Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Guter Kunde fragen sie sich? Es ist doch normal dass die sich vor Auslauf der Zinsfestschreibungszeit für ein Prolongationsangebot melden. Wollen sie sich mit dem ausgesprochenen Widerruf weiter an der Bank binden? Wie lange läuft das andere Darlehen noch, wie ist der Stand bezüglich des Widerrufs? Wie sieht jetzt ihre Strategie bezüglich des noch laufenden Darlehens aus?

  3. Avatar von Hoppla20
    Hoppla20 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Nein ich bleibe nicht bei der Bank alles schon erledigt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass selbst die SSK trotz Widerruf noch ein Angebot einem unterbreitet. Es war ja die Rede davon, dass diese Bank bei Widerruflern kein Angebot mehr macht für eine Anschlußfinanzierung.

  4. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wie ich jetzt festgestellt habe, hat der Anwalt in meinen drei WRB-Klagen seit 2013 die Rückforderung genauso berechnet, wie es jetzt im BGH-Beschluss formuliert ist. Als denke ich, daß diese "BGH-Methode" hgenau die ist, mit der ausgebildete Juristen arbeiten. Die wird deshalb dieser BGH-Beschluss nicht wirklich überraschen. Und es wird viele Klagen geben, in denn die Rückforderungen nach "Juristenart" genauso berechnet wurden.

    Alle anderen können sich also jetzt wieder hinlegen....

  5. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @RAM, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich angesichts solcher Kommentare hier zukünftig zu nichts mehr Stellung nehmen werde. Das ist schon ganz schön anmaßend. Kein Instanzgericht hat bislang diese Form der Berechnung vorgenommen und der BGH hat in seinem von ihm selbst zitierten Urteil aus 2009 zum Ersatzanspruch der Bank gar nichts gesagt (da dort die Bank aufgrund der finanzierten Geschäfts nur die finanzierte Beteiligung bekommen hat) und nur dieser Teil ist die Überraschung.

  6. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Alle anderen können sich also jetzt wieder hinlegen....
    Für alle landeren RA beginnt jetzt der große Stress. Sie müssen die Berechnungen überarbeiten und Klageänderungen nachreichen.

  7. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    @RAM, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich angesichts solcher Kommentare hier zukünftig zu nichts mehr Stellung nehmen werde. Das ist schon ganz schön anmaßend. Kein Instanzgericht hat bislang diese Form der Berechnung vorgenommen und der BGH hat in seinem von ihm selbst zitierten Urteil aus 2009 zum Ersatzanspruch der Bank gar nichts gesagt (da dort die Bank aufgrund der finanzierten Geschäfts nur die finanzierte Beteiligung bekommen hat) und nur dieser Teil ist die Überraschung.

    OLG Düsseldorf, Az.: I-6 U 64/12 ?

  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch,


    Sorry, ich wollte Ihnen und Ihren Kollegen nicht zu nahe treten.

    Ich habe mich nur gefreut, dass ich nach dem BGH-Beschluss keine Klageänderungen beauftragen muss.

    Leicht übers Ziel hinausgeschossen.

    Tut mir aufrichtig leid.

    Nichts für ungut......

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Es kann sein, dass meine Ergänzung bezüglich des Abzuges der Gewinnmarge vom Gebrauchsvorteil

    im Beitrag https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post111447

    etwas untergegangen ist.


    Zitat Zitat von ducnici
    und meines Erachtens steht es auch im §346 BGB, Absatz 3, Satz 2 eindeutig drin:

    Zitat Zitat von §346 BGB
    "Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben."

    Was meint Ihr dazu? Dürfte doch anwendbar sein?

  10. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das mit der Gewinnmarge muß der Kläger bestimmt nachvoillziehbar beweisen (Gutachten Prof. Wehrt?) mit dem Risiko, daß die Bank mit dem Gegenbeweis das Gericht überzeugt und man die Klage in diesem Punkt verliert. Mit RSV wahrscheinlich problemlos möglich.

    Ohne ist man offensichtlich nur mit den 5 Prozent über B auf der sicheren Seite....

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Es kann sein, dass meine Ergänzung bezüglich des Abzuges der Gewinnmarge vom Gebrauchsvorteil

    im Beitrag https://www.finanz-forum.de/threads/1...l=1#post111447

    etwas untergegangen ist.


