Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Kunzenbacher
    Kunzenbacher ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Stimmt nicht ganz....

    Sie bekommen erstmal den gewünschten Gerichtsstand.
    Irgendwann - also spätestens in der dritten Instanz - kommt die Einigung, um ein Urteil abzuwenden. Dann ist es unbenommen, wieder die Abtretung an die neue Bank einvernehmlich zu regeln, um die doppelten Notarkosten zu sparen. Wenn entschieden wird vom BGH sollte über die Rückrechnung (sehr unwahrscheinlich), dürfte auch so viel Profit aus dem Fall gezogen worden sein, dass die Notarkosten gerne übernommen werden.

    Da stellt sich übrigens eine weitere Frage: Muss überhaupt der Darlehensnehmer im Rahmen der Rückabwicklung die Kosten der Löschung tragen oder ist das nicht eine eigene Pflicht der Bank?
    Der Kostenerstattungsanspruch in den AGB der Banken gilt ja schließlich nicht mehr im Rückabwicklungsverhältnis. Ich meine: Nein.

    Zitat Zitat von eugh
    Hier nochmal der direkte Link zum Beitrag #6133 zum Urteil des LG Hildesheim.

    Ich gebe zu, dass es mir auch Spaß macht, diese Infos zusammenzutragen - natürlich auch aus persönlicher Neugier. Aber Sie haben natprlich Recht. Danke für den Hinweis bzgl. des Bundesanzeigers und dass es um die Jahresabschlüsse geht sowie für die Klarstellung bzgl. der Abtretung versus Löschung der Grundschuld (Dinglichkeit).

    D.h., dass die Beeinflussung des Gerichtsstandes via § 24 ZPO nur bei der Löschung der GS in Betracht kommt. Wer also mit einer neuen Bank die Restvaluta seines Immobiliendarlehens anschlussfinanzieren muss (mangels Eigenkapital), kann davon nicht profitieren - es sei denn, er beantragt die Löschung der GS, um dann der neuen Bank die freigegebene GS zur Sicherung anzubieten. Damit entfällt dann aber der (günstigere) Weg über die Abtretung (über den Treuhandweg oder das Notaranderkonto) der GS an die neue Bank.

    Wenn ich es also richtig verstanden habe, muss man sich entscheiden, was einem wichtiger ist:
    1. Beeinflussung des Gerichtsstands via § 24 ZPO: Löschung der GS und neue GS bei neuer Bank => höhere Notar-Gebühren
    2. Gerichtsstand egal, aber dafür: Abtretung der GS an neue Bank, wobei geringere Gebühren anfallen

    Man kann wohl nicht beides haben, richtig?

  3. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Kunzenbacher
    Stimmt nicht ganz....

    Sie bekommen erstmal den gewünschten Gerichtsstand.
    Irgendwann - also spätestens in der dritten Instanz - kommt die Einigung, um ein Urteil abzuwenden. Dann ist es unbenommen, wieder die Abtretung an die neue Bank einvernehmlich zu regeln, um die doppelten Notarkosten zu sparen. Wenn entschieden wird vom BGH sollte über die Rückrechnung (sehr unwahrscheinlich), dürfte auch so viel Profit aus dem Fall gezogen worden sein, dass die Notarkosten gerne übernommen werden. ...
    Aber kann ich denn auf Löschung der GS klagen, wenn ich weder die Eigenmittel zur Ablösung der Restvaluta habe, noch eine Anschlussfinanzierung einer anderen Bank, die eine solche nicht mitmacht, solange die GS nicht frei ist? Oder ist meine Frage nur eine Frage des Timings, aber für die juristischen Aspekte (also den Klagepunkt) unerheblich?


    Zitat Zitat von Kunzenbacher
    ... Da stellt sich übrigens eine weitere Frage: Muss überhaupt der Darlehensnehmer im Rahmen der Rückabwicklung die Kosten der Löschung tragen oder ist das nicht eine eigene Pflicht der Bank?
    Der Kostenerstattungsanspruch in den AGB der Banken gilt ja schließlich nicht mehr im Rückabwicklungsverhältnis. Ich meine: Nein.
    Dass wäre natürlich wünschenswert. Aber wenn statt eines Widerrufs eine ordentliche Kündigung erfolgte, hätte der Kunde doch auch keinen Anspruch darauf. Weshalb ist das beim Widerruf anders? Weil mit dem Widerruf die AGB erlöschen? Ex nunc, ex tunc?


