ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Hat jemand vielleicht OLG-Rechtsprechung oder Literatur, wo die Auffassung vertreten wird, dass man auch bei Immobiliendarlehen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz für die bisher geleisteten Annuitätenzahlungen erhält?
der Annahmeverzug führt leider nicht zum völligen Wegfall der Verzinsungspflicht (§ 301 BGB).
Nach § 302 BGB müssen trotzdem die "gezogenen Nutzungen" vom Darlehensnehmer bezahlt werden.
Wenn das Darlehen daher weiterhin Anspruch genommen wird, dürfte das der aktuelle Marktzins sein.
Wenn allerdings der Darlehensnehmer das Darlehen aus eigenem vorhandenen Mitteln zurückzahlen kann/will, dürfte es nur noch der Anlagezins seien, wie er z.B.auf dem Tagesgeldkonto dann noch vereinnahmt wird. Das müsste der Darlehensnehmer/Verbraucher dann natürlich auch belegen...
Eine wichtige Rechtsfolge des Annahmeverzuges ergibt sich auch aus § 322 II BGB hinsichtlich des Anspruchs auf Erteilung der Löschungsbewilligung , bzw. der Abtretung der Grundschuld nach Ablösung.
Ich glaube, die 6. Zivilkammer des LG Nürnberg hat da einiges entschieden (Suchmaske Gerichtsentscheidungen Bayern nach 6. Zivilkammer durchsuchen)....
Unser Anwalt hat uns vor seiner Inanspruchnahme folgendes geschrieben (dabei ging es auch darum ob wir selber widerrufen oder er das für uns macht, was er dann auch getan hat): "Gern bestätigen wir Ihnen, dass Ihnen durch unsere Beauftragung keine Kosten entstehen. Sollte die Bank den Widerruf akzeptieren, müsste sie auch die Kosten unserer Inanspruchnahme als sog. „notwendige Kosten der Rechtsverfolgung“ tragen, sollte der Widerruf zurückgewiesen werden, würde Ihre RS-Versicherung greifen." Hier lese ich aber jetzt immer wieder, dass wir wohl doch besser selber widerrufen hätten
@Peppi: Auch wir haben in den Räumen der Bank unterschrieben und den Vertrag nach Unterschrift gleich wieder mitbekommen. Unser Anwalt meinte dazu: "Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass für den Fall, dass Sie den Vertrag vor Ort bei der Bank am selben Tag bekommen, unterzeichnet, abgegeben und als gegengezeichnete Kopie wiedererhalten haben, die Belehrung der Frist nicht zwingend fehlerhaft ist bzw. ein Gericht zu der Annahme kommen könnte, dass die Belehrung in diesem speziellen Fall ausreichend ist. Sollte dies der Fall sein, besteht ein höheres Prozessrisiko, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass auch die Rechtsfolgen des Widerrufs fehlerhaft dargestellt sind und daher es nur zum Teil auf die fehlerhafte Frist ankommen dürfte."
Wäre es dann durchaus möglich, dass die Rechtsschutzversicherung bei einer Anschlussfinanzierung (neue Bank) eines ehmaligen Neubaus doch einspringt ? Hatten Sie sowas schon ?
Gruss
atlas1404
Das wäre für viele sicher wissenswert wie das die RSV sieht.
Hat jemand vielleicht OLG-Rechtsprechung oder Literatur, wo die Auffassung vertreten wird, dass man auch bei Immobiliendarlehen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz für die bisher geleisteten Annuitätenzahlungen erhält?
Ich empfehle hier den Aufsatz von Dr. Kilian Servais, Richter am Landgericht Bochum, abgedruckt in NJW 52/2014 ab Seite 3748. Dort finden sich auch weitere Urteile, die zitiert werden.
Ansonsten ist diese Entscheidung hier sehr detailliert: OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2013 Aktenzeichen: I-6 U 64/12, 6 U 64/12
Das wäre für viele sicher wissenswert wie das die RSV sieht.
Ja. Diese Fälle haben wir auch schon. Die Rechtsschutzversicherungen haben die Deckung übernommen.
