ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo alle zusammen,
ich weiss nicht ob es noch mehreren so geht, seit dem das Forum hier die Software verändert hat kann ich immer die letzten 5-6 Beiträge nicht lesen bzw. es werden die Beiträge nicht angezeigt. Das nervt so langsam deshalb die Frage ob man da Abhilfe schaffen kann oder bin ich der einzige dem es so geht??
@ ducnici,
vielen Dank, dann werden wir das nochmal machen. Ich dachte zwar hier gelesen zu haben, dass man nicht mahnen muss, aber das ist ja jetzt auch noch zu verschmerzen, wir überlegten ja eh schon eine gute Zeit.
@peppi
Wo müsstest Du klagen. Wohnort? Sitz der Bank?
Gibt es eine RSV?
Hallo RAM,
Wohnort war zu Baubeginn Worms. Sitz der Bank ist Bad Dürkheim. Gerichtsstand der Bank kann ich bis jetzt aus den Unterlagen nicht entnehmen.
Gebaut wurde in einem Weindorf, im Kreis Alzey Worms. Damit ist deine Frage nach der RSV auch beantwortet. Es handelte sich um einen Neubau. :-)
PS: Wir haben bei unserer RSV angefragt und wir wurden sofort mit einem NEIN abgespeist. ;-)
Dann solltest Du schon einmal nach einem Anwalt suchen, der sich die Verträge zunächst einmal kostenlos ansieht (Anwaltsliste bei finanztest). Auch wäre die Frage von PKH (Prozesskostenhilfe) zu prüfen....
Hallo alle zusammen,
ich weiss nicht ob es noch mehreren so geht, seit dem das Forum hier die Software verändert hat kann ich immer die letzten 5-6 Beiträge nicht lesen bzw. es werden die Beiträge nicht angezeigt. Das nervt so langsam deshalb die Frage ob man da Abhilfe schaffen kann oder bin ich der einzige dem es so geht??
Hallo Andi,
ist mir bis jetzt noch nicht aufgefallen. Das Problem ist, wenn ich die letzten Postings nicht lesen kann, woher weiß ich dann, dass es sie gibt??
Dann solltest Du schon einmal nach einem Anwalt suchen, der sich die Verträge zunächst einmal kostenlos ansieht (Anwaltsliste bei finanztest). Auch wäre die Frage von PKH (Prozesskostenhilfe) zu prüfen....
Wir waren schon bei einem Anwalt, dieser hat den Vertrag geprüft und ihn für fehlerhaft befunden.
Da uns Herr Kunzenbacher hier auch schon detailiert geantwortet hat, würden wir ihn jetzt gerne ins Boot holen. Mein Mann wollte ihn schon anrufen, aber jetzt werden wir wohl dann noch die Mahnung raus schicken.
Wie kann ich prüfen, ob wir PKH bekommen?
Gibt es für diese Mahnung auch Mustertexte? Hat da jemand vielleicht einen Tip für uns?
Moin,
einfach noch mal schreiben das ihr anmahnt auf euer Schreiben von ..... und dann ne Frist setzen. Habe ich auch so gemacht. Ein Zweizeiler reicht da aus.
Habe groß Mahnung als Überschrift gemacht.
Meine Anwältin sagte das es so reicht.
Moin,
einfach noch mal schreiben das ihr anmahnt auf euer Schreiben von ..... und dann ne Frist setzen. Habe ich auch so gemacht. Ein Zweizeiler reicht da aus.
Habe groß Mahnung als Überschrift gemacht.
Meine Anwältin sagte das es so reicht.
Ich hatte eben ein Gespräch mit meinem Anwalt. Er will mir die überarbeitete Klageschrift zukommen lassen. Bei der Gelegenheit habe ich ihn einige Dinge gefragt.
1. Unterschrift auf der Abschrift: Nach Seiner Aussage muss der DN diese nicht unbedingt unterschreiben
2. Widerruf pronongierter Verträge bei Fernabsatz: die von Widerruf jetzt genannte Möglichkeit war ihm nicht bekannt
3. Annahmeverzug: Sofern die Bank den Widerruf in Gänze zurückweist, befindet sie sich ab der vom Widerrufenden gesetzten Frist in Verzug
4. Er konnte in einem Vergleich die Nullverzinsung ab Annahmeverzug durchsetzen
5. Im zu 4. genannten Fall konnten allerdings keine 5 % über Basis durchgesetzt werden, weil die Bank in aufwändigster Kleinarbeit einen geringeren Gewinn nachgewiesen hat
Die Bank weist geringeren Gewinn nach - das gab´s bisher ja noch nie. Gibt's es zu diesem Verfahren mehr Infos: Aktenzeichen, Gericht?
Nein, es war ein Vergleich, den mein Anwalt für einen Mandanten geschlossen haben will. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich bei der Vielzahl der Widerrufe solche Berechnungen für klamme Banken rechnen. Haben sie solche Nachweise einmal erstellt, können sie jederzeit darauf zurückgreifen.
Sorry, hab da nochmal ne Frage. Hab mir eben den Prozesskostenrechner angeschaut, das wird einem ja wirklich ganz schnell anders. Muss ich denn bei dem Streitwert jetzt tatsächlich von der ursprünglichen Darlehenssumme ausgehen?
Hallo liebe Widerrufgemeinde,
da ihr uns vor 3 Wochen Mut gemacht habt, haben wir am 3.8. widerrufen und der SPK bis heute Frist gesetzt. Post ist durch und keine Reaktion. Jetzt wird es also ernst, da wir angekündigt haben, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Bank nicht reagiert.
Hoffentlich steht eure Nachfinanzierung, mache KSK stimmen dem Widerruf kurzfristig zu.
Zitat von Peppi
Sorry, hab da nochmal ne Frage. Hab mir eben den Prozesskostenrechner angeschaut, das wird einem ja wirklich ganz schnell anders. Muss ich denn bei dem Streitwert jetzt tatsächlich von der ursprünglichen Darlehenssumme ausgehen?
Hoffentlich steht eure Nachfinanzierung, mache KSK stimmen dem Widerruf kurzfristig zu.
Die meisten Gerichte unterstellen die Restschuld.
Wir haben vor einiger Zeit mit den Banken telefoniert. Alle haben uns zugesichert, das Darlehen zu geben. Schriftlich haben wir nichts, sie meinten alle, dass wir erst mal sehen sollen, dass uns die SPK raus lässt. Da die sich aber bis zum heutigen Tag überhaupt nicht gemeldet haben, gehe ich nicht davon aus, dass sich da was beweget.
Da wir nur ein Prozent Tilgung haben und nur geringe Sondertilung vorgenommen haben, beläuft sich die Restschuld noch bei knapp 160000,- Euro. Geb ich das beim Prozessrechner ein, kommt die stolze Summe von 61.992,36 € heraus. Wer soll das bezahlen?