    Nochmal etwas zur banklichen Gewinnmarge:

    Bei Wikipedia gibt es als Einstieg einen interessanten Artikel zur Zinsmarge, wobei das für mich schon sehr schwer verdaulich ist.
    Demnach gilt:
    Zinsmarge = Zinsüberschuss / Bilanzsumme
    Zinsüberschuss = Zinserträge - Zinsaufwendungen


    Und weiter:
    "Ein Hypothekendarlehen mit einem Volumen von 60.000 Euro und einem Anteil an der Bilanzsumme von 30 % hat bspw. bei einem Zinssatz von 9 % einen Zinsertrag von 5.400 Euro."

    Hilft uns das Beispiel in Bezug auf die Gewinnmarge irgendwie weiter?

  4. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Kunzenbacher
    Stimmt nicht ganz....

    Sie bekommen erstmal den gewünschten Gerichtsstand.
    Irgendwann - also spätestens in der dritten Instanz - kommt die Einigung, um ein Urteil abzuwenden. Dann ist es unbenommen, wieder die Abtretung an die neue Bank einvernehmlich zu regeln, um die doppelten Notarkosten zu sparen. Wenn entschieden wird vom BGH sollte über die Rückrechnung (sehr unwahrscheinlich), dürfte auch so viel Profit aus dem Fall gezogen worden sein, dass die Notarkosten gerne übernommen werden.

    Da stellt sich übrigens eine weitere Frage: Muss überhaupt der Darlehensnehmer im Rahmen der Rückabwicklung die Kosten der Löschung tragen oder ist das nicht eine eigene Pflicht der Bank?
    Der Kostenerstattungsanspruch in den AGB der Banken gilt ja schließlich nicht mehr im Rückabwicklungsverhältnis. Ich meine: Nein.
    Mal eine andere Frage an Sie, wenn ich die Prozesskosten oder zu mindestens die letzte Instanz über ein Darlehen finanziere, dann kann ich doch bei obsiegen die Darlehenskosten geltend machen?
    Mein Gedanke ist bevor ich einen Prozesskostenfinanzierer einschalte der viel Geld kostet, da nehme ich doch ein Darlehen auf(günstige Zinsen im Moment) und finanziere die letzte Instanz zum BGH darüber. Entsprechende Bonität vorausgesetzt.

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Man sollte dabei aber mindestens 2 Dinge bedenken:
    1. Die monatliche Belastung sollte durch einen neuen Kredit nicht zu hoch werden.
    2. Durch einen zusätzlichen "Streit-Kredit" könnten sich die Konditionen für einen Anschlusskredit verschlechtern, auch wenn die Bonität insgesamt gut ist.


    Und hier noch eine lesenswerte Präsentation von Martin Dember, LandesbankHessen-Thüringen, bei der HeLaBa vom 03.09.2014 mit dem Titel "Ermittlung des Darlehenszinses: Theorie und Praxis mit Anwendungsbeispielen"

    Demnach gibt es den Basiszins/Referenzzins, welcher ergänzt um den Funding-Spread den Einstandszinssatz ergibt. Der Funding-Spread ist der erste von zwei Kundenaufschlägen, der zweite ist die Marge, welche noch zum Einstandszinssatz hinzukommt, mit dem Kundenzinssatz als Ergebnis. Und weiter:
    Deckungsbeitragsschema für Aktivgeschäfte von Banken:

    • "Kosten" für das "Beschaffen" der Geldmittel:
      • Kundenzinssatz (Kunden- oder Außenkonditionen)
        ./. Einstandszinssatz



    • "Kosten" für die "Verwendung" der Geldmittel:
      • Deckungsbeitrag I (Zinskonditionenbeitrag oder Bruttomarge)
        ./. (Standard-) Risikokosten (Erwarteter Verlust)
        ./. Risikokapital- oder EK-Kosten ("Kosten" für unerwarteten Verlust)
      • Deckungsbeitrag II (Wertergebnis ohne Nettomarge)
        ./. Personal- und Sachkosten (zurechenbar)
      • Deckungsbeitrag III (Ergebnis nach Betriebskosten)
        ./. Overheadkosten (anteilig)



    • "Zinsgewinn":
      • Deckungsbeitrag IV


    Gesamtergebnis eines Einzelgeschäfts

    ...
    Die Differenz aus Kundenzins und Einstandszinssätzen bezeichnet man als Marge (Achtung: die Marge ist nicht mit dem Gewinn der Bank gleichzusetzen!)
    Zum Margenbarwert steht auch etwas drin. Viel Spass beim Lesen!

