Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


    LG Düsseldorf: Widerrufsbelehrung der Sparkasse Düsseldorf fehlerhaft

    Fr., 30.10.2015
    In einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsaufassung zugunsten der Verbraucher geäußert. Es ging im Prozess um eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Düsseldorf aus dem Jahre 2007, die unter anderem die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ beinhaltete. Das LG Düsseldorf wertete die Verwendung dieser Fußnote als Abweichung von der damals gültigen Musterwiderrufsbelehrung.
    Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass eine Prolongation bzw. Verlängerung des Kapitalnutzungsrechts nicht der Wirksamkeit des Widerrufs entgegenstehe.
    Wir zitieren den Hinweis des LG Düsseldorf:
    „Die Kammer weist nach dem Ergebnis der Vorberatung auf Folgendes hin:
    Die Kammer hält die Klage nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand für zulässig und begründet. Eine Aktivlegitimation des Klägers dürfte sich daraus ergeben, dass im Vertrag aus dem Jahr 2012 auch eine Schuldübernahme vereinbart worden ist und der Vertrag gemeinsam mit dem Vater des Klägers in einer gemeinsamen Erklärung widerrufen worden ist. Der Widerruf dürfte auch wirksam gewesen sein, jedenfalls nicht verfristet, da eine Widerrufsfrist durch die damalige Widerrufsbelehrung nicht ausgelöst worden sei. Die Gesetzlichkeitsfiktion nach § 14 BGB-InfV dürfte hier nicht greifen. Auch nach den gesetzlichen Voraussetzungen dürften die Voraussetzungen für eine wirksame Widerrufsbelehrung nicht gegeben sein. Durch eine Prolongation bzw. Verlängerung des Kapitalnutzungsrechts dürfte die Wirksamkeit des Widerrufs nicht beeinträchtigt worden sein.“
    Lassen Sie Ihre Darlehensverträge mit der Sparkasse Düsseldorf im Hinblick auf die Widerrufsmöglichkeit von Fachanwälten prüfen.
    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.09.2015 – XI ZR 116/15 – Klarheit bezüglich der Rückabwicklung der Verträge nach erfolgtem Widerruf geschaffen hat.
    Insbesondere sind alle gezahlten Raten samt eventuell gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung an die Darlehensnehmer nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzuzahlen, sodass nach der Verrechnung des Anspruchs der Bank auf die Rückzahlung des Darlehensnennbetrages nebst dem marktüblichen – nicht vertraglich vereinbarten – Zinssatz zum Zeitpunkt Vertragsschlusses eine lukrative Ersparnis bzw. Nachzahlung herauskommt.
    Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche und helfen Ihnen sie durchzusetzen.
    Quelle:https://www.anwalt-leverkusen.de/startseite.html

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Und hier eine sehr einleuchtende Argumentation (vom selben Anwaltsbüro), warum Rechtsmissbrauch beim Widerruf niemals vorliegen kann:

    https://www.anwalt-leverkusen.de/akt...gt-teil-2.html

  4. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Und hier eine sehr einleuchtende Argumentation, warum Rechtsmissbrauch beim Widerruf niemals vorliegen kann:

    https://www.anwalt-leverkusen.de/akt...gt-teil-2.html

    Wollte ich auch grad hier einstellen ist aber zu lang der Text

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Und wenn Ihr Beide widerruft, reicht es dann aus, wenn zB nur Du klagst? Oder müssen immer beide (Ehe-) Partner Klage erheben, wenn sie auch beide widerrufen haben?
    Wenn beide DN sind müssen m. E. beide widerrufen. Wir haben im Paket alle Verträge widerrufen und klagen beide. Bei den "echten Abschnittsfinanzierungen" (4 von 9 Verträgen) sagte mein Ex-Anwalt, dass nur die hinzugekommene Frau widerrufen könnte, weil ich als bisheriger DN dafür kein Widerufsrecht hätte. Das kann ich nicht nachvollziehen. Wenn wir in der echten Abschnittsfinanzierung (echt weil ein weiterer DN dazugenommen wurde) beide unterschrieben haben, dann ist das doch wie ein neuer Vertrag und wir beide hätten über den Widerruf belehrt werden müssen.

  6. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Lissi
    Ich habe genau die gleiche WRB der Deuba (Fassung März 2003) wie Du. Mein Anwalt hat ebenfalls Ende September den Widerruf erklärt . Er hält insbesondere Den Passus der Widerrufsfolgen für angreifbar , da nur auf meine Pflichten eingegangen wird , außerdem habe ich im oberen Feld zwei Vertragsnummern.

