ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Für die Ing Diba kann ich Euch einen Anwalt empfehlen, den ich persönlich gut kenne (hat mich in anderen Fällen schon vertreten) und er mir gesagt hat, dass er schon Mandaten erfolgreich gegenüber der Ing Diba vertreten hat...
Also, ich dachte es geht doch hier eher um Bank-und Verbraucherrecht. Der gute Dr. Schneider ist aber Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht und auch von den Kollegen beschäftigt sich keiner explizit mit unserem Thema. Dafür haben sie allerdings einen ehemaligen Generalstaatsanwalt im Aufgebot.
Also, ich dachte es geht doch hier eher um Bank-und Verbraucherrecht. Der gute Dr. Schneider ist aber Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht und auch von den Kollegen beschäftigt sich keiner explizit mit unserem Thema. Dafür haben sie allerdings einen ehemaligen Generalstaatsanwalt im Aufgebot.
Ich kann nur das wieder geben, was er zu mir persönlich gesagt hat. Und eins ist gewiss, das ist eine Rechtsanwaltsfamilie, der Vater war schon RA, der Bruder ist RA und Schneider&Kollegen ist eine der führenden Kanzleien in Hof. Und Erfahrungen haben sie auch mit Bankenrecht, Stichwort damals Schmidt-Bank, Hof.
Was er gegenüber der ING Diba genau durchsetzen konnte, muss man ihn einfach fragen...
Hallo,
bin relativ neu hier(erstmals ein grosses Hallo an alle) und verfolge das Thema hier seit einigen Wochen.
Wie sieht es eigentlich mit Finanzierungszusagen von neuen/r Bank zur Ablöse des Darlehens aus, bevor noch der Widerruf an die Bank erklärt hat.
Machen Banken überhaupt vor/in der Widerrufsphase eine Finanzierungszusage zur Ablöse des ehem. darlehens ???
Hallo,
bin relativ neu hier(erstmals ein grosses Hallo an alle) und verfolge das Thema hier seit einigen Wochen.
Wie sieht es eigentlich mit Finanzierungszusagen von neuen/r Bank zur Ablöse des Darlehens aus, bevor noch der Widerruf an die Bank erklärt hat.
Machen Banken überhaupt vor/in der Widerrufsphase eine Finanzierungszusage zur Ablöse des ehem. darlehens ???
Gruss
Gustaf
Warum sollten sie das denn nicht tun?
Jede Bank braucht doch ständig neue Kunden. Musst sie ja nicht mit der Nase drauf stoßen, dass du demnächst einen Widerruf beabsichtigst.
Probiers einfach mal aus. Versuch macht klug.
Übrigens, nicht die Zusage wird ein Problem darstellen, sondern dass du das Kreditangebot gar nicht annehmen kannst bzw. solltest solange die alte Bank den Widerruf noch nicht akzeptiert hat. Sonst kann es passieren, dass du plötzlich 2 Darlehen an der Backe hast und für beide zahlen darfst. Einmal Zinsen und das andere mal Nichtabnahmeentschädigung bzw. Bereitstellungszinsen.
Sonst kann es passieren, dass du plötzlich 2 Darlehen an der Backe hast und für beide zahlen darfst. Einmal Zinsen und das andere mal Nichtabnahmeentschädigung bzw. Bereitstellungszinsen.
Deshalb sollte er - wie auch von Stiftung Warentest empfohlen - die Banken über den Joker informieren.
Ich habe bei zwei Banken nachgefragt und jeweils eine unverbindliche Zusage bekommen. Verbindlich wird es erst, wenn dem Widerruf stattgegeben wird.
Das heißt, eine schriftliche Zusage einer neuen Bank bezgl. Ablöse kann man gar nicht bekommen?
So schauts wohl aus. Eine rechtlich wasserfeste, endgültige Zusage wirds nicht geben. Was du bekommst wird eine Absichtserklärung sein dir grundsätzlich ein Darlehen zu gewähren zu den Konditionen, die im Zeitpunkt der Ablösung gültig sind.
Keine Bank wird sich länger als 1-2 Wochen mit den Konditionen festlegen wollen.
Ist also ein bisschen ein Vabanque-Spiel, wenn sich die Zinsen sehr schnell nach oben ändern sollten. Aber danach siehts derzeit ja nun wirklich nicht aus.
Ja warum wird denn dann immer von einer Finanzierungszugage gesprochen, das diese nötig ist?
So wie ich nun verstanden habe ist das man von den Banken nur eine mündl. Zusage/Absicht bekommt, mehr nicht.
Eine Bank kann und wird auch gar keine Zusage machen können, weil gar nicht klar ist, wie hoch die Ablösesumme ist und dass die neue Bank das Geld annehmen wird.
Also erst Zusage, dass dem Widerruf stattgegeben wird, aber vorsicht, innerhalb von 4 Wochen muss das Geld bei der abzulösenden Bank sein und betrachtet man nach Erhalt der Bestätigung des Widerrufs die Bearbeitungszeit der Bank für das neue Darlehen, ggf. den Postversand, die Zusage, Ablauf der Widerrufsfrist für das neue Darlehen (vorher zahlt keine Bank mehr aus) und evtl. Klärungs-, oder Nachfrageaktivitäten könnte man zu der Erkenntnis kommen, alles birgt ein gewisses Risiko mit sich.
