Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer ist der Verräter an Verbraucherrechten?:

    https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat...sse/wo/wo.html

  3. Avatar von IG Widerruf
    IG Widerruf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer bei der Sparda Bank eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat, hat gute Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich, der eine Absenkung der Zinsen auf rund zwei Prozent beinhaltet. Das gilt zwar nicht für alle der regionalen (und unabhängig agierenden) Sparda-Banken, aber zumindest für einige:

    Gute Chancen auf den Widerrufsjoker für Kunden der Sparda Bank Südwest, West und Hannover

  4. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Wer ist der Verräter an Verbraucherrechten?:

    https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat...sse/wo/wo.html
    Der Bundesrat war's nicht. Schon bevor dort diskutiert wurde, haben die Ministerien den Vorschlag propagiert, dass Widerrufsrecht für zwischen Herbst 2002 und Sommer 2010 geschlossene Immobilienkreditverträge mit einer Extra-Regelung im EGBGB drei Monate nach Inkraftreten des Gesetzes über die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erlöschen zu lassen.

  5. Avatar von Fondsinvestor
    Fondsinvestor ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meine Punkte gehen nach Bayern, weil der freundliche graumelierte Herr seines Zeichens Innenminister ein Parteikollege und ehemaliger Kabinettskollege des Präsidenten des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes Fahrenschon ist.

    Da die Sparkasse inklusive der DKB als Bayernlb Tochter ganz oben in der Liste der Darlehensgeber mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen stehen, haben sich die Parteifreunde wohl intensiv unterhalten, was man den zum Schutz des Geschäftsmodells Vorfälligkeitsentschädigung machen könne.

  6. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Texis
    Die neue Regelung gilt für alle Darlehensverträge. Es wird nur immer von Immobiliendarlehen gesprochen, weil es für diese am relevantesten ist. Diese sind von den EU-Richtlinien kaum erfasst und daher können hier die Banken noch beherzt zugreifen. Bei anderen Darlehen ist die Vorfälligkeitsentschädigung ja ohnehin auf 1% bzw. 0,5% gedecklt und man kann sie einfach und schnell loswerden (nur um ein Beispiel zu nennen).

    Für sonstige Widerrufsrechte gibt es ja schon seit Mitte 2014 diese Höchstfrist von einem Jahr und 14 Tagen. Nur einige wenige Bereiche wie die Finanzdienstleistungen sind davon bisher ausgenommen.

    M.E. war das Gesetz und der Entwurf von langer Hand geplant. Erst der Entwurf des Ministeriums ohne Begrenzung, dann dieser lapidare Hinweis und dann wird sang und klanglos mit der neuen Fassung das Gesetz durch den Bundestag gewinkt ohne das es vorher groß veröffentlicht wird. Denke auch nicht dass das Thema irgendjemand in der breiten Masse interessieren wird, da die Flüchtlingsdebatte alles überlagert in der Öffentlichkeit.

    Interessant wäre auch die Frage, ob diese Rückwirkende Regelung überhaupt Verfassungsrechtlich möglich ist oder ggf. gegen EU-Recht verstößt. Allerdings hat diese frage wohl nur theretischen Wert für die Darlehensnehmer würde so ein Verfahren viel zu lange dauern, selbst wenn es positiv enden würde und das Gesetz nachträglich aufgehoben werden würde.
    Aber wie sagte RAM (oder war es eugh) ein besser verzinstes Konto gibt es nicht. Aber wenn es schon zum BGH ewig dauert, dann möchte ich nicht wissen, wann der EUGH dieses Thema aburteilt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das EU-Recht ist.

