ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
[QUOTE=Geldsparer 1;112240]Mein Gott!!!!
Dann habe ich ja noch einen langen Weg zu gehen.
Ich habe im Juli Klage eingereicht, streite mich aber jetzt erst noch einmal mit der ARAG wegen dem, in ihren Augen, zu hohen Streitwert.
Bei zu dem Punkt "Fristenverlängerung der DSL Bank" bin ich noch gar nicht.
Was mach ich denn, wenn ich bis 2019 (Ende 10-Jahres-Frist) noch keine Entscheidung habe, die Zinsen so gestiegen sind und das DSL Darlehen wieder günstiger ist? Ich habe zwar eine Ersatzfinanzierung aber dann geht die Schadenersatzklage los. Und das mit der ARAG.
Das Problem mit der ARAG habe ich auch, die Vorschussrechnung des Gerichts wurde aber erstattet und nun einStreitwertbeschluss festgelegt.
Gegen die zweite Fristverlängerung hätte aber dein RA intervenieren können, da hier schwerwiegende Gründe vorliegen müssen, siehe Ausführungen von sebkoch.
Habe nochmal nachgesehen. Die DSL hat sogar dreimal Fristverlängerung beantragt. Ja, mein Anwalt musste zustimmen, was er gemacht hat. Wir hatten auf den BGH im Juni gehofft und waren insofern (leider) elastisch bzgl. Fristverlängerungen. Nachdem die Kläger des beim BGH anhängigen Verfahrens wenige Tage vor dem Termin vor dem BGH zurückgezogen haben, hatten wir mit Zitronen gehandelt was das Timing betraf. So ist es halt.
Habe nochmal nachgesehen. Die DSL hat sogar dreimal Fristverlängerung beantragt. Ja, mein Anwalt musste zustimmen, was er gemacht hat. Wir hatten auf den BGH im Juni gehofft und waren insofern (leider) elastisch bzgl. Fristverlängerungen. Nachdem die Kläger des beim BGH anhängigen Verfahrens wenige Tage vor dem Termin vor dem BGH zurückgezogen haben, hatten wir mit Zitronen gehandelt was das Timing betraf. So ist es halt.
Verstehe, also hätte dein Anwalt in einer anderen Situation die Fristverlängerung ablehnen können bzw. das Gericht.
Drei Wochen gehen auf unsere Kappe. Yep. Aber auch nicht mehr. Die ziehe ich ab. Bleiben immer noch 11 Monate und eine Woche. Und vier Monate keine Reaktion finde ich auf jeden Fall bemerkenswert.
Drei Wochen gehen auf unsere Kappe. Yep. Aber auch nicht mehr. Die ziehe ich ab. Bleiben immer noch 11 Monate und eine Woche. Und vier Monate keine Reaktion finde ich auf jeden Fall bemerkenswert.
Sorry das verstehe ich jetzt aber auch nicht, 3 Wochen können doch nicht drei Fristverlängerungen ausmachen, hat die DSL nur jeweils eine Woche beantragt?
Sorry das verstehe ich jetzt aber auch nicht, 3 Wochen können doch nicht drei Fristverlängerungen ausmachen, hat die DSL nur jeweils eine Woche beantragt?
Nein. Wir haben einer dritten Verlängerung von 3 Wochen für die DSL zugestimmt, weil wir mit unserer Erwiderung auf den BGH warten wollten und uns die DSL insofern die eigene Fristverlängerung vorweggenommen hat. Insgesamt hat die DSL drei Fristverlängerungen beantragt.
ich möchte gerne mal fragen,wie ihr folgendes einschätzt:
meine Klage gegen die Bank liegt derzeit beim LG Köln (noch ohne Verhandlunstermin).
Seit meinem Widerruf von vor 1,5 Jahren habe ich neben der normalen Tilgung auch eine Sondertilgung geleistet.Dies wirft mir der DG nun vor:
"Gerade Sondertilgungen stellen einen Umstandsmoment dar,welches einen Widerruf dem Einwand der Verwirkung aussetzt (LG Regensburg 25.02.2015- 3 O 1908/14 (1)"
und weiter:
"Die Beklagte behält sich die Erhebung der Hilfswiderklage über ihre Zahlungsansprüche ausdrücklich vor."
Hat vielleicht schon jemand ähnliches bekommen?
Mein Anwalt ist derzeit in Urlaub,ihn kann ich dazu nicht befragen...
gibt es hierzu inzwischen eine Stellungnahme, Sondertilung nach Widerruf schädlich ?
Keinesfalls - villeicht sollte man nur noch die "Zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" formulieren.
Nach erfolgreichem Prozess bekommt man ja alle Zahlungen (Zinsen, Tilgung, Sondertilgung) zuzüglich 5 Prozent über Basiszins Nutzungsersatz zurück (BGH-Beschluß vom 22.9.2015)
ist das Urteil des LG Regensburg (ist ja nicht veröffentlicht) dem Schriftsatz beigefügt gewesen? Fall ja, stell es doch mal ein, dann kann man eher was dazu sagen.
ist das Urteil des LG Regensburg (ist ja nicht veröffentlicht) dem Schriftsatz beigefügt gewesen? Fall ja, stell es doch mal ein, dann kann man eher was dazu sagen.
leider nein, vielleicht kann joka hier weiterhelfen.
ich hab schon eine Reihe von Entscheidungen, dass selbst die Änderung des Tilgungssatzes und auch die Anschlussfinanzierung bei derselben Bank keine Verwirkung begründen (alles vor Widerruf). Und auch generell habe ich noch nie gehört, dass Handlungen nach dem Widerruf zur Verwirkung oder zu Rechtsmissbrauch führen können. Auch Sondertilgungen wurden bisher immer nur vor dem Widerruf behandelt. Daher würde ich das Urteil gerne mal sehen, denn das wäre nun völlig neu.
Sorry, dass ich nochmal nachfrage, weil noch niemand geantwortet hat:
Wie war das bei nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen und dem marktüblichen (statt vertraglich vereinbarten) Zinssatz?
Es gab da eine Gesetzesänderung. Welche war das nochmal und was war der entscheidende Stichtag?
Bei Verträgen, die vorher abgeschlossen worden waren, durfte der DN den DG auf den marktüblichen Zinssatz verweisen, später nicht mehr.