Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Da sollten Sie lieber einen der alten, gut ausgebildeten Juristen fragen ....

    Im Ernst, ja dann bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde, dass die Revision zu Unrecht nicht zugelassen wurde.

    Hier wurde aber Revision zugelassen und der Beschwerdewert ist auch erreicht.

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber das ist doch schreiendes Unrecht, wenn das OLG ausdrücklich gegen den BGH entscheidet.....

  4. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie gesagt, Revision ist zugelassen und am 06.10.2015 war der Beschluss des BGH eben nicht bekannt und nicht alle gut ausgebildeten Juristen haben das bis dato so gesehen.

    Im Übrigen ist der BGH auch nicht schlauer als der Rest der Juristenschaar, nur ist seine Meinung kraft Position eben maßgeblich. Absolute Wahrheiten sind bei Jura selten.

    Das musste jetzt mal sein.

    Gäbe es noch den ehemaligen Vorsitzenden Nobbe und der XI. Senat wäre noch der damalige Bankensenat, sähe das, was Recht ist, wahrscheinlich deutlich anders aus. Ist natürlich nur ne Vermutung.

  5. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    OLG Stuttgart 6.10.2015 6 U 148/14 17.10.2015
    .
    .
    Beim OLG Stuttgart ist es offenbar noch nicht angekommen gewesen ...., die rechnen noch nach Winneke und nur mit 2,5 % über Basis
    Die müssen sich genau so umstellen wie mein Stuttgarter Ex-Anwalt.

  6. Avatar von Widerruf jetzt
    Widerruf jetzt ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fondsinvestor
    Ja das ist es. Ich gebe das Urteil gerne per PM herum.
    dann bitte gerne auch an mich.

    oder besser hier im forum einstellen ?

    Wj

  7. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Fondsinvestor
    Ja das ist es. Ich gebe das Urteil gerne per PM herum.
    hallo,

    ich hätte das Urteil auch gerne, bitte.

    Gruß

  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das von Fondinvestor genannte Urteil vom OLG Karlsruhe 17 U 42/15 ist ein echter Knaller. Die Richter verdammen die WRB der Sparkassen als absolut unrechtmässig und weisen Verwirkung und Rechtsmißbrauch zurück. Auch nach 10 (!!!) Jahren könne keine Verwirkung eintreten, wenn die Sparkasse für die falsche WRB die Verantwortung trage .

    Da man den Richtern beim OLG Karlsruhe ja eine unbedingte Nähe zu den Kollegen des BGH nachsagt, erwarte ich von dort keinerlei gegensätzliche Darlegungen mehr, wenn sie denn endlich mal urteilen dürften (und die Sparkassen/Banken das nicht wieder verhindern).

    Ich sehe deshalb das Ende dieses Forums am Horizont.
    Schade

  9. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Kann man das Urteil nicht für alle hier zitieren?

  10. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja bitte mal teilen

  11. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Lustig! Das stammt ja von Dr. Schnauder. Was ich ja seltsam finde, dass sich das Gericht weder auf die sie stützende Rspr der OLGs Brandenburg und München bezieht, noch die gegenteiligen Entscheidungen aus Schleswig und Hamburg erwähnt.

    Und daher auch keine Revision zugelassen.

  12. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Offensichtlich wollte der Kläger ja keine Rückabwicklung. Da wäre Dr. Schnauder wohl nicht so großzügig gewesen. Bei der Vorfälligkeitsentschädigung schon.....

  13. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Auch die VFE ist Teil der Rückabwicklung. Letztlich nur eine Teilklage

  14. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aber der Kläger könnte doch jetzt nachlegen und die komplette Rückabwicklung fordern, oder geht das jetzt nicht mehr?

  15. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Im Prinzip schon, soweit da seit Widerruf keine Verjährung eingetreten ist.

