Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @RAM.
    danke. Hier geht es aber lediglich um die Bearbeitungsgebühr. Interessant aber ist, dass das Gericht den Beginn der Verjährungsfrist erst ab 2011 sieht.

    Ich meinte in meinem letzten Post aber die Nichtanerkennung von Widerrufen bei verbundenen Geschäften (RSV). Da hinkt Nürnberg noch gewaltig hinterher.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  3. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @
    Gibt es denn Urteile, in denen Nürnberg den Widerruf ablehnt? Vielleicht auch ein Aktenzeichen?????

    Grüße

    RAM

  4. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    muß ich mal nachsehen. Urteile gibt es, glaube ich. Ich werde mal bei meinen betreffenden Kunden nachfragen. Wenn ich ein Aktenzeichen habe werde ich es Dir mitteilen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  5. Avatar von Nowitzki D.
    Nowitzki D. ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Meine Bank hat sich jetzt nach mehr als sechs oder sieben Wochen bei meinem Anwalt erstmals wieder gemeldet, nachdem die Klageschrift bei denen einging.

    Es wurde uns nahegelegt ,die zwei vorherigen Angebote doch anzunehmen um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden ....

  6. Avatar von Mikelike123
    Mikelike123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,
    habe (nach 5 Wochen) auf meinen Widerruf trotz Fristsetzung keine Antwort bekommen. Die Banken spielen auf Zeit, damit die die Kunden genervt aufgeben.
    Gruss
    Mike

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Die Banken spielen leider auf Zeit. Sinn macht deswegen immer einen Anwalt als Freund zu haben oder eine Rechtschutzversicherung. Gibt es eine dritte Möglichkeit?

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Was ich besonders empörend finde: Meine Bank hat trotz zweimaliger Fristsetzung nicht einmal den erhalt des Widerrufs bestätigt oder ihn auch nur einfach abgelehnt.

    Klar ist: Sie nehmen einer erst für voll, wenn die Klage bei Gericht eingereicht ist. Erst dann erkennen Sie, dass man den Kampf finanziert bzw. finanziert bekommt. Auch ein Anwaltsbrief reicht in der Regel nicht.
    Also nicht unterkriegen lassen, Kämpfen...


    Grüße

    RAM

  9. Avatar von Mikelike123
    Mikelike123 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Bankkaufmann,
    die dritte Möglichkeit ist der Ombudsmann der Banken. Darüber kann man es auch versuchen und es kostet kein Geld. Eine Ablehnung kommt auch vor Gericht gut, wenn man beweisen kann, dass die Bank sich nicht einigen wollte.
    Gruss
    Mike

  10. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja klar Ombudsmann oder Bafin einschalten kann man auch.

  11. Avatar von rudi55
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi,

    ich habe es geschafft, dass meine Bank den Widerruf akzeptiert hat.

    Die Bank hat allerdings ihre Nutzungen ohne fortlaufendeTilgung berechnet, also im Prinzip Monat für Monat den Zins von der ursprünglichen Darlehenssumme berechnet.

    Bsp1:
    Darlehensumme 100.000, Zins 5%, Nutzungszins 417€ und diesen Monat für Monat bis zum Widerruf berechnet. Eine Tilgung wurde nicht berücksichtigt.

    Laut dem OLG Düsseldorf 2013 AZ I-6 U 64/12 erfolgt die Berechnung aber unter Berücksichtigung der Tilgung, sprich die Darlehensumme nimmt ab.

    Bsp2:
    Monat 1: Darlehensumme 100.000, Zins 5%, Nutzungszins 417€
    Monat 2: 10000 Tilgung, Restschuld 90000, Zins 5%, Nutzungszins 375€

    Der Unterschied auf die Laufzeit bezüglich der von der Bank geforderten Nutzungen ist natürlich dramatisch.

    Jetzt meine wichtige Frage: Kennt jemand noch andere Urteile, wenn möglich BGH, die die Berechnung wie das OLG Düsseldorf vornehmen?

    Vielen Dank, Rudi!

  12. Avatar von Frape
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo rudi55,

    die Berechnung des OLG Düsseldorf kenne ich nicht!

    Aber soweit mir bekannt ist, werden bei einer Rückabwicklung nach Widerspruch auf der Seite der Bank die ursprüngliche Darlehenssumme ohne Anrechnung von Tilgungszahlungen zu marktüblichen Zins verzinst und dafür auf deiner Seite alle Zahlungen (also Zins- und Tilgungszahlungen) zu 5 Prozent über dem Basiszinssatz.

    Ich erachte diese Berechnung für verbraucherfreubdlicher, da bei Anrechnung der Tilgungszahlungen diese ja lediglich als zum marktüblichen Zins (der niedriger als die 5 Prozent über Basiszins sein müsste) verzinst werden. (Ist etwas kompliziert, aber ich hoffe man versteht es).

