ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hallo Squeezig,
ich schätze der Knackpunkt bei deiner Widerrufsbelehrung liegt in der Zeile
"Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen
- ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
- die Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres Vertragsantrags
zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs"
Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass der Kunde weiss, dass es sich um sein Exemplar der Vertragsurkunde handeln muss. Der Kunde soll sicher sein, dass sein Exemplar gemeint ist und nicht das Exemplar der Bank.
Sorry, aber es sieht eher mau aus für
Sorry, Nachtrag. Zum Vergleich: der "übliche " Text lautet"
Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung, die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrages gestellt wurde usw.
So steht es bei mir im Vertrag
Hallo Rinjani,
man müsste tatsächlich den genauen Wortlaut deiner Widerrufsbelehrungen sehen, du hast bestimmt schon mitbekommen, dass es viele Formular-Änderungen in den letzten Jahren gab. Fakt ist, dass der Gesetzgeber selbst eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erarbeitet hatte. Deswegen auch der Passus, dass wenn die Bank sich 1:1 an den vorgegebenen Text hält sie fein raus ist. Hat deine Bank den Text abgeändert, aber alle Vorgaben des Gesetzgebers beachtet, ist sie auch fein raus. Die Formulate DURFTEN die Banken verwenden, sie MUSSTEN nicht. Aber ich denke, wenn du einen kundigen Anwalt hast, dürfte die Sache den richtigen Lauf nehmen.
Sorry, Nachtrag. Zum Vergleich: der "übliche " Text lautet"
Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung, die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrages gestellt wurde usw.
So steht es bei mir im Vertrag
Aber eine solche Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, denn es entsteht doch der Eindruck, dass ohne Rücksicht auf einen Vertragsschluß bereits mit der Zusendung des Angebots die Widerrufsfrist zu laufen beginne. Dies ist aber falsch. Ein Vertragsantrag oder auch "Ihr" Vertragsantrag kann nicht den Beginn der Widerrufsfrist in Gang setzen!
BGH · Beschluss vom 15. Februar 2011 · Az. XI ZR 148/10
Klasse also gibt es für mich ja noch Hoffnung! Vielen Dank für die bisherigen Infos..
Ich werde mir das Urteil jetzt mal anlesen.
Weiß einer wie es sich mit KFW-Darlehen verhält? Im Vertrag steht nichts von Verbraucherdarlehen, jedoch habe ich die identische Widerrufsbelehrung dabei und den Vertrag ja ebenfalls mit meiner Voba abgeschlossen.
Weiß einer wie es sich mit KFW-Darlehen verhält? Im Vertrag steht nichts von Verbraucherdarlehen, jedoch habe ich die identische Widerrufsbelehrung dabei und den Vertrag ja ebenfalls mit meiner Voba abgeschlossen.
Das dürfte keinen Unterschied machen, da ebenfalls ein Verbraucherdarlehn.
Das dürfte keinen Unterschied machen, da ebenfalls ein Verbraucherdarlehn.
Da wäre ich mir nicht ganz sicher. Ich habe auch die gleiche fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei meinen Baudarlehen und KfW Darlehen. Diesbezüglich hatte ich auch bei zwei verschiedenen Anwälte angefragt und deren Meinung ist das die Bank eigentlich keine "eigene" Widerrufserklärung angeben müssten und es schwierig wird diese anzufechten auch wen sie fehlerhaft sind.
Die Berechnung der Bank entspricht damit der "herkömmlichen Methode" der Excel des Finanztests. Hmm, es gibt noch die Winnecke Methode, muss ich mal in Ruhe durchrechnen.
Schade, dass hier keien Urteile genannt worden.
Der Wahnsinn ist allerdings der Unterschied der herkömmlichen Methode zur OLG Düsseldorf Methode, die eigentlich auch juristisch mehr Sinn macht, da ja Gebrauchsvorteile des Kreditnehmers berechnet werden, die nun mal abnehmen mit der Tilgung.
Verflucht :-)
@Rudi55,
wo finde ich die "herkömmliche Methode der Excel des Finanztests"? Verstehe ich das richtig, gibt es da eine Excel-Datei?
Da wäre ich mir nicht ganz sicher. Ich habe auch die gleiche fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei meinen Baudarlehen und KfW Darlehen. Diesbezüglich hatte ich auch bei zwei verschiedenen Anwälte angefragt und deren Meinung ist das die Bank eigentlich keine "eigene" Widerrufserklärung angeben müssten und es schwierig wird diese anzufechten auch wen sie fehlerhaft sind.