  6. Avatar von Taugenichts
    Taugenichts ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer kann mir Restschuld berechnen, inkl Nutzungsersatz meiner Raten + Nutzungsersatz der Bank? (Nominalbetrag war 150.000, in 2009)
    Ich kann 200 EUR zahlen.

    Bitte um ein Link oder Privatnachricht.

    Danke, Gruss

  7. Avatar von Triple
    Triple ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe heute vom LG Köln folgendes erhalten (siehe Anhang). Hat mich nicht wirklich überrascht, der Richter hatte so schon in der Güteverhandlung argumentiert. Mein Anwalt meint, dass die gleiche / ähnliche Ansicht auch beim OLG Köln vorherrscht. Da ich eine RSV habe geht es weiter....
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  8. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Instanzrisiko?

    Was meinen sie denn damit?


    Also sind sie sich grundsätzlich unsicher.......

  9. Avatar von Triple
    Triple ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Habe ich vorher auch noch nicht gehört, vielleicht der BGH?

    @Hr. Kunzenbacher : wie sehen Sie diese Begründung? Vieles falsch aber nicht wesentlich?

  10. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    In der Tat sehr seltsam, vor allem auch, da die anerkanntermaßen fehlenden Punkte unerheblich sein sollen. Aber mit RSV braucht es hier einfach nur Geduld. Viel Erfolg!

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Spätestens 2018 (1 Jahr pro Instanz bis BGH) wissen wir mehr......

  12. Avatar von dogfight76
    dogfight76 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ist denn meine KLageschrift richtig formuliert worden ?
    RSV ist auch die ARAG

    Klage Volksbank-geschwärzt.pdf

  13. Avatar von okerke
    okerke ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Taugenichts
    Hurra! Deckungszusage von arag ist das. es kann los gehen.

    Mein RA hat nun Klageentwurf vorbereitet, in dem er nur 1 Punkt hat - Feststellung, dass durch Widerruf vom Datum x Kredit aufgeloest ist .
    Die Wortwahl "aufgeloest" erscheint mir komisch..

    Ensprechend den Vorschlag aus diesem forum (ducnici und andere) will ich aber mehrere Klagepunkte aufnehmen, und zwar solche, die zu einem guten Endsaldo fuehren, ohne dass ich aber ein Gutachten vorlegen muss, welches ja nur Geld kostet und sowieso unverbindlich ist.

    FRAGE an Forum
    Wie kann ich am besten als Klagepunkt formulieren, dass ich als an die Bank als Nutzungersatz nur Zinssatz SUS117 (Zinsreihe fuer besicherte Wohnungbauskredite bis 5 Jahre) zu zahlen habe?

    Zum Beispiel:
    "Es wird festgestellt, dass der Klaeger der Beklagtren als Nutzungsersatz fuer ueberlassenen Darlehenesbetrag nur den jeweiligen jaehrlichen Zinssatz gemaess der Zinsreihe SUS117 der Deutschen Bundesbank schuldet. "

    (kredit hatte 10jahrige Laufzeit, wird aber nach 6 JAhren widerrufen, so dass 10-jaehrige Bindungsfrist ja sowieso nicht massgeblich sein kann)

    MEIN Problem - die Formulierung des Klagepunktes geht schon so ins Detail, dass es schwierig ist, dies plausibel zu formulieren.
    Auf der anderen Seite, nur Feststellung des Widerrufs ist mir zu wenig, da die genaue Abwicklung und Hoehe der Nutzungen dann ungeklaert bleibt.

    Bitte um Kommentare zu Formulierung von Nutzungen an die Bank als Klagepunkt! Danke. (RSV=Zusage reiche ich noch nack als Muster fuer alle)
    Als ARAG-Versicherter würde mich Ihr Muster auch sehr interessieren da ich davon ausgehe das die Deckungszusage lediglich die Höhe der Zinsersparnis abdeckt.

