Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Aus Ihrem Blog:
    Die Gerichte setzen nämlich in der Regel die volle Kreditsumme als Streitwert an...
    Das ist mE zu pauschal, denn erstens gibt es auch Gerichte, die anderes ansetzen (und dabei scheint es eine bunte Vielfalt an mehr oder weniger kreativen Ideen zu geben), und zweitens kommt es doch auch sehr darauf an, was erstritten werden soll.

  3. Avatar von Widerruf jetzt
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von sebkoch
    Das mit der Übertragbarkeit der zwie Darlehen auf Bausparkassen halte ich durchaus für denkbar, wobei das diverse andere Gerichte nicht teilen, so jedenfalls bisherige Erfahrungen aus Verfahren gegen die ING, die auch gerne für mehrere Darlehen nur eine Belehrung erteilt haben.
    Haben Sie dazu mal ein aktenzeichen ?
    oder besser, ein weiteres positiver urteil?

    Wj

  4. Avatar von Egon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    DSL: WRB aus 2003. Darlehen 300k. Widerruf in 2014. Schriftverkehr außergerichtlich selbst, danach durch Anwalt ohne jeden Erfolg.
    Klage auf Feststellung Widerruf und Rückabwicklung im November 2014 vor LG Bonn.
    Streitwertfestsetzung durch LG Bonn ursprünglich Restschuld.
    Beschwerde gg Streitwertfestsetzung. Streitwert soll sein Restschuld saldiert mit Rückforrderungsbetrag in Höhe von rund 60k.
    LG erkennt die Streitwertberechnung an.
    Darlehen 2015 komplett abgelöst.
    Löschungsbewilligung von DSL erhalten nach wochenlanger Korrespondenz und Androhung Aufnahme der Herausgabe in die Klage.
    Erwarten Reaktion LG Bonn.

  5. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Danke. Habt Ihr der DSL Bank die Zahlung der Restvaluta angeboten, gegen gleichzeitige Herausgabe der von Dir bezahlten Zahlungen sowie der Sicherheiten, um die Bank in Annahmeverzug zu bringen?

  6. Avatar von Egon
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Haben Abrechnung gefordert mit Fristsetzung.
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit machen wir von unserem Widerrufsrecht für das Darlehen XXXXXXXXXXXXX Gebrauch und widerrufen den geschlossenen Darlehensvertrag.

    Wir fordern Sie auf, das Darlehen abzurechnen und dabei die beiderseits gewährten Leistungen zu verrechnen.

    Für die Abrechnung des Darlehens setzen wir Ihnen eine Frist bis zum XX. XX. 2014.

    Mit freundlichen Grüßen

    Egon

  7. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Das ist mE zu pauschal, denn erstens gibt es auch Gerichte, die anderes ansetzen (und dabei scheint es eine bunte Vielfalt an mehr oder weniger kreativen Ideen zu geben), und zweitens kommt es doch auch sehr darauf an, was erstritten werden soll.
    Das ist richtig, deswegen heißt es ja auch "in der Regel". Der Blog ist ja auch schon ein paar Monate alt, seitdem hat sich die "bunte Vielfalt" noch etwas erhöht. Aber wenn ich das richtig beobachte, sind trotzdem die allermeisten Gerichte, mit Ausnahme der Stuttgarter und ihrer wenigen Freunde, auf der Linie Streitwert=Kreditsumme oder alternativ Streitwert=Restschuld. Das gilt natürlich nur für noch laufende Darlehen, aber nur um die geht es ja auch in dem Beitrag.

    Aber mal was anderes: Soweit ich das beobachte, ist der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung hier noch gar nicht diskutiert worden. Dort soll dem Widerrufsjoker der Garaus gemacht werden.

    Siehe vorletzter Absatz:

    In dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf werden die Widerrufsregeln aus Verbrauchersicht verschlechtert. Künftig soll das Widerrufsrecht schon nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen, selbst wenn der Darlehensgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.


    Meinungen dazu? Mal angenommen, der Entwurf geht so durch: Gilt die Frist von 1 Jahr und 14 Tagen ab Verabschiedung des Gesetzes? Oder rückwirkend zum Abschluss des Kredits? Wenn letzteres der Fall wäre, dann wäre der Widerrufsjoker mit Verabschiedung des Gesetzes schlagartig tot.