    Wie dem auch sei, ich hoffe, das dieses Gesetz richtig durch alle Medien gepeitscht wird. Und die, die noch nichts davon gehört haben, wie ich vor einme Jahr, noch rechtzeitig reagieren. Ein paar Monate ist ja noch Zeit

  7. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    zum veränderlichen Zins für den Gebrauchsvorteil: lies den Aufsatz von RiLG Servais durch.
    Das habe ich. Herr Servais übersieht aus meiner Sicht, dass nicht die Kapitalüberlassung als solche, sondern die Kapitalüberlassung für eine bestimmte Zeit bei gleichbleibendem Zins die für die Wertbildung entscheidende Leistung ist.

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @rechthaber


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil .

    Der Link führt zum betreffenden Auschuss - Seite nach unten scrollen.......

  9. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So, ich habe mich nun durch den Test.de Rechner gequält.

    Ich hatte mit Excel schon einen eigenen Finanzierungsplan erstellt und die Zahlen übernommen. Die Schwierigkeit bei mir war, das ich zu meinen beiden DSL Darlehen ein KFW Darlehen habe. Und beim KFW werden nur alle 3 Monate die Annuität fällig.

    Jetzt meine Fragen:
    Ich habe am 27.2. widerrufen. Frist von 14 Tagen gesetzt.
    Indem Rechner habe ich bis 31.3.2015 die Zahlungen nach Zinsen und Tilgung gesplittet. Ist das richtig? Oder nur bis Februar
    Ab dann habe ich keine Zinsen mehr eingetragen. Richtig?

    Was bedeutet die gewaltige Zahl in der Spalte "vorteil der Rückabwicklung"? Der Betrag "wächst" aber nicht um die Summe, die mir die DSL jeden Monat abbucht. Verstehe ich nicht

    Muß ich diesen Betrag extra einklagen? Oder verringert sich die Restvaluta zum Widerrufsstichtag um diesen Betrag?

    Entschuldigt, wenn ich die Materie noch nicht ganz verstehe.

  10. Avatar von reCthAbEr
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Der Link führt zum betreffenden Auschuss - Seite nach unten scrollen.......
    Ich hatte das schon gelesen. Der BR hatte vorgeschlagen, das Widerrufsrecht auch bei Altkrediten 12 Monate und 2 Wochen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlöschen zu lassen. Da kursierte in den Arbeitskreisen bereits ein verschärfter Vorschlag aus Justiz- und Finanzministerium mit ausformulierter Regelung fürs EGBGB, wonach bei Problemverträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 das Widerrufsrecht bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen soll.

  11. Avatar von MrSpeedy
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    auch wir sind mit unserem Kreditvertrag der ING-Diba von Anfang 2009 betroffen. Ich habe unsere Vertrag zwei Mal prüfen lassen und beide Prüfungen haben ergeben, dass die Widerrufsbelehrung so nicht richtig sei.... Da es sich aber um eine Neubaufinanzierung handelt, bekommen wir keine Rückendeckung von unserer Roland-Rechtsschutzversicherung. Der Vertrag wurde damals auf 10 Jahre festgeschrieben und unsere Finanzberaterin (Dr. Klein) teilte uns mit, dass wir nächstes Jahr (drei Jahre vor Vertragsende) unseren Darlehensvertrag mit der ING-Diba verlängern und somit neu verhandeln könne.....
    Was meint ihr..?

  12. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    So, ich habe mich nun durch den Test.de Rechner gequält.

    Ich hatte mit Excel schon einen eigenen Finanzierungsplan erstellt und die Zahlen übernommen. Die Schwierigkeit bei mir war, das ich zu meinen beiden DSL Darlehen ein KFW Darlehen habe. Und beim KFW werden nur alle 3 Monate die Annuität fällig.

    Jetzt meine Fragen:
    Ich habe am 27.2. widerrufen. Frist von 14 Tagen gesetzt.
    Indem Rechner habe ich bis 31.3.2015 die Zahlungen nach Zinsen und Tilgung gesplittet. Ist das richtig? Oder nur bis Februar
    Ab dann habe ich keine Zinsen mehr eingetragen. Richtig?

