ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo allerseits.
Ich bin auch mal wieder hier mit Neuigkeiten. Die Klage ist seit ner Weile raus und die Bank schrieb meinem Anwalt an der Klage vorbei einen Brief, welcher mit dem Satz endet: "Von weiterem Schriftverkehr bitten wir abzusehen".
Tenor des Briefes ist, dass das Widerrufsrecht aufgrund der nunmehr über 5jährigen Vertragsdauer verwirkt sei. Angeführt werden Gerichtsentscheidungen, die sich zum Großteil auf Versicherungsverhältnisse beziehen. Ich führe mal paar AZ an, ohne dass ich im Einzelnen gelesen hätte:
OLG München 27 U 920/13
Hanseatisches OLG 13 U 157/12
OLG Karlsruhe 12 U 151/12
LG Koblenz 3O 545/12
LG Wiesbaden 9 O 114/13
Die D*B Bank gibt an, das seinerzeit gültige Muster der Belehrung vollständig übernommen zu haben, was allerdings nicht stimmt. Das sei laut Bank sowieso völlig unerheblich, weil der Widerruf verwirkt sei.
Letztendlich schreibt die Bank, die Widerrufsbelehrung sei dafür da, dass man in einer überraschenden Situation vor vorschnellen Vertragsschlüssen bewahrt würde bzw. solche zeitnah rückgängig machen kann. Bei einer Finanzierung habe man sich hinreichend mit der Materie beschäftigt und sei daher keiner überraschenden Situation ausgesetzt gewesen, welche Jahre später einen Widerruf rechtfertigt.
Es ist davon auszugehen, dass die Klage zum Zeitpunkt dieser Antwort bereits zugestellt war. Ob die Bank sich davon eine Klagerücknahme verspricht? Kurios....
gibt es bei dir schon Neuigkeiten? welchen Gerichtsstand hast du?
ich bin neu, aber sicherlich ist das Urteil vom OLG Köln v. 25.01.2013 Az.: 13 U 30/11 interessant mit denen schon jetzt Banken drohen.
Wenn jemand anderes schon von diesem Urteil Erfahrungen oder gar ein Ergebnis hat, wäre ich hiermal sehr gespannt darauf.
Das Urteil OLG Köln ist vom 25. 1. 2012(!!!).
Es ist eines der beiden Urteile zum Thema Verwirkung des Widerrufs (ein 2. stammt vom Kammergericht Berlin) und ist umstritten.
Beides sind Einzelfallentscheidungen - "Verwirkung" hat der BGH im Zusammenhang mit Darlehenswiderrufen bisher niemals angenommen.....
sicherlich sind diese Urteile umstritten, aber auch die muss man erst mal aus dem Weg räumen. Hast Du gute Argumente oder Urteile dafür? M.E. kommt es tatsächlich auf die schwere der Fehlerhaftigkeit der WB an, d.h. nur ein formaler Fehler der WB könnte die Gerichte trotz BGH Urteil zu solchen Entscheidungen wie OLG Köln bringen. Mal ganz davon abgesehen kommen auch treu und Glauben ins Spiel.
Neuer Versuch um Kunden zu verunsichern die den Widerruf erklären...
Also ich kann da nur für die Sparda Nürnberg sprechen, dort habe ich sofort unsere sehr zuvor kommende Beraterin damit konfrontiert und ihr war nichts hinsichtlich einer generellen Ablehnung wegen dem WRJ bekannt...
Sie räumte aber ein, dass es auch Ablehnungen seitens der Bank gab, aber dann, wenn eben die Rahmenbedingungen generell nicht gereicht haben...
Ist es rechtens, dass der Kreditgeber die unterschriebene Widerrufsbelehrung (als Einzelblatt) im Original behält und dem Kreditnehmer keine Kopie aushändigt? Muss die Widerrufsbelehrung nicht Bestandteil des Kreditvertrags (verplombt) sein?
Kennt jemand eine gute Kanzlei um gegen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorzugehen? Ich habe bis jetzt nur Angebote von über 3000€, das ist schon recht viel. Ich denke mehr als ein Standardschreiben werden die nicht schicken.
Ich weiß, dass meine Widerrufsbelehrung falsch ist. Aber ich finde 1000€ fur den Versuch und 2000 im Erfolgsfall sehr viel. Sicher ist es weniger als die Zinsersparnis. Vielleicht gibt es jemanden, der mit einer Kanzlei gute Erfahrungen gemacht hat und diese ist auch noch preisgünstig.
