ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
ja, das ist ein gewisses Problem, man sollte dann bei der Verlängerung irgendwie zum Ausdruck bringen, dass das unter Aufrechterhaltung der eigenen Rechtsposition erfolgt.
das mit der Geschäftsverteilung habe ich auch schon versucht, aber man darf sich nicht in die Geschäftststelle setzen und seine Berufung dann zielgenau dazwischen werfen ;-)
ich bin neu hier und habe mich seit gestern etwas eingelesen. Ich sehe, viele von Euch stecken schon sehr intensiv in der Thematik drin.
Ich würde Euch gerne um Rat zu unserem Fall fragen:
Wir haben uns in der Verbraucherzentrale beraten lassen, Fazit: die Widerrufsbelehrungen der zwei Verträge sind fehlerhaft. Dann haben wir vor 4 Wochen den Widerruf an die Bank geschickt. Nach 2 Wochen kam die Rückantwort der Bank: sie bieten uns eine Rückführung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an. (Sie haben nicht explizit formuliert, dass sie die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft anerkennen.)
Ich war überrascht wie unkompliziert das lief, und sogar ohne Anwalt.
Allerdings ist hier nicht von Rückabwicklung die Rede. (Wir haben keine Rechtschutzversicherung.) Also erneut zur Beratung in die Verbraucherzentrale. Die waren ebenso positiv überrascht von der Reaktion der Bank und raten uns, das Angebot anzunehmen. Für das weitere Vorgehen wäre juristischer Beistand notwendig, das verursacht Kosten. Ebenso besteht ein Prozesskostenrisiko für uns. Der marktübliche Zins differiert nicht groß von unserem vertraglich vereinbarten. Die Einschätzung ist, dass der mögliche Gewinn von den verursachenden Kosten aufgefressen wird. Zudem geht bei einer juristischen/ gerichtlichen Auseinandersetzung auch Zeit ins Land.
Wir sind unschlüssig, was wir jetzt tun sollen?? Es ist schwierig als Laie, die finanziellen Vorteile/ Risiken gut einzuschätzen.
Wir sind unschlüssig, was wir jetzt tun sollen?? Es ist schwierig als Laie, die finanziellen Vorteile/ Risiken gut einzuschätzen.
Das ist wirklich ein vernünftiges Angebot der Bank. Ich zumindest hätte es - gleich nach Widerruf - angenommen. Inzwischen hat mich die Bank so verärgert, dass ich keine Kompromisse mehr schließen möchte.
Du musst jetzt mal unter Berücksichtigung von Restlaufzeit, ursprünglicher und neuer Zinshöhe schauen, wie hoch Deine Ersparnis ist. Wenn die Ersparnis ausreichend hoch ist, würde ich dieser Bank entgegenkommen und mir selbst eine Menge Ärger ersparen. Du hast offensichtlich keine RSV und bei der Wahl des richtigen Anwaltes kann man auch Fehler machen.
Mein Rat rechne und nimm an, wenn es sich rentiert. Wenn Du allerdings nur eine geringe Restlaufzeit hast und streiterprobt bist, dann könntest Du auf komplette RAW klagen.
ja, das ist ein gewisses Problem, man sollte dann bei der Verlängerung irgendwie zum Ausdruck bringen, dass das unter Aufrechterhaltung der eigenen Rechtsposition erfolgt.
Oder noch vor der Klage die Reißleine ziehen. Mit Einreichung der Klage steigt dessen Anspruch weiter und er kann mich besser ignorieren.
ich bin neu hier und habe mich seit gestern etwas eingelesen. Ich sehe, viele von Euch stecken schon sehr intensiv in der Thematik drin.
Ich würde Euch gerne um Rat zu unserem Fall fragen:
Wir haben uns in der Verbraucherzentrale beraten lassen, Fazit: die Widerrufsbelehrungen der zwei Verträge sind fehlerhaft. Dann haben wir vor 4 Wochen den Widerruf an die Bank geschickt. Nach 2 Wochen kam die Rückantwort der Bank: sie bieten uns eine Rückführung des Darlehens ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an. (Sie haben nicht explizit formuliert, dass sie die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft anerkennen.)
Ich war überrascht wie unkompliziert das lief, und sogar ohne Anwalt.