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Schon einmal dargelegt: Neue Gesetze gelten nie für bereits geschlossene Verträge!!!

  9. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Schon einmal dargelegt: Neue Gesetze gelten nie für bereits geschlossene Verträge!!!
    Also Auswirkungen wird es mit ziemlicher Sicherheit auch für Altverträge geben, wenn das Gesetz so durchkommen sollte. Im Zweifelsfall läuft dann nach Verabschiedung des Gesetzes eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen, bevor es auch für die fehlerhaften Darlehen aus den Jahren nach 2002 heißt: Game over. Ob das dann aber wirklich im Sinne der Banken sein wird, wage ich zu bezweifeln. Denn durch die Frist wird dann wahrscheinlich noch einmal ein richtiger Run auf den Widerruf entstehen.

  10. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Wieso besteht da kein Unterscheid? Wenn der DG aus den Zahlungen (Zins+Tilgung) des DN Nutzungen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, müssten doch die Ansprüche des DN, welche sich aus der Saldierung der Ansprüche bei wirksamen Widerruf ergeben, einen unter der Restschuld liegenden Betrag darstellen. Was übersehe ich?
    Dass es eine Schätzung ist. Die Höhe des Saldos wurde nicht vorgetragen. Kann uns nicht passieren, weil wir das Saldo errechnen oder rechnen lassen.
    Zitat Zitat von eugh
    Was soll dieser Satz unmittelbar unter dem zuvor genannten nun bedeuten? Bis jetzt verstehe ich den Text so, dass man in Hinblick zur Bestimmung des Streitwerts sich Überlegungen zur Saldierung/Aufrechnung gegenseitiger Nutzungen sparen kann und dass auch die Restdarlehensvaluta dafür unerheblich sei. Ist das so korrekt?
    Im vorliegenden Fall ist es korrekt, weil der Wert geschätzt werden musste. Ansonsten benötigt man das Ergebnis der Saldierungen, weil dieses Teil des von der Restdarlehensvaluta abweichenden Streitwertes ist.
    Zitat Zitat von eugh
    Wenn es bei allen Urteilen so zugeht wie hier, lohnt sich der Widerruf nur, wenn eine VFE zurückgefordert werden soll oder der vereinbarte Zinssatz wesentlich über dem marktüblichen lag:
    Beides trifft in meinem Fall nicht zu und dennoch steht mir - selbst auf Basis der Saldierungsmethode nach Winnecke - ein Überschuss von knapp 50.000 € zu. Erste Berechnungen nach der herkömmliche Methode ergeben einen noch höheren Wert.
    Zitat Zitat von eugh
    Unter der „zeitabschnittsweise Betrachtungsweise“ (welche hier abgelehnt wird) verstehe ich, dass die vom DN geleisteten monatlichen Zahlungen mit dem auf den Monat umgerechneten Basiszinssatz plus 5% p.a. zu verzinsen sind.
    Die „zeitabschnittsweise Betrachtungsweise“ gilt für die NWE, die der DN bringen muss, also für die NWE, die auf die Leistungen der Bank zu zahlen sind.
    Zitat Zitat von eugh
    Das sehen die Richter hier offenbar nicht gegeben. Oder wie ist das zu verstehen?
    Du bist einfach zu schnell. Wir beide wären ein gutes Team: Deine Schnelligkeit und meine Gründlichkeit (Eigenlob) sind unschlagbar.

    Ich persönlich empfinde das Urteil als sehr vernünftig. Hier hat m. E. ein kleines Landgericht den Schneid besessen entgegen den Urteilen vieler OLG ein ausgewogenes und gerechtes Urteil zu fällen.

  11. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von RAM
    Schon einmal dargelegt: Neue Gesetze gelten nie für bereits geschlossene Verträge!!!
    Vor allem dürften sie nicht für bereits widerrufene Verträge gelten.

  12. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    ........

    Aber mal was anderes: Soweit ich das beobachte, ist der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung hier noch gar nicht diskutiert worden. Dort soll dem Widerrufsjoker der Garaus gemacht werden.

    Siehe vorletzter Absatz:

    In dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf werden die Widerrufsregeln aus Verbrauchersicht verschlechtert. Künftig soll das Widerrufsrecht schon nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen, selbst wenn der Darlehensgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.


