Ohne RSV steht bei einer Darlehenssumme=Sicherheit, deren Löschung eingeklagt werden soll, die Höhe des Prozessrisikos u.U. in einem sehr ungünstigen Verhältnis zur Höhe des möglichen "wirtschaftlichen Erfolgs" des Klägers. Eine Verfahrensgebühr Nr. 3100, 1008 VV RVG von 1,3 und eine Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG von 1,3 angenommen, zzgl. Auslagen, sieht es so aus (bei einem Mandanten), berechnet mit
diesem Rechner:
Z.B. Streitwert bis 30.000€:
2.693,92€ eigener RA
2.693,92€ gegnerischer RA
1.218,00€ Gerichtskosten (1. Zug)
6.605,84€ total
Bei einem Streitwert bis 30.000€ wird aber der "wirtschaftliche Vorteil" kaum 6.605,84€ betragen, oder?
Z.B. Streitwert bis 110.000€:
4.674,08€ eigener RA
4.674,08€ gegnerischer RA
3.078,00€ Gerichtskosten (1. Zug)
12.426,16€ total
Bei einem Streitwert bis 110.000€ wird aber der "wirtschaftliche Vorteil" kaum 12.426,16€ betragen, oder?
Mir ist bewusst, dass ein solcher Vergleich nicht sehr aussagekräftig ist und im Falle des Obsiegens ohnehin kein Problem besteht, aber man sollte sich über das Risiko und Verhältnis bewusst sein. Mit RSV sieht es wiederum sehr entspannt aus.
Eine tabellarische Übersicht zu den Wertgebühren (Verfahrensgebühr) gibt es z.B.
dort. Dazu kommt dann jeweils noch die Terminsgebühr, welche - wenn ich es richtig sehe - bei gleichem Faktor auch in gleicher Höhe wie die Verfahrensgebühr anfällt.