Da ist es wohl sicherer die alte Bank dazu zu bewegen, dass man gegen Vorfälligkeit den alten Vertrag ablösen kann, sich dies mit einem Ablöseschreiben (das brauch die neue Bank ohnehin) bestätigen zu lassen, um dann in Ruhe die neue Finanzierung auf die Beine zu stellen und dann im Nachgang die gezahlte Vorfälligkeit zurück zu fordern, so dies denn die alte Widerrufsbelehrung hergibt.
....Da ist es wohl sicherer die alte Bank dazu zu bewegen, dass man gegen Vorfälligkeit den alten Vertrag ablösen kann, sich dies mit einem Ablöseschreiben (das brauch die neue Bank ohnehin) bestätigen zu lassen, um dann in Ruhe die neue Finanzierung auf die Beine zu stellen und dann im Nachgang die gezahlte Vorfälligkeit zurück zu fordern, so dies denn die alte Widerrufsbelehrung hergibt.
Das sehe ich genauso. Das Problem dabei ist nur, dass es Banken gibt, die sich partout nicht auf eine freiwillige Ablösung einlassen wollen und auch nicht müssen.
ING-DiBa z.B. stimmt einer Ablösung grundsätzlich nur bei Verkauf zu. Im Grunde haben sie gar keine Wahl, da sie in dem Fall gesetzlich zur Zustimmung verpflichtet sind.
Ob bei einer freiwilligen Zustimmung zur Ablösung allerdings noch die VFE zurück gefordert werden kann, ist - soweit mir bekannt - höchst umstritten.
Mitunter muss man es aber auch einfach probieren.
Einfach mit einem wohlformulierten Brief die Banken anschreiben.
Habe ich auch für einen Kunden getan und siehe da die Bank ist bereit den Kunden raus zulassen.
Zwar gegen ein bischen Vorfälligkeit, doch das spielt keine Rolle. Da nun der Kunde dann ganz sicher sein kann dass ihn die ursprüngliche Bank rauslässt.
Ich habe auch vor 4 Wochen einen Brief an die ING Diba geschickt. leider ist bis jetzt noch nichts gekommen. Das Schreiben ist eingegangen, aber die Bearbeitung dauert. Es kann mir auch keiner sagen, wie lange die Bearbeitung dauert.
Hat hier jemand Erfahrung zur Bearbeitungsdauer? Eigentlich habe ich gehofft, dass ich mich ohne Anwalt mit der Bank einigen kann, dass scheint aber nicht zu klappen.
Ich habe mich auch schon beim Ombudsmann kundig gemacht. So ein Verfahren dauert ca. 5 bis 6 Monate. Das ist sehr lang, wenn man bedenkt, dass man jeden Monat mehrere 100 € zuviel zahlt.
Wenn du nicht im ersten Schreiben den Vertrag widerrufst, ist das vertane Zeit. Was willst du erreichen? Hast du einen Plan? Ich habe die WB von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen und dann nach einer nochmaligen Prfg durch eine darauf spezialisierte Anwaltskanzlei widerrufen lassen. Die erste Antwort (mit einem unmöglichen Vergleichsangebot) darauf hat auch ca. 4-5 Wochen gedauert. Ich glaube nicht, dass dich die Bank ernst nehmen wird, wenn du es ohne Anwalt versuchst
Zitat von neotm
Ich habe auch vor 4 Wochen einen Brief an die ING Diba geschickt. leider ist bis jetzt noch nichts gekommen. Das Schreiben ist eingegangen, aber die Bearbeitung dauert. Es kann mir auch keiner sagen, wie lange die Bearbeitung dauert.
Hat hier jemand Erfahrung zur Bearbeitungsdauer? Eigentlich habe ich gehofft, dass ich mich ohne Anwalt mit der Bank einigen kann, dass scheint aber nicht zu klappen.
Ich habe mich auch schon beim Ombudsmann kundig gemacht. So ein Verfahren dauert ca. 5 bis 6 Monate. Das ist sehr lang, wenn man bedenkt, dass man jeden Monat mehrere 100 € zuviel zahlt.
ich habe direkt widerrufen und angedeutet, dass ich auch mit einem Angebot zu aktuellen Konditionen (also 1,9 bis 2%) zufrieden bin.
Wie ist es bei dir ausgegangen?
Die Verhandlungen laufen. Sollte es zu einem Vergleich kommen, ist darüber Stillschweigen zu wahren. Mein Eindruck bei der ganzen Widerrufsgeschichte ist, dass die Banken mit den Rechtsanwaltskanzleien eine klammheimliche Symbiose eingegangen sind. Die Kanzleien machen mit Musterbriefen und Massenabfertigung leicht verdientes Geld, indem sie ihren Mandanten Vergleichsangebote der Banken aufschwatzen, die diesen kaum weh tun. Meist lautet deren letztes Angebot "50% der VFE". Dann kann der Kunde wählen, ob er gegen hohes Risiko Klage einreichen will, oder sich mit dem Spatz in der Hand trollt. Obwohl die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Kanzlei mit genau der selben Klausel in einem anderen Fall evtl. etwas erreicht hat, gibt sie diese Information nicht preis, was gut für ihr Massengeschäft ist. Das will ich nun nicht in aller Allgemeinheit behaupten, aber diesen Verdacht hege ich doch stark - auch deswegen, weil auf spezielle Sachlagen des Mandanten in meinem Fall kaum Rücksicht genommen wurde