ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Meine RSV hat wegen Neubau erwartungsgemäß die Deckung abgelehnt. Jetzt habe ich gerade gesehen, dass der PLUS-Baustein meiner RSV folgendes enthält:
"Mediations-Rechtsschutz für Bausachen - abweichend von § 3 Absatz 1 d) besteht für die dort aufgeführten Angelegenheiten Versicherungsschutz für ein außergerichtliches Mediationsverfahren gemäß § 5a je Bausache"
Seht ihr eine Möglichkeit, mit einem außergerichtlichen Mediationsverfahren etwas bzgl. eines abgelehnten Widerrufs zu erreichen?
Was als erstes auffällt: Vertragsabschluss fällt unter Fernabsatzgesetz mit den besonderen Bedingungen gem. 312d BGB!
Zitat von BlueSkyX
Den Punkt habe ich (und ich glaube auch mein Anwalt) bisher noch gar nicht berücksichtigt. Das Szenario deckt sich nämlich weitestgehend mit dem von eugh genannten. Allerdings steht in unserer WRB nix von Fernabsatzgesetz o.ä.
Vielleicht ein Joker, den man sich für die Verhandlung aufbewahren sollte? Oder kann uns das evtl. zum Verhängnis werden, weil wir bisher darauf nicht eingegangen sind?
Zitat von BlueSkyX
Du hast Recht. Hatte den Hinweis auf § 312 c BGB, § 1 BGB-lnfoV übersehen.
Habe gerade mal nachgeguckt. Habe doch ein Merkblatt bekommen und da sind auch die Informationen zum FAG enthalten.
Was genau ist denn da so anders, dass es den DN irritieren soll? Hast Du einen Link zum Urteil?
@atlas1404
Welche Bank? Und wie habt ihr Euch geeinigt?
Meine Verträge bei der DiBa sind aus 2007/2008 mit einer etwas anderen WRB. Bzgl Fernabsatz muss ich jetzt nochmal genauer hinschauen. Danke für Eure Hinweise.
Muss ich eine Erinnerung oder Berichtigung an die Bank schicken, wenn sie nach meinem Widerruf behauptet, ich habe gar nicht widerrufen? Es stand ausdrücklich "Widerruf" in meinem Schreiben, und es war unmissverständlich. Oder man ich jetzt gleich den RA einschalten, ohne dass ich dein Honorar sogar bei Obsiegen selbst zahlen müsste?
Der Kunde hat keine Papiere erhalten, auf denen die DG/Bank unterzeichnet hat, dh er ist nur im Besitz von Kopien des im Original an die Bank gesandten (per seiner Unterschrift angenommenen) Vertragsangebots.
Das ist nicht zu beanstanden, soweit die Urkunde mittels einer automatischen Einrichtung erstellt wurde. § 492 (1) Satz 3 BGB.
Dass das auf die DiBa zutrifft, davon kann man wohl ausgehen.
Zitat von eugh
Muss ich eine Erinnerung oder Berichtigung an die Bank schicken, wenn sie nach meinem Widerruf behauptet, ich habe gar nicht widerrufen? Es stand ausdrücklich "Widerruf" in meinem Schreiben, und es war unmissverständlich.
Ließ dir das Schreiben an die Bank noch mal genau durch. Das Wort Widerruf alleine reicht nicht. Es kommt auf den Kontext an in dem es steht. Wer z.B. schreibt, dass er sich zum WR berechtigt ansieht, hat den WR selbst noch nicht erklärt.
aus
LG Bonn, Urteil vom 19. Mai 2015 – 3 O 206/14 –, juris
2. Die Beklagte hat den Kläger darüber hinaus unter Verzugsgesichtspunkten von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147,56 EUR freizustellen. Durch die E-Mail vom 15.11.2013 hat der Kläger die Beklagte unmissverständlich dazu aufgefordert, bis zum 30.11.2013 den Widerruf zu bestätigen. Bereits in der E-Mail vom 08.10.2013 hatte der Kläger nach den möglichen Konsequenzen eines Widerrufes gefragt. Die Beklagte hat jedoch mit Schreiben vom 31.10.2013 lediglich ein Prolongationsangebot unterbreitet, ohne sich zu dem Widerruf zu verhalten. Damit ist sie in Verzug geraten. Jedenfalls aber war durch die fehlende Reaktion der Beklagten auf die Frage nach der Anerkennung des Widerrufes insbesondere unter Berücksichtigung der vorherigen Klärungsversuche durch den Kläger die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zweckdienlich und erforderlich im Sinne der §§ 280 Abs. 1, 249 BGB.
