ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Folgende Begründung wird von der Gegenseite angeführt:
"Der inhaltliche Anwendungsbereich eines Widerrufrechtes konnte bei Immobiliendarlehensverträgen gemäß §506 Abs. 3 BGB a.F. ausgeschlossen werden.
§506 Abs. 3 BGB a.F. lautete wie folgt:
"Das Widerrufsrecht nach §495 kann bei Immobiliendarlensverträgen, die keine Haustürgeschäfte sind, durch besondere schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden."
der gesamte § hieß so:
[1. August 2002-1. Juli 2005]
1§ 506. Abweichende Vereinbarungen. (1) [1] Von den Vorschriften der §§ 491 bis 505 darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. [2] Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) [1] Durch besondere schriftliche Vereinbarung kann bestimmt werden, dass der Widerruf als nicht erfolgt gilt, wenn der Verbraucher das empfangene Darlehen nicht binnen zwei Wochen entweder nach Erklärung des Widerrufs oder nach Auszahlung des Darlehens zurückzahlt. [2] Dies gilt nicht im Falle des § 358 Abs. 2 sowie bei Haustürgeschäften.
(3) Das Widerrufsrecht nach § 495 kann bei Immobiliardarlehensverträgen, die keine Haustürgeschäfte sind, durch besondere schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.
(4) Die Vereinbarungen nach den Absätzen 2 und 3 können in die Vertragserklärung nach § 492 Abs. 1 Satz 5 aufgenommen werden, wenn sie deutlich hervorgehoben werden.
Rot markierte Passagen widersprechen sich eigentlich... Ein Ausschluss des WRR geht eigentlich doch immer zu Lasten des Verbrauchers....
Bei dem "Programm" des Dr. Ellenberger ist für fast jeden hier im Forum was dabei:
Rechtsfolgen des Widerrufs – Nutzungsersatzanspruch des Darlehensgebers (auch auf Zins- und Tilgungsleistungen)?, LG Nürnberg v. 27.10.2014
Vertrauensschutz trotz Abweichens von der BGB-InfoV-Muster-Widerrufsbelehrung, vgl. OLG FFM, Urteil v. 07.07.2014 und OLG FFM, Beschluss v. 01.10.2014
Verwirkung und Rechtsmissbrauch des Widerrufsrechts?,
OLG Düsseldorf, Urteil v. 09.01.2014 und OLG FFM v. 19.11.2014
......
Ein strammes 2 Stunden Programm
Interessant ist ja, dass das behandelnde Urteil von der 10.Zivilkammer vom LG N-Fü kurz zuvor Anfang Oktober am OLG Nürnberg weiterverhandelt wird...interessant deshalb, da ich mir als OLG Richter schon überlegen würde, ob ich eher der Rechtsprechung der 6. Zivilkammer am LG N-Fü, OLG München, OLG Brandenburg oder der RS der 10. Zivilkammer des LG N-Fü folge...
Könnte dann nämlich sein, dass wenn der der 10. gefolgt werden würde, kurz danach Dr. Ellenberger als Vorsitzender des Bankensenats des BGH das Urteil differenziert betrachten würde...
Wäre dann schon peinlich fürs OLG...
Ist übrigens der Fall von Frau Rechtsanwältin Rogoz von der Kanzlei Stenz & Rogoz aus Hersbruck....
da bin ich noch nicht ganz klar - wann ist der Termin beim OLG Nürnberg? Ist das der von RA Rogoz auf Ihrer Internetseite angekündigte? Und läuft der vor dem 14. Senat?
da bin ich noch nicht ganz klar - wann ist der Termin beim OLG Nürnberg? Ist das der von RA Rogoz auf Ihrer Internetseite angekündigte? Und läuft der vor dem 14. Senat?
Zu warm für die vielen Aktenzeichen....