    Meinungen dazu? Mal angenommen, der Entwurf geht so durch: Gilt die Frist von 1 Jahr und 14 Tagen ab Verabschiedung des Gesetzes? Oder rückwirkend zum Abschluss des Kredits? Wenn letzteres der Fall wäre, dann wäre der Widerrufsjoker mit Verabschiedung des Gesetzes schlagartig tot.

    Wurde schon hier vor drei Monaten diskutiert...

    #4638 und der Beitrag davor #4637


    Für "Altverträge" wird das wohl nicht gelten, allerdings scheint man auch hier an einer Lösung zu arbeiten wie man letztens in einem Artikel einer Hamburger Zeitung entnehmen konnte...wurde da doch ein Bericht über eine Familie hier ins Forum verlinkt...

    Allerdings könnte es sein, dass damit den gegnerischen Anwälten bezüglich des Zeitmoments für eine mögliche Verwirkung Unterstützung gegeben wird. Bisher wurde ja klägerseits argumentiert, dass in den bisherigen Gesetzesänderungen das "ewige Widerrufsrecht" für Verbraucherdarlehen unangetastet blieb, da der Gesetzgeber dies so wolle...selbst in 2014...worin bei der letzten Gesetzesänderung das WRR eben auf 1 Jahr und 14 Tage begrenzt wurde...

    Bleibt aber dann immer noch das Umstandsmoment, schliesslich haben die Banken den Umstand selbst durch eine fehlerhafte Belehrung verschuldet und es bleibt ihnen ja unbenommen, den Vertrag zu heilen in dem sie nach belehren.

    Aber Herr Klaus, ich muss mich ja eigentlich über Ihre Frage wundern?

    Sie arbeiten doch mit zig Anwälten gut zusammen, verdienen am Widerrufsjoker bzw. an der Vermittlung von Mandaten sicherlich nicht schlecht (wenn man sie schon persönlich in einem Vortrag der Anwaltschaft erwähnt, sie Präsentation von CML einige Seiten davor),
    daher sollten Sie doch eigentlich Möglichkeiten haben, rechtssichere Antworten zu erhalten und damit hier keine Fragen sondern eher Antworten ins Forum zu stellen....

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von test
    "[Update 15.09.2015] Die Sparkasse Niederbayern-Mitte hat bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg prüfen lassen, ob Rechtsanwälte öffentlich bezweifeln dürfen, dass die Widerrufsbelehrungen des Instituts korrekt waren. Anlass: Rechtsanwalt Fabian Heyse von der Hamburger Niederlassung der Kanzlei Werdermann von Rüden hatte unter der Überschrift „Sparkasse Niederbayern-Mitte – Fehler in Darlehensverträgen?“ über die Rechtslage berichtet. „Wir hatten Bedenken, ob diese Praxis, wahllos unsere Sparkasse zu nennen und eine Unterstellung zu verbreiten, rechtens ist“, erklärte ein Sprecher der Sparkasse. „Hier wurde versucht, uns unter Einschaltung der Aufsichtsbehörde zu maßregeln“, hält ein Sprecher der Kanzlei dagegen. Direkt habe die Sparkasse sich nicht gemeldet. Wie auch immer. Die Rechtsanwaltskammer Hamburg teilte mit, dass es Rechtsanwälten nicht verboten sei, Werbung für Ihre Dienstleistung zu betreiben. Rechtsanwalt Johannes von Rüden, geschäftsführender Partner der Kanzlei Werdermann von Rüden hält das Vorgehen der Sparkasse Niederbayern-Mitte für bedenklich. „Die Stadtsparkasse Niederbayern-Mitte muss es wie jede andere Bank und Sparkasse akzeptieren, dass über Abläufe, die zu ihren Geschäftsalltag rechnen, kritisch berichtet wird. Sie kann sich einer solchen öffentlichen Debatte nicht entziehen“, sagte er."
    https://www.test.de/Immobilienkredit...aus-4718800-0/

  14. Avatar von IG Widerruf
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    Lächeln AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von ducnici
    Aber Herr Klaus, ich muss mich ja eigentlich über Ihre Frage wundern?