    Was bedeutet die gewaltige Zahl in der Spalte "vorteil der Rückabwicklung"? Der Betrag "wächst" aber nicht um die Summe, die mir die DSL jeden Monat abbucht. Verstehe ich nicht

    Muß ich diesen Betrag extra einklagen? Oder verringert sich die Restvaluta zum Widerrufsstichtag um diesen Betrag?

    Entschuldigt, wenn ich die Materie noch nicht ganz verstehe.
    Das ist - wie die Erläuterungen zu dem Arbeitsblatt auch schon dokumentieren - alles ganz schön kompliziert. In aller Kürze: Im test.de-Arbeitsblatt ist nur von Interesse, was für den Zeitpunkt, zu dem der Widerruf bei der Bank/Sparkasse eingeht, angezeigt wird. Nach Widerruf gezahlte Raten sind separat zu betrachten, dazu helfen die test.de-Formeln und Zahlen nicht weiter. Die nach Widerruf gezahlten Raten hat die Bank nach Bereicherungsrecht samt Nutzungen in Höhe von 5 Punkten über dem Basiszinssatz herauszugeben. Vorteil der Rückabwicklung ist bei test.de die Differenz zwischen der Restschuld und dem Rückabwicklungssaldo.

  13. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    So, ich habe mich nun durch den Test.de Rechner gequält. ...
    Achtung, es gibt Hinweise auf Fehler im Rechner. Es ist anzuraten, die hinterlegten Formeln genau unter die Lupe zu nehmen. Auch wurde kommentiert, dass die Unterschiede des "Vorteils" der RAW bei den 3 Methoden (Winneke vs. herkömmlich vs. BGH) so eklatant sind, dass man es kaum glauben mag. Quelle: Kommentare bei test.de zu deren Musterarbeitsblatt:
    Hijack schrieb am 15.10.2015 um 18:46 Uhr:
    Fehlerhafte Formel?!

    Hallo,
    in Spalte AC steht folgende Formel (hier beispielhaft Zeile 208): =AD208*(A209-A208)/365250*$F$4
    Ab einer bestimmten Zeile ändert sich die Formel in =AD208*(A209-A208)/36525*$F$4
    Müsste die Formel nicht analog der beiden anderen Berechnungsmethoden =AD208*(A209-A208)/365*$F$4/100 heißen??
    Und falls nicht, deshalb ändert sich die Formel ab einer bestimmten Zeile?
    Vielen Dank für eine Antwort.


    leseprobe schrieb am 15.10.2015 um 21:39 Uhr:
    @test.de-Redakteur_Herrmann:

    Auch ich habe Zweifel, dass der Rechner korrekt ist, denn die Unterschiede zwischen den 3 Varianten sind extrem. Z.B. Darlehenssumme 30.000, 72 Raten a 650€, 10% nominal, erste Rate im Monat der auf die Auszahlung folgt, Widerruf nach 59 Raten, also nach voller Tilgung (aber auch schon vorher sind die Unterschiede extrem).

    1) Winneke: 1.315,94 €
    2. Herkömmlich: 12.812,11 €
    3. BGH: 4.790,75 €

    Die Beträge stellen den "Vorteil" der RAW (ohne KapESt-Berücksichtung) dar. Da stimmt doch etwas nicht, oder?

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    ... Kreditvertrag der ING-Diba von Anfang 2009 ... damals auf 10 Jahre festgeschrieben und unsere Finanzberaterin (Dr. Klein) teilte uns mit, dass wir nächstes Jahr (drei Jahre vor Vertragsende) unseren Darlehensvertrag mit der ING-Diba verlängern und somit neu verhandeln könne.....
    Was meint ihr..?
    Wie lautet denn die WRB? Es hängt (auch bei die DiBa) stark davon ab, ob/wie weit sie Dir entgegenkommen. Ganz gut sieht es für Kunden aus, die in ihrer WRB folgende Passage haben: "Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG."

