ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo eugh,
ja wir müssen einen Termin machen und einiges klären mit ihm.
Hatten noch keine Zeit, weil wir nocht viel anderes um die Ohren hatten.....
Mal sehen was der Anwalt sagt..
Wie kann es sein das es soviele unterschiedliche Urteile zu ein und derselben WRB gibt ? Und warum wird nicht auf die Fußnote eingegangen? Müsste in der Belehrung doch auch stehen, oder ?
Hoffe doch das Hoppla heute bessere Nachrichten überbringt !!
Es gibt glaube ich keine einzige WRB die alle Gerichte gleich beurteilen, deswegen wäre es ja um so wichtiger wenn das BGH endlich mal zum Zuge käme.
Aber selbst dann wird es den ein oder anderen Richter geben der "beratungsresistent" ist.(siehe FFM)
@eugh
Natürlich stehen in der Klageschrift aktuelle Zahlen...X nur als Platzhalter
Sorry, ich hatte die Diskussion so verstanden, dass da kein Betrag angegeben werden könne, weil Berechnungen fehlten. In den letzten Tagen war ich nur mit einem mickrigen Mobilgerät unterwegs und habe daher evtl. einiges überlesen.
Anwalt der DSL-Bank hat wieder eine Fristverlängerung von 3 Wochen beantragt, "man ist aber zuversichtlich die Frist nicht voll ausschöpfen zu müssen".
Begründung: Erwiderung ist quasi fertig, muss aber nochmal mit der Bank abgestimmt werden. Als ob ...... die haben doch inzwischen sicherlich ein Standardschreiben.
@BlueSkyX
Wie lange dauert dein Kampf schon mit der DSL Bank?
Bei mir seit 6 März 2015 nur ein kurzen Schreiben das die Bearbeitung dauert.
Nächste Woche wird dann die Klageschrift erstellt.
Tja, die versuchen halt, die Prozesse in die Länge zu strecken, damit nicht so viel auf einmal gezahlt werden muss. Vielleicht haben sie sich bei der Planung ihrer Rücklagen vertan?
Anderes Thema:
Wieso sollte ein DN eigentlich die Anschlussfinanzierung in Höhe der Restvaluta zum Zeitpunkt des Widerrufs planen? Ab WR steht dem DG doch keine Verzinsung mehr auf die Restvaluta zu, so dass die weiterlaufenden Raten des DN Monat für Monat voll in die Tilgung gehen und die Restvaluta beschleunigt sinkt. Selbst wenn man den Beschleunigungs-Effekt nicht berücksichtigt und sagen wir 2000€/Monat zahlt (Zinsen+Tilgung), kann das schon nach 6 Monaten eine Verringerung der Restvaluta in Höhe von einigen Tausend Euro ausmachen. Und die können wiederum relevante Auswirkungen auf den Zinssatz der Anschlussfinanzierung haben. Ist das nun eine mehr akademische Frage, oder in Praxis relevant? Wie macht Ihr das? Davon, dass aufgrund der gegenseitig herauszugebenden Nutzungen noch ein Vorteil für den DN entsteht, welcher die Restvaluta noch weiter drückt, schreibe ich hier noch gar nicht.
Anwalt der DSL-Bank hat wieder eine Fristverlängerung von 3 Wochen beantragt, "man ist aber zuversichtlich die Frist nicht voll ausschöpfen zu müssen".
Begründung: Erwiderung ist quasi fertig, muss aber nochmal mit der Bank abgestimmt werden. Als ob ...... die haben doch inzwischen sicherlich ein Standardschreiben.
Wie oft darf die Frist eigentlich verlängert werden, gibt es hierzu keine gesetzlichen Vorgaben?
theoretisch unendlich oft, § 224 ZPO; ab der zweiten Verlängerung muss aber vorher der Gegner angehört werden (225 II ZPO) und die gibt es außer bei Zustimmung durch den Gegner eigentlich regelmäßig nur, wenn der Anwalt oder die Partei schwer erkrankt sind.