    Sie arbeiten doch mit zig Anwälten gut zusammen, ... daher sollten Sie doch eigentlich Möglichkeiten haben, rechtssichere Antworten zu erhalten und damit hier keine Fragen sondern eher Antworten ins Forum zu stellen....
    Tja, so einfach ist das leider aus mehreren Gründen nicht....

    Erstens gebe ich gerne zu, dass das Thema bisher an mir vorbei gegangen ist und ich es erst gestern Abend in der (heutigen) Ausgabe der WELT gelesen habe und auf die schnelle keinen Rundruf bei meinen Anwälte gemacht habe, sondern mich mal des gesammelten Fachwissens hier im Forum bedienen wollte. Die Einschätzung unserer Anwälte wird aber sicher heute im Laufe des Tages folgen.

    Zweitens haben wir es mit einem Gesetzesentwurf zu tun, an dem bis zur Verabschiedung sicher noch von etlichen Seiten gezogen und gezerrt wird, so dass derzeit bestenfalls Mutmaßungen über die endgültigen Auswirkungen möglich sind.

    Und drittens haben doch insbesondere wir Nichtjuristen am Beispiel des Widerrufs von Krediten in den letzten Monaten gelernt, dass Rechtssicherheit ein sehr relatives Ding ist. Oder anders gesagt: Den alten Spruch "zwei Juristen, drei Meinungen" kannte ich ja. Beim Widerrufsjoker gilt aber sogar: "Zwei Gerichte, drei Meinungen".

  15. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Also Auswirkungen wird es mit ziemlicher Sicherheit auch für Altverträge geben, wenn das Gesetz so durchkommen sollte. Im Zweifelsfall läuft dann nach Verabschiedung des Gesetzes eine Frist von einem Jahr und 14 Tagen, bevor es auch für die fehlerhaften Darlehen aus den Jahren nach 2002 heißt: Game over. Ob das dann aber wirklich im Sinne der Banken sein wird, wage ich zu bezweifeln. Denn durch die Frist wird dann wahrscheinlich noch einmal ein richtiger Run auf den Widerruf entstehen.
    In meinen Augen ist das unnötige Panikmache. Ich mag mich (evtl. gewaltig) irren, aber mir ist kein Gesetz bekannt, welches Änderungen solchen Ausmaßes vorsieht und dann auch noch rückwirkend für Verträge gelten soll, als eine andere Gesetzeslage galt. Andererseits schadet ein Widerruf - gute Bonität etc. vorausgesetzt - m.E. auch nicht. Es mag natürlich weitere Situationen geben, wo ein Kunde sich eher zurückhalten will, z.B. Geschäftskunden, die insbesondere auch von einem guten Verhältnis mit ihrem DG abhängen etc.

  16. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von IG Widerruf
    Aber mal was anderes: Soweit ich das beobachte, ist der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung hier noch gar nicht diskutiert worden. Dort soll dem Widerrufsjoker der Garaus gemacht werden.

    Siehe vorletzter Absatz:

    In dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf werden die Widerrufsregeln aus Verbrauchersicht verschlechtert. Künftig soll das Widerrufsrecht schon nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen, selbst wenn der Darlehensgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.



    In meiner Tageszeitung kommt heute ein entsprechender Bericht zum Thema. Dort steht eindeutig, dass die Regierung das Widerrufsrecht für künftige Immobiliendarlehen befristen will.
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  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wenn ich das richtig sehe, gab es ja schon bei der jüngsten Gesetzesänderung zum 13.6.14 eine Begrenzung des Widerrufsrechts. Das gilt aber nach aktuellem Recht nicht für Verträge über Finanzdienstleistungen.

    Soll diese Ausnahmeregelung denn jetzt auch fallen?

    Aber das Gesetzgebungsverfahren steht doch erst am Anfang.

    Sozialkunde: Bundesrat, Bundstag......

  18. Avatar von IG Widerruf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    So, ich habe mir mal den Gesetzentwurf geholt und ich habe auch mit dem zuständigen Ministerium gesprochen. Wozu ist man schließlich Journalist...

