ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
[...] c) Soweit die Beklagte die Widerrufsbelehrung unter der Überschrift „Meh-
rere Darlehensnehmer“ dahin ergänzt hat, dass jeder Darlehensnehmer seine
Willenserklärung gesondert widerrufen kann, handelt es sich um einen inhalt-
lich zutreffenden und mit Blick auf das Deutlichkeitsgebot unschädlichen Zu-
satz.
Sicherlich hat hier das OLG "Recht" in DIESEM Punkt..... aber diese Formulierung/Zusatz stellt eine Veränderung des ges. Musters dar .... und dies hat das OLG verkannt diesem Urteil. Es gibt eben in dem Muster diesen Unterpunkt eben nicht- also inhaltliche und optische Änderung - wie dies das OLG anderst sehen kann ist mir schleierhaft.
Um dies mal "krass" an einem Beispiel zu beleuchten:
Dies würde ja bedeuten, dass man einen halben Roman (z.b. den BGB Abdruck) als neuen Punkt einfügen könnte und das Muster noch immer keine Änderung erfahren hätte.
Sicherlich hat hier das OLG "Recht" in DIESEM Punkt..... aber diese Formulierung/Zusatz stellt eine Veränderung des ges. Musters dar .... und dies hat das OLG verkannt diesem Urteil. Es gibt eben in dem Muster diesen Unterpunkt eben nicht- also inhaltliche und optische Änderung.
Ich bin da ganz bei dir und wollte mich nicht der Auffassung des OLG hinsichtlich der Zulässigkeit von Ergänzungen der WRB anschließen.
Aber der Fragesteller wollte ja wissen, ob zum Komplex WRR bei mehreren DN Urteile bekannt sind und nur dazu wollte ich beitragen.
Aber der Fragesteller wollte ja wissen, ob zum Komplex WRR bei mehreren DN Urteile bekannt sind und nur dazu wollte ich beitragen.
Gegen dieses Urteil liegt eine "Nichtzulassungsbeschwerde" vor.... mal sehen...
Ich klage vor LG Karlsruhe. Werde also vermutlich auch beim OLG Stuttgart landen und der Gegner hat exakt dieses Urteil mir entgegen gehalten.
Ich habe diesen Punkt -neben vielen anderen - auch angeführt - jedoch nicht wegen des "Deutlichkeitgebotes" sondern weil dieser Punkt eben nicht im Muster enthalten ist. Mein Gegener ist die sehr kleine Bank des Ländles BW. Die haben aber keine Chance - die haben im Text rumgefummelt.
. Mein Gegener ist die sehr kleine Bank des Ländles BW. Die haben aber keine Chance - die haben im Text rumgefummelt.
Viel Erfolg wünsche ich dir.
Mein Gegner ist die DiBa und auch die haben den Mustertext nach "Gutsherrenart" umgestaltet, behaupten aber - wider besseres Wissen - sie hätten sich an das Muster gehalten. Mein Problem: Ich habe keine RSV bzw. diese ist nicht eintrittspflichtig. Sollte ich den Prozess ggf. verlieren ist mehr Geld flöten als ich in den letzten Jahren insgesamt an Zinsen gezahlt habe. Das lässt mich zögern eine Klage anzustrengen. Na, mal schaun, vielleicht macht mir der BGH noch ein bisschen Mut demnächst.
Hamm ist eine ganz sichere Bank für Verbraucher (die Urteile gegen Banken in WRB-Verfahren sind legendär) - wenn du gut begründest (Vertrag in Hamm unterschrieben, bei Vertragsschluss im Bezirk Hamm gewohnt) kriegen die Basketballer die Rüge in Hamm niemals durch.. Auch nicht beim LG Dortmund...
Im OLG-Bezirk Hamm würde ich das alles sofort machen.