Wie gesagt: Rechtsprechung gibt es dazu nicht – aber sehr gute Gründe.
Wir warten eigentlich nur darauf, dass bei dieser Konstellation (Mandant hat ursprünglich neu gebaut und finanziert; dann wurde bei Fälligkeit eine Umschuldung zu einer anderen Bank vorgenommen mit Umschreibung der Grundschuld/Grundbuch; die neue Finanzierung soll widerrufen werden mit Rechtsschutz) eine Rechtsschutzversicherung mal ablehnt. Das würden wir dann auf jeden Fall gerichtlich klären wollen und die Rechtsschutzversicherung auf Deckung verklagen.
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Ja. Diese Fälle haben wir auch schon. Die Rechtsschutzversicherungen haben die Deckung übernommen.
Wie gesagt: Rechtsprechung gibt es dazu nicht – aber sehr gute Gründe.
Wir warten eigentlich nur darauf, dass bei dieser Konstellation (Mandant hat ursprünglich neu gebaut und finanziert; dann wurde bei Fälligkeit eine Umschuldung zu einer anderen Bank vorgenommen mit Umschreibung der Grundschuld/Grundbuch; die neue Finanzierung soll widerrufen werden mit Rechtsschutz) eine Rechtsschutzversicherung mal ablehnt. Das würden wir dann auf jeden Fall gerichtlich klären wollen und die Rechtsschutzversicherung auf Deckung verklagen.
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Ich glaube viele Mitleser und Betroffene (ich auch) habe gerade einen Weg gefunden die RSV ins Boot zu holen.
Deckt die RSV möglicherweise auch den Widerruf der Finanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung (Prolongation bei derselben Bank)???
Es kommt darauf an, zu welchem Zweck die Finanzierung ursprünglich aufgenommen worden war. Wenn die Wohnung eigentlich zur Selbstnutzung gedacht war und entsprechend auch mal genutzt wurde oder genutzt werden soll, übernimmt ebenfalls die Rechtsschutzversicherung.
In den Rechtsschutzbedingungen heißt es "zur Selbstnutzung geeignet". Das schließt vermietete Eigentumswohnungen nicht automatisch aus.
Ja. Diese Fälle haben wir auch schon. Die Rechtsschutzversicherungen haben die Deckung übernommen.
Wie gesagt: Rechtsprechung gibt es dazu nicht – aber sehr gute Gründe.
Wir warten eigentlich nur darauf, dass bei dieser Konstellation (Mandant hat ursprünglich neu gebaut und finanziert; dann wurde bei Fälligkeit eine Umschuldung zu einer anderen Bank vorgenommen mit Umschreibung der Grundschuld/Grundbuch; die neue Finanzierung soll widerrufen werden mit Rechtsschutz) eine Rechtsschutzversicherung mal ablehnt. Das würden wir dann auf jeden Fall gerichtlich klären wollen und die Rechtsschutzversicherung auf Deckung verklagen.
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Danke für die Antwort.
Bei mir ist die RSV noch nicht mit dabei gegen DSL da noch eine Frist zur Antwort bis 7. August aussteht. Dann werde ich wohl Klage gegen die DSL einreichen müssen und RSV anschreiben lassen von meiner Anwältin.
Mal sehen was die dann antworten.
So langsam müsste man RA Kunzenbacher für die Forumsbeiträge ein Honorarkonto einrichten - oder ihn mandatieren.
Anerkennung und Dank für die ganzen Infos
So langsam müsste man RA Kunzenbacher für die Forumsbeiträge ein Honorarkonto einrichten - oder ihn mandatieren.
Anerkennung und Dank für die ganzen Infos
Ich muss jetzt auch zurück an die Akten. Werde mich aber wieder hier melden. Ist ja schließlich auch Werbung…
Nach § 302 BGB müssen trotzdem die "gezogenen Nutzungen" vom Darlehensnehmer bezahlt werden.
Wenn das Darlehen daher weiterhin Anspruch genommen wird, dürfte das der aktuelle Marktzins sein.
