ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich bin weder Banker noch Rechtsanwalt, aber ich würde an deiner Stelle das Angebot annehmen. Wenn die Bank freiwillig 1) Der Ablösung des Darlehens zustimmt (was sie ohne Gericht/Gerichtskosten/Zeit tut) 2)Der neue Sollzins gut ist 3) Das ganze "Theater (neue Bank suchen, die die Widerrufsablöser finanziert, den Zeitpunkt abstimmen, an dem die alte Bank die Kündigung akzeptiert und die neue Bank den neuen Vertrag zur Unterschrift vorlegt usw.) entfällt und 4) du ersparst dir Kosten wie neue Grundbucheintragungen für die neue Bank, Rechtsanwaltkosten ect.
Die Bank hat das KfW-Darlehen "nur durchgereicht", ist somit für dieses Darlehen wahrscheinlich nur die Sicherheitenverwalterin, du müsstest dich unter Umständen mit der öffentl. Verwaltung/Regierung/Staat anlegen. Ob sich das lohnt???
Immer vorausgesetzt du bekommst die Deckungszusage von deiner Rechtsschutzversicherung für ALLE Vorgänge, die mit dieser Aktion zusammenhängen.
Wenn eine Bank freiwillig so großzügig ist, hat das immer einen Grund.....
Wahrscheinlich ist in diesem Fall noch viel mehr drin - allerdings mit Anwalt, Gericht und starken Nerven.
Möglich, dass da noch mehr drin wäre, sehr gut möglich. Allerdings wie du schon sagst: Rechtsschutzversicherung, guter Anwalt, Zeit und Nerven. Aber auch diese von mir aufgezählten Dinge haben einen gewissen Wert, wenn auch nicht immer in Euro auszudrücken. Da gilt es aufzurechnen! ;-)
Vieleicht hat es der ein oder andere gestern nicht gesehen. PlusMinus hat sich dem Thema noch einmal angenommen und ist insbesondere auf evtl. schwierige Folgefinanzierungen eingegangen: daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/2014/immobilienfinanzierung-100.html
Sehr interessant, dass eine Beschwerde der Verbraucherzentralen beim Kartellamt läuft, wegen Absprachen Kunden aus Widerrufen nicht mehr anzunehmen.
Übrigens:
Ich habe beim Ombudsmann Beschwerde eingereicht gegen die große deutsche Bank, die gerne den Rahmen für krumme Geschäfte bildet (zumindest laut Unternehmsnlogo
Hoffnung habe ich nur bedingt: In ihrem Beschwerdebericht von 2012 oder 2013 (könnt ihr downloaden) ist die Rede von Beschwerde Nr. 10 oder 13, dass ein Beschwerdeführer von der Bank VFE zurückhaben wollte, mit Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Die Beschwerde wurde abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Fehlerhaftigkeit völlig egal ist, aber der Beschwerdeführer nur darauf abgestellt hat, VFE zurückzubekommen, nicht aber darauf, dass ihm durch die Fehlerhaftigkeit ein Nachteil entstanden sei und er daher ein Schutzbedürfnis hat ...Hallo???
Naja, vermutlich ist ein Ombudsmann des Bankenverbandes hier in der Zwickmühle.
Weiss jemand eine Plattform, auf der Sammelklagen organisiert werden?
metaclaim ist ja so eine ... aber leider nicht für Widerrufsrecht ...
Eigentlich müsste man hier irgendwo im Forum eine Sammelklage organisieren. Denn alle Kunden einer Bank werden doch innerhalb eines Zeitraums (z.B. zwischen zwei Zeitpunkten an dem die Muster-Widerrufsbelehrungen geändert wurden) identische Belehrungen haben.
Mit einer Sammelklage könnte man doch vielmehr erreichen und vermutlich knickt die Bank schon bei Klageeinreichung ein.
Weiss jemand eine Plattform, auf der Sammelklagen organisiert werden?
metaclaim ist ja so eine ... aber leider nicht für Widerrufsrecht ...
Eigentlich müsste man hier irgendwo im Forum eine Sammelklage organisieren. Denn alle Kunden einer Bank werden doch innerhalb eines Zeitraums (z.B. zwischen zwei Zeitpunkten an dem die Muster-Widerrufsbelehrungen geändert wurden) identische Belehrungen haben.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sammelklagen im deutschen Recht gar nicht vorgesehen sind. Hier geht es ja um Individualverträge.
... so sicher bist Du dir?
... und warum glaubst Du dass metaclaim erfolgreich Sammelklage gegen die Santander, gegen die DKB Bank u.a. eingereicht und gewonnen hat?
warum glaubst du , gibt es die Seite wie
w w w. sammelklage . org
metaclaims . com
Also gibt es sie doch im deutschen Recht ...
Daher noch mal meine Frage:
Kennt jemand eine Kanzlei, die solch eine Sammelklage auch für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen?
Klar: Von Bank zu Bank utnerschiedlich ... aber wie gesagt: Gleiche Bank wird zumindest bis sich das Muster geändert hat (und vielleicht sogar unabhängig davon) ... die gleiche Belehrung verwendet haben ...
Also : warum nicht verbünden und Anwalt gemeinsam bezahlen?
Ja, ziemlich sicher ;-)
Das ist ein Begriffs auf dem US-Recht. Was es in Deutschland gibt sind Streitgenossenschaften, die wiederum aber in sehr enge rechtliche Grenzen gesteckt sind und nur sehr wenig mit den bekannten US-Sammelklagen zu tun haben.
Soweit ich weiß, muss z.B. der Schaden bei allen dergleiche sein, der Gerichtsstand ebenso,... Ob das hier der Fall ist, mag ich nicht beurteilen.