    Die entscheidende Passage findet sich auf Seite 4, Punkt 5. Dort ist noch keine Regelung für Altfälle getroffen, so dass sich auf Basis dieses Entwurfs keine Auswirkung für Altfälle ergeben würde.
    Allerdings sagte mir der Mitarbeiter des Ministeriums, dass im Zuge der parlamentarischen Beratungen durchaus noch eine Regelung für Altfälle getroffen werden kann. Diese könnte beispielsweise analog zum Fernabsatzvertrag gestaltet sein. Im Fernabsatzvertrag sind zwar Finanzdienstleistungen explizit ausgenommen. Das heißt aber nicht, dass nicht im vorliegenden Gesetzesverfahren eine Regelung für Immobilienkredite getroffen werden kann, die analog zum Fernabsatzgesetz gestaltet wird. Das würde bedeuten, dass das Widerrufsrecht für Altkredite dann 1 Jahr und 14 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes erlöschen würde.

    Ich persönlich erwarte, dass eine solche Regelung für Altfälle auf Druck der Kreditinstitute noch in den Lesungen ergänzt wird, um den Widerrufsjoker in den Griff zu bekommen und zeitlich zu beschränken. Aber warten wir es mal ab...Stand heute lässt sich jedenfalls keine endgültige Aussage treffen. Erste Lesung im Bundestag ist nächsten Freitag (25.)

    Hier nochmal zur Erinnerung: So ist die Regelung für Fernabsatz - mit konkreter Datumsnennung (27. Juni 2015), das waren genau 1 Jahr und 14 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes.

    In Art. 229 § 32 Abs. 2 EGBGB heißt es:
    Solange der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag, der vor dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, nicht oder nicht entsprechend den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist und solange das Widerrufsrecht aus diesem Grunde nicht erloschen ist, erlischt das Widerrufsrecht
    1.
    bei der Lieferung von Waren: zwölf Monate und 14 Tage nach Eingang der Waren beim Empfänger, jedoch nicht vor Ablauf des 27. Juni 2015,
    2.
    bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren: zwölf Monate und 14 Tage nach Eingang der ersten Teillieferung, jedoch nicht vor Ablauf des 27. Juni 2015,
    3.
    bei Dienstleistungen: mit Ablauf des 27. Juni 2015.

  19. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Hanomag
    Dass es eine Schätzung ist. Die Höhe des Saldos wurde nicht vorgetragen. Kann uns nicht passieren, weil wir das Saldo errechnen oder rechnen lassen.Im vorliegenden Fall ist es korrekt, weil der Wert geschätzt werden musste. Ansonsten benötigt man das Ergebnis der Saldierungen, weil dieses Teil des von der Restdarlehensvaluta abweichenden Streitwertes ist. Beides trifft in meinem Fall nicht zu und dennoch steht mir - selbst auf Basis der Saldierungsmethode nach Winnecke - ein Überschuss von knapp 50.000 € zu. Erste Berechnungen nach der herkömmliche Methode ergeben einen noch höheren Wert. Die „zeitabschnittsweise Betrachtungsweise“ gilt für die NWE, die der DN bringen muss, also für die NWE, die auf die Leistungen der Bank zu zahlen sind. Du bist einfach zu schnell. Wir beide wären ein gutes Team: Deine Schnelligkeit und meine Gründlichkeit (Eigenlob) sind unschlagbar.

    Ich persönlich empfinde das Urteil als sehr vernünftig. Hier hat m. E. ein kleines Landgericht den Schneid besessen entgegen den Urteilen vieler OLG ein ausgewogenes und gerechtes Urteil zu fällen.
    Danke für die Blumen, wobei ich hier nicht wirklich schnell, sondern schlampig war, sorry. Ich sollte die Beiträge genauer lesen. Aber herzlichen Dank für Deine Erläuterungen, die für mich Sinn machen, und ich habe es verstanden.


    Zitat Zitat von Hanomag

    In meiner Tageszeitung kommt heute ein entsprechender Bericht zum Thema. Dort steht eindeutig, dass die Regierung das Widerrufsrecht für künftige Immobiliendarlehen befristen will.
    Danke auch für diesen Artikel. Zu beachten ist bzgl. der Berechnung der VFE (siehe Kasten rechts oben im Artikel), dass es nicht darauf ankommt, ob der DN tatsächlich von der Möglichkeit von Sondertilgungen Gebrauch gemacht hat, sondern einzig darauf, dass diese Möglichkeit in Höhe von x% der Darlehenssumme (oder x€) pro Jahr vertraglich eingeräumt wurde.


