ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
@RAM.
danke. Hier geht es aber lediglich um die Bearbeitungsgebühr. Interessant aber ist, dass das Gericht den Beginn der Verjährungsfrist erst ab 2011 sieht.
Ich meinte in meinem letzten Post aber die Nichtanerkennung von Widerrufen bei verbundenen Geschäften (RSV). Da hinkt Nürnberg noch gewaltig hinterher.
muß ich mal nachsehen. Urteile gibt es, glaube ich. Ich werde mal bei meinen betreffenden Kunden nachfragen. Wenn ich ein Aktenzeichen habe werde ich es Dir mitteilen.
Meine Bank hat sich jetzt nach mehr als sechs oder sieben Wochen bei meinem Anwalt erstmals wieder gemeldet, nachdem die Klageschrift bei denen einging.
Es wurde uns nahegelegt ,die zwei vorherigen Angebote doch anzunehmen um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden ....
Hi,
habe (nach 5 Wochen) auf meinen Widerruf trotz Fristsetzung keine Antwort bekommen. Die Banken spielen auf Zeit, damit die die Kunden genervt aufgeben.
Gruss
Mike
Die Banken spielen leider auf Zeit. Sinn macht deswegen immer einen Anwalt als Freund zu haben oder eine Rechtschutzversicherung. Gibt es eine dritte Möglichkeit?
Was ich besonders empörend finde: Meine Bank hat trotz zweimaliger Fristsetzung nicht einmal den erhalt des Widerrufs bestätigt oder ihn auch nur einfach abgelehnt.
Klar ist: Sie nehmen einer erst für voll, wenn die Klage bei Gericht eingereicht ist. Erst dann erkennen Sie, dass man den Kampf finanziert bzw. finanziert bekommt. Auch ein Anwaltsbrief reicht in der Regel nicht.
Also nicht unterkriegen lassen, Kämpfen...
Hallo Bankkaufmann,
die dritte Möglichkeit ist der Ombudsmann der Banken. Darüber kann man es auch versuchen und es kostet kein Geld. Eine Ablehnung kommt auch vor Gericht gut, wenn man beweisen kann, dass die Bank sich nicht einigen wollte.
Gruss
Mike
ich habe es geschafft, dass meine Bank den Widerruf akzeptiert hat.
Die Bank hat allerdings ihre Nutzungen ohne fortlaufendeTilgung berechnet, also im Prinzip Monat für Monat den Zins von der ursprünglichen Darlehenssumme berechnet.
Bsp1:
Darlehensumme 100.000, Zins 5%, Nutzungszins 417€ und diesen Monat für Monat bis zum Widerruf berechnet. Eine Tilgung wurde nicht berücksichtigt.
Laut dem OLG Düsseldorf 2013 AZ I-6 U 64/12 erfolgt die Berechnung aber unter Berücksichtigung der Tilgung, sprich die Darlehensumme nimmt ab.
die Berechnung des OLG Düsseldorf kenne ich nicht!
Aber soweit mir bekannt ist, werden bei einer Rückabwicklung nach Widerspruch auf der Seite der Bank die ursprüngliche Darlehenssumme ohne Anrechnung von Tilgungszahlungen zu marktüblichen Zins verzinst und dafür auf deiner Seite alle Zahlungen (also Zins- und Tilgungszahlungen) zu 5 Prozent über dem Basiszinssatz.
Ich erachte diese Berechnung für verbraucherfreubdlicher, da bei Anrechnung der Tilgungszahlungen diese ja lediglich als zum marktüblichen Zins (der niedriger als die 5 Prozent über Basiszins sein müsste) verzinst werden. (Ist etwas kompliziert, aber ich hoffe man versteht es).
Gruß und herzlichen Glückwunsch zu Deinem Erfolg!!!
ok, du meinst, dass sowohl für Darlehensgeber als auch für den Darlehensnehmer die Tilgungen unberücksichtigt bleiben und der Nutzungszins fest ist? Also:
Bank
Darlehensumme 100.000, Zins 5%, Nutzungszins 417€ und diesen Monat für Monat bis zum Widerruf berechnet. Eine Tilgung wurde nicht berücksichtigt.
