Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen


  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Doch die Banken sind längst nicht mehr so kulant wie vor einem Jahr, als man noch auf einen schnellen Vergleich hoffen konnte. Die Institute lassen es jetzt häufig auf einen Rechtsstreit ankommen.
    Warum diese Veränderung? Es gibt doch nicht plötzlich weniger Kunden mit RSV, wo sich die härtere Gangart der Banken lohnen würde.

    Wobei es nach meiner persönlichen Erfahrung eben auch sehr auf die Art der Fehler in der WRB ankommt.Sind diese gravierend, bieten einige Banken offenkundig immer noch Vergleiche an.

  4. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das würde ich so nicht bestätigen. Das sind schlicht geschäftspolitische Entscheidungen. So lehnt ja die DKB mit einer der am klarsten fehlerhaften Belehrung grds ab.

    Einige Banken sehen das offenbar als günstigeren Weg an. Letztlich können Sie auch wissen, dass bei Finanzierung von Bauvorhaben keine RSV reift und dann ist die Hemmung zu klagen verständlicher Weise sehr hoch ist.

  5. Avatar von casixx
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  6. Avatar von dogfight76
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich würde mir wünschen meine Banken würden bis zum BGH gehen......soll sich ja auch richtig lohnen für mich ��
    Denn viel schlimmer als meine WRB von der Sparkasse geht's ja fast nicht. (.....frühestens...... und ...im Einzelfall prüfen....)

    Gruss

  7. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da bleibt es leider bunt. Der 3. Senat des OLG FFM hat zu dieser Belehrung einen Beschluss nach 522 ZPO gegen den DN angekündigt (offensichtlich aussichtslos ....). Was soll man dazu noch sagen?

  8. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das bedeutet was genau ?

    gruss

  9. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für mich ist klar... die Banken versuchen ein BGH-Urteil zu verhindern bis das neue Gesetzt in Kraft und die Karenzzeit für die Altverträge verstrichen ist..

    kommt danach ein BGH Urteil mit für die Banken negativer Rechtsprechung, haben die Banken mit keiner Klagewelle mehr durch die zu rechnen, die bis dahin zaudern und zögern und ein sicheres BGH Urteil abwarten wollen...

    Mit dem Rest, der bis dahin widerrufen oder schon Klage eingereicht hat, wird man sich einigen...


    Bis dahin heisst es für die Banken...Zeit schinden...

  10. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Das bedeutet was genau ?

    gruss
    Na die Zurückweisung der Berufung des Darlehensnehmer und der Weg zur Revision zum BGH wenn die Kernzahlen(Streitwert usw. ) stimmen.

  11. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Für mich ist klar... die Banken versuchen ein BGH-Urteil zu verhindern bis das neue Gesetzt in Kraft und die Karenzzeit für die Altverträge verstrichen ist..

    kommt danach ein BGH Urteil mit für die Banken negativer Rechtsprechung, haben die Banken mit keiner Klagewelle mehr durch die zu rechnen, die bis dahin zaudern und zögern und ein sicheres BGH Urteil abwarten wollen...

    Mit dem Rest, der bis dahin widerrufen oder schon Klage eingereicht hat, wird man sich einigen...


    Bis dahin heisst es für die Banken...Zeit schinden...
    Fondinvestor wird ja am 26.10. an den Heidelberger Bankentagen zum Vortrag von Dr. Ellenberger teilnehmen und hoffentlich hier berichten. Vielleicht hat er(Dr. Ellenberger) noch eine Antwort auf das geplante Vorgehen/Gesetzesänderung parat.

  12. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Da bleibt es leider bunt. Der 3. Senat des OLG FFM hat zu dieser Belehrung einen Beschluss nach 522 ZPO gegen den DN angekündigt (offensichtlich aussichtslos ....). Was soll man dazu noch sagen?
    Ja, ja auch die ING-Diba weiß schon warum sie den Gerichtsort FFM so schätzt. Jede Klage, die nicht den Gerichtsstand nach § 24 ZPO für sich reklamieren kann, wird von den Bankvertretern per Gerichtsstandsrüge inzwischen konsequent ans LG FFM gezogen.

  13. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gar nichts spricht dagegen! Ich habe jedoch keine Idee wie das funktioniert.

