ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
In welcher Höhe sollte man die Anschlussfinanzierung anfragen, wenn es a) natürlich um diese selbst geht, aber auch b) darum zu zeigen, dass man u.U. (bei steigenden Zinsen seit Widerruf und Verschleppung durch die Bank) einen Anspruch auf Schadensersatz (Zinsschaden) hat?
In Höhe der Restvaluta zum Zeitpunkt des Widerrufs
In höhe der Restvaluta zum Zeitpunkt des Widerrufs + 30 Tage
In Höhe von (1) abzgl. der (nicht erklärten) Aufrechnung der gegenseitigen Nutzungen
In Höhe von (2) abzgl. der (nicht erklärten) Aufrechnung der gegenseitigen Nutzungen
Oder sollte man bei einer der o.g. Varianten noch einen Puffer mit einplanen (Notargebühren o.ä.)?
In welcher Höhe sollte man die Anschlussfinanzierung anfragen, wenn es a) natürlich um diese selbst geht, aber auch b) darum zu zeigen, dass man u.U. (bei steigenden Zinsen seit Widerruf und Verschleppung durch die Bank) einen Anspruch auf Schadensersatz (Zinsschaden) hat?
Natürlich in Höhe der augenblicklichen Restdarlehensvaluta. Alles andere kann sich hinziehen und ist, wegen unterschiedlichen Rechtsauffassungen, einer plötzlichen Einigung oder wegen der Steuerpflicht nicht kalkulierbar. Wenn ich dann sofort eine NWE ausbezahlt bekomme, kann ich immer noch weniger abrufen, da die Bank ohnehin vor Freigabe keinen Vertrag macht.
Zitat von eugh
Oder sollte man bei einer der o.g. Varianten noch einen Puffer mit einplanen (Notargebühren o.ä.)?
Bei der augenblicklichen Restdarlehensvaluta hat man Puffer. Andererseits sollte ein Immobilienbesitzer so eine Reserve immer abrufbereit haben.
Hinhalte-Taktik. Ausloten, was der Gegner möchte. Nervlich etwas fertig machen...
Wären die dann mit 50% Erlass der VFE gekommen, hätte ich denen eine Berechnung der Rückabwicklung auf den Tisch gelegt.
Ja, an dieser Berechnung versuche ich mich gerade für den Fall, das sich die Gegenseite nicht an die Abmachung hält und bis zum 20.10.2015 einen passenden Vergleich anbietet.
Natürlich in Höhe der augenblicklichen Restdarlehensvaluta. Alles andere kann sich hinziehen und ist, wegen unterschiedlichen Rechtsauffassungen, einer plötzlichen Einigung oder wegen der Steuerpflicht nicht kalkulierbar. Wenn ich dann sofort eine NWE ausbezahlt bekomme, kann ich immer noch weniger abrufen, da die Bank ohnehin vor Freigabe keinen Vertrag macht.
Bei der augenblicklichen Restdarlehensvaluta hat man Puffer. Andererseits sollte ein Immobilienbesitzer so eine Reserve immer abrufbereit haben.
Sorry, selbstverständlich der augenblicklichen und nicht der zum Widerruf oder zum WR+30 Tage. Da war ich wohl zu müde...
D.h., Du würdest die Nutzungen nicht von der augenblicklichen Restvaluta abziehen, um erst auf Höhe dieses niedrigeren Betrags die Anschlussfinanzierung anzustoßen?
Das mit der Freigabe leuchtet ein.
D.h., Du würdest die Nutzungen nicht von der augenblicklichen Restvaluta abziehen, um erst auf Höhe dieses niedrigeren Betrags die Anschlussfinanzierung anzustoßen?
Ja. Ich habe mir vor dem Widerruf eine unverbindliche Zusage in Höhe der damaligen Restdarlehnsvaluta geben lassen. Da es keine feste Zusage ist, muss ich im Ernstfall ohnehin nochmal zur Bank. Und dann hol ich mir soviel wie nötig.
Das LG Hildesheim scheint insgesamt sich als nicht verbraucherfreundlich herauszustellen. Vermutlich sitzen auch dort Richter, die kein Interesse haben, sich neben ihren anderen Zuständigkeiten dem Thema Widerruf zu widmen.