    Gruß und herzlichen Glückwunsch zu Deinem Erfolg!!!

    Frape

  13. Avatar von rudi55
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo Frape,

    ok, du meinst, dass sowohl für Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer die Tilgungen unberücksichtigt bleiben und der Nutzungszins fest ist? Also:

    Bank
    Darlehensumme 100.000, Zins 5%, Nutzungszins 417€ und diesen Monat für Monat bis zum Widerruf berechnet. Eine Tilgung wurde nicht berücksichtigt.

    Verbraucher: Alle geleisteten aufsummierten Zahlungen bis Widerruf sei 70.000€, Zins ist 5% über Basiszins%, Nutzungszins jeden Monat aber von 70.000€ berechnet .

    Hast du denn da Urteile?

    Vielen Dank, Rudi!

  14. Avatar von Frape
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo rudi55,

    Deine Berechnung ist meines Erachtens nicht ganz richtig. Deine Zahlungen werden jeweils für den Zeitraum seit dem sie geleistet wurden verzinst. Z.ß.

    Zahlung am 1.1.2010 über 800,-€ verzinst für 43 Monate und den Rest von diesem;
    Zahlung am 1.2.2010 über 800,-€ verzinst für 42 Monate und den Rest von diesem;
    und so weiter...

    Urteile zu dieser Berechnungsmethode habe ich nicht, meine mich aber zu erinnern, dass die Rückabwicklung und deren Berechnung Thema in dem Artikel der Stiftung Warentest aus Juni 2014 war; dort gibt es auch eine Exceltabelle zur genauen Berechnung.

    Noch eine Frage zu Deinem Erfolg: Wie hast Du die Bank "überzeugen" können Deinen Widerruf anzunehmen und um welche Bank handelt es sich dabei?

    Gruß
    Frape

  15. Avatar von rudi55
    rudi55 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Super, vielen Dank, Frape.

    Die Berechnung der Bank entspricht damit der "herkömmlichen Methode" der Excel des Finanztests. Hmm, es gibt noch die Winnecke Methode, muss ich mal in Ruhe durchrechnen.

    Schade, dass hier keien Urteile genannt worden.

    Der Wahnsinn ist allerdings der Unterschied der herkömmlichen Methode zur OLG Düsseldorf Methode, die eigentlich auch juristisch mehr Sinn macht, da ja Gebrauchsvorteile des Kreditnehmers berechnet werden, die nun mal abnehmen mit der Tilgung.

    Verflucht :-)

  16. Avatar von king-kong
    king-kong ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Das Urteil des OLG Düsseldorf ist m.E. das einzige Urteil, welches sich ausführlich mit der Berechnung auseinandersetzt und die "Tilgungsmethode" anwendet, nach meinen Recherchen gibt es kein BGH-Urteil zur Berechnungsmethode, der BGH spricht immer von marktüblicher Verzinsung.

    Zu beachten ist auch, dass dem Urteil des OLG Düsseldorf kein Hypothekendarlehn zugrunde lag. Es soll einen Unterschied machen, ob ein Rrealkredit oder ein Personalkredit widerrufen wird, wobei mir auch noch niemand schlüssig erklären konnte, wieso dem mit Blick auf die Höhe der Nutzungsentschädigung so sein soll.

    Ebenso ist mir kein Urteil bekannt, welches dem Darlehensnehmer bei Widerruf eines Hypothekendarlehns 5% über EZB zubilligt. Der BGH hat für einen Personalkredit entschieden, dass es eine tatsächliche Vermutung gibt, dass eine Bank Nutzungen i.H.v. 5%-Punkten über EZB zieht und im Ergebnis dies dem Darlehensnehmer zugesprochen. Die Bank kann diese Vermutung natürlich widerlegen, einer reinen Bausparkasse dürfte dies auch gelingen.

    Ein Urteil für einen Realkredit mit 5% über EZB für den Darlehnsnehmer suche ich auch.

    PS: In meinem mittlerweile vor Gericht befindlichen Fall sind wir aktuell bei 10.000,00 Euro statt der ursprünglich geforderten 32.000 Euro angekommen, die ich noch zahlen soll.

  17. Avatar von rudi55
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    @frape

    Sorry, den letzten Abschnitt deines Posts hatte ich überlesen. Den Namen der Bank darf ich aufgrund einer Verschwiegenheitsklausel nicht nennen. Ist aber ein kleineres Institut im Norden.

    Ich bin selber Jurist, aber kein RA und auch nicht juristisch tätig. Dafür haben die Kenntnisse und Titel aber noch gereicht. Der Fall war auch ein Klassiker mit "frühstens".

