ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ich habe in einem vorigen Mail bereits eine Liste von in der Sache erfahrener Anwälte gepostet, die dazu auch von Verbraucherschützern empfohlen wurden. Ich würde auf jeden Fall versuchen herauszubekommen, ob die Kanzlei mit der konkret bei dir verwendeten Klausel Erfolg hatte. Eine minimale Abweichung vom Text oder vom Vertragsdatum kann erhebliche Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten haben. Wenn die Kanzlei das bejaht, musst du nachbohren, wie konkret das Ergebnis war. Da halten sich die meisten mit Hinweis auf Verschwiegenheitsklauseln bei einer außergerichtlichen Einigung bedeckt. Aber die Nennung einer Größenordnung bzgl. VFE-Einsparung würde ich schon einfordern
ich habe in einem vorigen Mail bereits eine Liste von in der Sache erfahrener Anwälte gepostet, die dazu auch von Verbraucherschützern empfohlen wurden. Ich würde auf jeden Fall versuchen herauszubekommen, ob die Kanzlei mit der konkret bei dir verwendeten Klausel Erfolg hatte. Eine minimale Abweichung vom Text oder vom Vertragsdatum kann erhebliche Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten haben. Wenn die Kanzlei das bejaht, musst du nachbohren, wie konkret das Ergebnis war. Da halten sich die meisten mit Hinweis auf Verschwiegenheitsklauseln bei einer außergerichtlichen Einigung bedeckt. Aber die Nennung einer Größenordnung bzgl. VFE-Einsparung würde ich schon einfordern
Den Umfang des Ergebnisses ist mir nicht bekannt da ich da nicht weiter gefragt habe. Aber, er ist gegen die ING Diba vorgegangen. Von daher könnte es schon interessant sein, mal Kontakt aufzunehmen und einfach zu fragen...
es gibt auch durchaus Rechtsanwälte, die eine Vertretung allein gegen ein Erfolgshonorar anbieten. Damit ist man auf der sicheren Seite. Man zahlt jedenfalls nicht drauf. Adressen gibt es z.B. hier: erfolgshonorar.org/widerrufsjoker-erfolgshonorar.php . Man kann aber auch versuchen, bei dem Anwalt seines Vertrauens so was auszuhandeln.
Ich lasse mich auf dieser Basis vertreten. Mal sehen, ich werde berichten.
es gibt auch durchaus Rechtsanwälte, die eine Vertretung allein gegen ein Erfolgshonorar anbieten. Damit ist man auf der sicheren Seite. Man zahlt jedenfalls nicht drauf. Adressen gibt es z.B. hier: erfolgshonorar.org/widerrufsjoker-erfolgshonorar.php . Man kann aber auch versuchen, bei dem Anwalt seines Vertrauens so was auszuhandeln.
Ich lasse mich auf dieser Basis vertreten. Mal sehen, ich werde berichten.
Freundlichen Gruß
Manfred Schneidermann
bitte genau bleiben - das Erfolgshonorar bezieht sich doch wohl eher auf eine außergerichtliche Einigung. Das Kostenrisiko vor Gericht bleibt dann trotzdem beim Mandanten hängen. So eindeutig ist die Rechtslage beim Thema Widerrufsbelehrung dann doch nicht, dass ein Anwalt wagemutiger wie sein Klient sein könnte
Hallo zusammen,
bin jetzt schon einige Zeit eifriger Leser in diesem Forum.Hab jetzt auch mal den Mut gefasst und hab jetzt selber auch mal eine Frage zum Widerruf.
Hab 2 Darlehen der Debeka Bausparkasse aus 2004/2005. Anbei mein Widerrufpassus aus dem Vertrag:
------------------------------------------------
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag, nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag mit der ebenfalls unterschriebenen Widerrufsbelehrung an uns abgesandt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.[/I]
---------------------------------------------------------------
Ich hoffe/denke mal dass der Widerruf fehlerhaft ist, aber welche Gerichtsurteile kommen da zur Anwendung?
Über eine Info würde ich mich seeeehr freuen.