  14. Avatar von Geldsparer 1
    Geldsparer 1 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    [QUOTE=eugh;111601]Achtung, es gibt Hinweise auf Fehler im Rechner. Es ist anzuraten, die hinterlegten Formeln genau unter die Lupe zu nehmen. Auch wurde kommentiert, dass die Unterschiede des "Vorteils" der RAW bei den 3 Methoden (Winneke vs. herkömmlich vs. BGH) so eklatant sind, dass man es kaum glauben mag. Quelle: Kommentare bei test.de zu deren Musterarbeitsblatt:



    Na toll!
    Sollte es sich bestätigen, frage ich mich: Wie man so was dann veröffentlichen kann?

    Aber ganz für die Katz ist es auch nicht. Sollte der Rechner überarbeitet sein, kann ich die Zahlen einfach, wie Baron Gutenberg, einfach kopieren.

  15. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von MrSpeedy
    Hallo,

    auch wir sind mit unserem Kreditvertrag der ING-Diba von Anfang 2009 betroffen. Ich habe unsere Vertrag zwei Mal prüfen lassen und beide Prüfungen haben ergeben, dass die Widerrufsbelehrung so nicht richtig sei.... Da es sich aber um eine Neubaufinanzierung handelt, bekommen wir keine Rückendeckung von unserer Roland-Rechtsschutzversicherung. Der Vertrag wurde damals auf 10 Jahre festgeschrieben und unsere Finanzberaterin (Dr. Klein) teilte uns mit, dass wir nächstes Jahr (drei Jahre vor Vertragsende) unseren Darlehensvertrag mit der ING-Diba verlängern und somit neu verhandeln könne.....
    Was meint ihr..?
    Für mich hört sich das nach einem ganz normalen Forwarddarlehen an. Die DiBa bietet solche Darlehen bis zu 36 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung (natürlich gegen Zinszuschlag auf die aktuellen Konditionen) allen Kunden an.

    Das hat mit dem Widerrufs-Joker aber nichts zu tun. Und selbstverständlich ändern sich die Konditionen des bisherigen Darlehens bis zum Ablauf der Zinsbindung damit nicht.

    Niemand kann in die Zukunft schauen, aber aus heutiger Sicht spricht nichts für einen Zinsanstieg in den nächsten 2 Jahren. (Ab 12 Monaten vor Ende der Zinsbindung kann man auch ohne Zuschlag sich die dann aktuellen Konditionen sichern.) Wer in den letzten 10 Jahren solche Darlehen vereinbart hat, hat diesen Schritt später immer bereut, da die Zinsen nur eine Richtung kannten: abwärts.

    Wenn du mich fragst, da will sich deine Beraterin nur eine neue Vermittlungsprovision sichern.

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @Harley

    ja, aber warum erst nächstes Jahr? Weil die Ing.DiBa maximal 3 Jahre Forwradzeit anbietet. Das wäre der Supergau. Forward bei der Bank wo ich den Widerspruch ausspreche. Ungeachtet der Tatsache dass es bessere und günstigere Anbieter auf dem Sektor Forwarddarlehen als die Ing.DiBa gibt.

    Dann schon eher ein Forwarddarlehen bei der Axa, erstens gibt es keinen Interessenskonflikt bezüglich eines ausgesprochenen Widerrufs, zweitens kann das Forwarddarlehen bei der Axa vorher abgerufen werden sollte dem Widerrspruch entsprochen werden oder der Klageweg erfolgreich sein, drittens müsste man nicht bis nächstes Jahr warten. Der Aufschlag für 1 Jahr beträgt 0,24 %, das heisst sollte der Zins in dem einen Jahr um 0,24 % steigen hätte man keinen Fehler gemacht. Denke schon dass die 0,24 % überschaubar sind.

