AK1968 schrieb am 16.09.2015 um 23:26 Uhr:
Gerichtsstand bei Widerruf
Hallo,
unser Wohnsitz und Erfüllungsort aus dem Darlehensvertrag ist der Enzkreis (Pforzheim), trotzdem hat das Landgericht der Rüge der Beklagten stattgegeben und uns an das Landgericht Frankfurt verwiesen.
Das Landgericht Karlsruhe ist der Auffassung dass der Erfüllungsort nur dann der Gerichtstand ist, wenn die Bank den Darlehensnehmer verklagt. Im umgekehrten Fall, also auch bei Klage wegen Widerrufes, muss der Darlehensnehmer die Bank am Banksitz, bei uns also Frankfurt, verklagen.
Das ist aber nicht sehr verbraucherfreundlich.
Außerdem scheint das Landgericht Karlsruhe und auch Stuttgart und Berlin frühere Klagen gegen die IN Diba angenommen zu haben. Warum jetzt die plötzliche Meinungsänderung?
Warum muss der Darlehensnehmer immer am Sitz der Bank klagen?
Danke für allgemeine Kommentare zur Wahl des Gerichts
AG1968