Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Habel271
    Habel271 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hallo Bankenschreck,

    wäre schön wenn die den Link zur Verfügung stellen könnten oder ihn mir per PN zu zusenden. Danke.
    Guten Tag, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht haben wir vielfältige Erfahrungen mit dem von uns geprägten Begriff "Widerrufsjoker". Der Gesetzgeber lässt den Widerruf zu - die Überarbeitung des Gesetzes zur Immobilienfinanzierung läßt den Widerruf weiter unbegrenzt zu. Bankenvertreter auf der ZIP-Bankrechtstagung zum Bank- und Kapitalmarktrecht 2014 haben es zugelassen. Wenn es verwerflich wäre, würde kein Bank, Sparkasse oder Volksbank dem Kreditkunden einen neuen Kredit geben - machen aber alle! Sie wollen Neugeschäft! Und nun bildet Euch selbst eine Meinung.

  3. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hat jemand Erfahrung mit Widerrufsbelehrungen zu Vertragsverlängerungen?

    Ich habe Kreditverträge, die im Jahre 1999 und 2000 auf meinen Namen abgeschlossen wurden. Vor der ersten Vertragsverlängerung im Jahre 2007 hat man die bisher auf mich allein geführten Verträge auf ein gemeinschaftliches Darlehenskonto überführt. Dann, bei den Verlängerungsverträgen, erschien meine bisher als Bürge geführte Ehefrau offiziell als Mitdarlehnsnehmerin.

    Eine Widerrufsbelehrung erfolgte nicht.
    Ist das korrekt?

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ein Bürge ist kein Darlehensnehmer links oben im Briefkopf. Das ist schon ein Unterschied

  5. Avatar von Ekirlu591104
    Ekirlu591104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guten Morgen, hat es hier Jemand bereits mit der Nürnberger Versicherung zu tun gehabt? Habe vor 2 Jahren eine Immobilie verkauft und bin nur nach Zahlung einer Vorfällogkeitsentschädigung in Höhe von über 10.00,00 Euro aus den Vertrag gekommen. Die W.belehrung enthält den Satz" die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", welcher ja bereits mit diversen Urteilen als Ungültigkeitsgrund der W-belehrung anerkannt wurde. Ist aber halt eine Versicherung und die haben bekanntlich in Gerichtsprozessen einen langen Atem...
    Vielen Dank schon mal für evtl. Antworten

  6. Avatar von neotm
    neotm ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Gibt es einen Anwalt der einen Widerruf gegen die ING Diba machen möchte? Meine Restschuld beträgt 230.000€ und Ziel ist ein neuer Vertrag mit ca. 2% Zinsen oder raus aus dem Vertrag. Wenn das jemand für ca. 2500€ oder weniger machen möchte, gerne eine PM an mich.

  7. Avatar von pmk
    pmk ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von neotm
    Gibt es einen Anwalt der einen Widerruf gegen die ING Diba machen möchte? Meine Restschuld beträgt 230.000€ und Ziel ist ein neuer Vertrag mit ca. 2% Zinsen oder raus aus dem Vertrag. Wenn das jemand für ca. 2500€ oder weniger machen möchte, gerne eine PM an mich.
    So geht das doch nicht - wer sagt dir, dass der Anwalt, der sich vielleicht bei dir melden wird, es nicht dringend nötig hat!?
    Sieh mal auf Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag (Widerrufs-Joker) - Finanztip Dort findest du neben vielen weiteren interessanten Infos auch eine Liste von in dieser Angelegenheit erfahrenen Anwälten. Weitere Listen kannst du von der Verbraucherzentrale Hamburg und Finanztest anfordern. Du wirst sehen, die Schnittmenge ist relativ groß. Einige dieser Anwälte bieten dir auf Nachfrage eine "Pauschalreise" an. Üblicherweise ist das ein Festpreis für die Prüfung und die Anschreiben sowie einer dafür, wenn du ein Vergleichsangebot annimmst. Der Gesamtpreis liegt bei einigen unterhalb des von dir genannten Rahmens. Ruf doch mal an...

  8. Avatar von bj-orn
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von neotm
    Und dann? Raus aus dem Vertrag oder nur ein Angebot mit 3 %?
    Standardantwort mit Hinweis auf Verwirkung meines Widerrufsrecht meinerseits, dadurch das ich den Widerruf über Jahre hinweg nicht erklärt hätte und zudem bislang auch keine Andeutungen gemacht hätte, das Zustandekommen des Vertrages infrage zustellen. Kein Angebot, keine weitere Diskussion,...


    Sie schreiben schreibt:
    1. Die Belehrung über die Widerrufsrechte sei ordnungsgemäß erfolgt!
    2. Man beruft sich, im Falle von 1., sollten tatsächlich Fehler vorliegen, auf Verwirkung: Kann jedoch (noch) nicht eingetreten sein, da keine Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit bestand und somit auch nicht gegen Treu und Glaube verstoßen wurde. Die reine Betrachtung des Zeitraums dient nicht zur Beurteilung
    3. Die Abweichungen vom Muster seien zu meinem Vorteil und zudem hätte keine „fernabsatzübliche“ Situation bestanden, da ich ja schließlich zwei Wochen Zeit gehabt hätte, deren Angebot anzunehmen.