    Vorgestern kam Antwort. Tenor "Sie seien grundsätzlich der Meinung , das alles rechtens wäre, würden allerdings jeden Fall einzeln prüfen und bitten daher um bis zu 3 Monate Geduld!"

  7. Avatar von Beckersbest
    Beckersbest ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Vollständig tilgen + Weigerung VFE zu zahlen - Spieß umdrehen?

    Hallo zusammen,

    als möglicher Betroffener / "Profiteur" der Widerrufsthematik lese ich schon seit geraumer Zeit mit, daher schon einmal vorab vielen Dank für die interessanten Beiträge.

    Konkret geht es bei mir um diverse Darlehensverträge, die auch bereits von der VZ als fehlerhaft klassifiziert wurden. Allerdings hab ich bisher im Leben noch keine wirklichen Rechtsstreitigkeiten gehabt und bin deshalb beim Gang zu RA etwas zurückhaltend. Die Darlehen habe ich alle widerrufen und ein Ablehnungsschreiben der Bank erhalten.

    Die Bank (SPK) hat mir mittlerweile für 2 Verträge angeboten, auf 50% der VFE zu verzichten.

    Nun zu meiner Frage, auf die ich bisher keine Antwort habe finden können: Was passiert, wenn ich ein Darlehen einfach resttilge und die mir dann ggf. von der Bank in Rechnung gestellte VFE weigere zu Zahlen mit dem Hinweis, dass ich wirksam widerrufen habe?

    In meinem laienhaften Verständnis könnte es so weiter gehen, dass die Bank mir eine Mahnung bis hin zum Mahnbescheid schickt. Diesem Mahnbescheid widerspreche ich und warte ab, ob die Bank tatsächlich Klage einreicht. Damit ließe sich doch das Spiel in gewisser Weise umkehren, oder was meinen die Experten?

    Für Meinungen schon jetzt vielen Dank,
    beckersbest

  8. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch
    nochmal eine Frage zu den außergerichtlichen Erfolgen bei mehreren Darlehensverträgen und einer WRB
    In meinen Fall habe ich die VFE bereits im Juli bezahlt . Gab es in diesem Fall auch schon Erfolge und wenn ja in welcher Höhe . Ich wäre mit 50% Rückerstattung ( in meinem Fall immerhin knapp 20TEUR ) schon zufrieden?

  9. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    @RAM, der immer wiederkehrende Hinweis auf die Höhe der Anwaltshonorare ist ermüdend. Ich glaube, auch sonst niemand im Forum arbeitet umsonst.

    Allerdings sehe ich den Hinweis der IG Widerruf, dass der Widerruf bei nicht grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen kaum sinnvoll ist, ebenfalls als falsch an. Bei noch laufenden Darlehen ist die Zinsdifferenz in der Regel nicht kleiner und aufgrund der regelmäßig viel höheren Tilgungsraten bringt hier der Beschluss des BGH vom 22.09.2015 (Nutzungsersatz auf Zins- und Tilgung) viel mehr Musik als bei gering getilgten Immobiliardarlehen.
    bei Autofinanzierungen argumentiert die Bank, dann müsste auch das Auto zurückgegeben werden und für die Nutzung der Kilometer Nutzungsentschädigung bezahlt werden das schreckt manchen ab

    wj

  10. Avatar von Lissi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Felix
    @Lissi
    Ich habe genau die gleiche WRB der Deuba (Fassung März 2003) wie Du. Mein Anwalt hat ebenfalls Ende September den Widerruf erklärt . Er hält insbesondere Den Passus der Widerrufsfolgen für angreifbar , da nur auf meine Pflichten eingegangen wird , außerdem habe ich im oberen Feld zwei Vertragsnummern.

    Vorgestern kam Antwort. Tenor "Sie seien grundsätzlich der Meinung , das alles rechtens wäre, würden allerdings jeden Fall einzeln prüfen und bitten daher um bis zu 3 Monate Geduld!"
    ... Ja genau.... Und nach 11 Wochen kam dann das nächste Formschreiben mit dem Rechtsmissbrauch...

  11. Avatar von LGSaar
    LGSaar ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Vollständig tilgen + Weigerung VFE zu zahlen - Spieß umdrehen?

    Zitat Zitat von Beckersbest
    Hallo zusammen,

    als möglicher Betroffener / "Profiteur" der Widerrufsthematik lese ich schon seit geraumer Zeit mit, daher schon einmal vorab vielen Dank für die interessanten Beiträge.

    Konkret geht es bei mir um diverse Darlehensverträge, die auch bereits von der VZ als fehlerhaft klassifiziert wurden. Allerdings hab ich bisher im Leben noch keine wirklichen Rechtsstreitigkeiten gehabt und bin deshalb beim Gang zu RA etwas zurückhaltend. Die Darlehen habe ich alle widerrufen und ein Ablehnungsschreiben der Bank erhalten.