    Zitat Zitat von RAM
    ... Aber das Gesetzgebungsverfahren steht doch erst am Anfang.

    Sozialkunde: Bundesrat, Bundstag......
    Eben - und die erste Beratung im Bundestag (von 3 Lesungen) sei am 25.09.2015.


    Zitat Zitat von IG Widerruf
    So, ich habe mir mal den Gesetzentwurf geholt und ich habe auch mit dem zuständigen Ministerium gesprochen. Wozu ist man schließlich Journalist... ...
    Danke für den Link und Ihre Nachfrage! Es erstaunt mich schon, dass sich die Situation auch für Altverträge ändern kann, aber gut, warten wir es ab (oder widerrufen wir noch schnell ). Interessant ist aus meiner Sicht auch Punkt 6 auf Seite 4:
    In § 357a Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Ist das Darlehen durch ein Grundpfandrecht gesichert,“ durch die Wörter „Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen“ ersetzt.
    Bisher sind eben nur Darlehen gemeint, die grundpfandrechtlich gesichert sind (das könnten u.U. doch auch Nicht-Immobiliar-Verbraucherdarlehen sein, oder?) und zukünftig sollen explizit "Immobiliar-Verbraucherdarlehen" gemeint sein: Solche konnten bisher (bei kleineren Summen) doch u.U. auch ohne grundpfandrechtliche Sicherung abgeschlossen werden, was zukünftig nicht mehr der Fall sein soll. Aber gut, das hat mit dem Widerruf an sich nichts zu tun, es fiel mir nur eben auf dieser Seite auf. Die anderen Überraschungen schaue ich mir erst gar nicht an.

  20. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Eben bei test.de gelesen:
    AK1968 schrieb am 16.09.2015 um 23:26 Uhr:

    Gerichtsstand bei Widerruf

    Hallo,
    unser Wohnsitz und Erfüllungsort aus dem Darlehensvertrag ist der Enzkreis (Pforzheim), trotzdem hat das Landgericht der Rüge der Beklagten stattgegeben und uns an das Landgericht Frankfurt verwiesen.
    Das Landgericht Karlsruhe ist der Auffassung dass der Erfüllungsort nur dann der Gerichtstand ist, wenn die Bank den Darlehensnehmer verklagt. Im umgekehrten Fall, also auch bei Klage wegen Widerrufes, muss der Darlehensnehmer die Bank am Banksitz, bei uns also Frankfurt, verklagen.
    Das ist aber nicht sehr verbraucherfreundlich.
    Außerdem scheint das Landgericht Karlsruhe und auch Stuttgart und Berlin frühere Klagen gegen die IN Diba angenommen zu haben. Warum jetzt die plötzliche Meinungsänderung?
    Warum muss der Darlehensnehmer immer am Sitz der Bank klagen?

    Danke für allgemeine Kommentare zur Wahl des Gerichts
    AG1968
    Kann das jemand evtl. kommentieren? Danke!


    Und hier noch ein Kommentar (Quelle ebenda) für unsere Freunde der Fußnoten:
    RASebastianKoch schrieb am 17.09.2015 um 10:32 Uhr:

    @sinha
    dieser Fall (Belehrung der Genossenschaftsbank aus dem Zeitraum 2009) und Unterschrift in der Filiale wurde u.a. vom LG Gießen, Urteil vom 24.07.2015 3 O 175/15 entschieden. Das LG Stuttgart ist ungeachtet der konkreten Situation schon wegen der Fußnote der Auffassung, dass die Belehrung unrichtig ist, LG Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015, Az.: 25 O 221/14.
    Die Entscheidungen sind aber wohl bislang nicht rechtskräftig.
    Waren die von RA Koch genannten Urteile/Az. bereits bekannt?

  21. Avatar von ich_sparmir_VFE
    ich_sparmir_VFE ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hier noch ein Handelsblatt Artikel von gestern...
    schön wäre natürlich eine Deckelung der VFE z.B. auf 5% der Restdarlehensvaluta, wobei die Banken das natürlich anders sehen...
    Wenn es aber so käme, dann wäre schon einiges gewonnen für den Verbraucher.
    2015-09-016 Handelsblatt Gesetzänderungen Baufinanzierungv6.pdf

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