    Da die Materie recht komplex ist, aber letztlich komplett haltlos, spare ich mir weitere Ausführungen an dieser Stelle. Vielleicht erkennt ja jemand das Schreiben aus eigener Erfahrung wieder und ist interessiert an einem Austausch der Argumente....

  9. Avatar von pmk
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von bj-orn
    Standardantwort mit Hinweis auf Verwirkung meines Widerrufsrecht meinerseits, dadurch das ich den Widerruf über Jahre hinweg nicht erklärt hätte und zudem bislang auch keine Andeutungen gemacht hätte, das Zustandekommen des Vertrages infrage zustellen. Kein Angebot, keine weitere Diskussion,...


    Sie schreiben schreibt:
    1. Die Belehrung über die Widerrufsrechte sei ordnungsgemäß erfolgt!
    2. Man beruft sich, im Falle von 1., sollten tatsächlich Fehler vorliegen, auf Verwirkung: Kann jedoch (noch) nicht eingetreten sein, da keine Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit bestand und somit auch nicht gegen Treu und Glaube verstoßen wurde. Die reine Betrachtung des Zeitraums dient nicht zur Beurteilung
    3. Die Abweichungen vom Muster seien zu meinem Vorteil und zudem hätte keine „fernabsatzübliche“ Situation bestanden, da ich ja schließlich zwei Wochen Zeit gehabt hätte, deren Angebot anzunehmen.

    Da die Materie recht komplex ist, aber letztlich komplett haltlos, spare ich mir weitere Ausführungen an dieser Stelle. Vielleicht erkennt ja jemand das Schreiben aus eigener Erfahrung wieder und ist interessiert an einem Austausch der Argumente....
    das führt doch zu nichts - die riechen einen Laien 100m gegen den Wind. Siehe auch meine obige Antwort an neotm...

  10. Avatar von neotm
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von pmk
    das führt doch zu nichts - die riechen einen Laien 100m gegen den Wind. Siehe auch meine obige Antwort an neotm...
    Daher meine Suche nach einem Anwalt, der es für weniger als 2.500€ macht...

  11. Avatar von bj-orn
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nix Laie, Fachanwalt. :-( Meine Kommunikation läuft über einen Anwalt. Die Kanzlei vertritt mehrere Mandanten, auch der Diba zu dem Thema und hat sehr unterschiedliche Resonanzen.
    Der Widerruf ist noch nicht erklärt.

  12. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von neotm
    Hat hier jemand Erfahrung zur Bearbeitungsdauer?
    Zitat Zitat von bj-orn
    Mit Anwalt zwei Monate.
    Zitat Zitat von bj-orn
    Der Widerruf ist noch nicht erklärt.
    Zitat Zitat von bj-orn
    Standardantwort mit Hinweis auf Verwirkung meines Widerrufsrecht meinerseits, dadurch das ich den Widerruf über Jahre hinweg nicht erklärt hätte und zudem bislang auch keine Andeutungen gemacht hätte, das Zustandekommen des Vertrages infrage zustellen.
    Wenn ich das richtig sehe, dann hat die Bank zwei Monate gewartet bist Dein Widerrufsrecht verwirkt war.

    Hat Dein Anwalt tatsächlich die Bank informiert, ohne gleichzeitig einen Widerruf auszusprechen?

  13. Avatar von bj-orn
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Verwirkung ist ein juristisches Konstrukt, was neben der zeitlichen Komponente noch ein Umstandsmoment benötigt. Hat also nix mit den zwei Monaten zu tun, sondern bezieht sich auf die sechs Jahre zuvor, in denen nix passiert ist.

    ps: Zum Stichwort "Verwirrkung", scheinbar die übliche Masche der DKB, googelt mal nach "Kanzlei Storch + Ausdrücklich berufen wir uns auf den Einwand der Verwirkung."

  14. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von bj-orn
    Verwirkung ist ein juristisches Konstrukt, was neben der zeitlichen Komponente noch ein Umstandsmoment benötigt. Hat also nix mit den zwei Monaten zu tun, sondern bezieht sich auf die sechs Jahre zuvor, in denen nix passiert ist.
    Ich beziehe mich aber nicht auf die sechs Jahre, sondern auf die zwei Monate. Die Bank bezieht sich auf beides.

    Kann hier jemand genau sagen, wann im vorliegenden Fall von bj-orn die Widerrufsfrist zu laufen beginnt und wie lange sie dann läuft?

    Ich zumindest habe in diesem Forum bereits mehrfach gelesen, dass die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der fehlerhaften Widerrufsbelehrung zu laufen beginnt. Aber wie lange sie läuft , 14 Tage oder mehr??

  15. Avatar von bj-orn
    bj-orn ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Ich beziehe mich aber nicht auf die sechs Jahre, sondern auf die zwei Monate. Die Bank bezieht sich auf beides.
    Dann hast du mich missverstanden, bzw ich mich scheinbar falsch ausgedrückt.

