ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Aber folgender Punkt (die Hervorhebung von mir) erscheint mir etwas pauschal und auch unklar formuliert:In welchen denn bzw. wann nicht?
Es kann mehrere Gründe geben, warum ein Widerruf nicht sinnvoll ist:
- Ein geringes Kreditvolumen führt dazu, dass der Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten eines Widerrufs steht (immer vorausgesetzt, dass man ohne Anwalt wenig erreicht und diese Anwaltskosten auch selbst tragen muss)
- Bei Verbraucherdarlehen ohne werthaltige Besicherung (Auto, Urlaub, Möbel, Konsum) ist ein Widerruf in der Regel nicht sinnvoll, weil die Umschuldungsmöglichkeit oft nur eingeschränkt gegeben ist. Zudem sind diese Kredite häufig durch Hersteller subventioniert und dadurch günstig.
- Ähnliche Probleme können beispielsweise bei der Finanzierung von Solaranlagen auftauchen. Dort ist die Besicherung zwar werthaltig, dennoch finanzieren viele Banken solche Anlagen in der Regel nur beim Kauf. Die Umschuldung gebrauchter Anlagen ist zwar nicht unmöglich, aber selten.
Unter dem Strich geht es darum, klar zu machen, dass der Widerruf eines Darlehens zwar grundsätzlich in vielen Fällen möglich ist, in der Praxis meist aber nur für Immobilienkäufe wirklich sinnvoll ist. Dort gibt es ein werthaltiges Beleihungsobjekt, das auch in gebrauchtem Zustand als Sicherheit bei einer Umschuldung akzeptiert wird.
Bei größeren Landgerichten kann das bis zu 24 Monate dauern, weitere 12 vergehen mindestens bis zu einer Entscheidung des zuständigen OLG. Wird der BGH in Karlsruhe angerufen, dauert das mindestens noch einmal 12 - 18 Monate.
Also insgesamt 3 bis 4 Jahre bis zur höchstrichterlichen Entscheidung.
Mindestens!
Aber wenn man dann gewinnt, gibt es Zinsen für die gesamte Zeit.
Es kann mehrere Gründe geben, warum ein Widerruf nicht sinnvoll ist:
- Ein geringes Kreditvolumen führt dazu, dass der Ertrag in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten eines Widerrufs steht (immer vorausgesetzt, dass man ohne Anwalt wenig erreicht und diese Anwaltskosten auch selbst tragen muss)
- Bei Verbraucherdarlehen ohne werthaltige Besicherung (Auto, Urlaub, Möbel, Konsum) ist ein Widerruf in der Regel nicht sinnvoll, weil die Umschuldungsmöglichkeit oft nur eingeschränkt gegeben ist. Zudem sind diese Kredite häufig durch Hersteller subventioniert und dadurch günstig.
- Ähnliche Probleme können beispielsweise bei der Finanzierung von Solaranlagen auftauchen. Dort ist die Besicherung zwar werthaltig, dennoch finanzieren viele Banken solche Anlagen in der Regel nur beim Kauf. Die Umschuldung gebrauchter Anlagen ist zwar nicht unmöglich, aber selten.
Unter dem Strich geht es darum, klar zu machen, dass der Widerruf eines Darlehens zwar grundsätzlich in vielen Fällen möglich ist, in der Praxis meist aber nur für Immobilienkäufe wirklich sinnvoll ist. Dort gibt es ein werthaltiges Beleihungsobjekt, das auch in gebrauchtem Zustand als Sicherheit bei einer Umschuldung akzeptiert wird.
In Ihrer Auflistung fehlt aber eine wichtige Konstellation, wo sich ein Widerruf eines nicht grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehens sehr lohnen kann und so fast immer auch eine RSV einspringt: Wenn die Kreditsumme bereits zurückgezahlt worden ist, im Vertrag ein deutlich höherer Zinssatz vereinbart worden war, der damals deutlich über dem Marktüblichen lag und sich die Bank auf diesen marktüblichen Zinssatz verweisen lassen muss. Letzteres ist der Fall, wenn der Vertrag vor dem Stichtag einer Gesetzesänderung abgeschlossen worden war. Leider kenne ich das Datum nicht, aber es geht um § 346 Abs. 2 S. 2 HS 2 BGB und § 495 Abs. 2 Nr. 3 HS 2 BGB. Wissen Sie, was ich meine? Welches Datum?
Zitat von BlueSkyX
Nur dumm, wenn bis dahin die Zinsen für die Anschlussfinanzierung deutlich gestiegen sind.
Wer ein Angebot für eine günstige Anschlussfinanzierung nachweisen kann, kann die Bank später wegen gestiegener Zinsen auf Schadensersatz verklagen. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, den Punkt gleich von vorn herein in die Klageschrift mit aufzunehmen, oder?