Hamm ist eine ganz sichere Bank für Verbraucher (die Urteile gegen Banken in WRB-Verfahren sind legendär) - wenn du gut begründest (Vertrag in Hamm unterschrieben, bei Vertragsschluss im Bezirk Hamm gewohnt) kriegen die Basketballer die Rüge in Hamm niemals durch.. Auch nicht beim LG Dortmund...
Im OLG-Bezirk Hamm würde ich das alles sofort machen.
Sehe ich auch so. Nur entscheidet über die Rüge das angerufene LG endgültig - und von diesem speziellen habe ich bisher noch nichts zum WR gelesen - und nicht das OLG. Beschwerde gegen dessen Entscheidung ist nicht möglich. Nur in dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass das LG Frankfurt sich ebenfalls für unzuständig erklären würde, müsste tatsächlich das OLG entscheiden.
Das bedeutet das dein Betrag den du im Moment an deine Bank überweist ab der Ablehnung des WR komplett in die Tilgung geht, weil sich die Bank jetzt in Annahmeverzug befindet. Voraussetzung du setzt deinen WR vor Gericht durch. Ansonsten würde ich bei einem Vergleich dieses in die Überlegung mit einbeziehen, ob man ihn eingeht oder nicht und zu welchen Konditionen.
oder man fordert für diesen zeitraum die unter vorbehalt weiter gezahlten zinsen zurück > weiterer antrag in der klage !
oder man fordert für diesen zeitraum die unter vorbehalt weiter gezahlten zinsen zurück > weiterer antrag in der klage !
Verstehe ich es richtig, dass man nach Ablehnung des Widerrufs den Zinsanteil der Raten (also Rate abzgl. Tilgung), welche man nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung weiterhin leistet, sozusagen als "Sondertilgung" verstehen kann? Denn die weiterhin laufende Ratenzahlung deckt mit dem Tilgungsanteil die Tilgung selbst ab, die ja erfolgen muss (auch nach Widerruf), aber es fließen ja auch Zinsen, die der Bank ab Ablehnung des Widerrufs (oder bereits ab Widerruf?) eigentlich nicht mehr zustehen (wo gibt es eigentlich ein Urteil dazu?). Und damit erfolgt die Tilgung m.E. schneller, also eine "Sondertilgung". Sind meine Gedanken soweit korrekt?
Wenn man nun aber nach Ablehnung des Widerrufs in der Klage die Rückzahlung der Zinsen fordert, fällt der o.g. positive Effekt doch weg, oder übersehe ich hier etwas? Ich bekäme zwar unberechtigt gezahlte Zinsen zurück, aber was bedeutet das konkret für eine echte, komplette Rückabwicklung, wenn diese positiv per Urteil bestätigt wird - sagen wir nach 3-4 Jahren? Und was bedeutet das für die Zeit bis zum endgültigen Urteil? Ich meine, dass ich nicht ganz verstehe/abschätzen kann, ob es Vor- oder Nachteile hat, über die Zinsen zu streiten, die der Kunde nach Widerruf/Ablehnung der Bank weiterhin zahlt. Muss der Punkt in die Klageschrift oder hat der Kunde nach abgelehntem Widerruf im Rahmen einer kompletten Rückabwicklung nicht ohnehin einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Zinsen (zzgl. Nutzungen von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz). Wie seht Ihr das?
Das habe ich noch nicht ganz verstanden: Die DKB als Beklagte und Berufungsklägerin legt Berufung ein, aber begründet sie nicht innerhalb der (verlängerten) Frist? Dann wäre doch die Berufung per Beschluss als unzulässig zurückzuweisen. Wann hat das OLG denn der Termin anberaumt?
das steht noch zur Frage, habe eben meinen Anwalt kontaktiert um Licht ins Dunkle zu bringen!