  14. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Man sollte dabei aber mindestens 2 Dinge bedenken:
    1. Die monatliche Belastung sollte durch einen neuen Kredit nicht zu hoch werden.
    2. Durch einen zusätzlichen "Streit-Kredit" könnten sich die Konditionen für einen Anschlusskredit verschlechtern, auch wenn die Bonität insgesamt gut ist
    Ja aber wenn ein Prozessfinanzierer 50 % von der Einsparungen durch den WR kassieren will sind das z.B. bei einem Darlehen und noch 5 Jahren Laufzeit ca. 35000 € die man dann auch mit finanzieren muss oder auf dem Sparbuch hat.

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Sorry, verstehe ich nicht. Angenommen, der PF bekommt 50% der Einsparungen des DN, welche sich aus der RAW ergeben. Wo muss der DN dann ein Darlehen aufnehmen? Mir ist klar, dass es Umstände gibt, wo der PF mehr bekommt als für den DN übrig bleibt, zB wenn der PF 50% vom Streitwert kassiert, aber der Vorteil des DN viel niedriger ist. Meinst Du das?

    Nicht falsch verstehen: Ich will hier keine Lanze für PF brechen, die so abrechnen. Wobei die seriösen von vorn herein auf dieses Dilemma hinweisen. Dein Vorschlag zur Prozessfinanzierung mittels Kredit kann eine gute Alternative darstellen. Es muss halt passen.

  16. Avatar von BlueSkyX
    BlueSkyX ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Triple
    Habe heute vom LG Köln folgendes erhalten (siehe Anhang). Hat mich nicht wirklich überrascht, der Richter hatte so schon in der Güteverhandlung argumentiert. Mein Anwalt meint, dass die gleiche / ähnliche Ansicht auch beim OLG Köln vorherrscht. Da ich eine RSV habe geht es weiter....
    Kam das direkt nach Klageeinreichung? Oder erst nach Erhalt der Stellungnahme der Bank?

    Klagen nämlich auch beim LG Köln und dort wurde zunächst einmal ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Stellungnahme der Bank muss nach Fristverlängerung spätestens Ende kommender Woche vorliegen.

    wenn ich danach eine derartige Antwort vom Gericht bekommen würde, käme ich mir ziemlich verar**** vor. Das hätten sie auch direkt nach der Klage mitteilen können. Oder geht das rein rechtlich nicht, weil man dem Beklagten die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen muss?

    Welche Kammer des LG war das?

  17. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von dogfight76
    Ist denn meine KLageschrift richtig formuliert worden ?
    RSV ist auch die ARAG
    Zu den Anträgen
    Ich erhebe Klage gegen die Beklagte und werde beantragen:
    1. Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag des Klägers mit
    der Vertragsnummer XXXXXXXXXX über EUR 85.000,00 durch den
    Widerruf des Klägers vom 15.04.2015 beendet worden ist.
    2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kreditvertrag zum
    Widerrufszeitpunkt abzurechnen und dem Kläger den zu diesem
    Zeitpunkt von ihnen noch geschuldeten Betrag mitzuteilen.
    3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme
    des sich aus der Abrechnung gemäß Antrag zu 2. ergebenden
    Betrages in Annahmeverzug befindet.
    4. Es wird schließlich festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet
    ist, dem Kläger den aus der Nichtbeachtung des Widerrufs
    entstandenen und zukünftig entstehenden Schaden zu erstatten.
    5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.085,95 an
    vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zzgl. 5 %
    Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Klagzustellung zu
    zahlen.
    6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.
    ist mir auf die Schnelle folgendes aufgefallen:

    zu Überschrift: Wann wird er beantragen? (Irreführend)
    zu 1.: Es bleibt offen, wann der Vertrag als beendet gelten soll. Man könnte auch vermuten zum Klagezeitpunkt. (irreführend)
    zu 2.: Die Formulierung: "und dem Kläger den zu diesem Zeitpunkt von ihnen noch geschuldeten Betrag mitzuteilen" ist irreführend.
    zu 3.: Ebefalls irreführend, weil man sich auf 2. beruft.
    zu 5.: ist irreführend, weil man glauben könnte es ginge um vorgerichtliche Anwaltskosten die seit Klagezustellung entstanden sind.