Diese Aussage widerspricht der bisherigen Verfahrensweise, nach der ein schriftliches Angebot einer anderen Bank vorliegen muss. Ich selbst habe erst kürzlich meinem Anwalt Alternativangebote anderer Banken - vom Zeitpunkt des Widerrufs - zukommen lassen, damit er die Schadenersatzforderungen beziffern kann.
Zwei - nein drei - Dinge liegen mir am Herzen:
1. Willkommen zurück aus dem Urlaub, lieber ducnici - wir haben Dich vermisst!
2. Ein herzliches Willkommen und Dankeschön auch Herrn RA Kunzenbacher - Ihr Beiträge hier sind in der Tat sehr lesenswert und sicherlich gern gesehen!
3. Und auch noch einmal an alle anderen hier meinen aufrichtigen Dank für all die vielen, nützlichen Beiträge, Hinweise, und auch die Aufmunterungen, was die Geduld angeht.
Nun bin ich auch hinsichtlich der Bank mit dem Ball ein Widerrufer und gespannt, was passiert. Schade, dass ich so lange gezaudert habe, aber besser später als nie. Ein aktuelles Angebot für eine Anschlussfinanzierung sieht gar nicht so schlecht aus - trotz gestiegener Zinsen - da der bereits oben von RA Kunzenbacher erwähnte Beleihungsauslauf (so nenne ich mal das Verhältnis Restdarlehensvaluta/Marktwert) mittels der letzten Ratenzahlungen unter eine magische Grenze gefallen ist.
Bei der Scherzbank habe ich Klage eingereicht, aber auch diesbzgl. muss ich mich weiter in Geduld üben... Aber was soll's. Jetzt habe ich eigentlich keine Eile und die Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ist eine prima Geldanlage.
@Kunzenbacher
Dabei gibt es aber eine Besonderheit– auch wenn es sich ursprünglich mal um einen selbst errichteten Neubau handelte: Wenn es sich beim fraglichen Darlehen um eine Anschlussfinanzierung handelt mit Bankwechsel, dürfte auch dieser Fall versichert sein, weil die Anschlussfinanzierung dann nicht mehr mit der Neubaufinanzierung "im Zusammenhang steht". Das ist aber rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
@ Kunzenbahcer
Wir warten eigentlich nur darauf, dass bei dieser Konstellation (Mandant hat ursprünglich neu gebaut und finanziert; dann wurde bei Fälligkeit eine Umschuldung zu einer anderen Bank vorgenommen mit Umschreibung der Grundschuld/Grundbuch; die neue Finanzierung soll widerrufen werden mit Rechtsschutz) eine Rechtsschutzversicherung mal ablehnt. Das würden wir dann auf jeden Fall gerichtlich klären wollen und die Rechtsschutzversicherung auf Deckung verklagen.
Nachdem ich den Widerruf zu einem Forwarddarlehen ausgelöst habe, hat mir meine RSV mit folgender Begründung die Deckung verweigert:
"Der Baurisikoausschluss hinsichtlich der der Finanzierung eines Neubaus findet auch auf eine Anschlussfinanzierung Anwendung. Nur bei dem Erwerb einer gebrauchten Immobilie ist die Finanzierung nicht vom Kostenschutz ausgeschlossen. Sollte es sich bei dem Forwarddarlehen um eine Anschlussfinanzierung an eine ausgelaufene Neubaufinanzierung gehandelt haben, kann für diese ebenfalls kein Kostenschutz gewährt werden. In diesem Fall würden wir die Sache für uns als erledigt betrachten".
Erläuterung: Ich hatte 2008 ein Forwarddarlehen bei ING als Anschlussfinanzierung der 2001 bei der Commerzbank abgeschlossenen Neubaufinanzierung meines EFH. 2015 kam es zu einer aussergerichtlichen Einigung mit ING.
Sehen Sie eine Chance, dass ich nachträglich die RSV angehen kann ?
Hast Du eigentlich Infos vom OLG Nürnberg, meine Sache hängt da seit Ende Februar - aber der See ruht still. Noch nicht einmal ein Hinweisbeschluss. So überlastet können die doch im Frankenland gar nicht sein.......