Verstehe ich es richtig, dass man nach Ablehnung des Widerrufs den Zinsanteil der Raten (also Rate abzgl. Tilgung), welche man nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung weiterhin leistet, sozusagen als "Sondertilgung" verstehen kann? Denn die weiterhin laufende Ratenzahlung deckt mit dem Tilgungsanteil die Tilgung selbst ab, die ja erfolgen muss (auch nach Widerruf), aber es fließen ja auch Zinsen, die der Bank ab Ablehnung des Widerrufs (oder bereits ab Widerruf?) eigentlich nicht mehr zustehen (wo gibt es eigentlich ein Urteil dazu?). Und damit erfolgt die Tilgung m.E. schneller, also eine "Sondertilgung". Sind meine Gedanken soweit korrekt?
Wenn man nun aber nach Ablehnung des Widerrufs in der Klage die Rückzahlung der Zinsen fordert, fällt der o.g. positive Effekt doch weg, oder übersehe ich hier etwas? Ich bekäme zwar unberechtigt gezahlte Zinsen zurück, aber was bedeutet das konkret für eine echte, komplette Rückabwicklung, wenn diese positiv per Urteil bestätigt wird - sagen wir nach 3-4 Jahren? Und was bedeutet das für die Zeit bis zum endgültigen Urteil? Ich meine, dass ich nicht ganz verstehe/abschätzen kann, ob es Vor- oder Nachteile hat, über die Zinsen zu streiten, die der Kunde nach Widerruf/Ablehnung der Bank weiterhin zahlt. Muss der Punkt in die Klageschrift oder hat der Kunde nach abgelehntem Widerruf im Rahmen einer kompletten Rückabwicklung nicht ohnehin einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Zinsen (zzgl. Nutzungen von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz). Wie seht Ihr das?
Gehe eine Seite zurück#4715 , da hat das Ducnici prima aufgeschlüsselt.
Passt auch in den Klage Thread
LG Potsdam vom 17.06.2015, Az. 8 O 195/14
[...] c) Soweit die Beklagte die Widerrufsbelehrung unter der Überschrift „Mehrere Darlehensnehmer“ dahin ergänzt hat, dass jeder Darlehensnehmer seine Willenserklärung gesondert widerrufen kann, handelt es sich um einen inhaltlich zutreffenden und mit Blick auf das Deutlichkeitsgebot unschädlichen Zusatz.
aa) Der Hinweis gibt die Rechtslage richtig wieder. Schließen mehrere na-
türliche Personen gemeinschaftlich als Darlehensnehmer einen widerruflichen Verbrauchervertrag ab, kann grundsätzlich jeder unabhängig vom anderen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. [...]
Wenn nur der zweite der beiden DN widerrufen kann, weil er z. B. als neu hinzunommene DN nicht belehrt wurde. Bleibt dann der Erst-DN an den Vertrag gebunden?
Wenn einer von mehreren DN den Vertrag widerrufen hat, gilt der Vertrag als widerrufen!
Danke für Deine Einschätzung. Stammt sie aus Deinem schlauen Buch?
Zitat von BGB $ 139
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
Mich macht der letzte Halbsatz des Gesetzestextes misstrauisch.
Genau , das schlaue Buch weist auch auf 139 BGB hin.
Ich sehe das am Beispiel eines Ehepaares so: Wenn der Mann widerruft, ist alles nichtig, da die Frau ohne das Geld/Einkommen des Mannes den Darlehensvertrag niemals abgeschlossen hätte. Umgekehrt wahrscheinlich genauso.
Beispiel Investorengruppe: Widerruft einer, könnten die anderen möglichweise weitermachen, wenn Sie wollen. Aber auch hier ist doch klar darzulegen, dass die Gruppe ohne den Widerrufenden den Kredit-Vertrag niemals abgeschlossen hätte.
Hallo
Ich schreibe mal meinen verlauf des Einspruchs. DSL-Bank
Kredit am 1.6.2007 abgeschlossen (90000€)
Einspruch am 12.03.2015 mit Angebot auf eine außergerichtlichen Einigung
positiven bescheid am 10.07.2015
Die Bank bietet mir an den Kredit um ein Jahr Laufzeit zu kürzen was so.8700€
aus macht. werde wohl annehmen da ich so 2020 Fertig bin.