Allerdings ist hier nicht von Rückabwicklung die Rede. (Wir haben keine Rechtschutzversicherung.) Also erneut zur Beratung in die Verbraucherzentrale. Die waren ebenso positiv überrascht von der Reaktion der Bank und raten uns, das Angebot anzunehmen. Für das weitere Vorgehen wäre juristischer Beistand notwendig, das verursacht Kosten. Ebenso besteht ein Prozesskostenrisiko für uns. Der marktübliche Zins differiert nicht groß von unserem vertraglich vereinbarten. Die Einschätzung ist, dass der mögliche Gewinn von den verursachenden Kosten aufgefressen wird. Zudem geht bei einer juristischen/ gerichtlichen Auseinandersetzung auch Zeit ins Land.
Wir sind unschlüssig, was wir jetzt tun sollen?? Es ist schwierig als Laie, die finanziellen Vorteile/ Risiken gut einzuschätzen.
Ohne nähere Infos ist es schwer einen Rat zu geben...
1. WIE fehlerhaft ist die WRB?
2. Welche Bank?
3. Wie hoch wäre die Vorfälligkeitsentschädigung?
4. Laufzeit des Darlehens bis zu einem ordentlichen Kündigungstermin, also z.B. nach 10 Jahren und 6Monaten.... oder zum ende der Zinsbindugnsfrist von 10Jahren?
5. Vertragszins in welcher Höhe? Abschlussdatum (m/Jahr)?
Macht doch einfach mal eine Rechnung auf bzgl. der Rückabwicklung und bietet der Bank einen Vergleich in der Mitte an...
Jeder Euro den ihr hier rausholt, müsst ihr nicht tilgen und müsst dafür keine Zinsen zahlen. Im Gegenteil, jeden Euro den ihr hier spart, könnt ihr zusätzlich in die Tilgung stecken, dadurch spart ihr nominell unterm Strich erhebliche Zinsen.
Ich gehe davon aus, dass die WRB äusserst mangelhaft ist, sonst würde die Bank nicht das Angebot machen.
Wir stehen vor einer ähnlichen Entscheidung, Bank hat nach langem ag. HinundHer den 100%igen Verzicht auf die VFE (ca. 5000Euro) erklärt.
Rückabwicklung wäre aber ca. noch mal 7.000Euro zzgl. ca. 1.500Euro Zinsen...
Werden wohl eher Klage einreichen. Und dann mal sehen.
Entschuldige, ich war grad geistig beim Empfänger meiner PN. Du hast Dich natürlich auf die Darlehensverlängerung bezogen. Diesbezüglich stellt sich mir die Frage, ob die Bank eine Verlängerung mitmachen muss.
Guten Tag,
ich lese auch seit einiger Zeit sehr interessiert hier mit und möchte gerne meine bisherigen Erfahrungen bei einem Widerruf meines Bauspardarlehnens mit der BHW teilen.
Ich habe 2009 einen Bausparsparvertrag über 175.000 € zur späteren Ablösung eines zugehörigen Darlehnens bei der BHW abgeschlossen.
Ich habe im Herbst 2014 den Widerruf von einem RA prüfen lassen, dieser hat ihn als fehlerhaft befunden.
Er erklärte daraufhin bei der BHW den Widerruf und bat um Rückabwicklung und eine Aufstellung der verbleibenden Kosten. Da die BHW nicht reagierte kam meine RV ins Spiel und hat nach ewigem hin und her die Zusage zur Kostendeckung erteilt.
Wir haben daraufhin Klage beim LG Darmstadt eingereicht und im August 2015 war dann auch der Termin zur Güteverhandlung. Ich war dort zusammen mit meinem Anwalt, und der Anwalt der BHW war auch anwesend.
Nach einem gewissen hin und her der Anwälte hat der Richter gefragt, ob wir uns evtl. vergleichen wollen, da hat der BHW-Anwalt direkt einen Vergleichsvorschlag auf den Tisch gelegt.
Die Summe von 175.000 € zu 1,96 % für 10 Jahre Zinsbindung ohne Zahlung einer VFE. Vorher waren wir bei 4,95 %. Ich forderte noch, das bisher angesparte Guthaben auf dem BSV (über 40.000 €) zu verrechnen, und die gezahlten Zinsen seit Widerruf ebenfalls zu verrechnen, so das wir dann bei ca. 125.000 € gelandet wären. Desweitern habe ich gefordert, das wir in 6 Jahren eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 60.000 € machen dürfen.
Der Anwalt nahm dies mit um wieder mit der BHW zu sprechen, und einige Zeit später kam ein Vergleichsvorschlag an, welcher so gar nichts mit den Abmachungen vor Gericht zu tun hatte.
Plötzlich wollte die BHW doch 50 % der FVE, das wären in diesem Fall ca. 21.000 € von 42.000 €, die Sondertilgung wurde nicht gewährt und über die Verrechnung meines eigenen Guthabens und der gezahlten Zinsen schwieg sich die BHW aus.