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Für mich ist klar... die Banken versuchen ein BGH-Urteil zu verhindern bis das neue Gesetzt in Kraft und die Karenzzeit für die Altverträge verstrichen ist..

    kommt danach ein BGH Urteil mit für die Banken negativer Rechtsprechung, haben die Banken mit keiner Klagewelle mehr durch die zu rechnen, die bis dahin zaudern und zögern und ein sicheres BGH Urteil abwarten wollen...

    Mit dem Rest, der bis dahin widerrufen oder schon Klage eingereicht hat, wird man sich einigen...


    Bis dahin heisst es für die Banken...Zeit schinden...
    Deshalb kann man jedem DN mit fehlerhafter WRB nur empfehlen - unabhängig ob er nun zu klagen beabsichtigt oder noch nicht - spätestens in 2016 vor dem Stichtag prophylaktisch den Widerruf zu erklären. Dann würde das WRR erst am 31.12.19 verjähren. Bis dahin hätte man sich zumindest die Chance auf ein ggf. klärendes BGH-Urteil offen gehalten. Und zumindest bis dahin müssten Banken weiterhin alle Kläger am BGH rauskaufen um kein Grundsatzurteil zu riskieren.

    Alles vorgesagte gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass auch die persönliche Bonität zur ggf. erforderlich werdenden Anschlussfinanzierung gegeben ist.

  15. Avatar von Fondsinvestor
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So wird es mein Plan sein. Ich werde berichten.

  16. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    ich bin dann ein paar Wochen später bei den Erfurter Bankrechtstagen. Da spricht Dr. Ellenberger auch nochmal, falls sich noch was ändert.

  17. Avatar von Gaertner
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Rechner von test.de

    Ich habe gehört, dass verschiedene Kanzleien keine Neuberechnungen auf Grundlage des BGH-Beschluss durchführen wollen aufgrund der Mehrarbeit. Eine von einem Finanzmathematiker durchgeführte Berechnung soll etwa 300€ pro Darlehen kosten. Ich habe keine soliden Excel Kenntnisse, kann jedoch den von Stiftung Warentest installierten Rechner ganz gut bedienen.
    Meine Frage:

    Arbeitet der Rechner von test.de bereits verlässlich?
    Kann er außer nach Vertrags- und fixem marktüblichen Zins auch mit dynamischem, nach Zeitabschnitten( Servais) berechneten Zins rechnen?
    Ist eine Berechnung dieser Art vor Gericht ausreichend?

    Da die Zeit drängt und die Klageschrift erstellt werden muss, bitte ich um Eure Hilfe!

    Vielen Dank, Gaertner

  18. Avatar von Polli1209
    Polli1209 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ja, ja auch die ING-Diba weiß schon warum sie den Gerichtsort FFM so schätzt. Jede Klage, die nicht den Gerichtsstand nach § 24 ZPO für sich reklamieren kann, wird von den Bankvertretern per Gerichtsstandsrüge inzwischen konsequent ans LG FFM gezogen.
    Darf ich hier mal was nachfragen? Wir wollen heute den Widerruf für zwei IngDiba-Darlehen losschicken (reicht das per Fax an die angegebene Faxadresse in der WRB oder besser per Einschreiben?) und überlegen auch, dann im Zweifel vor Gericht zu ziehen (RV besteht, kein Neubau). Und da wollen wir natürlich nicht in Frankfurt landen...
    Wenn ich den § 24 ZPO richtig interpretiere, dann gilt aber wohl als Gerichtsort der Ort, wo die Liegenschaft ist, also unser Wohnort (es geht um unser Haus, in dem wir auch wohnen und die Finanzierung desselben), ist das richtig? Das wäre dann Alfter bei Bonn, also Gerichtsbezirk Bonn, richtig?

  19. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Der 24 ZPO ist ein ausschließlicher Gerichtsstand, der allerdings nur dann greift, wenn Sie auf Löschung der Grundschuld Zug-um-Zug gegen Zahlung klagen. Es hängt also vom Antrag ab, welcher Gerichtsstand möglich ist. Wenn Sie einen reinen Feststellungs- oder Zahlungsantrag stellen, ist der § 24 ZPO nicht eröffnet.

  20. Avatar von Polli1209
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ok, dann muss ich mir das merken, falls wir dann Klage erheben, wie der Klageantrag dann gestaltet wird.

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    naja, das ist wohl eher die Aufgabe Ihres Anwalts.

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