ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich habe mich gestern Abend eine Stunde hingesetzt und einen ausführlichen Bericht geschrieben. Leider hat mich das System hier rausgeworfen und der Text war weg. Jetzt bin ich weiter unterwegs und muss sehen, ob sich die Möglichkeit ergibt nochmal zu schreiben.
Das ist mir auch schon passiert, und ich habe mich darüber geärgert. Irgendein "Token" war nicht mehr gültig. Ich nehme an, dass man einen Beitrag innerhalb einer bestimmten Zeit schreiben und abschicken muss, sonst ist er weg. Und nach diesem "Timeout" nützt es auch nichts, dass der Text zuvor gespeichert wurde, denn es würde wohl zu viel Speicherplatz auf dem Server kosten, wenn die Forensoftware von zig oder hunderten von Nutzern x-beliebig lange zwischengespeicherte Entwürfe abspeicherte.
Es wäre wirklich sehr nett, wenn Du trotzdem noch ein paar wichtige Stichpunkte aufführen könntest. Es macht ja nichts, wenn es nicht mehr so ausführlich wird. Ganz herzlichen Dank!
Ich schreibe es in Word vor und veröffentliche es dann hier nochmal. gebt mir ein paar Tage Zeit. Vorab: Ich bin im Hinblick auf Dr Ellenbergers Vortrag positiv gestimmt!
Sagt mal, ist es Euch auch aufgefallen? Die Hypothekenzinsen fallen schon wieder ein bisschen.
Wollen wir hoffen, dass die US Fed die Leitzinsen morgen nicht anhebt.
Da setzt bei mir der Würgereitz ein und ich muß mich beherschen nicht irgendetwas kaputt zu schlagen. Immer auf die kleinen Leute nie auf die Konzerne, die sowieso schon fast alles machen dürfen was sie wollen. Freu mich schon auf TTIP. Dann haben wir endlich den Traum eines jeden Reichen auf diesem Planeten erfüllt und können als Normalbürger garnichts mehr anfechten. Wo ist eigentlich die Lobby für den kleinen Mann und wieviel Einfluss hat sie überhaupt? Kann mir doch keiner erklären, das einmal in vier Jahren ein x in einem Feld zu machen, wo man zwischen Pest und Cholera wählen kann Demokratie im ursprünglichem Sinne bedeutet.
So einmal abreagiert. Jetzt kanns sachlich weiter gehen.
es bleibt wohl dabei, dass es bezüglich dieser Belehrung absehbar bei einem bunten Durcheinander in den Instanzen bleibt.
ich habe 4 Urteile vom LG München von der Sparkasse zitiert bekomme die negativ entschieden haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die nur 4 Verfahren beim LG führen...und noch haben Sie weder ein Beschluss oder ein Urteil vom OLG München zitiert. Den Beschluss zu der Widerrufsbelehrung 2008-20010 haben Sie mir sofort vor die Nase gehaun obwohl dieser Beschluss nicht mit meiner Belehrung zu tun hat.
Kann es wirklich sein, dass die so wenig Verfahren führen??
Hintergrund dürfte wohl folgender sein. Am LG München I wird es vermutlich eine zweistellige Zahl von Bankrechtskammern geben, die sicher auch keine einheitliche Linie vertreten und (so jedenfalls meine Erfahrung) teils sogar innerhalb einer Kammer unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Die Banken und Sparkassen lassen natürlich immer dann, wenn sie einen ihrer Auffassung zuneigenden Richter gefunden haben, die Sache entscheiden und wedeln dann in weiteren Verfahren mit dieser Entscheidung. Umgekehrt bieten sie dann, wenn es für sie erkennbar nichts zu holen gibt, dann eher einen Vergleich an, häufig mit Verschwiegenheitsverpflichtung. Natürlich sind viele Darlehensnehmer für ihren Fall mit der Einigung auch eher einverstanden. Der Fall verschwindet damit aber aus der öffentlichen Wahrnehmung.
Das führt dazu, so jedenfalls mein Eindruck, dass die Zahl der publizierten Entscheidungen die tatsächliche Verteilung der Auffassung der Instanzgerichte nicht widerspiegelt, sondern (zulässig) zu Gunsten der Banken verschoben wird, die das Ganze natürlich viel koordinierter angehen können als der einzelne Darlehensnehmer, der berechtiger Weise ja nur sein eigenes Verfahren im Blick hat.
Kurz gesagt, am LG München wird es sehr viel mehr Verfahren geben und dass nur 4 Urteile vorgelegt werden, zeigt dann die Auffassung im Übrigen.
Ich schreibe es in Word vor und veröffentliche es dann hier nochmal. gebt mir ein paar Tage Zeit. Vorab: Ich bin im Hinblick auf Dr Ellenbergers Vortrag positiv gestimmt!
falls Herr Dr. Ellenberger etwas zu den Streitwerten der Klagen bei Widerruf gesagt hat, wäre ich daran auch sehr interessiert. Vielleicht liesse sich zumindest dieses Chaos zwischen den OLGs mal beenden.
Hintergrund dürfte wohl folgender sein. Am LG München I wird es vermutlich eine zweistellige Zahl von Bankrechtskammern geben, die sicher auch keine einheitliche Linie vertreten und (so jedenfalls meine Erfahrung) teils sogar innerhalb einer Kammer unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Die Banken und Sparkassen lassen natürlich immer dann, wenn sie einen ihrer Auffassung zuneigenden Richter gefunden haben, die Sache entscheiden und wedeln dann in weiteren Verfahren mit dieser Entscheidung. Umgekehrt bieten sie dann, wenn es für sie erkennbar nichts zu holen gibt, dann eher einen Vergleich an, häufig mit Verschwiegenheitsverpflichtung. Natürlich sind viele Darlehensnehmer für ihren Fall mit der Einigung auch eher einverstanden. Der Fall verschwindet damit aber aus der öffentlichen Wahrnehmung.
