ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) heruaszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Eingang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung"
Würde im Falle des Widerrufs die Damen und Herren der Seite baufi-revisor beauftragen. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Google spuckt dazu nicht soviel aus, aber auf den ersten Blick klingt es schonmal nicht so, als könnte man was verlieren.
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) heruaszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Eingang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung"
Der letzte Absatz ist ja schon allein....widerrechtlich!
Na, entweder hat man ein Widerrufsrecht oder nicht. Aber das Widerrufsrecht kann doch nicht dadurch erlöschen, weil der Vertrag erfüllt (=Darlehensauszahlung) wurde...
Irreführend, widerrechtlich und allein deswegen schon anfechtbar...
@Sonnenkoenigin
Laut Stiftung Warentest ist die Berliner Kanzlei Gansel (im Internet suchen) in solchen Fällen wohl sehr erfolgreich - die prüfen den Vertrag umsonst! Kontakt erfolgt per email.
Ich habe jetzt mal bei der Hansen Wirtschaftsberatung angerufen und warte auf Rückruf. Die bieten auch an einem bei der Suche nach einer neuen Finanzierung behilflich zu sein. Werde berichten wie es weitergeht.
Inwiefern? Kenne mich leider in dem ganzen Paragraphendschungel nicht so gut aus... :-(
Genau deshalb sollte man einen Spezialisten dafür zu Rate ziehen. Viele dieser Profis machen inzwischen fast nichts anderes mehr, weil der Bedarf daran so riesengroß ist und es kaum Fachleute zu diesem Thema gibt. Leichter kann heute kaum ein Finanzier sein Geld verdienen
Auf Wunsch stelle ich gerne einen Kontakt zu so einem her. --> PN
Hallo Sonnenkönigin,
mehrere meiner Kunden hatten genau die gleiche Widerrufsbelehrung in ihren Verträgen. Ich habe ihnen (wie immer) Rechtsanwältin Dubas aus Essen empfohlen. In allen Fällen konnte Frau Dubas die Aufhebung der Verträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung aushandeln. In zwei Fällen hat die Bank meinen Kunden sogar neue Verträge zu aktuellen Konditionen angeboten.
Hier der Link zur Anwältin: Rechtsabteilung - vertragswertcheck
auch ich habe einen Darlehnsvertrag aus dem Jahr 2007 mit einer falschen Widerrufsbelehrung. Habe nunmehr bei der Santander Bank den Widerruf schriftlich erklärt und die Antwort aus Frankfurt:
Ihre Ausführungen sind insoweit nicht begründet, als dass ihrem Vortrag nicht zu entnehmen ist, inwieweit die von Ihnen kritisierte Widerrufsbelehrung nicht den zum Zeitpunkt der Verwendung geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprochen haben soll. Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Verpflichtung zur Verwendung eines amtlichen Musters. Sollte die von uns verwendete Widerrufsbelehrung nicht dem amtlichen Muster entsprochen haben, so bedeutet dies keineswegs, dass diese unwirksam ist.
Aus oben Genanntem folgt, dass wir Ihren Widerruf nicht annehmen werden.
ich bin neu in diesem Forum. Komme aus Hessen und habe mich durch die Beiträge gelesen...
Ich habe selbst ein Darlehen am Laufen und habe meine Belehrung überprüfen lassen. Ergebnis: Belehrung fehlerhaft und ein Widerruf würde laut VerbraucherZent. Hessen Sinn machen.
Insbesondere enthält die Belehrung folgende Formulierung: "Der Lauf der Frist beginnt einen Tag, nachdem mir
- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
- eine Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages zur...."
Diese Belehrung soll fehlerhaft sein. Auch nach der Ausgabe von Stiftung Finanztest, die explizit auf diesen Fehler hinweist und diesen mit einem BGH-Urteil (10.03.2009 33-08) belegt.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und mich durch dieses Urteil gequält und wenn ich es richtig verstehe, dann wäre die Belehrung nur fehlerhaft, wenn dem Verbraucher ein Darlehensangebot samt Widerrufsbelehrung zugeht, der Verbraucher dieses Angebot Tage oder Wochen später unterschreibt und von der Bank eine Vertragsurkunde samt Widerrufsbelehrung nach Tagen zurück erhält.
Der Fehler liegt also in der Verwirrung über den Fristbeginn des Verbrauchers, dass er einmal ein Angebot und eine Belehrung bekommt und später nochmal einen Vertrag samt Belehrung bekommt, richtig? Er also zweimal belehr wird und nicht weiß, wann die Frist beginnt....
Das bedeutet doch aber, dass wenn nur der Vertrag diese Formulierung enthält, der Verbraucher nur ein mal belehrt wird und diese richtig ist. In meinem Fall habe ich kein schriftliches Angebot mit Belehrhung im vorhinein bekommen, sondern ich habe vor Ort das Darlehen unterschrieben und eine Abschrift mit Belehrung bekommen, d.h. doch meine Belehrung ist in diesem Punkt richtig?
Oder verstehe ich das Urteil oder die Thematik falsch.
Wäre über eine Antwort von jemanden, der sich mit diesem Problem auskennt (Bankenschreck?), dankbar.
@sommertina,
RAM hat recht. geh direkt zu einem Fachanwalt. Allein erreichst Du bei der Santander Bank nichts. Du solltest aber einen Anwalt nehmen der bereits Erfahrung mit der Santander hat.
@frankaushanau,
das von Dir zitierte Urteil bezieht sich auf ein Fernabsatzgeschäft. Das Angebot, welches der Kunde von der Bank bekommt ist auch gleichzeitig der Vertrag. Die Widerrufsbelehrung ist dahingehend unzureichend weil diese Formulierung den Eindruck erweckt, die Widerrufsfrist beginnt bereits mit dem Erhalt der Unterlagen.
Wenn Du eine solche Widerrufsbelehrung in der Bank (also in einer Präsenzsituation) unterzeichnest, ist grundsätzlich nichts daran auszusetzen.
Hallo RAM,
na klar gibt es auch andere Anwälte. Aber besagte Anwältin aus Essen spielt in der Champions League.
Übrigens "sommertina" die Zentrale der Santander ist in Mönchengladbach. Deshalb werden die meisten Fälle dort verhandelt.
Die meisten Banken/Finanzierer die im Focus-Bericht genannt werden sind sowieso zu vernachlässigen. Eine Bank bei der alles OK ist, dürfte kein Problem damit haben Kunden umzufinanzieren.
Bei der DiBa habe ich die Erfahrung gemacht, je höher der noch laufende Kredit ist, desto eher ist die Bank bereit dem Kunden ein neues Angebot zu machen um ihn zu halten.
Ich habe gestern von einem großen Online Vermittler die gleiche Aussage bekommen.
Immer mehr Banken begleiten keine Kunden, die den Joker gezogen haben. Unter anderem die Diba, bei der ich per Anwalt widerrufen habe. Die Diba würde seit neuestem diese Kunden nicht mehr finanzieren. Aktuell hätte er nur noch wenige Banken die hier mitgehen, von ungefähr 20 von vor ca. 6 Wochen. Und den Vermittler den ich meine, kennen wir alle.
Mal sehen wo das hinführt und ich für mich bin gespannt wie weit ich bei der Diba gehen muss um hier mein Recht zu bekommen.