10 Jahre bei 3% Tilgung. Das Formular enthält die Möglichkeit, einen anderen Tilgungssatz zu wählen (bis 10%),aber ohne Hinweis, dass bei höherer Tilgung ein besserer Zinssatz angeboten würde. Außerdem kann ich voll tilgen und habe andere Angebote dafür über ebenfalls 10 Jahre zu ca. 1,5%. Und Du?
Sorry, ich muss nochmal fragen... Ist ducnici, unser Experte, evtl. "in der Nähe"?
Ich habe meinen RA gefragt, ob er im Klageentwurf den Stichtag, bis wann die Nutzungen berechnet werden, welche die Bank gezogen hat, nicht in die Zukunft legen könne, oder zumindest in den Monat, wann voraussichtlich die Klage zugestellt werden wird (aktuell steht dort noch August 2015 drin).
Darauf erhielt ich die Auskunft, dass das irrelevant sei, da im Klageentwurf enthalten sei, dass die Beklagte auf Zahlung des Betrags X zzgl. Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit verklagt werden solle (also dieselbe Höhe wie bei den Nutzungen).
Wenn die Klage erst im Oktober oder November zugestellt wird (Rechtshängigkeit ab dann), würden doch seit August 2-3 Monate fehlen, d.h. für diese Monate würden weder Nutzungen der Bank, noch Prozess-/Verzugszinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz berücksichtigt werden.
Macht es sich der RA hier evtl. zu einfach?