Kennt jemand eine gute Kanzlei um gegen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorzugehen? Ich habe bis jetzt nur Angebote von über 3000€, das ist schon recht viel. Ich denke mehr als ein Standardschreiben werden die nicht schicken.
Ich würde mich erstmal anwaltlich beraten lassen, ob die Belehrung wirklich falsch ist, bevor ich einen Anwalt beauftrage, etwas an die Bank zu schreiben. Eine Beratung darf beim Anwalt maximal 250,00 Euro netto kosten. Die Gebühren für ein Schreiben an die Bank richtet sich nach dem Streitwert. Um hier auf 3.000,00 Euro zu kommen (ich denke Deine Angabe ist brutto) müsste ein Streitwert von fast 200.000,00 Euro vorliegen, das kann man im Internet nachrechnen. Viele Anwälte berechnen den Streitwert wohl nach der Darlehenssumme, es gibt aber Urteile, wonach der Streitwert beim Widerruf der Restschuld entspricht.
Mir wurde über einen Bekannten die Anwaltskanzlei Henning aus Erfurt (einfach bei google eingeben) empfohlen. Der Kontakt verläuft problemlos per email. Die Bank hatte den Widerruf zwar akzeptiert, aber die Abrechnung zu Ihren Gunsten vorgenommen. Jetzt sind wir über die Differenzsumme im Klageverfahren. Die Anwaltskosten werden für Beratung, Schriftverkehr mit der Bank und sogar Klageverfahren insgesamt nicht über 2.000,00 Euro liegen, das habe ich schriftlich.
bist du aus dem Vertrag draußen oder hat dir die Bank einen neuen Vertrag angeboten?
Aus dem Vetrag bin ich raus, aber die Bank hat mir keinen neuen Vertrag angeboten. Ich habe der Bank die Summe überwiesen, die sie nach meiner Meinung beanspruchen kann. Die Bank sieht das naturgemäß anders und verlangt weitere 33.000,00 Euro. Ich habe eine sog. Feststellungsklage eingereicht, dass die Bank nichts mehr beanspruchen kann. Mittlerweile liegt ein Vergleichsangebot der Bank über 10.000,00 Euro vor.
Es gibt eine Absprache zwischen einigen Banken, dass Widerrufs-Kunden keine Anschlussfinanzierung angeboten wird. In Kürze soll hierzu ein Bericht der Stiftung Warentest erscheinen.
Daher gilt: nie widerrufen, wenn die Restschuld nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden kann.
Kennt jemand eine gute Kanzlei um gegen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorzugehen? Ich habe bis jetzt nur Angebote von über 3000€, das ist schon recht viel. Ich denke mehr als ein Standardschreiben werden die nicht schicken.
Unsere Anwälte prüfen das im Vorfeld völlig kostenlos, ebenso wie die nötige Kreditzusage (denn ohne Anschlußdarlehen kann so ein "Widerrufsjoker" auch ganz schnell nach hinten losgehen) und arbeiten rein erfolgsorientiert!
Mit anderen Worten: ohne "Cashback" für Euch kostet die Bearbeitung keinen Cent!
Und der Clou: für jede erfolgreiche Vermittlung eines (hinterher) zufriedenen Kunden zahlen wir auch noch 3stellige Prämien (je nach Umfang)! Weitersagen lohnt sich also...
Ich habe ihnen (wie immer) Rechtsanwältin ***** aus ***** empfohlen. In allen Fällen konnte Frau ***** die Aufhebung der Verträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung aushandeln. In zwei Fällen hat die Bank meinen Kunden sogar neue Verträge zu aktuellen Konditionen angeboten.
Komisch dass du ständig Werbung für diese Kanzlei machst!
Meiner Meinung nach ist die Kanzlei viel zu teuer!!!
Am tel. hört sich alles top an aber sie haben mir keine Endsumme genannt, warum blos???
Erst wenn man nachrechnet versteht man das ganze! siehe mein Beispiel auf Seite 5!
Komisch dass du ständig Werbung für diese Kanzlei machst!
Meiner Meinung nach ist die Kanzlei viel zu teuer!!!
Am tel. hört sich alles top an aber sie haben mir keine Endsumme genannt, warum blos???
Erst wenn man nachrechnet versteht man das ganze! siehe mein Beispiel auf Seite 5!
lg gazoza
Ich sehe es genauso wie du auf Seite 5. daher habe ich es erst einmal alleine versucht. Am Ende verdienen immer die Anwälte. Eigentlich müsste die Bank das Honorar noch zahlen, wenn sie einen nicht rauslässt, aber so ist es leider nicht.