Wir streiten ebenfalls nur etwas komplexer.Wir haben 2 Verträge mit je 50.000 Euro aus 06/2004 mit 5 sowie 10 jahren Laufzeit.
Dazu sind wir genötigt worden einen Bausparer über 62.00 Euro abzuschliessen.Was so in den vorgesprächen aber nicht besprochen wurde.(Zwangversteigerung und Zahlungsfrist lies nix anderes mehr zu)Dieser sollte zur Zinsbindungsende 06/2014 zuteilungsreif sein.
Den ersten 2009 komplett getilgt mit Bausparern von denen die Bank nix wusste.
3 Monate vorher wie im Vertrag angeben neue angebote der Bank mit 5 sowie 10 Jahren ohne und mit Sondertilgung.Da wir zahlen konnten nicht angenommen.
2012 das "nette Angebot" der Bank (über eine anderen als für uns zuständigen Mitarbeiter) per Telefon und Brief "Fernabsatzvertrag" unsere Zinsen für 2014 schon jetzt zu sichern.Dummerweise nicht verglichen und unterschrieben.Zumal ein Kündigungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren §489 und §490 von diesem Vertrag unberührt beleiben sollten.Zumal auch keine Widerrufsbelehrung dazu.
Unsere Bank bestellte uns zum 03/2014 zum Gespräch zum Auslauf der Zinsbindung im Mai 2014.
Unsere Beraterin wusste davon ertmal nix und auch wir hatten das schon vergessen.Bausparer war leider doch noch nicht voll.
Da wir 2009 auch so verblieben sind es nach Zinsbindungsfrist zu kündigen oder neu zu verhandelt war das erstmal erledigt.
Ende Mai war klar wir wollten Umschulden (LABO 09/2014) und Sanieren und fragten nach einem neuen angebot über insgesamt 110.000 Euro.
Doch die Bank machte keines.Stattdessen kam Anfang Juli 2014 die Meldung das wir ja schon eine Konditionsänderung in 2012 unterschrieben hätten.
Die Bank lies sich nicht auf Verhandlungen ein,sodas wir gezwungen waren eine andere Bank zu finden.Dazu brauchten wir die Bewilligung der Löschung eine Teils der Grundschuld.Das verschleppte die Bank nun 09/14 über 3 Wochen,wie ich vermute absichtlich, den hätte ich nicht mit der Labo telefoniert wäre da heute noch nix angekommen.Leider platzte deshalb unsere Umschuldung mit der LABO die uns nun zusätzlich Geld kostet.
Wir haben in unserer Widerrufsbelehrung der 2004er Vertäge diesen folgende sehr markanten Schlusssatz stehen:
Widerrufe ich in diesem Fall,so muss ich den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag jedoch an die Bank zurückzahlen und der Bank die von mir aus der Darlehensüberlassung gezogenen Nutzungen herausgeben."
Von Fristen und Folgen steht da Nix !!!
Ergo ähnlich wie LG Köln vom 07.07.2015 Az.:21 O 361/14
Seit 08/2014 sind wir mit unserem Anwalt am Klagen.Die Rechtsabteilung und die Anwälte der U......t verdrehen nun ständig die Tatsachen aus dem Gespräch mit unserer Beraterin von 2014 haben die 2012 gemacht.Unseren Vertrag hätten wir 07/2006 geschlossen (war aber 06/2004) und die Widerrufsbelehrung hätte im Muster vom 8.12.2004 gegolten.
Morgen weiss ich mehr LG München.Ich bin gespannt...
Wer hat noch so eine Passage in seine WRB Stehen???
Ja, ich war etwas verunsichert, weil hier im Thread schon einmal diskutiert wurde, dass ein Richter vom Kläger eine Erinnerung an die Bank erwartet hatte. Wir schrieben damals in der Diskussion auch von "Mahnung" o.ä. Mir wäre wohler, wenn die Bank klipp und klar schreiben würde, dass sie den ausgesprochenen Widerruf nicht akzeptiere. Ein weiteres Schreiben meinerseits ("Erinnerung" o.ä. Bekräftigung, dass der Widerspruch auch tatsächlich ausgesprochen worden war) würde nicht schaden.
EDIT: Meine Fragen bzgl. Fernabsatz habe ich in den anderen Thread ("WRB unwirksam?") verschoben.