Wieso sollte ein DN eigentlich die Anschlussfinanzierung in Höhe der Restvaluta zum Zeitpunkt des Widerrufs planen?
Weil der DG den DN kurzfristig ohne VFE aus dem Vertrag entlassen könnte. Im letzten Jahr hätte ich das auch noch akzeptiert. Und glaube mir, die Mehrheit der Widerrufer würde so ein Angebot gleich nach dem Widerruf gerne akzeptieren. Ausserdem weiss man nicht, wie lange die Sache läuft und ob der DG nach dem Widerruf Ansprüche (NWE) geltend machen kann sind.
Die Frage ist schon deshalb akademisch, weil man nur ein unverbindliches Darlehensersatzangebot hat und erst zum relevanten Zeitpunkt die benötigte Summe abschließt.
Wie war das bei nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen und dem marktüblichen (statt vertraglich vereinbarten) Zinssatz?
Es gab da eine Gesetzesänderung. Welche war das nochmal und was war der entscheidende Stichtag?
Bei Verträgen, die vorher abgeschlossen worden waren, durfte der DN den DG auf den marktüblichen Zinssatz verweisen, später nicht mehr.
@BlueSkyX
Wie lange dauert dein Kampf schon mit der DSL Bank?
Bei mir seit 6 März 2015 nur ein kurzen Schreiben das die Bearbeitung dauert.
Nächste Woche wird dann die Klageschrift erstellt.
DSL dauert. Widerruf habe ich erklärt im Mai 2014. Nach inhaltsleeren Schreiben seitens DSL, Klage beim LG BN im November 2014. DSL hat zweimal Fristverlängerung beantragt und diese voll ausgeschöpft. Begründung: Beauftragter Anwalt hat so viel zu tun und schafft es einfach nicht. DSL-Anwalt hat dann im Mai 2015 auf Klage erwidert, danach im Juni 2015 Erwiderung durch meinen Anwalt. Seitdem ruht der See. Seit rund 4 Monaten keine Reaktion - weder vom LG noch von der Gegenseite.
DSL dauert. Widerruf habe ich erklärt im Mai 2014. Nach inhaltsleeren Schreiben seitens DSL, Klage beim LG BN im November 2014. DSL hat zweimal Fristverlängerung beantragt und diese voll ausgeschöpft. Begründung: Beauftragter Anwalt hat so viel zu tun und schafft es einfach nicht. DSL-Anwalt hat dann im Mai 2015 auf Klage erwidert, danach im Juni 2015 Erwiderung durch meinen Anwalt. Seitdem ruht der See. Seit rund 4 Monaten keine Reaktion - weder vom LG noch von der Gegenseite.
Es stellt sich dann die Frage, welche konkreten juristischen und psychologischen Effekte die für März 2016 geplante / absehbare Änderung des Widerrufsrechts für Verbraucherdarlehen haben wird. Nach meinem Kenntnistand hat die geplante Rückwirkung zwar keine konkrete juristische Auswirkung auf bereits anhängige Klagen, dennoch wird ein Einfluß auf die Rechtsprechung in den anhängigen Verfahren nicht von der Hand zu weisen sein. So zumindest meine Befürchtung. Auch wenn hier im Forum - ich schätze den Austausch hier sehr - oft die Position vertreten wird, dass die Zeit für die Widerrufer "spielt", sehe ich das anders und denke, dass die Durchsetzung des Widerrufs, insbesondere die Durchsetzung einer Rückabwicklung, nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung im März 2016 nicht einfacher wird.
theoretisch unendlich oft, § 224 ZPO; ab der zweiten Verlängerung muss aber vorher der Gegner angehört werden (225 II ZPO) und die gibt es außer bei Zustimmung durch den Gegner eigentlich regelmäßig nur, wenn der Anwalt oder die Partei schwer erkrankt sind.