Wir haben vor der 6. Kammer des LG Hildesheim ein ähnliches Urteil gegen die Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg kassiert. Hauptargument: Verwirkung. Ich vermute die Widerrufsbehlerung wird in diesem Fall die identische sein. Die Beklagtenvertreten berufen sich in ihrer endlos langen, langweilgenden Erwiderung maßgeblich auf drei Urteile: OLG Schleswig, OLG Hamburg und OLG Frankfurt, die Verwirkung angenommen haben.
Nächste Woche Mittwoch ist Verhandlung vor dem OLG Celle. Einen Hinweisbeschluß des 3. Senates gab es bis dato nicht.
Wäre toll, wenn du das Aktenzeichen nennen könntest und von dem Termin hier berichten würdest.
Das ist wirklich ein vernünftiges Angebot der Bank. Ich zumindest hätte es - gleich nach Widerruf - angenommen. Inzwischen hat mich die Bank so verärgert, dass ich keine Kompromisse mehr schließen möchte.
Du musst jetzt mal unter Berücksichtigung von Restlaufzeit, ursprünglicher und neuer Zinshöhe schauen, wie hoch Deine Ersparnis ist. Wenn die Ersparnis ausreichend hoch ist, würde ich dieser Bank entgegenkommen und mir selbst eine Menge Ärger ersparen. Du hast offensichtlich keine RSV und bei der Wahl des richtigen Anwaltes kann man auch Fehler machen.
Mein Rat rechne und nimm an, wenn es sich rentiert. Wenn Du allerdings nur eine geringe Restlaufzeit hast und streiterprobt bist, dann könntest Du auf komplette RAW klagen.
@Hanomag, @ducnici,
danke für eure Antworten.
Die Berechnung der Ersparnis hilft uns sehr gut bei der Entscheidungsfindung. Unsere Restlaufzeit beträgt noch 5 Jahre und im Vergleich zur Zinsersparnis und zum Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Rückabwicklungssumme doch eher gering. Und es würden Anwaltskosten und mglw. anteilige Prozesskosten auf uns zukommen.
Wenn man das so plakativ vor Augen hat, ist doch ziemlich eindeutig, wie wir uns entscheiden werden.
Die Berechnung der Ersparnis hilft uns sehr gut bei der Entscheidungsfindung. Unsere Restlaufzeit beträgt noch 5 Jahre und im Vergleich zur Zinsersparnis und zum Wegfall der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Rückabwicklungssumme doch eher gering. Und es würden Anwaltskosten und mglw. anteilige Prozesskosten auf uns zukommen.
Wenn man das so plakativ vor Augen hat, ist doch ziemlich eindeutig, wie wir uns entscheiden werden.
Würden die Euch komplett aus den Vertrag lassen ohne Neuabschluss? Denn oft wird das Zugeständnis gemacht, wenn man wieder für 10 Jahre (obwohl man aktuell so lange wie möglich wohl abschliessen sollte) zu einem überteuerten Zins, der oft bis zu 1% über dem üblichen Zinsniveau liegt, abschliesst.
Da wird dann sich über die Hintertür das Geld wieder herein geholt.
Und noch mal, wenn der Widerruf wirksam war, dann steht Euch eine Rückabwicklung zu. Das ist i.d.R. verschenktes Geld.
Aber auch klar, ohne RSV wäre das ein Risiko und mit der Lösung könnt Ihr ab sofort gut leben....
ich würde das Angebot annehmen. Ich hätte im April 2014 gleich nach dem Widerruf die Restschuld bezahlt wenn die Sparkasse dies angeboten hätte. Die Sparkasse war aber nicht mal zu Verhandlungen bereit. Ich kämpfe seit April 2014 vor Gericht und habe einiges mitgemacht. Für 4000-5000€ Rückabwicklung lohnt es sich nicht vor Gericht zu ziehen. Ich verbringe täglich mindestens eine Stunde mit dem Thema. Wenn ich diese Zeit hoch rechne dann käme ich bei einem Stundenlohn von 15€ auf einem Betrag von 8100€. Ich will damit sagen es kostet sehr viel Zeit und Nerven. Ich musste sogar die Presse einschalten, weil die Sparkasse die Zwangsversteigerung beantragen wollte.