Vor allem wenn die RSV mit im Boot ist, gibt es doch kaum Gründe, einen Widerruf nicht zu erwägen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man nach einem Widerruf noch etwas draufzahlen muss, was theoretisch als "negativer Vorteil" angezeigt wird, wenn man diverse Spezialfälle mit dem Rechner von test.de durchrechnet. Oder was passiert, wenn ein Verbraucher einen Kreditvertrag widerruft, in dem ein Zinssatz vereinbart worden war, der unter dem Marktüblichen lag?
Achja, und dann gibt es noch Lebensversicherungen, bei denen man einmal sein Widerspruchsrecht überprüfen kann, weil die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war, ebenso kombinierte Berufsunfähigkeits-/ Lebensversicherungen, die wenig rentabel sind, Riesterrenten etc. Bei einigen muss der widerrufende Kunde allerdings für die Zeit, in der er Versicherungsschutz genoss, einen Teil der Prämien trotz Widerruf zahlen. Die Details dazu wurden schon irgendwo im Forum erörtert, aber das gehört halt weniger zu "Baufinanzierung".
Was haltet Ihr eigentlich von dem weiter oben zitierten Widerspruchstext? Ich finde zwar generell, dass man das Rad nicht neu erfinden muss, aber wenn es wichtige Aspekte gibt, die beim Musterbrief von test.de fehlen, wären Ergänzungen eine Überlegung wert.
Wer ein Angebot für eine günstige Anschlussfinanzierung nachweisen kann, kann die Bank später wegen gestiegener Zinsen auf Schadensersatz verklagen. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, den Punkt gleich von vorn herein in die Klageschrift mit aufzunehmen, oder?
Frage ist nur was dabei rumkommt. Die werden wohl kaum die komplette Zinsdifferenz auf 10 oder 15 Jahre zahlen.
Frage ist nur was dabei rumkommt. Die werden wohl kaum die komplette Zinsdifferenz auf 10 oder 15 Jahre zahlen.
Was sollte dagegen sprechen? Durch die rechtswidrige Ablehnung des WR haben sie dem DN im Fall des während des Prozesses eingetretenen Zinsanstiegs doch objektiv einen finanziellen Schaden zugefügt, der sich über die gesamte Zinsbindungsdauer auswirkt.
Vermutlich wird darüber natürlich wieder ein Gericht entscheiden müssen, da eine freiwillige Erstattung nicht zu erwarten ist.
Hallo,
ich hätte eine Frage bei mehreren Darlehensnehmern.
Nehmen wir mal an ein Ehepaar, also zwei Personen, sind Darlehensnehmer.
Was passiert, wenn nur einer den Widerruf erklärt?
Darf nur einer widerrufen?
Damit gilt der Darlehensvertrag als grundsätzlich widerrufen, obwohl nur ein Darlehensnehmer den Widerruf erklärt hat.
Die Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts gem. § 351 BGB ist auf den Widerruf nicht übertragbar. Sonst würde das Widerrufsrecht entsprechend europarechtlicher Vorgaben unzulässig eingeengt.
Damit gilt der Darlehensvertrag als grundsätzlich widerrufen, obwohl nur ein Darlehensnehmer den Widerruf erklärt hat.
Die Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts gem. § 351 BGB ist auf den Widerruf nicht übertragbar. Sonst würde das Widerrufsrecht entsprechend europarechtlicher Vorgaben unzulässig eingeengt.
Hast Du vielleicht dazu Literatur oder eine Entscheidung (Rechtsprechung) oder eine Fundstelle (Kommentar)?
die Terminierung ist für das OLG Brandenburg wohl normal (die kriegen ja alles aus Potsdam und die DKB geht grundsätzlich in Berufung - gewinnt aber trotzdem nicht).
Kannst Du mir noch einmal diese Daten nennen:
Datum Klageeinreichung
Datum Urteil
Datum Deiner Berufungserwiderung..
Klageeinreichung 08.09.2014
Urteil 25.03.2015
DKB Berufung eingelegt, 8 Wochen Frist genutzt
keine Berufungserwiderung sondern Termin beim OLG
Das hört sich aber ziemlich gut an. Da könntest Du ja schon Anfang 2016 das OLG-Urteil in den Händen haben.
Die DKB erwidert nicht auf die Berufung - dann scheinen die ja auch schon leicht resigniert zu haben.
Vielleicht wollen die alles ja schon vor dem OLG-Urteil beenden und kommen auf Dich zu...
ich habe ja überhaupt keine Ahnung, also die DKB legt Berufung ein, aber es gibt keine Begründung d.h. dann verhängt das OLG den Termin aufgrund der Fristverstreichung? Ok also kann es sein, dass die DKB sich jetzt außergerichtlich einigen will? Bzw. wenn es zu dem Termin beim OLG kommt, und wieder ein postives Urteil zu unseren Gunsten ausfällt können die ja wieder Berufung einlegen oder?