RASebastianKoch schrieb am 03.09.2015 um 10:07 Uhr:
@Herr Herrmann LG Siegen
Sie schreiben zu einem Urteil des LG Siegen bezüglich Sparkasse:
"Besonderheit: Es geht um eine wie bei Sparkassen seinerzeit üblich mit Fußnoten für die Bearbeitung versehene Widerrufsbelehrung, wie sie die Oberlandesgerichte Frankfurt und Bamberg für wirksam halten. Das Landgericht Siegen hält das für falsch. „Die Entscheidungen sind nicht mit der Rechtsprechung des BGH kompatibel“, heißt es in der Urteilsbegründung. Ergänzungen der Widerrufsbelehrung seien geeignet Verbraucher zu verwirren."
Ist Ihnen eine konkretes Urteil des OLG Frankfurt zu den Sparkassenbelehrungen bekannt oder bezieht sich das auch die Entscheidung des 23. Zivilsenats vom 07.07.2014?
test.de-Redakteur_Herrmann schrieb am 03.09.2015 um 11:50 Uhr:
Re: @Herr Herrmann LG Siegen
Richtig, das Landgericht Siegen befasst sich mit OLG Frankfurt, Urt. v. 07.07.2014, Az. 23 U 172/13 und mit OLG Bamberg, Beschl. v. 01.06.2015, Az. 6 U 13/15. Andere Frankfurter Entscheidungen zum Thema habe ich aktuell nicht parat.
RASebastianKoch schrieb am 03.09.2015 um 13:53 Uhr:
LG Siegen
das beruhigt mich, denn das OLG Frankfurt hat sich zur Frage der Fußnoten bislang gar nicht geäußert (auch im Urteil vom 07.07.2014 nicht). Da ich gerade dazu ein Berufungsverfahren vor dem OLG FFM führe, wäre es anderenfalls recht unangenehm gewesen.
Es bleibt spannend.
Ist jemandem bekannt, ob der BGH dazu in absehbarer Zeit eine Entscheidung beabsichtigt?