Verbraucher: Alle geleisteten aufsummierten Zahlungen bis Widerruf sei 70.000€, Zins ist 5% über Basiszins%, Nutzungszins jeden Monat aber von 70.000€ berechnet .
Deine Berechnung ist meines Erachtens nicht ganz richtig. Deine Zahlungen werden jeweils für den Zeitraum seit dem sie geleistet wurden verzinst. Z.ß.
Zahlung am 1.1.2010 über 800,-€ verzinst für 43 Monate und den Rest von diesem;
Zahlung am 1.2.2010 über 800,-€ verzinst für 42 Monate und den Rest von diesem;
und so weiter...
Urteile zu dieser Berechnungsmethode habe ich nicht, meine mich aber zu erinnern, dass die Rückabwicklung und deren Berechnung Thema in dem Artikel der Stiftung Warentest aus Juni 2014 war; dort gibt es auch eine Exceltabelle zur genauen Berechnung.
Noch eine Frage zu Deinem Erfolg: Wie hast Du die Bank "überzeugen" können Deinen Widerruf anzunehmen und um welche Bank handelt es sich dabei?
Die Berechnung der Bank entspricht damit der "herkömmlichen Methode" der Excel des Finanztests. Hmm, es gibt noch die Winnecke Methode, muss ich mal in Ruhe durchrechnen.
Schade, dass hier keien Urteile genannt worden.
Der Wahnsinn ist allerdings der Unterschied der herkömmlichen Methode zur OLG Düsseldorf Methode, die eigentlich auch juristisch mehr Sinn macht, da ja Gebrauchsvorteile des Kreditnehmers berechnet werden, die nun mal abnehmen mit der Tilgung.
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist m.E. das einzige Urteil, welches sich ausführlich mit der Berechnung auseinandersetzt und die "Tilgungsmethode" anwendet, nach meinen Recherchen gibt es kein BGH-Urteil zur Berechnungsmethode, der BGH spricht immer von marktüblicher Verzinsung.
Zu beachten ist auch, dass dem Urteil des OLG Düsseldorf kein Hypothekendarlehn zugrunde lag. Es soll einen Unterschied machen, ob ein Rrealkredit oder ein Personalkredit widerrufen wird, wobei mir auch noch niemand schlüssig erklären konnte, wieso dem mit Blick auf die Höhe der Nutzungsentschädigung so sein soll.
Ebenso ist mir kein Urteil bekannt, welches dem Darlehensnehmer bei Widerruf eines Hypothekendarlehns 5% über EZB zubilligt. Der BGH hat für einen Personalkredit entschieden, dass es eine tatsächliche Vermutung gibt, dass eine Bank Nutzungen i.H.v. 5%-Punkten über EZB zieht und im Ergebnis dies dem Darlehensnehmer zugesprochen. Die Bank kann diese Vermutung natürlich widerlegen, einer reinen Bausparkasse dürfte dies auch gelingen.
Ein Urteil für einen Realkredit mit 5% über EZB für den Darlehnsnehmer suche ich auch.
PS: In meinem mittlerweile vor Gericht befindlichen Fall sind wir aktuell bei 10.000,00 Euro statt der ursprünglich geforderten 32.000 Euro angekommen, die ich noch zahlen soll.
Sorry, den letzten Abschnitt deines Posts hatte ich überlesen. Den Namen der Bank darf ich aufgrund einer Verschwiegenheitsklausel nicht nennen. Ist aber ein kleineres Institut im Norden.
Ich bin selber Jurist, aber kein RA und auch nicht juristisch tätig. Dafür haben die Kenntnisse und Titel aber noch gereicht. Der Fall war auch ein Klassiker mit "frühstens".
Das Urteil des OLG Düsseldorf ist m.E. das einzige Urteil, welches sich ausführlich mit der Berechnung auseinandersetzt und die "Tilgungsmethode" anwendet, nach meinen Recherchen gibt es kein BGH-Urteil zur Berechnungsmethode, der BGH spricht immer von marktüblicher Verzinsung.
cht befindlichen Fall sind wir aktuell bei 10.000,00 Euro statt der ursprünglich geforderten 32.000 Euro angekommen, die ich noch zahlen soll.