Das führt dazu, so jedenfalls mein Eindruck, dass die Zahl der publizierten Entscheidungen die tatsächliche Verteilung der Auffassung der Instanzgerichte nicht widerspiegelt, sondern (zulässig) zu Gunsten der Banken verschoben wird, die das Ganze natürlich viel koordinierter angehen können als der einzelne Darlehensnehmer, der berechtiger Weise ja nur sein eigenes Verfahren im Blick hat.
Kurz gesagt, am LG München wird es sehr viel mehr Verfahren geben und dass nur 4 Urteile vorgelegt werden, zeigt dann die Auffassung im Übrigen.
Ja aber sind die Richter vom LG nicht gehalten sich an die Entscheidung vom OLG zu halten. Das Urteil aus 2013 vom OLG München hat noch bestand bzw. hat ist mir und auch der Sparkasse nichts gegenteiliges bekannt. Es kann doch nicht sein, dass keiner in diesem Hünerhaufen Ordnung schaffen kann.
Die "Nachteile" der im Gesetz festgeschriebenen "richterlichen U/nabhängigkeit" - nur dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet.
Ausbügeln muss es der BGH - wenn man ihn denn lässt.
Hat eine Bank bei der Darlehensvergabe eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann sie sich beim Widerruf des Darlehens nicht auf Vertrauensschutz und Verwirkung des Widerrufsrechts berufen. Das entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 26. August 2015 (Az.: 17 U 202/14).
„Beim Widerruf eines Darlehens wehren sich viele Banken mit dem Hinweis, dass das Widerrufsrecht verwirkt sei. Nach dem Urteil des OLG dürfte klar sein, dass dieses Argument nicht sticht”, sagt Rechtsanwältin Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel.
Zum Fall: Ein Verbraucher hatte im Jahr 2003 ein Darlehen abgeschlossen und es 2009 vollständig abgelöst. Mit anwaltlichen Schreiben erklärte er im Dezember 2013 den Widerruf des Darlehens. Zur Begründung führte er an, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei und die Widerrufsfrist daher nicht in Gang gesetzt wurde.
Das OLG Frankfurt folgte dieser Argumentation. Der Beginn der Widerrufsfrist sei in der verwendeten Widerrufsbelehrung nicht eindeutig definiert. Die Formulierung, dass die Widerrufsfrist „frühestens” mit Erhalt der Belehrung beginne, sei für den Darlehensnehmer missverständlich, da dies suggeriert, dass die Frist auch zu einem späteren Zeitpunkt beginnen könnte. Das Argument der Bank, dass das Widerrufsrecht inzwischen verwirkt sei, wies das OLG zurück. Dazu fehle es am Umstandsmoment. Für die Verwirkung eines Rechts müssen Zeitmoment und Umstandsmoment zusammen treffen. Für das Zeitmoment muss längere Zeit seit der Möglichkeit der Geltendmachung verstrichen sein. Für das Umstandsmoment müssten besondere Umstände vorliegen, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen. Das sei aber durch die bloße Dauer zwischen Abschluss des Darlehens und Widerruf nicht gegeben. Daher könne sich die Bank nicht auf Vertrauensschutz berufen, so das OLG.
Rechtsanwältin Zinke: „Das Urteil ist konsequent. Denn die Bank hat die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verantworten, indem sie sich nicht an die gültige Widerrufsbelehrung gehalten hat. Die Bank selber hätte ausreichend Zeit gehabt, die fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu korrigieren. Da sie dies nicht getan hat, kann sie sich anschließend auch nicht auf Vertrauensschutz berufen.”
Das OLG Frankfurt hat die Verbraucherrechte mit diesem Urteil erheblich gestärkt. Der Widerruf eines Darlehens eröffnet den Verbrauchern die Möglichkeit, von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren. „Die Banken haben hingegen nach diesem Urteil ihr wichtigstes Argument verloren”, so Rechtsanwältin Zinke.
Mehr Informationen: https://www.ra-zinke.eu/
In ganz Europa wird bald eh alles "Banane" sein, wenn nämlich auch für uns Bürger relevante Streitfragen hinter verschlossenen Türen unter Umgehung der ordentlichen Gerichtsbarkeit entschieden werden. TTIP wird das nämlich noch ausweiten, was jetzt schon praktiziert wird. Ab und zu wird darüber in Sendungen wie Panorama, Monitor, Frontal21 ua berichtet, aber ich habe Zweifel, dass es einen wirklichen Kurswechsel geben wird.
Die "Nachteile" der im Gesetz festgeschriebenen "richterlichen U/nabhängigkeit" - nur dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet.
Ausbügeln muss es der BGH - wenn man ihn denn lässt.
Die könnten beim LG München auch ein Glücksrad aufhängen wo jeder Kläger einmal drehen darf zu welchem Richter er darf.
Bin grad ein wenig unentschloßen ob ich sauer sein soll oder ob ich mich freuen soll. Den eine Berufung können die Herrschaften nun nicht so schnell beenden. Wenn es überhaubt zu einer Berufung kommt.
Beide WRB sind mit frühestens und Fußnote.
Den Hinweisbeschluss von OLG Düsseldorf habe ich selbst gelesen.
OLG Saarbrücken hat mir mein Anwalt so erzählt. Da gibt es auch keine Begründung vom OLG, weil die Sparkasse sich zurückzog.
Er hat auch das Urteil von OLG Dresden erstritten mit der DKB. Es ging dabei auch um frühestens, ob die DKB eine Fußnote hat weis ich nicht.
Könntest Du vielleicht den Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf hier posten?