Hallo,
irgendwann in den letzten Tagen war hier ein ganz aktuelles Urteil zu lesen bezüglich der WRB der Sparkasse (Frühestens mit Erhalt und der Fussnote "im Einzelfall prüfen")
Finde es nicht wieder, kann wer helfen ?
Hintergrund:
Heute kam das "Angebot" der Sparkasse:
1,75% für 5Jahre fest.
1/2 der VFE soll gezahlt werden
Anwaltskosten wollen sie nicht übernehmen
Und ein Bausparguthaben soll gleich als Sondertilgung einfließen. (netterweise ohne VFE)
Es besteht für die Darlehen keine RSV, aber was meint ihr ? Mit der WRB hat die Sparkasse mittlerweile ja nirgends mehr Erfolg vor Gerichten, oder ? (Meine ist die typische aus 2008 mit "Frühestens nach Erhalt" und "Im Einzelfall prüfen")
Was würdet ihr (laienhafte Meinung ohne Beratungs-Charakter
) jetzt unternehmen ?
Amtsgericht wäre Aurich und dann das OLG Oldenburg.....dann BGH
Bitte um Meinungen, danke.