Doch, das ist ganz sicher, ein KfW-Kredit ist genauso ein privatrechtlicher Darlehensvertrag eines Verbrauchers mit einer Bank wie mit jeder anderen Bank auch. Und wenn der Darlehensnehmer Verbraucher ist, so steht im ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, so einfach ist das.
Erfolgt keine Belehrung durch die Bank, wird die Frist nicht in Gang gesetzt und der Widerruf kann auch noch nach Jahren erklärt werden.
Erfolgt die Belehrung falsch, läuft die Frist ebensowenig an.
Wie die Bank belehrt, welchen Text sie verwendet, ob sie auf das Musterformular zurückgreift oder nicht ist so lange egal, solange die Belehrung schlußendlich nicht fehlerhaft ist.
Ich verfolge das Thema Widerrufsjoker hier im Forum seit einiger Zeit und habe mich heute nun registriert.
Ich habe 2003 einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Widerrufsbelehrung hat die Verbraucherzentrale Hamburg geprüft. Ergebnis: Widerrufsbelehrung sei nicht korrekt.
Habe dann die Belehrung von einem Anwalt prüfen lassen. Er kommt zum gleichen Ergebnis.
Die Bank habe ich zweimal angeschrieben. Die Bank meint, Belehrung sei korrekt und hilfsweise sei das Widerrufsrecht trotz falscher Belehrung sowieso verwirkt. Bezug wird dabei genommen auf ein Urteil, bei dem der Widderuf erst zwei Jahre nach Vertragsende erklärt wurde; trifft auf mich nicht zu.
Darlehensvertrag wurde nun am 30.05.2014 gegenüber der Bank widerrufen. Anwalt hat zweimal an die Bank geschrieben und die Bank zur Rückabwicklung und zur Berechnung der bezogenen Nutzungen beider Vertragsparteien aufgefordert, bisher keine Antwort. Wir werden nun Klage beim LG einreichen. Spätestens dann wird die Bank sich äußern müssen.
Grundsätzlich kannst Du nach dem bisherigen Bank-Verhalten davon ausgehen, dass die sich erst nach Klageerhebung rühren. Und die gehen dann meist durch drei Instanzen bis zum BGH. Also : Nerven bewahren und in den nächsten drei Jahren nicht mit dem Geld rechnen.
Und: Wenn Du gewinnst, ist das Geld gut angelegt. Es gibt mehr Zinsen vor Gericht als auf jedem Festgeld-Konto!
Danke Dir für die Übersicht. Kannte ich noch nicht.
Mein Anwalt ist nicht dabei.
Ein Urteil gg die DSL gab es auch noch nicht, wei ich sehe, aber außergerichtliche Vergleiche. Die reiche ich mal an meinen Anwalt, die Liste.
Ich muss am 31.3.2015 das Darlehen endtilgen. Das Geld werde ich bis dahin haben.
Ich sehe zwei Optionen: wir einigen uns mit denen vor einem Urteil - kommt halt auf die Beträge an - oder wir gehen - wie Du vermutest - über LG und OLG bis zum BGH. Schauen wir mal. Ich habe Zeit.
Moin Moin,
ich bin neu hier im Forum und bin vor einigen Tagen in einem Zeitungsartikel über die Sache mit der fehlerhaften Widerrufsbelehrung gestolpert.
Auch wir haben uns 2010 ein Haus gekauft und über die IngDiBa finanziert (inkl. KfW-Anteil).
Nun würde ich gerne (bevor ich alle Hebel in Bewegung setze) wissen, ob meine Widerrufsbelehrung auch Fehler aufweist.
Ich würde mich freuen, wenn mir dabei jemand weiterhelfen könnte. :-)
Ich zitiere mal die Widerrufsbelehrung: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemaß §312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsabschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ... "
nach den mir vorliegenden Mustertexten (pdf von RA Lenne, googeln, kann man kostenlos herunterladen) entspricht die von Dir erwähnte WB keine der den Mustertexten zum Zeitpunkt 2010 gültigen Fassungen.
D.h., die erste "Hürde" wäre schon damit nicht existent, die Bank kann sich nicht auf eine Schutzwirkung des Mustertextes berufen.
Das genaue Datum des Abschlusses bzw. Aushändigung der WB wäre noch interessant...