Mit dem neuen Gesetz für Immobilienkredite soll der Widerrufsjoker Anfang nächsten Jahres gekippt werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag und Beratungen im Bundesrat zeigt sich, dass eine Rückwirkung für Altkredite immer wahrscheinlicher wird. Wie wir bei der IG Widerruf aus Bankenkreisen hören, könnte es nach Inkrafttreten des Gesetzes sogar zu einer Übergangsfrist von nur drei Monaten kommen. Dann hätten Verbraucher nur noch eine sehr kurze Galgenfrist für den Widerruf...
Darf ich fragen, wie Du den Vorteil bei einer RAW berechnet hast und wie hoch er in etwas wäre?
Hallo eugh,
ich habe zur Berechnung/ Abschätzung der RAW den Rechner von test.de herangezogen. Das hatte einer von den Mitgliedern hier (warst Du das oder ducnici? oder jemand anderes?) einige Seiten zuvor empfohlen. Dort wird die herkömmliche Berechnung und die Berechnung nach Winnecke im Excel-Sheet errechnet. Habe zwei Berechnungen aufgemacht, da die Commerzbank ein Teil der Summe von der KfW mit niedrigerem Zinssatz finanzieren ließ. Dann die beiden Excel-Summen addiert. Winnecke kommt auf rund 8.400€ und die herkömml. Methode errechnet 8.660€.
hmm, wie bringe ich jetzt ein weiteres Zitat in diese Antwort rein?
Würden die Euch komplett aus den Vertrag lassen ohne Neuabschluss? Denn oft wird das Zugeständnis gemacht, wenn man wieder für 10 Jahre (obwohl man aktuell so lange wie möglich wohl abschliessen sollte) zu einem überteuerten Zins, der oft bis zu 1% über dem üblichen Zinsniveau liegt, abschliesst.
Da wird dann sich über die Hintertür das Geld wieder herein geholt.
Und noch mal, wenn der Widerruf wirksam war, dann steht Euch eine Rückabwicklung zu. Das ist i.d.R. verschenktes Geld.
Aber auch klar, ohne RSV wäre das ein Risiko und mit der Lösung könnt Ihr ab sofort gut leben....
Hallo ducnici,
die Bank schreibt nur einen Satz: "Nach Prüfung Ihres Anliegens bieten wir Ihnen eine Rückführung der streitgegenständlichen Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an."
Wir gehen daher davon aus, dass sie uns komplett rauslassen. Wir haben zunächst um Bedenkzeit gebeten. Hatten uns vorab noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt. Bei uns kommt der glückliche Umstand hinzu, dass wir sofort tilgen können. Daher fällt ein Neuabschluss hier weg. Das erleichtert die Situation ungemein.
Haben letzte Woche zwei Kanzleien kontaktiert und um eine Erstberatung gebeten. Erstberatung kommt jedoch bei uns nicht mehr in Frage wurde gesagt, da es bereits Korrespondenz gab und ein Angebot der Bank vorliegt. Eine anwaltliche Beratung würde also nach den gesetzlichen Maßgaben abgerechnet, in unserem Fall ca. 2.700€.
ich würde das Angebot annehmen. Ich hätte im April 2014 gleich nach dem Widerruf die Restschuld bezahlt wenn die Sparkasse dies angeboten hätte. Die Sparkasse war aber nicht mal zu Verhandlungen bereit. Ich kämpfe seit April 2014 vor Gericht und habe einiges mitgemacht. Für 4000-5000€ Rückabwicklung lohnt es sich nicht vor Gericht zu ziehen. Ich verbringe täglich mindestens eine Stunde mit dem Thema. Wenn ich diese Zeit hoch rechne dann käme ich bei einem Stundenlohn von 15€ auf einem Betrag von 8100€. Ich will damit sagen es kostet sehr viel Zeit und Nerven. Ich musste sogar die Presse einschalten, weil die Sparkasse die Zwangsversteigerung beantragen wollte.
... Was dem Urteil folgte, erstaunte H. ebenso wie seinen Anwalt Heeling. Die Sparkasse nahm die Ratenzahlungen auf den Kredit nicht mehr entgegen, überwies die per Lastschrift eingezogenen Zahlungen zurück und kündigte die Zustellung der Grundschuldurkunde an. H., der angesichts der Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig war, nicht in Zahlungsverzug kommen wollte, überwies erneut, bekam das Geld aber wieder zurück – ein Vorgang, der sich mehrfach wiederholte. Stattdessen kamen Mahnungen der Sparkasse Neunkirchen, es sei auf dem Darlehenskonto zu Rückständen gekommen. Gleichzeitig kam der Brief vom Gerichtsvollzieher. ...