Ja, 05.10.2015
Senat keine Ahnung...wohl ja wegen der 14 im Az...
ist hier jemand, der gegen die BHW den Widerruf gerichtlich durchsetzen konnte, bei Veträgen aus dem Jahre 2005, vorfinanzierte Bausparverträge mit nachweislich falscher Belehrung? Ich meine, einen echten Kunden, der das erreicht hat, was er sich vorgestellt hat bzw. hier im Forum suggeriert wird. Ein solcher Kunde möchte mir bitte eine persönliche Mail schreiben. Bitte nur Antworten von Kunden, die diese Erfahrung mit BHW nervlich und finanziell selbst durchlitten haben.
bisher nur eine Meldung. Der gute Mann will sich aber nicht anrufen lassen.
Tausende sind angeblich betroffen, aber niemand kommt mal mit Tatsachen raus.
Ist doch komisch.
Im Februar konnte ich eine Nacht nicht schlafen und suchte nach einer Möglichkeit, an einen günstigeren Zinssatz für mein noch 5 Jahre festgeschriebenes Darlehen zu kommen. Dabei fand ich den Widerrufsjoker, der mir bis dato gänzlich unbekannt war.
Prüfung durch IG Widerruf Anfang März beauftragt, Antwort am 31.3.2015
Abschluss einer RSV bei der ARAG am 10.3.2015 (Modul Privat)
Widerruf am 8.4.2015 bei der ING Diba per Mail
Antwort und Ablehnung der ING am 22.4.2015
Übergabe an von der IG empfohlenen Rechtsanwalt mit Bitte um Nachfrage bei der Rechtsschutz am 27.4.
Antwort der Rechtschutzversicherung (ARAG) am 30.4.2015 -> Kostenübernahme und Erklärung wie man die Verfahrenskosten gering hält (Feststellungsklage etc.) der Anwalt wird sich nächste Woche mit mir darüber unterhalten, ich führe das hier dann fort.
Was ich bisher sagen kann, ist, dass die ARAG echt sauschnell reagiert hat, der Anwalt der mir vermittelt wurde bisher kompetent und freundlich ist und die ING auch angemessen und schnell reagiert hat. Bisher läuft also alles erwartungsgemäß.
Es geht weiter, heute erklärt mein Anwalt nochmals den Widerruf gegenüber der ING da er mittlerweile eine Vollmacht von mir hat. Frist zwei Wochen am 8. Mai
Frist vom Anwalt ist abgelaufen, die ING hat nicht reagiert... Er hat nochmals eine Frist gesetzt am 27.Mai 2015
Die ING hat heute am 29. Mai geantwortet, nicht irgendein Anwalt der ING sondern nur das Immobilienfinanziergunsmanagement, sie lehnen den erneuten Widerruf ebenfalls ab, bieten nichts an und verweisen auf Verwirkung, Umstandsmoment, Zeitmoment und dass ich nur die niedrigen Zinsen haben möchte und das Widerrufsrecht als Vehikel dafür nutze. Also die von der IG Widerruf oft zitierte Kompromissbereitschaft ist auch nach zweimaligem anwaltlichen Anschreiben nicht erkennbar
Ich halte Euch weiter auf dem laufenden, der Anwalt meldet sich im Laufe der Woche noch. Die ING räumt aber mittlerweile ein, dass ihre WRB falsch ist, das liest sich dann so: [...] Auch die von Ihnen behaupteten angeblichen Mängel, ändern nichts daran, dass die Bank im Kern zutreffen über das zeitlich befristete Widerrufsrecht belehert hat. Sofern Abweichungen vom Muster vorliegen, dienen diese ausschließlich dem besseren Verständnis [...]
Weiter geht es, die ARAG übernimmt die erste Instanz, die Klageschrift ist freigegeben und geht dsm OLG Frankfurt diese Woche zu.
Mam sieht also an meinem Fall, dass hier nichts schnell gemacht ist und die ING jedenfalls bei mir nicht grade ein einfacher Gegner der Vergleichsbereit ist ist.