Ich habe daraufhin meinen Anwalt gebeten unsere, auch schon vor Gericht gemachten Forderungen mit dem BHW-Anwalt zu besprechen, seit dem haben wir nichts mehr von der BHW gehört.
Im Protokoll des LG Darmstadt ist der 20.10.2015 als Termin eingetragen, bis dem Gericht mitgeteilt werden muss, ob wir uns einigen konnten.
Bislang sieht es nicht danach aus.
wow, das war aber auch extrem hoch gepokert, bei einem Vertrag aus 2012 ist doch der vollständige Verzicht auf die VFE ein prima Ergebnis, zumal diese Verträge idR (kenne den Fall natürlich nicht) meist weniger fehlerbehaftet sind als frühere.
Guten Tag,
ich lese auch seit einiger Zeit sehr interessiert hier mit und möchte gerne meine bisherigen Erfahrungen bei einem Widerruf meines Bauspardarlehnens mit der BHW teilen.
Ich habe 2012 einen Bausparsparvertrag über 175.000 € zur späteren Ablösung eines zugehörigen Darlehnens bei der BHW abgeschlossen.
Ich habe im Herbst 2014 den Widerruf von einem RA prüfen lassen, dieser hat ihn als fehlerhaft befunden.
Er erklärte daraufhin bei der BHW den Widerruf und bat um Rückabwicklung und eine Aufstellung der verbleibenden Kosten. Da die BHW nicht reagierte kam meine RV ins Spiel und hat nach ewigem hin und her die Zusage zur Kostendeckung erteilt.
Wir haben daraufhin Klage beim LG Darmstadt eingereicht und im August 2015 war dann auch der Termin zur Güteverhandlung. Ich war dort zusammen mit meinem Anwalt, und der Anwalt der BHW war auch anwesend.
Nach einem gewissen hin und her der Anwälte hat der Richter gefragt, ob wir uns evtl. vergleichen wollen, da hat der BHW-Anwalt direkt einen Vergleichsvorschlag auf den Tisch gelegt.
Die Summe von 175.000 € zu 1,96 % für 10 Jahre Zinsbindung ohne Zahlung einer VFE. Vorher waren wir bei 4,95 %. Ich forderte noch, das bisher angesparte Guthaben auf dem BSV (über 40.000 €) zu verrechnen, und die gezahlten Zinsen seit Widerruf ebenfalls zu verrechnen, so das wir dann bei ca. 125.000 € gelandet wären. Desweitern habe ich gefordert, das wir in 6 Jahren eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 60.000 € machen dürfen.
Der Anwalt nahm dies mit um wieder mit der BHW zu sprechen, und einige Zeit später kam ein Vergleichsvorschlag an, welcher so gar nichts mit den Abmachungen vor Gericht zu tun hatte.
Plötzlich wollte die BHW doch 50 % der FVE, das wären in diesem Fall ca. 21.000 € von 42.000 €, die Sondertilgung wurde nicht gewährt und über die Verrechnung meines eigenen Guthabens und der gezahlten Zinsen schwieg sich die BHW aus.
Ich habe daraufhin meinen Anwalt gebeten unsere, auch schon vor Gericht gemachten Forderungen mit dem BHW-Anwalt zu besprechen, seit dem haben wir nichts mehr von der BHW gehört.
Im Protokoll des LG Darmstadt ist der 20.10.2015 als Termin eingetragen, bis dem Gericht mitgeteilt werden muss, ob wir uns einigen konnten.
Bislang sieht es nicht danach aus.
Mich würde mal interessieren wie sich der Richter zu dem WR geäußert hat, ob er seine Meinung zur Verwirkung kund getan hat?
wow, das war aber auch extrem hoch gepokert, bei einem Vertrag aus 2012 ist doch der vollständige Verzicht auf die VFE ein prima Ergebnis, zumal diese Verträge idR (kenne den Fall natürlich nicht) meist weniger fehlerbehaftet sind als frühere.
Eine Frage an den Experten, haben sie Erfahrungen mit dem LG Darmstadt und wenn ja in welche Richtung? Vielen Dank im Voraus
nein, mit dem LG DA hinsichtlich Widerrufen nicht. Da gibt es aber soweit ich weiß nicht einmal Spezialkammern für Bankrecht, so dass man da überall landen kann
nein, mit dem LG DA hinsichtlich Widerrufen nicht. Da gibt es aber soweit ich weiß nicht einmal Spezialkammern für Bankrecht, so dass man da überall landen kann