 % (5 Jahre)
2. Vorfälligkeitsentschädigung nur 70 % der von der DSL berechneten Summe zahlbar
Der Witz ist, wenn ich den Zinsgewinn, durch den niedrigeren Zinssatz, gegen die Vorfälligkeitszahlung gegenrechne bleibt mir ein "Vorteil" von ca.250 Euro (berechnet auf die Restlaufzeit von 4 Jahren.) Das sind knapp 3,2 Prozent von der Summe die ich sparen würde wenn ich überhaupt keine Vorfälligkeit zahlen müsste.
Das heist, die DSL Bank bekommt sozusagen 97 % der Summe die sie vorher auch bekommen hätte.
So, da ich eine Rechtschutzversicherung habe und es sich um keine Neubaufinazierung handelt, gehts wohl doch zum Anwalt.
Kann jemand einen guten, auf diesem Fachgebiet, Anwalt im Raum Oldenburg empfehlen?
gerdschneider, wieviel der anfallenden Vorfälligkeitszahlung (in Prozent) sollst du bezahlen, bzw. wieviel Prozent soll dir erlassen werden? Hast du mal gegengerechnet, wieviel das im Endeffekt ausmacht. Also wieviel Zinsgewinn nach deiner Vorfälligkeitszahlung überhaupt noch übrigbleiben würden?
Hallo,
Angebot von 70% wie bei Dir, aber bei mir sieht es insg. besser aus...lt. Auskunft meines RA macht die Zinsdifferenz gegenüber einem theoretisch neuen Zinssatz von ca. 2% etwa 7.000€ aus. Abzüglich der VFE blieben noch gut 5000... habe ich Dich recht verstanden, dass die DSL Dir ein "eigenes" neues Angebot gemacht hat und trotzdem 70% VFE von dir will?
wenn du 2007 abgeschlossen hast (10 Jahre?) dann hat du noch eine Restlaufzeit von ca. 3 Jahren. Wie willst du dann 5000 Euro plus machen, obwohl du auch 70 % Vorfälligkeitentschädigung zahlen muss?
Mal angenommen du zahlst 4000 Vorfälligkeit, dann müsstest du ja 9000 Euro Zinsen einsparen und das in ca. 3 Jahren?
Ich rechne übrigens mit 3 Jahren bei dir, weil du zu dem Zeitpunkt eh neu abschließen könntest......
Hallo zusammen,
Der Witz ist, wenn ich den Zinsgewinn, durch den niedrigeren Zinssatz, gegen die Vorfälligkeitszahlung gegenrechne bleibt mir ein "Vorteil" von ca.250 Euro (berechnet auf die Restlaufzeit von 4 Jahren.) Das sind knapp 3,2 Prozent von der Summe die ich sparen würde wenn ich überhaupt keine Vorfälligkeit zahlen müsste.
Das heist, die DSL Bank bekommt sozusagen 97 % der Summe die sie vorher auch bekommen hätte.
So, da ich eine Rechtschutzversicherung habe und es sich um keine Neubaufinazierung handelt, gehts wohl doch zum Anwalt.
Kann jemand einen guten, auf diesem Fachgebiet, Anwalt im Raum Oldenburg empfehlen?
Das ist typisches Augenwischerei-Angebot, das Banken jenen Kunden machen, die ohne anwaltlichen Beistand widerrufen wollen (manchmal aber auch trotz gutem Anwalt). Wenn Sie dieses Angebot annehmen, dann können Sie den Kredit gleich weiterlaufen lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bedeutet ja gerade, dass Sie komplett ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Vertrag aussteigen können. Warum dann 70 Prozent bezahlen? Hier gilt es, harte Kante zu zeigen.
Das ist typisches Augenwischerei-Angebot, das Banken jenen Kunden machen, die ohne anwaltlichen Beistand widerrufen wollen (manchmal aber auch trotz gutem Anwalt). Wenn Sie dieses Angebot annehmen, dann können Sie den Kredit gleich weiterlaufen lassen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bedeutet ja gerade, dass Sie komplett ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Vertrag aussteigen können. Warum dann 70 Prozent bezahlen? Hier gilt es, harte Kante zu zeigen.
Genauso sehe ich das auch. Hört sich im ersten Augenblick ja auch nicht so schlecht an... sie "schenken" mir 30 % der Vorfälligkeit und geben mir noch dazu einen Superzins. Ein einfacher Hypothekenrechner zeigt einen aber ganz schnell die Fakten und wie mies das Angebot ist.
Keine Kreditgebühren aber z.B. Darlehensgebühren in etwas bei Bausparverträgen (nicht die Abschlussgebühr, die ist rechtens). Insbesondere sogenannte Konstantdarlehen über eine BSPK, wo mit Darlehen ein Bausparvertrag vorfinanziert wird, sind interessant, da hier in der Vergangenheit Darlehensgebühr (1-2%) erhoben wurden.
Wenn Bauspardarlehen rechtlich analog zu Verbraucherkrediten eingestuft werden, so müsste diese Gebühr dann auch rückforderbar sein.
Hallo - habe für einen kürzlich vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelösten Kredit nach zwei Briefen einen Vergleichsvorschlag erhalten in Höhe von 20% der rund 20.000 EUR hohen Vorfälligkeitsentschädigung. Ist es bei der ING D*Ba möglich, dieses Angebot telefonisch zu verhandeln? Gibt es hierzu Erfahrungswerte? Einen Vergleich zu 50% würde ich akzeptieren
Nach allem, was man weiß und hier im Forum liest: Verhandlungen mit der IngDiBa nur mit Anwalt!
Außerdem: Ein freiwilliges Angebot der Bank ist niemals das beste. Da ist garantiert mehr drin.
Hallo! Ich habe mit Interesse die bisherigen Beiträge im Forum gelesen. Ich habe eine Bestandsimmobilie finanziert, die ich selbst nutze. Ohne Rechtsschutzversicherung scheint ja nichts zu laufen. Ich beabsichtige daher, ggf. eine Versicherung abzuschließen und erst nach der Wartezeit den Kreditvertrag zu widerrufen. Meine Frage: Gibt es Rechtsschutzversicherungen, die mittlerweile den "Widerruf von Hypotheken" in ihren Bedingungen wirksam ausschließen?