Das ist wohl ein sehr verspäteter April-Scherz, oder?! Hier wird's dann nochmal interessant - vielleicht sollten wir alle sehr explizit nochmal reinschreiben, dass wir die Zahlungen auf Konto/konten XYZ zur Tilgung inkl. Zinsen weiterzahlen, jedoch nur unter Vorbehalt der (teilweisen) Rückforderung und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht:
... Dass die Sparkasse Kreditzahlungen aus rechtlichen Gründen nicht mehr entgegennehmen darf, könne durchaus vorkommen, sagt Sparkassen-Rechtsanwalt Georg Rohleder. „Es kann sein, dass ein Kunde oder sein Anwalt erklärt, es werde nicht mehr auf das Darlehen gezahlt, und auch auf Nachfrage nicht mehr erklärt, worauf die Zahlung angerechnet werden soll.“ Ohne solch eine Tilgungsbestimmung könne die Zahlung aber nicht gebucht werden. „In solch einem Fall kann die Sparkasse die Tilgungsbestimmung nur dadurch herstellen, dass sie die Grundschuld zustellt“, so der Anwalt. ...
Wobei, genau das scheint die Zustellung der Grundschuld bewirkt zu haben:
... H's Anwalt Heeling sagt jedoch, es habe eine solche Erklärung nie gegeben. Tatsächlich bezieht sich die Sparkasse in ihrem Schreiben vom Mai 2015, in dem sie ankündigt, künftig keine Zahlungen mehr anzunehmen, auch nicht auf solch eine Erklärung, sondern auf einen Brief aus dem April 2014. In diesem hatte wiederum der Anwalt angekündigte, sein Kunde werde die Zahlungen zwar weiter vornehmen, aber nur unter Vorbehalt „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Eine übliche Vorgehensweise, wie auch Rohleder bestätigt. „Also stellt sich doch die Frage, warum die Zahlungen ein Jahr entgegengenommen wurden und dann plötzlich nicht mehr“, sagt Heeling. ...
Was meinen denn die RÄ dazu, die hier mitlesen/-schreiben? Das ist doch ein unerhörter Vorgang... Wie kann man sich davor schützen?
... Mittlerweile nimmt die Sparkasse die Zahlungen wieder an. Der Kunde habe erklärt, was mit den Zahlungen getilgt werden soll, sagt Sparkassen-Anwalt Rohleder. Die vollstreckbare Grundschuld liegt zwar weiter beim Kunden, aber man sehe keinen Grund für eine Zwangsversteigerung, betont die Sparkasse. „Die wird es nicht geben“, sagt Rubeck. Über die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung muss nun das Oberlandesgericht entscheiden. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. ...
Kann man sicher davon ausgehen, oder was wäre zur Sicherheit hier zu veranlassen?
ich würde das Angebot annehmen. Ich hätte im April 2014 gleich nach dem Widerruf die Restschuld bezahlt wenn die Sparkasse dies angeboten hätte. Die Sparkasse war aber nicht mal zu Verhandlungen bereit. Ich kämpfe seit April 2014 vor Gericht und habe einiges mitgemacht. Für 4000-5000€ Rückabwicklung lohnt es sich nicht vor Gericht zu ziehen. Ich verbringe täglich mindestens eine Stunde mit dem Thema. Wenn ich diese Zeit hoch rechne dann käme ich bei einem Stundenlohn von 15€ auf einem Betrag von 8100€. Ich will damit sagen es kostet sehr viel Zeit und Nerven. Ich musste sogar die Presse einschalten, weil die Sparkasse die Zwangsversteigerung beantragen wollte.
Ja, besonders in diesem krassen Fall muss man gute Nerven und einen guten Anwalt haben - und auch ausreichend finanzielle Mittel, falls keine RSV einspringt.
Allerdings erscheint mir die o.g. geschilderte Masche dieser SK ein (m.E. sehr perfider) Einzelfall zu sein. Wollen wir hoffen, dass das nicht noch Schule macht. Wie ich zuvor schrieb, ist das aber eine "lesson learnt", d.h. man sollte wohl sicherheitshalber tatsächlich beim Widerruf dazuschreiben, wofür die weiterlaufenden Zahlungen gedacht sind (auch wenn es einem blöd vorkommt). Dann ist dieses Schlupfloch gestopft.
