ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ist das Urteil des LG Regensburg (ist ja nicht veröffentlicht) dem Schriftsatz beigefügt gewesen? Fall ja, stell es doch mal ein, dann kann man eher was dazu sagen.
leider nein.
Ich werde aber in nächster Zeit mal meinen Anwalt zu dem Thema befragen.
Im Januar steht ja eigentlich die nächste ST an.
Gibt es eigentlich eine Zusammenfassung der 17. WM-Tagung zum Kreditrecht vom 18.-19.05.2015 in Frankfurt-Eschborn? Siehe Prospekt: Am 18.05. hatte Dr. Ellenberger vom BGH zum Thema "Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kreditrecht" vorgetragen.
Und beim Institut-Kreditrecht gibt es ua folgende Seminartermine im Wintersemester 2015/2016:
11.11.2015 AGB-Kontrolle von Bankentgelten
Dr. Jürgen Ellenberger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
25.11.2015 Widerruf von Bankdarlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Partner, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart [Anm von mir: Berater und Partner von Unternehmen und Unternehmern!]
Hallo zusammen,
wir haben den Widerruf erklärt und werden bald klage einreichen. RA wartet noch ab wegen sich ändernder Rechtsprechnung in Frankfurt.
Meine Frage: Würde eine Sondertilgung meine Position für eine Klage verschlechtern?
Danke und Gruß
Klinoklas
Das mit dem Abwarten kann ich nicht so ganz verstehen, du bekommst doch nicht morgen einen Termin in FFM und bis auf die 17. Kammer hat schon ein Meinungsumschwung statt gefunden.
Letztlich kommt es auf diene WRB an. Mit der Sondertilgung, da gibt es hier verschiedene Meinungen. Da ist wohl am ehesten "unser" sebkoch kompetent als Fachmann, vielleicht bittest du ihn mal um seine Meinung. Genau wie die Frage ob nach WR der Bank nun noch Zinsen zustehen oder nicht?! Die Frage geistert auch immer noch durch unser Forum. Vielen Dank im Voraus!!
also zu den Sondertilgungen nach Widerruf hatte ich schon was geschrieben. Ist aber auch nur eine Meinung. Wir bewegen uns hier im Bereich des § 242 BGB (Treu und Glauben) und da gibt es sicherlich fast nichts, was man nicht irgendwie zur Begründung heranziehen könnte.
Zur Verzinsung nach Widerruf gibt es nach LG Stuttgart und LG Dortmund keine Zinsen (wenn Annahmeverzug, der mE zu schnell angenommen wird). Aber selbst bei Annahme der 2,5 über Basis aus § 503 BGB (= aktuell 1,67 %) wäre man ja noch sehr gut bedient.
Die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ ist eine inhaltliche Bearbeitung
Das OLG Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 13.09.2015 Az. 17 U 42/15 erneut eine Sparkassenbelehrung aus dem Jahre 2003 für unwirksam erklärt. Damit bestätigt der 17. Senta des OLG Karlsruhe die bisherige Linie des 4. Senats (27.02.2015 Az. 4 U 144/14).
Auch wieder sehr interessant für mich als "Selbstzahler" Umso mehr Urteile gegen dieses WRB umso eindeutiger sollte es doch werden.
jetzt noch das Urteil von Hoppla dazu
Beachtlich ist die Begründung für die Abweichungen vom Mustertext. Das OLG sah die Abweichungen u.a. deshalb gegeben weil Änderungen unter dem Absatz „Finanzierte Geschäfte“ vorlagen, trotzdem es kein finanziertes Geschäft war und der Absatz auch hätte wegfallen können.
@BlueSkyX
Wie lange dauert dein Kampf schon mit der DSL Bank?
Bei mir seit 6 März 2015 nur ein kurzen Schreiben das die Bearbeitung dauert.
Nächste Woche wird dann die Klageschrift erstellt.
Läuft seit ca. Februar über den Anwalt. Nachdem die DSL Bank auf diverse Schreiben nicht reagiert hat, wurde Anfang Mai der WR erklärt. Da auch darauf keine Reaktion erfolgte, wurde im Juni Klage eingereicht. DSL Bank hat dann 2x Antrag auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung gestellt. Die letzte Frist läuft Ende kommender Woche aus. Da mein Anwalt recht fix ist, gehe ich davon aus, dass man innerhalb von 2 Wochen auf die Klageerwiderung reagieren wird, sodass wir hoffentlich Anfang Dezember vom Gericht eine Aussage bekommen wie es weitergeht.
damit hätten wir dann OLG Schleswig und OLG Bamberg für Vertrauensschutz und OLG Brandenburg, OLG Karlsruhe dagegen. OLG München wohl auch dagegen, auch wenn ich das da nicht so eindeutig sehen würde und auch OLG Köln wohl eher dagegen. OLG Nürnberg lt ducnici in der mündlichen Verhandlung auch eher dagegen.
Beim OLG FFM ist bislang jedenfalls der 3. Senat für Vertrauensschutz.
Läuft seit ca. Februar über den Anwalt. Nachdem die DSL Bank auf diverse Schreiben nicht reagiert hat, wurde Anfang Mai der WR erklärt. Da auch darauf keine Reaktion erfolgte, wurde im Juni Klage eingereicht. DSL Bank hat dann 2x Antrag auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung gestellt. Die letzte Frist läuft Ende kommender Woche aus. Da mein Anwalt recht fix ist, gehe ich davon aus, dass man innerhalb von 2 Wochen auf die Klageerwiderung reagieren wird, sodass wir hoffentlich Anfang Dezember vom Gericht eine Aussage bekommen wie es weitergeht.
Das ist Masche bei denen.Die wollen Zeit schinden.Bei mir haben Sie auch das schnelle Verfahren vor Gericht abgelehnt,sodas eine mündliche Verhandlung anberaumt werden muss. Diese ist aber erst im Februar 2016