Ja, meine Recherchen haben auch keinen Erfolg zur Berechnungsmethode gebracht.
Rein denklogisch ist der Ansatz des OLG Düsseldorf am naheliegendsten. Es geht um Gebrauchsvorteile, deren Höhe sich ja "real" im Laufe der Tilgungen verändern. Daneben wird mit der "herkömmlichen Methode" des Finanztest auch im Grunde zwei verschiedene Berechnungsarten bezüglich der Gebrauchsvorteile angewandt. Die Gebrauchsvorteile des Darlehensnehmer werden unvveränderlich berechnet, aber nicht die des Darlehensgebers. Dafür gibt es nun gar keinen Rechtsgrund.
Auch die DiIfferenzierung zwischen Personalkredit und Realkredit leuchtet mir nicht ein.
Der Unterschied zum OLG Düsseldorf macht bei mir 9000€ aus. Die 5% über Basiszinsatz hat die Bank zum Glück selber auch verwendet. Mal sehen, was der Fachanwalt sagt, ich fürchte aber, dass die Kosten für das Beratungsgespräch aufgrund der unklaren Rechtslage besser angelegt wären.
Wer weiß bis wann eine Nutzungsentschädigung bei einer Rückabwicklung berechnet wird ? Bis zum Tag des Widerrufes oder bis zur Rückzahlung des Darlehen ? Wenn letzteres zutrifft, könnte man die Verzögerungstaktik nachvollziehen.
Hallo fragmichoffline,
auf die Gefahr hier gleich zerfleischt zu werden, schließe mich deiner Meinung an.Es ist moralisch nicht ganz ok von einem bewusst eingegangenen Vertrag einseitig zurück zu treten, nur weil man für sich selbst im Rücktritt einen Vorteil ausgemacht hat. Aber auch ich ziehe den "Widerrufsjoker" und zwar aus folgenden Gründen: bei der Durchsicht der Kombi-Bausparverträge hat sich herausgestellt, dass der Bankmitarbeiter vor knapp 6 Jahren "vergessen" uns darauf hinzuweisen, dass der tatsächliche, effektive Zinssatz bei der Variante "Vorausdarlehen mit gleichzeitigem Ansparen des Bausparvertrags" mitnichten den Zins vom Vorausdarlehen (4,24%) und vom Bausparvertrag (3,6%), sondern gerechnet auf die gesamte Laufzeit und unter Berücksichtigung sämtlicher anfallender Kosten satte 5,10% beträgt und das gleichbleibend über die ganzen 20 Jahre. Die zeitgleich aufgenommene Hypothek bei der selben Bank hat den Zinssatz von 4,87%. Außerdem ist ihm ein weiterer "kleiner" Fehler unterlaufen: die Festzinsbindung für das Vorausdarlehen läuft 2016 ab und der Bausparvertrag ist erst ab 2019 zuteilungsreif. Konnten wir nicht sehen, weil das Zuteilungsdatum nirgendwo erwähnt ist und dieses Datum nur nach recht umfangreichen Nachberechnungsversuchen herauskam. Der berechnete Schaden, der uns aus diesen "kleinen" Fehlern entsteht, beläuft sich auf knapp 34 000,00 Euro. In diesem Fall finde ich es legitim, diesem Bankmitarbeiter nicht mehr zu trauen und um unseren eigenen Schaden zu begrenzen zu versuchen aus den Verträgen mit dem "Widerrufsjoker" heraus zu kommen!
Wer weiß bis wann eine Nutzungsentschädigung bei einer Rückabwicklung berechnet wird ? Bis zum Tag des Widerrufes oder bis zur Rückzahlung des Darlehen ? Wenn letzteres zutrifft, könnte man die Verzögerungstaktik nachvollziehen.
Bis zum Tag des Widerrufes wir die Nutzungsentschädigung berrechnet, danach sind 30 Tage Zeit, die so errechnete und saldierte Restschuld an die Bank zu zahlen, danach erfolgt die übliche Verzugsverzinsung mit 5% über EZB.