    Die Bank (SPK) hat mir mittlerweile für 2 Verträge angeboten, auf 50% der VFE zu verzichten.

    Nun zu meiner Frage, auf die ich bisher keine Antwort habe finden können: Was passiert, wenn ich ein Darlehen einfach resttilge und die mir dann ggf. von der Bank in Rechnung gestellte VFE weigere zu Zahlen mit dem Hinweis, dass ich wirksam widerrufen habe?

    In meinem laienhaften Verständnis könnte es so weiter gehen, dass die Bank mir eine Mahnung bis hin zum Mahnbescheid schickt. Diesem Mahnbescheid widerspreche ich und warte ab, ob die Bank tatsächlich Klage einreicht. Damit ließe sich doch das Spiel in gewisser Weise umkehren, oder was meinen die Experten?

    Für Meinungen schon jetzt vielen Dank,
    beckersbest
    Ich bin kein Experte, aber wenn der Kredit nicht im Grundbuch eingetragen ist, die WBR falsch ist und dem Muster nicht entspricht und du genug Geld hast, würde ich sagen kann man es so machen. Dann ist aber immer noch damit zu rechnen, dass die Bank Klage einreicht. Spätestens dann musst du zum Anwalt.
    Wenn aber der Kredit im Grundbuch eingetragen ist, könnte die SPK auch wegen nicht gezahlter VFE die Zwangsvollstreckung einleiten. Dann müsstest du eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage erheben. Das bedeutet wieder zum Anwalt.
    Um dir einen brauchbaren Tipp zu geben braucht man einfach mehr Informationen über die WBR und die Verträge.
    Unter Umständen kannst du durch die Rückabwicklung noch mehr Geld sparen.

  12. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Felix
    @sebkoch
    nochmal eine Frage zu den außergerichtlichen Erfolgen bei mehreren Darlehensverträgen und einer WRB
    In meinen Fall habe ich die VFE bereits im Juli bezahlt . Gab es in diesem Fall auch schon Erfolge und wenn ja in welcher Höhe . Ich wäre mit 50% Rückerstattung ( in meinem Fall immerhin knapp 20TEUR ) schon zufrieden?
    Das hängt sehr von der jeweiligen Bank und Belehrung ab. Nach meiner Erfahrung ist es grds auch etwas schwieriger, eine VFE außergerichtlich zurück zu bekommen, als einen entsprechenden Verzicht beim laufenden Vertrag zu bekommen.

  13. Avatar von baufreund2012
    baufreund2012 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    wie sehen denn die Erfahrungen des Forums aus mit dem Kreditwiderruf (Immobilienkredit) bei der DSL-Bank ? Bei uns liegt dem Kreditvertrag eine Widerrufsbelehrung aus 02/2004 zu Grunde. Wir haben inzwischen Klage eingereicht beim LG München. Außergerichtlich gab es bisher keine Angebote, nur Verschleppungstaktik.

  14. Avatar von casixx
    casixx ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die stellen sich tot!!
    Geht nur über Klage.
    Seit März keine Antwort der DSL

  15. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Die Kollegen aus Saarbrücken haben mir freundlicherweise den Hinweis des OLG Düsseldorf I-14 U 27/15 (Sparkasse, "Bitte Frist im Einzelfall prüfen") als pdf zur Verfügung gestellt. Ich leite es auf Anfrage per PM gerne weiter.
    Den Hinweis hätte ich auch gerne. habs auch noch mal per pn geschickt.
    Vielen Dank.

    Wj

  16. Avatar von Felix
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es die bereits von Lissi zitierte von der Deuba allerdings mit zwei Vertragsnummern in der WRB!...Für mich steht die Frage im Raum 1.) den Briefwechsel Weiterbetrieben oder 2.) gleich zu einem Prozesskostenfinanzierer?...Ich werde auf gar keinen Fall " klein beigeben".

  17. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es stellt sich auch die Frage nach der Eilbedürfigkeit. Wenn die VFE erst dieses Jahr gezahlt und der Widerruf erklärt wurde, würde eine Verjährung ja erst Ende 2018 im Raum stehen. Ggfs ist auch einfach abwarten eine Option.

  18. Avatar von Beckersbest
    Beckersbest ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Vollständig tilgen + Weigerung VFE zu zahlen - Spieß umdrehen?

    --- gelöscht wg. Doppelpost ---

  19. Avatar von Beckersbest
    Beckersbest ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Vollständig tilgen + Weigerung VFE zu zahlen - Spieß umdrehen?