  16. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Aus der Erfüllung des Vertrags und der Nutzung von Sondertilgungsrechten kann nichts hergeleitet werden, denn der Darlehensnehmer, der keine Kenntnis von einem ihm noch bestehenden Widerrufsrecht hat, bringt damit natürlich auch nichts zum Ausdruck, dazu instruktiv mit deutlichen Worten OLG München, Urteil vom 27.03.2012, 5 U 4557/11:


    „a) Zunächst ist die Verwirkung entgegen der Auffassung des Landgericht kein neben dem Verbot der unzulässigen Rechtsausübung in der Form widersprüchlichen Verhaltens stehender Anwendungsfall des § 242 BGB, sondern ihrerseits eine Fallgruppe des widersprüchlichen Verhaltens (Looschelders/Olzen in: Staudinger, BGB, 2009, § 242 Rn. 302).
    b) Für die Verwirkung ist, wie auch das Landgericht nicht verkennt, zudem erforderlich, dass der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das streitgegenständliche Recht nicht mehr geltend machen werde.
    Ein derartiger Vertrauenstatbestand ist bei der Beklagten nicht entstanden.
    aa) Dies scheidet nämlich regelmäßig und auch hier aus, wenn der Schuldner (hier: die Bank) davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH, Urteil vom 15.09.1999 – I ZR 57/97, NJW 2000, 140, juris Rn. 24).
    […]
    cc) Es spricht daher nichts dafür, dass die Kläger gewusst haben oder hätten wissen müssen,
    - dass die ihnen erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft war (s. dazu unten Ziff. 3 lit. b), was die Beklagte übrigens bis heute bestreitet (Bl. 12 f und 90 d. A.), und
    - dass Rechtsfolge der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist, dass die in der Belehrung angegebene Frist entgegen dem Wortlaut der Belehrung nicht zu laufen begonnen hat.
    c) Unbehelflich sind des Weiteren die manigfachen Hinweise des Landgerichts darauf, dass die Kläger sich in der Folgezeit vertragstreu verhalten haben. Dies hat seine Ursache schlicht darin, dass die Kläger sich - nachvollziehbarerweise - an den Vertrag gebunden glaubten und deshalb die von ihnen vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht haben.“


    allerdings habe ich das für Handlungen nach dem Widerruf bislang noch nie gehört, müsste man mal schauen, was das LG Regensburg da entschieden hat.
    wollte nochmals einen Versuch starten ob es zum o.a. Urteil, betrifft Sondertilgung nach Widerruf, nähere Infos bzw. Meinungen hier gibt.

    Viele Grüße

  17. Avatar von Fondsinvestor
    Fondsinvestor ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verjährung ist noch nicht eingetreten, der Widerruf stammt aus dem letzten Jahr. Evtl. wird nochmal dahingehend nachgelegt.

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Fondsinvestor:
    Spricht etwas dagegen, das Urteil als Anhang Ihrem Beitrag beizufügen?

    @sebkoch und andere RÄ:
    Woran erkennt man als Laie eigentlich, ob man einen Beschluss oder ein Urteil im Internet 1:1 publizieren darf? Ein Copyright gibt es darauf nicht, oder? Und wenn "relevante" Daten geschwärzt sind, ist es ok? Also vorallem persönliche Angaben wie Name, Ort und ggf. auch andere Daten, die einen eindeutigen Rückschluss auf eine Person der Klage- oder Beklagtenpartei zuließen? Mir liegt das Urteil inzwischen auch vor (herzlichen Dank dafür), aber ich traue mir nicht zu, es hier einzustellen, da es eben nicht bei dejure.org veröffentlicht wurde.

  19. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das sollte problemlos möglich sein _ nur mir gelingt es technisch noch nicht....:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Publik...entscheidungen

  20. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Rein praktische Antwort. Geben Sie es test.de Herr Hermann, der stellt es online. Es wird aber wahrscheinlich ohnehin in ein paar Tagen auf juris sein.

  21. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Anbei ein Artikel einer Quelle (Legal Tribune Online), welche ich bisher nicht so auf dem Radar hatte, aber zum Widerruf gibt es dort auf den ersten Blick auch nicht so viel. Der Artikel ist zu einem schon bekannten BGH-Urteil vom 29.07.2015, Az. IV ZR 448/14, aber insgesamt vielleicht trotzdem lesenswert für viele hier. Es geht um die RAW bei Versicherungsverträgen nach dem Policemodell.

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