Was metaclaim in Sachen Santander und DKB genau gemacht hat weiß ich nicht und kann ich nicht beurteilen, aber ich schätze, dass es alles individuelle Urteile waren. Die werden Ihre Prozessstrategie dann vermutlich auf mehrere Kunden übertragen und so Kosten einsparen? (Kenne das Modell nicht)
Es ist derzeit in der EU in Diskussionen, sich hinsichtlich klassischer Sammelklagen zu öffnen. Geben tut es sie de facto nicht, auch wenn Websites auf diese Verwechselung setzen.
Bitte versteh mich nicht falsch, ich würde deiner Idee viel abgewinnen, halte die Umsetzung allerdings für kaum möglich.
danke für diesen Exkurs ... vermutlich wortgeplänkel...
aufjeden fall kann man sich auf
w w w . sammelklage. org/ sammeklage-blog/
auf facebook genannt sammelklage1000
alles zu dort als "Sammelklage" bezeichneten Klage nachlesen. Man kann dort teilnehmen, ohne zahlen zu müssen, d.h.nur bei Gewinn wird ein Kostenanteil abgezogen.
einfach mal besuchen und selber nachlesen.
Daher noch einmal (bitte nicht bj-orn schon wieder):
Kennt jemand eine gesammelte Klage oder eine einzige Klage für mehrere Betroffene durchsetzt zum Thema Widerrufsbelehrung für ein und diesselbe Bank?
nach wikipedia:
statt sammelklage ... nennt es einfach ... als die auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten SUBJEKTIVE KLAGEHÄUFUNG , bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.
(glaube, jeder weiss was gemeint ist)
danke für diesen Exkurs ... vermutlich wortgeplänkel...
Daher noch einmal (bitte nicht bj-orn schon wieder):
Du hast eine angenehme Art jemandem das Wort zu verbieten. Ich hielt es im Sinne aller für angemessen erstmal zu klären, worum es eigentlich bei deinem Anliegen geht, bevor hier eine "Sammelklage" beworben wird. Vielleicht mag ja einer der hier anwesenden Juristen mal eine Einschätzung abgeben. Ich halt mich raus, aus deiner Klage und der Diskussion. Versprochen!
ich wiederhole mich (und wer versprochen hat rauszuhalten, hält sich einfach raus):
Weiss jemand eine Plattform, auf der sich Betroffene zu einer gemeinsamen Klage (für Hobbyjuristen: Streitgenossenschaft) organisieren können?
Denn alle Kunden einer Bank werden doch innerhalb eines Zeitraums (z.B. zwischen zwei Zeitpunkten an dem die Muster-Widerrufsbelehrungen geändert wurden) identische Belehrungen haben.
Mit einer gemeinsamen Klage könnte man doch vielmehr erreichen und vermutlich knickt die Bank schon bei Klageeinreichung ein.
Hallo zusammen,
nach meiner Erfahrung gibt es keine Sammelklage gegen irgendeine Bank. Das hätte ich mir vor fünf Monaten auch gewünscht. Jeder muss sich mit seiner Bank selbst auseinandersetzen - mit oder ohne AW (oder Ombudsmann).
Auch will mich zu dem Thema Widerrufsjoker melden.
Ich suche konkret Betroffene, die Erfahrungen mit der Ing-Diba bezüglich der Widerrufsbelehrung gemacht haben und hier bei Vertragsabschluss in 2008.
Bei mir ist die rechtliche Seite eindeutig, die Widerrufsbelehrung aus dem Mai 2008 wurde von einen Fachanwalt geprüft und als eindeutig falsch eingestuft und ich könne den Widerruf noch auslösen.
Der weitere Weg wäre nun bei mir, einen Fachanwalt einzuschalten, um den Widerruf konkret auszulösen und die Verhandlung mit der Bank einzuleiten. Alternativ selber den Widerruf auszulösen, aber da haben einige hier ja bereits negative Erfahrungen gemacht (weil die Banken den Privatkunden nicht ernst nehmen und für dumm hinstellen).
Da mir klar ist, das die Bank, in diesem Falle die Ing-Diba mir die Sache nicht einfach machen wird, suche ich zu meiner Risikoanalyse Menschen, die diesen Schritt bereits getan haben. Schließlich kann dieser Weg in die Klage führen mit einem Prozesskostenrisiko in einer geschätzten Höhe von mehr als 20.000 €.
Auch will mich zu dem Thema Widerrufsjoker melden.
Ich suche konkret Betroffene, die Erfahrungen mit der Ing-Diba bezüglich der Widerrufsbelehrung gemacht haben und hier bei Vertragsabschluss in 2008.
Bei mir ist die rechtliche Seite eindeutig, die Widerrufsbelehrung aus dem Mai 2008 wurde von einen Fachanwalt geprüft und als eindeutig falsch eingestuft und ich könne den Widerruf noch auslösen.
Der weitere Weg wäre nun bei mir, einen Fachanwalt einzuschalten, um den Widerruf konkret auszulösen und die Verhandlung mit der Bank einzuleiten. Alternativ selber den Widerruf auszulösen, aber da haben einige hier ja bereits negative Erfahrungen gemacht (weil die Banken den Privatkunden nicht ernst nehmen und für dumm hinstellen).
Da mir klar ist, das die Bank, in diesem Falle die Ing-Diba mir die Sache nicht einfach machen wird, suche ich zu meiner Risikoanalyse Menschen, die diesen Schritt bereits getan haben. Schließlich kann dieser Weg in die Klage führen mit einem Prozesskostenrisiko in einer geschätzten Höhe von mehr als 20.000 €.
Ein mir persönlich bekannter Anwalt ist schon gegen die ING-Diba vorgegangen. Mal den anrufen und fragen, was er erreicht hat.
Dr. Tim Schneider, Schneider & Kollegen aus Hof a.d. Saale...