    Zitat Zitat von LGSaar
    Ich bin kein Experte, aber wenn der Kredit nicht im Grundbuch eingetragen ist, die WBR falsch ist und dem Muster nicht entspricht und du genug Geld hast, würde ich sagen kann man es so machen. Dann ist aber immer noch damit zu rechnen, dass die Bank Klage einreicht. Spätestens dann musst du zum Anwalt.
    Wenn aber der Kredit im Grundbuch eingetragen ist, könnte die SPK auch wegen nicht gezahlter VFE die Zwangsvollstreckung einleiten. Dann müsstest du eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage erheben. Das bedeutet wieder zum Anwalt.
    Um dir einen brauchbaren Tipp zu geben braucht man einfach mehr Informationen über die WBR und die Verträge.
    Unter Umständen kannst du durch die Rückabwicklung noch mehr Geld sparen.
    Hallo LGSaar,

    danke für die Rückmeldung. Mir geht es nicht primär darum, komplett ohne Anwalt auszukommen, allerdings hatte ich bisher halt glücklicherweise kaum Berührungspunkte.

    Und in der Tat spekuliere ich ein wenig darauf, dass die Bank Klage einreicht bzw. man einen Eindruck erhält, wie weit die Bank gehen würde. Die Darlehen sind alle in den Grundbüchern eingetragen. Ich selbst bin derzeit an dem Punkt, ob ich den "Spatz in der Hand", d.h. 50% Erstattung der aktuell noch zu zahlenden VFE akzeptiere oder eher auf die "Taube auf dem Dach" spekuliere, d.h. ggf. komplette Rückabwicklung diverser Verträge. Vor allen Dingen, da weitere Vertragsabschlüsse anstehen und ich mich somit weiter an die Bank binde.

    Viele Grüße
    beckersbest

    Meine Vertrags- und WBR Übersicht:
    Darlehen Vertragsabschluss WBR Bank
    1 07/2009 DSV, Juli 2008 SPK
    2 11/2008 DSV, Aug 2008 SPK
    3 07/2009 DSV, Juli 2008 SPK

  20. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Vollständig tilgen + Weigerung VFE zu zahlen - Spieß umdrehen?

    Bitte noch ein paar Infos:

    Darlehenshöher?
    Restschuld?
    Monatsrate (Zins und Tilgung)?
    Zinssatz?
    ursprüngliche Laufzeit?

  21. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das für diesen Fall zuständige LG Magdeburg hat in WRB-Verfahren - soweit ich weiß - wohl noch keine (veröffentlichte) Entscheidung getroffen, auch nicht das zweitinstanzlich zuständige OLG Naumburg. Allerdings gelten die Gerichte im Osten als verbraucherfreundlich (LG Potsdam, OLG Brandenburg). Dein Prozesskostenriko dürfte für 2 Instanzen bei rund 38.000 Euro liegen, wenn man vom Streitwert der Restschuld ausgeht.

    Aber wenn ich das richtig sehe, läuft das Darlehen doch 2017 aus, da könntest Du bestimmt schon jetzt eine attraktive Anschlussfinanzierung suchen. Wie hoch ist der bisherige Zinssatz?

    Alternativ käme für das Gerichtsverfahren auch ein Prozessfinanzierer in Frage, der aber 33 Prozent des erstrittenen Betrages haben will, dafür gibt es für Dich keine Vorkosten und auch im Verlustfall keine Forderungen
    Ich würde hier, falls ich das klagerisiko im Moment noch meiden möchte, so vorgehen...

    1. wenn der Vertrag für 2017 ausläuft, ggf. ein FW Darlehen abschliessen. Den WR braucht man dabei, denke ich, nicht erwähnen. Denn der ist ja von der Bank "abgelehnt" worden. Also hätte der Vertrag erstmal so Bestand wie er ist.

    2. Abwarten, was die Zeit mit sich bringt. Irgendwann die nächste Zeit wird der BGH über die WRB bzgl. Verwirkung etc. urteilen. Ich rechne mit der 2. Jahreshälfte 2016, da dann, falls die Gesetzesänderung mit Einbeziehung der Altverträge kommen sollte, diese nicht mehr widerrufbar wären. Das Klumpenrisiko für die Banken wäre weg.

    3. Soweit ich das verstanden habe, hat man für das Einlegen von Rechtsmitteln, um den WR gerichtlich durchsetzen zu können, 3 Jahre + das Jahr in dem der WR erklärt wurde, Zeit. Ggf. muss man noch nicht verjährungshemmende Klageanträge (neg. Feststellungsklage) berücksichtigen.

    4. zu 2017 "hilfsweise" ordentlich kündigen und ablösen.

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