ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich befürchte, die Kostenquotelung beruhte hier nicht auf einer Zuvielforderung des Darlehensnehmers sondern auf einem besonders gemeinen Spiel der Bank, denn sie hatte zwar den Widerruf und die daraufhin angebotene Restvaluta abgelehnt. Für den Fall aber, dass der Darlehensnehmer mit seinem Widerruf vor Gericht im Rahmen eines Feststellungsantrags durchkommt, hat sie ihrerseits einen Leistungsantrag auf Zahlung des noch ausstehenden Restbetrags erhoben. Und da sie natürlich noch die restlichen Darlehensvaluta zu bekommen hat, hat die Bank mit ihrer Hilfswiderklage im wesentlichen Recht bekommen. Das fließt in die Kostenquotelung ein.
Da bleibt nur noch, der Bank mit einem entsprechenden eigenen Antrag zuvorzukommen.
Ich danke dir, das ist ein sehr interessanter Gedanke auf den ich als Laie nie im Leben gekommen wäre.
Wie könnte man dem Antrag der Bank denn zuvor kommen? Den gleichen Antrag kann man als Kläger ja nicht stellen, da dem Kläger im Saldo keine Forderung zusteht, sondern lediglich die Forderung der Bank gemindert wird.
Ich danke dir, das ist ein sehr interessanter Gedanke auf den ich als Laie nie im Leben gekommen wäre.
Wie könnte man dem Antrag der Bank denn zuvor kommen? Den gleichen Antrag kann man als Kläger ja nicht stellen, da dem Kläger im Saldo keine Forderung zusteht, sondern lediglich die Forderung der Bank gemindert wird.
Ich gebe zu, dass ich mir dazu auch noch keine vertieften Gedanken gemacht habe. Als ich das vorhin mit dem eigenen Antrag geschrieben hatte, war mir spontan der Antrag in den Sinn gekommen, feststellen zu lassen, dass sich die Beklagte (=Bank) mit der Annahme der Restdarlehensvaluta in Höhe von x EUR in Verzug befindet. Damit ist der eigene Leistungsantrag der Bank freilich noch nicht aus der Welt, denn sie hätte ihrerseits ein Interesse an der Titulierung der Zahlungspflicht. Entkommen kann man der anteiligen Kostentragung aber meines Erachtens durch ein sofortiges Anerkenntnis des aus Sicht des Darlehensnehmers zutreffenden Betrags gemäß § 93 ZPO. Denn eigentlich hatte der Darlehensnehmer für den Gegenantrag der Bank keine Veranlassung gegeben (war sie es doch, die die Annahme verweigert hatte).
Noch einmal etwas zur ING-DiBa - eben bei test.de gelesen:
"Kein Hinweis zu 24 U 71/14 (ING-DiBa)
Vom Kammergericht Berlin ist zu erfahren, dass zum von test.de genannten Az. kein Hinweis ergangen sei. Stimmt evtl. das Az. nicht?
ING-Diba AG, Darlehensvertrag vom 11.12.2007
Landgericht Berlin, Urteil vom 20. Februar 2014 (nicht rechtskräftig)
Aktenzeichen: 10 O 515/12
Kammergericht Berlin, Hinweis vom 18.05.2015
Aktenzeichen: 24 U 71/14"
Kein Wunder, dass wir zu diesem Az. im Internet nichts finden.
Das AZ hört sich eigentlich schlüssig an, zumal die 10. Zivilkammer des LG Berlin eine Bankenkammer ist - da weiß wohl die dortige Geschäftsstelle mehr.......
[QUOTE=Siebert78;106934]Mich interessiert dein Fall auch (bin ebenfalls DSL-Bank-Darlehennehmer).
Hast du das Angebot der DSL so erhalten (wie ich) und nur mithilfe eines Anwalts?
Auch ich bitte dich, noch ein bisschen mehr "Daten" preiszugeben. Wie lange war die Sollzinsbindung?