Moin,
die DSL Bank hat nun auch die letzte Frist verstreichen lassen. Anfrage an die RSV ist nun gestern raus.
Bin jetzt seit 06.03.15 mit Widerruf in Gange mit denen. Bis auf enen Brief das bearbeitet wird ist nichts gekommen.
Kenn ich. Bei mir fing es etwas früher an, weswegen ich jetzt schon Klage eingereicht habe. Da warte ich momentan auf die Reaktion der Bank innerhalb der gesetzten Fristen.
So, nun mal eine kleine Zusammenfassung unseres Falls:
- Prüfung mehrerer Darlehen (2010/2011) durch Verbraucherzentrale in 2014
- Telefonat mit Bank, mit anschl. Schreiben Vorschlag Einigung - keine Reaktion
- Widerruf durch Fachanwalt
- "Standardantwort" Gegenseite (Rechtsabteilung)
- nochmaliges Schreiben unseres Anwalts - keine Reaktion
- Klage beim Landgericht eingereicht (Anhöhrung um den Jahreswechsel)
Unsere RS zahlt natürlich nicht, allerdings ist das Chance/Risikoverhältnis bei uns so, dass wir das locker bis zum Ende durchziehen werden. Aufgrund der Rechtslage meinte der Fachanwalt (Empfohlen von der Verbraucherzentrale, der auch geprüft hat), dass es unwahrscheinlich sei, dass es überhaupt zur 2. Instanz geht (mehrere erstrittene Urteile zu exakt unserer WRB durch diese Kanzlei).
Nun, warten wir auf die besinnliche Weihnachtszeit... Ich melde mich wieder.
Problem bei den Spasskassen:_ Die sind alle eigenständig, da kann jeder/jede machen, was er/sie will.
Aber beste Karten für DN: Die WRBs der Spasskassen wurden von den Gerichten in jüngsten Urteilen für nicht rechtmäßig angesehen (Fußnoten!!! und Widerrufsbelehrung zu Kreditvertrag....)
1. zum Thema unechte Abschnittsfinanzierung
nehmen wir mal an ich habe einen Darlehensvertrag aus 2006, der durch einen anderen Darlehensvertrag bei derselben Bank im Jahr 2009 "abgelöst wird.
Konditionen sind dieselben, jeweils Zinsfestschreibung bis 2016.
Der Darlehensvertrag von 2009 wurde gezeichnet, weil im Vertrag von 2006 ich und Ehefrau DN waren und ab 2009 -durch neuen Vertrag - nur noch ich.
Sowohl WRB aus 2006 und 2009 sind fehlerhaft.
Würdet Ihr sagen, dass hier - nur Wegfall von Ehefrau als DN - eine unechte Abschnittsfinanzierung vorliegt?
2. zum Thema RSV
wenn ich den Anwalt beauftrage und er widerruft, übernimmt dann die RSV die außergerichtlichen Kosten? (natürlich vorausgesetzt, dass das Risiko grds. versichert ist, d.h. kein Neubau, keine Vermietung etc.)
Bei erfolgreichem Widerruf wird alles auf null gestellt:_ Der Verbraucher und der DG müssen so gestellt werden, als sei das Darlehen niemals abgeschlossen worden.
Die RSV müsste zahlen, wenn es sich um kein Neubauprojekt bzw. keine Vermietung handelt....
1. zum Thema unechte Abschnittsfinanzierung
nehmen wir mal an ich habe einen Darlehensvertrag aus 2006, der durch einen anderen Darlehensvertrag bei derselben Bank im Jahr 2009 "abgelöst wird.
Konditionen sind dieselben, jeweils Zinsfestschreibung bis 2016.
Der Darlehensvertrag von 2009 wurde gezeichnet, weil im Vertrag von 2006 ich und Ehefrau DN waren und ab 2009 -durch neuen Vertrag - nur noch ich.
Sowohl WRB aus 2006 und 2009 sind fehlerhaft.
Würdet Ihr sagen, dass hier - nur Wegfall von Ehefrau als DN - eine unechte Abschnittsfinanzierung vorliegt?
2. zum Thema RSV
wenn ich den Anwalt beauftrage und er widerruft, übernimmt dann die RSV für die außergerichtlichen Kosten? (natürlich vorausgesetzt, dass das Risiko grds. versichert ist, d.h. kein Neubau, keine Vermietung etc.)
Ich würde den Widerruf selbst machen und erst danach den Anwalt einschalten. Könnte sonst Problem mit der Bezahlung des Anwalts geben.