    Was meint Ihr dazu? Dürfte doch anwendbar sein?
    Meines Erachtens ist mit der Bestätigung der 5 % über Basis zugunsten des DN und der Verzinsung nur der Restschuld zugunsten des DG bereits genügend Bereicherung herausgegeben.

  12. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Das mit der Gewinnmarge muß der Kläger bestimmt nachvoillziehbar beweisen (Gutachten Prof. Wehrt?) mit dem Risiko, daß die Bank mit dem Gegenbeweis das Gericht überzeugt und man die Klage in diesem Punkt verliert. Mit RSV wahrscheinlich problemlos möglich.

    Ohne ist man offensichtlich nur mit den 5 Prozent über B auf der sicheren Seite....
    Mir gehts nicht um die Beweisführung. Das ist das gleiche Spiel wie mit den Nutzungen. Die Bank wird keine Berechnungen, Daten oder sonstiges zu ihrem Geschäft preisgeben.


    Mir geht es darum, ob man einen Abzug der Gewinnmarge mit diesem Satz aus § 346 BGB rechtlich begründen kann.

  13. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Meines Erachtens ist mit der Bestätigung der 5 % über Basis zugunsten des DN und der Verzinsung nur der Restschuld zugunsten des DG bereits genügend Bereicherung herausgegeben.

    Auch falsche Antwort. Es geht nicht um persönliche Einschätzungen ob dies oder das ok, genug, genügend ist...

    Jeder kann seine Berechnung nach seinem Gutdünken erstellen.


    Mir geht es nur um den Einwand von sebkoch, dem ich mit diesem Satz entgegne...

  14. Avatar von sebkoch
    sebkoch ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    der sich allerdings hiermit aus dem forum verabschiedet und den Beteilgten noch viel Erfolg wünscht

  15. Avatar von casixx
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @sebkoch
    Schade.
    Danke für die vielen Hinweise.

  16. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Wer hat eigentlich den Beschluss vor dem BGH erstritten?
    Passenderweise war Maik Winneke in den beiden unteren Instanzen der Vertreter der Klägerin :-)

    Hier steht's: https://www.test.de/Kreditwiderruf-B...eld-4928432-0/

    Auch der test.de-Rechner kann bereits die Rechnerei, wie sie der BGH haben will: https://www.test.de/Musterarbeitsbla...nen-4719575-0/

  17. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Muss aufgrund des BGH-Beschluss in meinen Anträgen gegen die Volksbank etwas geändert/ergänzt werden ?

    gruss

  18. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ich schätze, daß sich die Forderungssumme erhöht - müsste aber der Anwalt ausrechnen. Laut BGH bekommt die Bank nur Zinsen auf die monatliche Restsumme (Urspungssumme minus Tilgungszahlungen).

  19. Avatar von reCthAbEr
    reCthAbEr ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    OLG Düsseldorf, Az.: I-6 U 64/12 ?
    Nein, auch nicht. S. Beschluss in der selben Sache vom 12.11.2012. Das ist Winneke, würde ich sagen.

  20. Avatar von Nafets
    Nafets ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    der sich allerdings hiermit aus dem forum verabschiedet und den Beteilgten noch viel Erfolg wünscht
    Sehr,sehr schade Herr Koch !
    Warum lassen Sie sich als RA so schnell beeindrucken Vielleicht überdenken Sie Ihr Ansinnen nochmal, denn Sie sind für uns eine wertvolle Bereicherung !
    Auf alle Fälle vielen Dank für Ihre Beiträge und alles Gute!

    Beste Grüße

  21. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Nafets
    Sehr,sehr schade Herr Koch !
    Warum lassen Sie sich als RA so schnell beeindrucken Vielleicht überdenken Sie Ihr Ansinnen nochmal, denn Sie sind für uns eine wertvolle Bereicherung !
    Auf alle Fälle vielen Dank für Ihre Beiträge und alles Gute!

    Beste Grüße
    Dem kann ich mich nur anschließen, es wäre ein Verlust für unser Forum!! Auch von meiner Seite vielen Dank für alles in der Hoffnung das es noch nicht alles gewesen ist.

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