Habe nur ich den Eindruck, dass insbesondere SKen solche u.ä. Dinge betreiben? Siehe auch die Berichterstattung bei test.de vom 15.09., 03.07., 18.06. und 15.01.2015 - alles SKen, wenn ich das richtig sehe...
Zitat von Skandie
Hallo ducnici,
die Bank schreibt nur einen Satz: "Nach Prüfung Ihres Anliegens bieten wir Ihnen eine Rückführung der streitgegenständlichen Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an."
Wir gehen daher davon aus, dass sie uns komplett rauslassen. Wir haben zunächst um Bedenkzeit gebeten. Hatten uns vorab noch gar nicht mit dem Thema auseinandergesetzt. Bei uns kommt der glückliche Umstand hinzu, dass wir sofort tilgen können. Daher fällt ein Neuabschluss hier weg. Das erleichtert die Situation ungemein.
Haben letzte Woche zwei Kanzleien kontaktiert und um eine Erstberatung gebeten. Erstberatung kommt jedoch bei uns nicht mehr in Frage wurde gesagt, da es bereits Korrespondenz gab und ein Angebot der Bank vorliegt. Eine anwaltliche Beratung würde also nach den gesetzlichen Maßgaben abgerechnet, in unserem Fall ca. 2.700€.
An Deiner Stelle würde ich das Angebot mit Kusshand annehmen, alles tilgen und fertig. Du würdest damit doch die VFE einsparen, wenn Du jetzt aus eigenen Mitteln die Restvaluta auf einen Schlag begleichen kannst und hast Ruhe. Wie hoch ist die denn ca.? Weißt Du, wie hoch die VFE ca. wäre? Die Rechner von z.B. fmh oder Interhyp können das ausrechnen. Aber das ist wirklich meine subjektive Meinung, ohne Kenntnis der exakteren Konditionen schätze ich das evtl. falsch ein.
@LGSaar: Weiterhin alles Gute und viel Erfolg - und danke für die Infos!
Zitat von IG Widerruf
Mit dem neuen Gesetz für Immobilienkredite soll der Widerrufsjoker Anfang nächsten Jahres gekippt werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag und Beratungen im Bundesrat zeigt sich, dass eine Rückwirkung für Altkredite immer wahrscheinlicher wird. Wie wir bei der IG Widerruf aus Bankenkreisen hören, könnte es nach Inkrafttreten des Gesetzes sogar zu einer Übergangsfrist von nur drei Monaten kommen. Dann hätten Verbraucher nur noch eine sehr kurze Galgenfrist für den Widerruf...
Vorausgesetzt, der Widerruf ist bis dann bereits ausgesprochen worden: Hat das dann auch Einfluss auf den Zeitpunkt der Klage, bis zu dem diese eingereicht worden sein muss? Könnten Sie diesbzgl. bitte einmal Ihre RÄ befragen und hier nochmal dazu Stellung beziehen? Danke!
Krasse Geschichte. Klar, alles nur ein großes Missverständnis...nachdem die Zeitung sich eingeschaltet hatte.
So wie ich das sehe, hatten die zunächst einen Vorwand gesucht dir die Schufa mit einem Negativeintrag zu versauen, damit du keine Anschlussfinanzierung bekommst. Dann hätten sie dich in der Zwickmühle gehabt. Die wollten jetzt noch keine ZV betreiben, zumindest nicht bevor der Rückstand 2,5% des Darlehensnominalbetrags erreicht hätte. Erst dann hätten sie einen Grund zur Kündigung des Darlehens gehabt.
Irgendwie eine total bescheuerte Idee bei einem zahlungsfähigem Kunden eine ZV zu versuchen.
Mit dem neuen Gesetz für Immobilienkredite soll der Widerrufsjoker Anfang nächsten Jahres gekippt werden. Nach der ersten Lesung im Bundestag und Beratungen im Bundesrat zeigt sich, dass eine Rückwirkung für Altkredite immer wahrscheinlicher wird. Wie wir bei der IG Widerruf aus Bankenkreisen hören, könnte es nach Inkrafttreten des Gesetzes sogar zu einer Übergangsfrist von nur drei Monaten kommen. Dann hätten Verbraucher nur noch eine sehr kurze Galgenfrist für den Widerruf...