Ok, dann rechnet mal die VFE genau aus. Würdet ihr auch eine Rückabwicklung miteinbeziehen? Bei einer Klage?
Ja, ich denke schon. Sicher bin ich aber noch nicht, kommt darauf an wie die letztendlich jetzt auf unseren Anwalt reagieren.
Gerichtsbezirk: die Sparkasse hat ihren Sitz in Bad Dürkheim, das AG gehört da zum LG Frankenthal, das wiederum zum OLG Koblenz.
https://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Orden...e-des-Bezirks/
Bei Klage am Erfüllungsort (bei einer negativen Feststellungsklage möglich) in Worms wäre dann das LG Mainz und damit wieder das OLG Koblenz zuständig.
Es wäre also nun notwendig, heraus zu finden, wie diese Landgerichte und insbesondere das OLG Koblenz schon geurteilt haben...
Gleichzeitig würde ich mich um eine Anschlussfinanzierung bemühen.
Das werden wir jetzt erneut tun. Hatten schon mal Anlauf genommen. Leider bekommt man nichts schriftlich. Alle wollen, dass du zuerst sicher aus dem alten Darlehen kommst.
Und dann würde ich mir überlegen, was möchte ich erreichen? Nur Ersparnis der VFE oder auch eine komplette Rückabwicklung?
Mir wäre die Rückabwicklung am liebsten, aber da sind mein Lebensgefährte und ich noch nicht ganz einig.
Ich weiß ja nicht was Ihr bisher der SPK geschrieben habt...
Wir haben den WR ausgesprochen und die Rückabwicklung gefordert.
Die Kosten für den Anwalt erscheinen mir für die Höhe der Restvaluta gering. Würde der Anwalt diese als Streitwert in Ansatz bringen, würde allein für die ag. Wahrnehmung 2874Euro und falls ein Vergleich erzielt werden könnte, in Summe 6164Euro berechnet werden können.
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Bei nur für die VFE angesetzten 22.000Euro würde 1171Euro, bei Vergleich 2495Euro fällig werden.
Da kommt laut Aussage des RA noch die Ust. drauf oder ist deine Berechnung schon inclusive?
Es wurde also nur die Höhe der VFE angesetzt. Ich würde hier aber ggf. noch eine Berechnung machen bzgl. einer kompletten Rückabwicklung. Um eine Zahl ins Feld führen zu können die eine bessere Verhandlungsbasis schafft. Nebenbei sollte noch erwähnt werden, das ab Ablehnung des WR der Bank keine Verzinsung mehr zusteht, da sie ja abgelehnt hat.
Keine Verzinsung mehr nach Ablehnung des WR ? Wie darf ich das verstehen, heißt das, dass ich ab sofort keine Zinsen mehr überweise?? Oder ist das so zu verstehen, dass ab dem Tag, diese Zinsen später erstattet werden müssen?
Ggf. müsst Ihr auch mit einer Klage rechnen. Das Prozesskostenrisiko kann man mit Hilfe des Rechners gut bestimmen.
Persönlich würde ich hier dem Anwalt vorgeben, dass eine positive Feststellungsklage erhoben wird und der Antrag wie folgt lautet:
Das ist der Antrag, den die ARAG den Anwälten vorgibt um den Streitwert zu mindern...
Bei einer positiven Feststellungsklage wird wie bei einer Leistungsklage der Streitwert nach dem Vorteil für den Kläger bewertet. Das wäre die Ersparnis der VFE und die zu beziffernde Differenz aus vertraglicher Restvaluta und berechneter Restschuld bei Rückabwicklung...
Damit würde der Streitwert erheblich gemindert werden. Ggf. wird hier sogar noch ein Abzug von 20% eingebracht...
Ok, danke, das habe ich verstanden.
=> beim LG Frankenthal mal anrufen, ob es rechtskräftig geworden ist und wenn nein, Aktenzeichen für die Berufung am OLG Koblenz geben lassen...dann dort anrufen, ob es schon eine Entscheidung gibt bzw. wenn nein, wann ein Verhandlungstermin anberaumt wurde...
Update: gerade gesehen...Urteil vom 25.08.2015.... da muss man noch etwas warten um nachzufragen ob das Urteil rechtskräftig geworden ist...
Wie lange meinst du muss man noch warten?
Urteil =>
https://www.jurion.de/Urteile/LG-Fra...1-11/7-O-47_10
Übersicht von Urteilen bzgl. der SPK WRB:
https://www.widerruf-darlehen-anwalt....-festgestellt/