15 oder 20 Jahre?
Du schreibst, dass du 2020 fertig wärst. Aufgrund Sonderkündigungsrecht kämst du doch eh
Ende 2017 aus dem Vertrag raus?
Wie errechnest du die 8700 Euro?
Hallo
Kredit ist ein Forwartdarlen das ich Anfang 2007 gestellt habe für 4,88 zinsen, Kredit lief 06.2008 los auf 15 Jahre.
Ich habe mit der DSL alles alleine verhandelt, ich müsste noch regulär bis 2023 bezahlen. aber durch eine Beitrags Erhöhung um 50€
und das Angebot das der Kredit mit 1.68% zinsen wieder geführt wird bin ich so 2020 fertig.
Ich hoffe da euch so geholfen zu haben.
Mich interessiert dein Fall auch (bin ebenfalls DSL-Bank-Darlehennehmer).
Hallo
Kredit ist ein Forwartdarlen das ich Anfang 2007 gestellt habe für 4,88 zinsen, Kredit lief 06.2008 los auf 15 Jahre.
Ich habe mit der DSL alles alleine verhandelt, ich müsste noch regulär bis 2023 bezahlen. aber durch eine Beitrags Erhöhung um 50€
und das Angebot das der Kredit mit 1.68% zinsen wieder geführt wird bin ich so 2020 fertig.
Ich hoffe da euch so geholfen zu haben.
gruß rossi
Da hat ja die DSL Bank ein schönes Geschäft gemacht. Hätte das niemals angenommen so.
Es gibt einen neuen Aufsatz zum Thema Verwirkung des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen in den neuen NJW
Danke für den Hinweis.
Hast Du den Aufsatz selbst? Wenn nicht, schicke mir Deine EmailAdresse per pm
"IV. ErgebnisDas Widerrufsrecht unterliegt auch im Fall von Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich der Verwirkung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verwirkung sind allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts ist bei Darlehensverträgen nur bei atypischen Fallgestaltungen anzunehmen. Mit Blick auf die Schutzrichtung des Verbraucherrechts lässt sich aus der schlichten Vertragserfüllung kein Vertrauenstatbestand des Darlehensgebers ableiten, der die Annahme einer Verwirkung stützen könnte."
Da hat ja die DSL Bank ein schönes Geschäft gemacht. Hätte das niemals angenommen so.
Wer weiss, vielleicht hat er im nachhinein gesehen damit recht gehabt. Immerhin spart er mindestens 3 1/2 Jahre 3,2 % an Zinsen und hat einen relativ guten Zins von 1,68 % bis zum Ende in 2020. Man weiss nie was kommt.
Danke, so hatten wir uns das auch vorgestellt! Der Anwalt schreibt dass mittels des Parteigutachtens von dem Sachverständigen die Rückforderung genau ausgerechnet wird und er würde versuchen diese Kosten
im Prozess mit geltend zu machen.
Ich halte das für vertretbar. auch test.de schreibt, dass die berechnung nicht ohne ein gutachten geht. immerhin muss der anwalt einen konkret bezifferten antrag stellen und diesen SCHLÜSSIG begründen, sonst kommt man gar nicht zu einem gerichtlich abgeordneten gutachten !
Hast Du den Aufsatz selbst? Wenn nicht, schicke mir Deine EmailAdresse per pm
"IV. ErgebnisDas Widerrufsrecht unterliegt auch im Fall von Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich der Verwirkung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verwirkung sind allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts ist bei Darlehensverträgen nur bei atypischen Fallgestaltungen anzunehmen. Mit Blick auf die Schutzrichtung des Verbraucherrechts lässt sich aus der schlichten Vertragserfüllung kein Vertrauenstatbestand des Darlehensgebers ableiten, der die Annahme einer Verwirkung stützen könnte."
Das ist ja kaum zu glauben.
Zitat: "Die gefestigte Rechtsprechung des LG Nürnberg......"