Zitat von Egon
DSL dauert. Widerruf habe ich erklärt im Mai 2014. Nach inhaltsleeren Schreiben seitens DSL, Klage beim LG BN im November 2014. DSL hat zweimal Fristverlängerung beantragt und diese voll ausgeschöpft. Begründung: Beauftragter Anwalt hat so viel zu tun und schafft es einfach nicht. DSL-Anwalt hat dann im Mai 2015 auf Klage erwidert, danach im Juni 2015 Erwiderung durch meinen Anwalt. Seitdem ruht der See. Seit rund 4 Monaten keine Reaktion - weder vom LG noch von der Gegenseite.
Warum müssen Klagen gegenseitig erwidert werden? Gibt es ein Vergleichsangebot seitens der DSL da das Gericht keinen Termin festsetzt?
Man reicht Klage ein. Dann fordert das Gericht die Beklagte auf, auf die Klage zu erwidern. Die Erwiderung der Beklagten geht zurück an das Gericht. Die stellen die Erwiderung der Beklagten dann dem Kläger zu und fordern ihn auf, auf die Erwiderung zu erwidern. So ist das üblich.
Es gibt kein Angebot der DSL, sich zu vergleichen.
Ich kann nicht einschätzen, warum das LG keine mündliche Verhandlung terminiert. Keine Zeit, keine Lust, Schreibmaschine kaputt, Richter krank. Wer weiß das schon.
Es kommt darauf an, welche Kammer am Landgericht zuständig ist (sieht man im Aktenzeichen) und wie deren Auslastung beurteilt werden kann. Eine mündliche Verhandlung gibt es bei WRB-Verfahren immer, das LG Berlin setzt diesen Termin meist nach Aufforderung zur Erwiderung auf die Klageerwiderung fest (meistens 6 bis 9 Monate nach Klageeinreichung).
@ RAM: so kenne ich das vom Hörensagen. Hatte insofern auch damit gerechnet, dass die mündliche Verhandlung bereits terminiert sein sollte. Ich habe gelernt, dass die einen Gerichte das so, und die anderen das so halten. Die Klage wurde Ende Oktober 2014 beim LG eingereicht, mithin vor ziemlich genau 12 Monaten.
Stand heute ist noch keine mündliche Verhandlung terminiert und der letzte Schriftsatz im Verfahren datiert von Anfang Juli 2015 und stammt von uns.
Mein Gott!!!!
Dann habe ich ja noch einen langen Weg zu gehen.
Ich habe im Juli Klage eingereicht, streite mich aber jetzt erst noch einmal mit der ARAG wegen dem, in ihren Augen, zu hohen Streitwert.
Bei zu dem Punkt "Fristenverlängerung der DSL Bank" bin ich noch gar nicht.
Was mach ich denn, wenn ich bis 2019 (Ende 10-Jahres-Frist) noch keine Entscheidung habe, die Zinsen so gestiegen sind und das DSL Darlehen wieder günstiger ist? Ich habe zwar eine Ersatzfinanzierung aber dann geht die Schadenersatzklage los. Und das mit der ARAG.
Prost Mahlzeit!
Bei Behörden gibt es Regelungen, dass wenn sie nicht aus dem Quark kommen, man seinen z. B. Bauantrag, stillschweigend genehmigt bekommen hat. Gibt es sowas auch nicht bei Gericht. Müssen die Verfahren nicht in einer bestimmten Zeiten erledigt sein?
@ RAM: so kenne ich das vom Hörensagen. Hatte insofern auch damit gerechnet, dass die mündliche Verhandlung bereits terminiert sein sollte. Ich habe gelernt, dass die einen Gerichte das so, und die anderen das so halten. Die Klage wurde Ende Oktober 2014 beim LG eingereicht, mithin vor ziemlich genau 12 Monaten.
Stand heute ist noch keine mündliche Verhandlung terminiert und der letzte Schriftsatz im Verfahren datiert von Anfang Juli 2015 und stammt von uns.
Gegen die zweite Fristverlängerung hätte aber dein RA intervenieren können, da hier schwerwiegende Gründe vorliegen müssen, siehe Ausführungen von sebkoch.