Hallo ING Widerrufler, @derpicknicker
ich komme auf meinen eigenen Eintrag aus dem anderen Forum „Widerrufsbelehrungunwirksam ?“ Nr. 938 WRB ING-Diba aus 10/2010 zurück und melde den aktuellenStand:
Nach Zusage der Deckung von der RSVund einem mehrseitigen Schreiben meines RA an die Bank, hat die ING weitereKommunikation mit lediglich einem Absatz abgesagt:
"Bitte berücksichtigen Sie, dass die von uns verwendete Widerrufsbelehrungdem Mustertext aus Anlage zu Artikel 247 § 6 Abs. 2 EGBGB entspricht.Unser Institut kann sich daher auf die Gesetzlichkeitsvermutung aus §495 Abs. 2BGB iV. m. Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB berufen. Die Widerrufsfrist istdaher 14 Tage nach Vertragsabschluss abgelaufen".
Inhaltlich hat sich die ING mit dem Schreiben meines RA nicht beschäftigt.Schließlich wurde ja vor dem OLG München im Mai 2015 zu dieser WRB ein Urteilgesprochen. Wir werden nun für den nächsten Schritt, ich denke die 1. Instanz,Deckung bei der RSV einholen. @ picknicker hat die gleiche WRB der ING und istbereits im Klageverfahren. Mal sehen, wie es weitergeht, ob bei mir dann aucheinmal der gegnerische Anwalt anruft...
bisher nur eine Meldung. Der gute Mann will sich aber nicht anrufen lassen.
Tausende sind angeblich betroffen, aber niemand kommt mal mit Tatsachen raus.
Ist doch komisch.
kgl
Vielleicht nicht so komisch, wenn man bedenkt, dass Prozesse häufig durch Vergleich beendet werden.
Dabei bestehen die DG meist auf einer Verschwiegenheitsklausel. Wer will sich schon eventuell Ärger einhandeln, lediglich um dir einen Gefallen zu tun? Würdest du das machen?
Inhaltlich hat sich die ING mit dem Schreiben meines RA nicht beschäftigt.Schließlich wurde ja vor dem OLG München im Mai 2015 zu dieser WRB ein Urteilgesprochen. Wir werden nun für den nächsten Schritt, ich denke die 1. Instanz,Deckung bei der RSV einholen. @ picknicker hat die gleiche WRB der ING und istbereits im Klageverfahren. Mal sehen, wie es weitergeht, ob bei mir dann aucheinmal der gegnerische Anwalt anruft...[/FONT][/COLOR]
Danke für diese Wasserstandsmeldung. Damit dürfte die Verteidigungsstrategie der DiBa wieder ein Stück weit klarer geworden sein: WR werden unabhängig von der Rechtslage, ob mit oder ohne RA grundsätzlich erstmal abgewimmelt. Wer nicht zumindest Klage einreicht, dessen WR wird nicht ernst genommen.
Offensichtlich legt nur ein sehr geringer Teil der Widerrufer - so auch ich - anschließend Klage ein. Nur so macht die Strategie der DiBa auch wirtschaftlich Sinn.
ich hatte nach echten Kunden gefragt, die gegen BHW eine Klage gewonnen haben.
Da kommt einfach nix. Keiner rückt etwas raus.
So gesehen ist das Forum ziemlich nutzlos.
Warum erzählt den keiner mal was, wegen mir auch in privat Mail.
ich hatte nach echten Kunden gefragt, die gegen BHW eine Klage gewonnen haben.
Da kommt einfach nix. Keiner rückt etwas raus.
So gesehen ist das Forum ziemlich nutzlos.
Warum erzählt den keiner mal was, wegen mir auch in privat Mail.
Bin nicht RAM, denke aber dein Post bezieht sich auf meinen vorherigen Post.
Das Forum ist nicht nutzlos, nur weil es deinen Vorstellungen nicht gerecht wird.
Ich glaube, du schätzt die Aufgabe dieses Forums nicht richtig ein. Wir sind hier um uns gegenseitig zu unterstützen und stehen alle noch mitten in der Auseinandersetzung mit den DG.
Die Zahl derer, die ihr Verfahren bereits abgeschlossen haben und hier noch mitlesen dürfte gegen Null tendieren.