    Ich kann immer nicht verstehen warum unabhängige Berater solch einer vermeintlich renomierten Gesellschaft wie Dr.Klein so unflexibel, so marktfremd beraten, Kunden so wenig Alternativen anbieten können. Alternativen die der Markt bietet und die ein uanbhängiger Finanzierungsmakler im Portefolio haben muss.

  17. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Tja, man sollte sich halt bei mehreren Vermitteln (große und kleine) beraten lassen.

    Zitat Zitat von Geldsparer 1
    Zitat Zitat von eugh
    Achtung, es gibt Hinweise auf Fehler im Rechner. Es ist anzuraten, die hinterlegten Formeln genau unter die Lupe zu nehmen. Auch wurde kommentiert, dass die Unterschiede des "Vorteils" der RAW bei den 3 Methoden (Winneke vs. herkömmlich vs. BGH) so eklatant sind, dass man es kaum glauben mag. Quelle: Kommentare bei test.de zu deren Musterarbeitsblatt:


    Na toll!
    Sollte es sich bestätigen, frage ich mich: Wie man so was dann veröffentlichen kann?

    Aber ganz für die Katz ist es auch nicht. Sollte der Rechner überarbeitet sein, kann ich die Zahlen einfach, wie Baron Gutenberg, einfach kopieren.
    Naja, Fehler können jedem passieren - vor allem, wenn so viele bei test.de nach einem Update des Rechners schreien. Ich finde das Engagement dort sehr schön und denke, man sollte bei Verdacht auf Fehler oder Wünschen nach Verbesserungen einfach Bescheid geben. Übrigens hat sich der Redakteur dort schon gemeldet und wird sich darum kümmern.

  18. Avatar von Gertrud_Geyer
    Gertrud_Geyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Anbei der Verfahrensgang (leider gibt es m.E. keine zugänglichen Texte zu den Urteilen der Vorinstanzen), Quelle: dejure.org
    Das Urteil vom LG:

    LG_Hamburg_323_O_360-11_JURE150015855.pdf

  19. Avatar von Geldsparer 1
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Tja, man sollte sich halt bei mehreren Vermitteln (große und kleine) beraten lassen.

    Naja, Fehler können jedem passieren - vor allem, wenn so viele bei test.de nach einem Update des Rechners schreien. Ich finde das Engagement dort sehr schön und denke, man sollte bei Verdacht auf Fehler oder Wünschen nach Verbesserungen einfach Bescheid geben. Übrigens hat sich der Redakteur dort schon gemeldet und wird sich darum kümmern.
    Ich habe aber schon den Anspruch an mir selbst, dass wenn ich etwas für die Allgemeinheit zur Verfügung stelle, es auch korrekt funktioniert. Sonst warte ich liebe noch ein wenig und teste das Programm noch einmal ausgiebig. Aber wie gesagt, der Arbeitsaufwand hält sich für mich in Grenzen. Und auch ich finde es klasse, dass so etwas kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

    Eine kurze Excel Programmier Exkursion: Wie kann ich das Datenblatt an meine Wünschen anpassen und wie kann ich die Formeln anzeigen? Im Moment sie gesperrt und ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wie man sie wieder frei schaltet. Ich habe Excel 10

  20. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das ist ein äusserst merkwürdiges Urteil und wahrscheinlich dem Datum Februar 2013 geschuldet: Die Kreditbearbeitungsgebühren werden für rechtmässig erklärt, ebenso die abgeschlossenen Restschuldversicherungen...
    Warum der Kläger lediglich den Widerruf der Versicherungsverträge - und ausdrücklich - nicht der Darlehen erklärt hat, erschließt sich mir überhaupt nicht.

    Und der Widerruf der Vertsicherungsverträge soll nun rechtsmußbräuchlich gewesen sein (bestätigt ja auch so der BGH).

    Da muß ich noch einmal in mich gehen......

  21. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Mir ist schleierhaft, warum sich das OLG-Urteil zu diesem Verfahren nicht finden lässt.......

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