GMAC-RFC Bank GmbH (heute: Adaxio AMC GmbH, vormals zwischen*zeitlich: Paratus AMC GmbH), 3 Darlehens*verträge aus 2004
Ober*landes*gericht Frank*furt, Hinweis*beschluss vom 02.09.2015
Aktenzeichen: 23 U 24/15
Kläger*vertreter: Rechtsanwalt Dirk Heeling, Saarbrücken
Besonderheit: Das OLG Frank*furt, das bisher immer mal wieder eine Belehrung trotz Abweichungen vom gesetzlichen Muster für korrekt oder das Widerrufs*recht für verwirkt gehalten hätte, will in diesem Fall verbraucherfreundlich entscheiden und die Berufung der Bank gegen ein Urteil des Land*gerichts Wiesbaden zurück*weisen.
GMAC-RFC Bank GmbH (heute: Adaxio AMC GmbH, vormals zwischen*zeitlich: Paratus AMC GmbH), Darlehens*vertrag aus NN.06.2006
Land*gericht Wiesbaden, Urteil vom 18.02.2015 (nicht rechts*kräftig)
Aktenzeichen: 7 O 131/14
Kläger*vertreter: Rechtsanwälte Kunz und Kollegen, Saarbrücken
Besonderheit: Das beklagte Kredit*institut wurde erst*instanzlich zur Rück*zahlung einer vor Erklärung des Widerrufs gezahlten Vorfälligkeits*entschädigung verurteilt. Die Beklagte legte zwar Berufung ein; der in zweiter Instanz zuständige 23. Zivil*senat des Ober*landes*gerichts Frank*furt am Main wies jedoch mit Beschluss vom 02.09.2015 (Aktenzeichen 23 U 24/15) darauf hin, dass er beabsichtige, die Berufung der Beklagten durch Beschluss zurück*zuweisen.