Kreditwiderruf: Verbot für irreführende Ausrede
Das Landgericht Köln hat es der DSL-Bank untersagt, sich Kunden gegenüber mit einer zweifelhaften Formulierung gegen Kreditwiderrufe zu verteidigen. „Das Gericht sagt ganz klar: Irreführende Angaben über die dem Vertragspartner zustehenden Rechte sind unlauter“, freute sich Rechtsanwalt Michael Dorst über das Urteil. test.de erklärt die Rechtslage.
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Urteil gegen Bank
Ein Eilantrag der Schutzgemeinschaft für Bankkunden scheiterte noch. Sie hatte in einem anderen Fall versucht, der Bank ganz ähnliche Behauptungen per einstweiliger Anordnung verbieten zu lassen. Das Schreiben der Bank war in diesem Fall jedoch an einen Anwalt gerichtet. Als das Gericht ankündigte, den Antrag abzuweisen, nahm ihn die Schutzgemeinschaft zurück. In der Hauptsache allerdings haben die Verbraucherschützer sich jetzt in einem Fall durchgesetzt. Das Landgericht Köln verbot es der Bank, sich gegenüber Verbrauchern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zu berufen und zu behaupten, dass allein das jahrelange Zahlen der Darlehensraten zu einer Verwirkung des Widerrufsrechts führe – und dabei zu verschweigen, dass das Oberlandesgericht Köln tatsächlich die bereits viele Jahre vor dem Widerruf erfolgte Rückzahlung des Darlehens für entscheidend gehalten hatte.
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Auch andere Banken im Visier
Das Urteil ist brisant. Verbraucherschützer haben auch andere Banken und Sparkassen im Visier. test.de vermutet: Auf die Kreditinstitute kommt eine handfeste Abmahnwelle zu. Ganz heißer Kandidat: die DKB. Anders als die meisten anderen Banken gibt sie in Widerrufsfällen, soweit bekannt, von sich aus nie nach. Obwohl die Bank bereits viele Mal verurteilt worden ist, müssen alle Kunden vor Gericht, um ihr Widerrufsrecht durchzusetzen.
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