DANKE
Grüße Teufelskerl
Hallo,
so geht es mir auch, auch meine Widerrufsbelehrung von der IngDiba ist mehrfach von Fachanwälten geprüft, aber auch der Fachanwalt, den ich seit März eingeschaltet hatte, hat bisher wenig erreicht (außer natürlich für sich Kosten zu produzieren, die ich zahlen muss, egal, was dabei raus kommt), Kulanzangebot mit 50 % Vorfälligkeit für Dibakredit und 100 € Vorfälligkeit für anhängenden KFWKredit sehe ich nicht als Erfolg, wenn ich eigentlich 0% zahlen müsste. Die Banken können das aussitzen, wer kann bei Summen von 200.000 € und mehr ohne Rechtschutz schon Prozessrisiko tragen - und sie tun das offenbar auch!! Da bei der Diba aber besonders viele Widerrufsbelehrungen falsch waren (mehr als 85 % zwischen 2002 und 2008 (glaub ich), wäre es ja kundenfreundlich (für die angeblich kundenfreundlichste Bank!!), auf den Kunden zuzugehen und echte Kulanzangebote zu machen! Ich warte drauf!!
Also 50% VfE bezahlen und raus aus dem Vertrag ist ein gutes Angebot?
Wie kann ich exakt errechnen was der evtl neue Zinsatz in der angenommenen Restlaufzeit im Vergleich zu der 50% VfE fiannziell bringt?
Es gibt immer mehr Banken/Sparkassen, die auch bereits (unverbindlich) zugesagte Kreditkonditionen nicht mehr aufrechterhalten, wenn es sich um ein Darlehen nach einem erfolgreichen Widerruf handelt. Die Banken verbünden sich gegen die Widerrufskunden, indem sie einen Anschlusskredit verweigern (natürlich nicht mit dieser Begründung, aber eine Begründung müssen sie ja nicht mal geben!!). Also vorsichtig nochmal nachfragen, ob die Zusage auch nach einem Widerruf des alten Kredites gilt!
Kann mir jemand eine zuverlässige Antwort dazu geben, ob bei einem erklärten Widerruf der Streitwert, nach dem sich Anwalts- und gfls. Gerichtskosten richten, die Höhe des Darlehens (bei mir ca. 200.000 €) oder die Vorfälligkeitsgebühr (ca.13.000 €) ist. Das ist ja ein erheblicher Unterschied. Und hat schon jemand Rechtsschutz (von welcher Versicherung) bei einem Widerruf bekommen, wenn es bei dem Darlehen, das widerrufen werden soll, um ein Darlehen für einen Neubau mit Bauträger ging??
Es sind nicht 50 %, sondern ca 75 %, da nur für den DibaKredit die 50 % gelten, aber für den KFW Kredit sollen komplett 100 % bezahlt werden, in Summe eben 75%.
Also gibt es RSV, die in diesen angesprochen Widerrufsfällen, auch wenn es sich um eine Neubaufinanzierung handelt, Rechtsschutz gewähren? Wenn ich eine RSV habe, aus den Versicherungsbedingungen laienhaft herauslese, dass das nicht infrage kommt, sollte dann trotzdem ein beauftragter FachRA die Versicherung anschreiben und das prüfen lassen und gfls. hartnäckig nachhaken?
Schauen sie mal in § 3 der Bedingungen und lesen Sie nach, ob neu errichtete Gebäude darin erwähnt werden oder sinngemäß gleiches.
Generell gilt, dass neue Gebäude nur in sehr alten Verträgen noch versichert sein dürften. Mit der Schrottimmobilienwelle nach der Wende wurden die Bedingungen nach und nach verschärft.
Ich führe derzeit Widerrufsprozesse bei drei verschiedenen Landgerichten. In allen Fällen ist der Streitwert die Forderungssumme (Klagesumme). Also das, was ich von den Banken haben will.
Die Darlehenssumme stand nie zur Diskussion.
Hm, daran stoße ich mich ja gerade! Ist denn meine "Forderungs- und damit Klagesumme" nicht das komplette Darlehen, dass ich ja widerrufen will? Wenn meine Bank (die IngDiba) einem Widerruf nicht zustimmt, kann ich ja auch nicht ablösen, weil ich mein Haus nicht verkaufen will, insofern fiele auch keine Vorfälligkeitsbegühr, die ich einklagen könnte.
Ich verstehe, dass eine fälschlich geforderte, vielleicht sogar schon gezahlte Vorfälligkeit die Klagesumme wäre, aber in meinem Fall auch?
In einer Klage gegen die Bank wird in aller Regel eine bestimmte Summe gefordert. Das rechnet der Anwalt (oder ein Gutachter) aus. Diese Summe muss innerhalb der Klage auch belegt und bewiesen werden. Sonst ist so ein Prozess nie zu gewinnen. Beweislast liegt immer beim Kläger....