    1. Die Bank bezieht auf die sechs Jahre guter Geschäftsbeziehung. Sinngemäß: Der Kunde hat bislang nicht angedeutet widerrufen zu wollen.
    2. Tatsächlich beginnt nun die Verwirkung (nicht die Widerrufsfrist) zu laufen. Ich habe jetzt wissentlich Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit und muss entweder widerrufen oder laufe Gefahr meinen Anspruch zu verwirken.
    3. Laut Anwalt gibt es keine klare Frist. Zeitmoment und Umstandsmoment müssen zusammenkommen. Diese Gefahr ist latent, weshalb wir aktuell auch bereits Schritte eingeleitet haben.

  16. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wir hatten unseren Vertrag bei der DiBa mit der Muster-Widerrufsbelehrung von der Finanztest widerrufen.

    Hier zu finden: Musterbriefe Kreditwiderruf - Raus aus teuren Krediten - Infodokument - Stiftung Warentest


    Die Bank hat den Widerruf abgelehnt, schreibt aber davon:

    "Zudem verweisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben"

    Was heißt das genau? Wir haben nicht richtig widerrufen?

    Ein einfaches: Hiermit widerrufe ich den Vertrag sollte doch ausreichen?

  17. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von bj-orn
    3. Laut Anwalt gibt es keine klare Frist. Zeitmoment und Umstandsmoment müssen zusammenkommen. Diese Gefahr ist latent, weshalb wir aktuell auch bereits Schritte eingeleitet haben.
    Mir wären zwei Monate ohne Widerruf zu riskant. Deshalb habe ich in Absprache mit einem Anwalt erst nach Klärung der Sachlage (sachkundige Prüfung der Verträge, Ersatzfinanzierung usw.) Widerruf eingelegt und der Bank dabei - wie im Musterwiderruf von Test empfohlen - eine dreiwöchige Frist gesetzt.

  18. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Colonia
    Ein einfaches: Hiermit widerrufe ich den Vertrag sollte doch ausreichen?
    Seltsam, seltsam... Im Musterbrief steht allerdings nicht Vertrag sondern Darlehen "ich widerrufe das oben bezeichnete Darlehen." Wobei dann im nächsten Satz auf den Vertragsschluss Bezug genommen wird:"Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. "

    Da muss wohl ein Anwalt ran.

  19. Avatar von bj-orn
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Mir wären zwei Monate ohne Widerruf zu riskant. Deshalb habe ich in Absprache mit einem Anwalt erst nach Klärung der Sachlage (sachkundige Prüfung der Verträge, Ersatzfinanzierung usw.) Widerruf eingelegt und der Bank dabei - wie im Musterwiderruf von Test empfohlen - eine dreiwöchige Frist gesetzt.
    Das hatten wir auch gemacht und daraufhin eine Bitte der DIBA um Fristverlängerung stattgegeben. Laut Anwalt ist das, unter Kollegen, ein übliches Vorgehen, was ich aus meiner beruflichen Praxis auch so kenne.

    Allerdings bilde ich mir nicht ein, alle Fallstricke überblicken zu können :-)

  20. Avatar von Colonia
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Seltsam, seltsam... Im Musterbrief steht allerdings nicht Vertrag sondern Darlehen "ich widerrufe das oben bezeichnete Darlehen." Wobei dann im nächsten Satz auf den Vertragsschluss Bezug genommen wird:"Dazu bin ich trotz der seit Vertragsschluss vergangenen Zeit berechtigt. "

    Da muss wohl ein Anwalt ran.

    Ja, wir haben eine Rechtschutz.
    Die wollte uns aber nur vertreten, wenn auch ein Schaden eingetreten ist (Ablehnung der Bank). Das haben wir jetzt ja.

    Aber nicht, dass da irgendwelche Fristen ablaufen, nur weil wir falsch widerrufen haben. Dachte Widerruf kann formlos geschehen.

  21. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Colonia

    Die Bank hat den Widerruf abgelehnt, schreibt aber davon:

    "Zudem verweisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben"

    Was heißt das genau? Wir haben nicht richtig widerrufen?

    Ein einfaches: Hiermit widerrufe ich den Vertrag sollte doch ausreichen?

    Soweit ich es bisher verstanden habe, werden alle Widerrufserklärungen ohne anwaltliche Hilfe doch erst mal mit der Standarderklärung:

    "Wir haben nichts falsch gemacht. Unsere Widerrufsbelehrung ist gesetzeskonform." abgebügelt.

    War das auch bei dir so, Colonia?

    Unter der Prämisse nämlich, bezöge sich die Aussage der ING-DiBa:

    "Zudem verweisen wir darauf, dass Sie Ihre auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen haben"

    nicht etwa auf deine jetzige Widerrufserklärung - dazu bist du ja wegen Fristablauf gar nicht mehr berechtigt wenn die Belehrung korrekt wäre -, sondern auf den nicht erklärten Widerruf innerhalb der 14 Tage nach dem Vertragsabschluss.

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