  18. Avatar von rudi55
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von king-kong
    Das Urteil des OLG Düsseldorf ist m.E. das einzige Urteil, welches sich ausführlich mit der Berechnung auseinandersetzt und die "Tilgungsmethode" anwendet, nach meinen Recherchen gibt es kein BGH-Urteil zur Berechnungsmethode, der BGH spricht immer von marktüblicher Verzinsung.
    cht befindlichen Fall sind wir aktuell bei 10.000,00 Euro statt der ursprünglich geforderten 32.000 Euro angekommen, die ich noch zahlen soll.
    Ja, meine Recherchen haben auch keinen Erfolg zur Berechnungsmethode gebracht.

    Rein denklogisch ist der Ansatz des OLG Düsseldorf am naheliegendsten. Es geht um Gebrauchsvorteile, deren Höhe sich ja "real" im Laufe der Tilgungen verändern. Daneben wird mit der "herkömmlichen Methode" des Finanztest auch im Grunde zwei verschiedene Berechnungsarten bezüglich der Gebrauchsvorteile angewandt. Die Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmer werden unvveränderlich berechnet, aber nicht die des Darlehensgebers. Dafür gibt es nun gar keinen Rechtsgrund.

    Auch die DiIfferenzierung zwischen Personalkredit und Realkredit leuchtet mir nicht ein.

    Der Unterschied zum OLG Düsseldorf macht bei mir 9000€ aus. Die 5% über Basiszinsatz hat die Bank zum Glück selber auch verwendet. Mal sehen, was der Fachanwalt sagt, ich fürchte aber, dass die Kosten für das Beratungsgespräch aufgrund der unklaren Rechtslage besser angelegt wären.

  19. Avatar von Torbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wer weiß bis wann eine Nutzungsentschädigung bei einer Rückabwicklung berechnet wird ? Bis zum Tag des Widerrufes oder bis zur Rückzahlung des Darlehen ? Wenn letzteres zutrifft, könnte man die Verzögerungstaktik nachvollziehen.

  20. Avatar von immerfernweh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo fragmichoffline,
    auf die Gefahr hier gleich zerfleischt zu werden, schließe mich deiner Meinung an.Es ist moralisch nicht ganz ok von einem bewusst eingegangenen Vertrag einseitig zurück zu treten, nur weil man für sich selbst im Rücktritt einen Vorteil ausgemacht hat. Aber auch ich ziehe den "Widerrufsjoker" und zwar aus folgenden Gründen: bei der Durchsicht der Kombi-Bausparverträge hat sich herausgestellt, dass der Bankmitarbeiter vor knapp 6 Jahren "vergessen" uns darauf hinzuweisen, dass der tatsächliche, effektive Zinssatz bei der Variante "Vorausdarlehen mit gleichzeitigem Ansparen des Bausparvertrags" mitnichten den Zins vom Vorausdarlehen (4,24%) und vom Bausparvertrag (3,6%), sondern gerechnet auf die gesamte Laufzeit und unter Berücksichtigung sämtlicher anfallender Kosten satte 5,10% beträgt und das gleichbleibend über die ganzen 20 Jahre. Die zeitgleich aufgenommene Hypothek bei der selben Bank hat den Zinssatz von 4,87%. Außerdem ist ihm ein weiterer "kleiner" Fehler unterlaufen: die Festzinsbindung für das Vorausdarlehen läuft 2016 ab und der Bausparvertrag ist erst ab 2019 zuteilungsreif. Konnten wir nicht sehen, weil das Zuteilungsdatum nirgendwo erwähnt ist und dieses Datum nur nach recht umfangreichen Nachberechnungsversuchen herauskam. Der berechnete Schaden, der uns aus diesen "kleinen" Fehlern entsteht, beläuft sich auf knapp 34 000,00 Euro. In diesem Fall finde ich es legitim, diesem Bankmitarbeiter nicht mehr zu trauen und um unseren eigenen Schaden zu begrenzen zu versuchen aus den Verträgen mit dem "Widerrufsjoker" heraus zu kommen!

  21. Avatar von king-kong
    king-kong ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Torbi
    Wer weiß bis wann eine Nutzungsentschädigung bei einer Rückabwicklung berechnet wird ? Bis zum Tag des Widerrufes oder bis zur Rückzahlung des Darlehen ? Wenn letzteres zutrifft, könnte man die Verzögerungstaktik nachvollziehen.
    Bis zum Tag des Widerrufes wir die Nutzungsentschädigung berrechnet, danach sind 30 Tage Zeit, die so errechnete und saldierte Restschuld an die Bank zu zahlen, danach erfolgt die übliche Verzugsverzinsung mit 5% über EZB.

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