ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Stimmt natürlich, sollte die spaßige Interpretation sein von ihrem Satz:
@sebkoch Da sind aber bitte keine Nachteile. Die richterliche Unabhängigkeit unterscheidet den Rechtsstaat von der Bananenrepublik ;-)
So wie ich das sehe kannst Du widerrufen. In Deinem Fall auch ziemlich attraktive, weil - nach grobem Überschlag - deine Restschuld nach Rückabwicklung auf 40.000 Euro sinken könnte. Wie lang war die Zinsbindung? Danach würde sich der von der Bank zu fordernde marktübliche Zins richten.....
Vom LG Landau und dem zweitinstanzlich zuständigen OLG Zweibrücken gibt es kaum Informationen, die haben wohl noch nie WRB-Verfahren bearbeitet. In Deinem Fall könnte aber auch Frankfurt als Gerichtsstand in Erwägung geztogen werden - dort schwenkt die Justiz gerade auf Verbraucherseite um. Ich würde dort klagen.
Kostenrisiko rund 40.000 Euro für zwei Instanzen...
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung (ARAG)? Wohnst Du in der Immobilie?
Gibt es schon einen Anwalt?
Das ist ja der Knackpunkt, eine Restschuldversicherung besteht... noch bin habe ich nicht unternommen.
Prozesskosten von 40.000€ sind ziemlich hoch, was meinen Rammen sprengen würde.
Das Wohneigentum bewohne ich selbst, die Zinsbindung sind 10-20 und 25 Jahre da es sich um 3 Verträge handelt.
Es gibt noch keinen Vertraglich festgelegten Anwalt.
Noch habe ich das Thema erst neu entdeckt, da ich gerade an der Weiterfinanzierung plane.
Als bSelbstbewohner müsste die RSV eintreten - du kannst sogar jetzt noch eine Versicherung bei der ARAG abschließen, weil der Rechtsschutzfall erst mit Ablehnung des Widerrufs durch die Bank eintritt - musst aber mit dem Widerruf noch drei Monate warten (Wartezeit)......
Ich wollte warten bis das BGH Urteil am 1 Dezember kommt, denn da sollte auch das durch die Bundesregierung geplante ende des Widerrufs verhandelt werden.
Als bSelbstbewohner müsste die RSV eintreten - du kannst sogar jetzt noch eine Versicherung bei der ARAG abschließen, weil der Rechtsschutzfall erst mit Ablehnung des Widerrufs durch die Bank eintritt - musst aber mit dem Widerruf noch drei Monate warten (Wartezeit)......
Bei der ARAG wäre ich vorsichtig da sie nur Deckungszusage in Höhe der Zinsersparnis gewährt.
Richtig, Du hast noch mindestens sechs Monate Zeit mit der grundsätzlichen Entscheidung. Enddatum für die Klage soll - laut Test - Dienstag, der 21. Juni 2016 sein.
Du kannst Dir natürlich jetzt schon aus der Liste von Stiftung Warentest einen Anwalt aus Deiner Umgebung aussuchen....- nach dem 1. Dezember.
... Ich wollte warten bis das BGH Urteil am 1 Dezember kommt, denn da sollte auch das durch die Bundesregierung geplante ende des Widerrufs verhandelt werden.
Woher kommt denn die Info?
Und nochmal kurz zum Unterschied 2.5%- vs. 5%-Punkt über dem Basiszinssatz:
Dazu hatte ducnici bereits mehrfach und sehr eindrücklich dargelegt, dass die 2.5% (wie auch Ihr eben wieder geschrieben habt) für "notleidende" Kredite gelten. Ich möchte ducnicis Argument noch einmal betonen (ist aber eigentlich eh klar, oder etwa nicht?), dass doch nicht die Bank in Zahlungsverzug ist, wenn der Kunde widerruft - jedenfalls nicht in dem Sinne, dass nun die Bank nur Nutzungen i.H.v. 2.5%-Punkten über dem BZS herauskehren muss. Diese Argumentation ist völlig hahnebüchen. Es mag ja sein, dass eine Bank weniger als 5%-Punkte über dem BZS an Nutzungen gezogen hat, aber das muss sie erst einmal nachweisen. Und da Banken wohl kaum Einblick in ihre Bilanzen gewähren wollen, haben sie damit ein Problem. Hatte nicht auch Dr. Ellenberger in Heidelberg noch mehr dazu gesagt (ich meine die Bilanzen o.ä. betreffend, nicht seine Aussage bzgl. des "Abschreibens", was sich sicherlich auf die Mustertexte bezog)? Und ob das jetzt unterschiedlich gehandhabt werden soll bei Immobiliendarlehen als bei nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen, glaube ich nicht. Der letzte BGH-Beschluss vom 22.09. hätte vielleicht auch noch deutlicher formuliert werden können, aber es ist doch wohl anzunehmen, dass der BGH in diesem Punkt nicht plötzlich 2.5% ins Spiel bringt - wenn er denn in nächster Zeit überhaupt eine Entscheidung fällen darf. In 4 Wochen wissen wir hoffentlich mehr.
Das größte Thema ist das kein einziger Fall hier im Internet bekannt ist das ein Widerspruch auf die Deutsche Bank zutrifft.
Da ich schon schlechte Erfahrungen mit so genanten Anwälte habe, vertraue ich ihnen nicht mehr ganz.
Falls man den fall verliert, freut sich nur einer... der Anwalt.
Da es hier auch anscheinend keinen Anwalt gibt der etwas genaueres zu melden hat, denke ich ich warte ab was das BGH Urteil aussagt.
In gewissen Beiträgen wird von erfolgen und Misserfolgen geschrieben.... so nach der Meinung.... kannst dir ja eine passende Heraussuchen.
Interessant ist dieses Thema schon, eine gütliche Einigung würde ich aber auf jeden fall immer vorziehen.