Und was ist mit den Urteilen der 10. Kammer???
Ich gebe zu, dass ich mir dazu auch noch keine vertieften Gedanken gemacht habe. Als ich das vorhin mit dem eigenen Antrag geschrieben hatte, war mir spontan der Antrag in den Sinn gekommen, feststellen zu lassen, dass sich die Beklagte (=Bank) mit der Annahme der Restdarlehensvaluta in Höhe von x EUR in Verzug befindet. Damit ist der eigene Leistungsantrag der Bank freilich noch nicht aus der Welt, denn sie hätte ihrerseits ein Interesse an der Titulierung der Zahlungspflicht. Entkommen kann man der anteiligen Kostentragung aber meines Erachtens durch ein sofortiges Anerkenntnis des aus Sicht des Darlehensnehmers zutreffenden Betrags gemäß § 93 ZPO. Denn eigentlich hatte der Darlehensnehmer für den Gegenantrag der Bank keine Veranlassung gegeben (war sie es doch, die die Annahme verweigert hatte).
Kann ich unterschreiben. außerdem vorgerichtlich die zahlung der sich im rahmen der rückabwicklung ergebenden offenen valuta anbieten, damit bank in annahmeverzug gerät. dann hat sie eigentlich keinen klaggrund.
Hast Du den Aufsatz selbst? Wenn nicht, schicke mir Deine EmailAdresse per pm
"IV. ErgebnisDas Widerrufsrecht unterliegt auch im Fall von Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich der Verwirkung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verwirkung sind allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts ist bei Darlehensverträgen nur bei atypischen Fallgestaltungen anzunehmen. Mit Blick auf die Schutzrichtung des Verbraucherrechts lässt sich aus der schlichten Vertragserfüllung kein Vertrauenstatbestand des Darlehensgebers ableiten, der die Annahme einer Verwirkung stützen könnte."
ja hab ich. aber mit dem hier reinkopieren ist ja schwierig.
Nach dem Einreichen der Klage, müssen Gerichtskosten usw. überwiesen werden. Wenn die Bank sich vor dem Prozess noch einigen will, weil sie erkennt, dass es tatsächlich ernst wird, dann wird sie diese Kosten je nach Verhandlungsgeshcick wohl übernehmen müssen.
Weiss jemand, wie viel mehr an Kosten das Durchziehen des Prozesses verursacht?
Es gibt einen neuen Aufsatz zum Thema Verwirkung des Widerrufsrechts bei Immobiliendarlehen in den neuen NJW
Zitat von ducnici
Danke für den Hinweis.
Hast Du den Aufsatz selbst? Wenn nicht, schicke mir Deine EmailAdresse per pm
"IV. ErgebnisDas Widerrufsrecht unterliegt auch im Fall von Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich der Verwirkung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verwirkung sind allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben. Eine Verwirkung des Widerrufsrechts ist bei Darlehensverträgen nur bei atypischen Fallgestaltungen anzunehmen. Mit Blick auf die Schutzrichtung des Verbraucherrechts lässt sich aus der schlichten Vertragserfüllung kein Vertrauenstatbestand des Darlehensgebers ableiten, der die Annahme einer Verwirkung stützen könnte."
Danke Euch allen für die ständig neuen und wirklich wissenswerten Informationen!
Der Vollständigkeit halber - da es um Nicht-Verwirkung geht - habe ich diese Info in den Thread "Verwirkung" (Beitrag #39) rüberkopiert.
Ja was steht nun in diesem Aufsatz, bzw. wo kann man ihn nachlesen?
Ich habe noch ein in 2003 abgeschlossenes Darlehen, dass ich 2007 zurückgezahlt habe. Meine RSV will mir mit Hinweis auf Verwirkung keine Deckungszusage gewähren. Deshalb brauche ich ein paar Argumente.
@Ducnici
Stammt dieser IV. Absatz aus diesem Aufsatz?