    Das ist allerdings nur meine laienhafte Meinung.

  18. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Sorry, verstehe ich nicht. Angenommen, der PF bekommt 50% der Einsparungen des DN, welche sich aus der RAW ergeben. Wo muss der DN dann ein Darlehen aufnehmen? Mir ist klar, dass es Umstände gibt, wo der PF mehr bekommt als für den DN übrig bleibt, zB wenn der PF 50% vom Streitwert kassiert, aber der Vorteil des DN viel niedriger ist. Meinst Du das?

    Nicht falsch verstehen: Ich will hier keine Lanze für PF brechen, die so abrechnen. Wobei die seriösen von vorn herein auf dieses Dilemma hinweisen. Dein Vorschlag zur Prozessfinanzierung mittels Kredit kann eine gute Alternative darstellen. Es muss halt passen.
    Das "Eingesparte" sind die nicht zu zahlende VFE und die Zinsen(Vorher Zinssatz 5% dann 1,5%) Dadurch reduziert sich aber deine Restvaluta nicht.
    Der PKF möchte die Hälfte der Einsparungen durch den WR. Ohne WR wäre bei Ausstieg aus dem Darlehen ja die gesamte VFE fällig. Bei 200000€ wären dieses bei noch 5 Jahren LZ ca. 35000€.
    Die Zinsdifferenz von 3,5%(von 5 auf 1,5) sind bei 5 Jahren LZ ebenfalls ca. 35000€. Also sind die Einsparungen ca. 70000€(VFE+Zinseinsparung), die Hälfte 35000€.
    Die Bank möchte die komplette Restvaluta von 200000€ als Ablösung(abzüglich evtl. Nutzung) Die PKF möchte die Hälfte der Einsparung 35000€.
    Also must du 235000€ als Gesamtbetrag von deiner nachfolgenden Bank aufnehmen um beide bedienen zu können oder du zahlst die 35000€ aus deiner Spardose.
    Oder sehe ich das so verkehrt, vielleicht habe ich ja einen Denkfehler?!

  19. Avatar von andi1104
    andi1104 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Bei einem Darlehen mit Restvaluta z.B. 200000€ errechnet der Prozesskostenrechner ca. 36000€ Prozesskosten für die ersten 2 Instanzen.
    Diese Summe finanziert mit einem Darlehen sind monatlich ca. 500€ fällig. Die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage vorm BGH kann sich jeder hier ausrechnen. Da es bei den tausenden WR bisher noch keine negative Entscheidung beim BGH gab (die Banken haben immer eine Entscheidung zu verhindern gewusst) ist es für mich persönlich ein überschaubares Risiko.
    Mein Verlust wäre evtl. die Zinsen für das Darlehen je nach dem wie lange der Weg bis zum BGH geht. Und auch die könnte man gegeben falls geltend machen.
    Und mit RAM Worten zu sprechen ein besseres Sparbuch gibt es im Moment nicht.
    Der Unterschied zum PKF ist natürlich enorm, da bei einem Obsiegen die 35000€ trotzdem zu zahlen sind.
    Einziger Vorteil beim PKF wäre bei einer Niederlage vor dem BGH sind keine Anwalts und Gerichtsgebühren zu zahlen.

    Das ist natürlich meine persönliche Meinung und jeder sollte für sich überlegen welche Strategie er fährt.

  20. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von andi1104
    Bei einem Darlehen mit Restvaluta z.B. 200000€ errechnet der Prozesskostenrechner ca. 36000€ Prozesskosten für die ersten 2 Instanzen.
    Dieser Betrag reduziert sich auch noch um die Kosten der gegnerischen RAe, die ja nur im Fall des endgültigen Unterliegens überhaupt von der Gegenseite geltend gemacht würden. Der Prozessfinanzierer müsste also nur ca. 24.000€ vorfinanzieren.

  21. Avatar von sebkoch
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Triple
    Habe heute vom LG Köln folgendes erhalten (siehe Anhang). Hat mich nicht wirklich überrascht, der Richter hatte so schon in der Güteverhandlung argumentiert. Mein Anwalt meint, dass die gleiche / ähnliche Ansicht auch beim OLG Köln vorherrscht. Da ich eine RSV habe geht es weiter....
    das klingt nach einer Coba Belehrung oder welche Bank betraf das?

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