Widerrufsjoker - Erfahrungen

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  1. Avatar von enduristi
    enduristi ist offline
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    Standard Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo,

    ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.

    Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.

    Grüsse

    Endu

  2. Avatar von fighting lawyer
    fighting lawyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Der Hinweis auf den ausschließlichen Gerichtsstand nach § 24 ZPO irritiert mich jetzt auch. Es wird ja nicht um die Grundschuld gestritten, sondern um den Bestand des Vertrags. Dass die Grundschuld bei Wegfall des Vertragsverhältnisses zurück zu gewähren ist, ist doch nur die logische Nebenwirkung des Wegfall des Darlehensverhältnis, nicht aber Gegenstand des Streits, oder doch?
    Wenn explizit beantragt wurde, dass die Grundschuld zurückzugewähren ist (sei es durch Löschung, Abtretung oder Verzicht) kann es in der Tat sein, dass für diesen Antrag der ausschließliche Gerichtsstand nach § 24 ZPO gegeben ist. Dies müsste die Bank noch nicht mal rügen, sondern würde von Amts wegen vom Gericht geprüft und könnte schlimmstenfalls sogar dazu führen, dass der entsprechende Antrag allein wegen fehlender Unzuständigkeit als unzulässig abgewiesen wird (in der Sache selbst muss das Gericht dann gar nichts entscheiden). Eigentlich sollte das Gericht bei solchen Fragen aber mal vorher einen Hinweis geben, damit man als Kläger eventuell einen Verweisungsantrag stellen kann und nicht im Urteil damit kommen.

    Die Freigabe der Grundschuld ist übrigens nicht zwingend eine Nebenwirkung der Rückabwicklung. Da kommt es vielmehr erst einmal darauf an, was in der Zweckabrede zur Grundschuldbestellung vereinbart wurde. Hier könnten auch noch andere Verbindlichkeiten gesichert sein.

  3. Avatar von Harley
    Harley ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von fighting lawyer

    Die Freigabe der Grundschuld ist übrigens nicht zwingend eine Nebenwirkung der Rückabwicklung. Da kommt es vielmehr erst einmal darauf an, was in der Zweckabrede zur Grundschuldbestellung vereinbart wurde. Hier könnten auch noch andere Verbindlichkeiten gesichert sein.
    Ein sehr interessanter Hinweis. Angenommen ich habe 2 Darlehen bei derselben Bank jeweils abgesichert durch eine Grundschuld entsprechender Höhe an den beiden damit finanzierten Immobilien. In der Zweckerklärung ist jeweils festgelegt, dass die Grundschuld für die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung des DN mit dem DG haften soll. Bedeutet das etwa, dass der DG auch bei vollständiger Rückzahlung eines der Darlehen immer noch nicht verpflichtet wäre die entsprechende Grundschuld freizugeben?

    Das wäre insbesondere bedeutsam, wenn nur eines der Darlehen widerufbar ist, weil dann für dessen Umschuldung keine freie Sicherheit verfügbar wäre.

  4. Avatar von idalf
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hiho,

    so, habe auch meinen Widerruf gegen eine SPK letzte Woche versandt. Heute kam dann schon Brieflein in dem Sie mir freundlich mitteilen, das sie das nicht so sehen und davon ausgehen, das der Vertrag unverändert Bestand hat. Haben sehr schnell geantwortet. Brief wurde am 8. zugestellt und am 10. beantwortet.

    Nun heißt es dann auf zum Anwalt, damit er die Deckung bei der RSV einholt und dann geht es heiter weiter...

    Gruß
    Tim

  5. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Wo wird geklagt?

    Sparkassen-WRB sind aber in aller Regel so falsch (Fußnoten!!), dass man meist schon bei den OLGs Erfolg hat - wenn es einen nicht gerade nach Frankfurt oder Nürnberg verschlägt.

  6. Avatar von kreis96
    kreis96 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    - @derpicknikcer

    Hinsichtlich der optischen Gestaltung ist das Gericht noch nicht entschieden. Die Beschreibung „Information“ statt „Belehrung“ reicht möglicherweise im Sinne einer redaktionellen Änderung nicht aus, einen Fristbeginn nach hinten zu verlagern.


    Hallo derpicknicker,
    wir haben ja die gleiche WRB und ich hätte zu dieser Feststellung noch eine Klärung: die Widerrufsinformation bzw. die komplette WRB ist ja 1:1 vom Gesetzgeber aus Musterbelehrung des Jahres 2009 übernommen. Wenn der Richter diesen Teil der WRB als fehlerhaft einstuft, ja dann handelt es sich ja nicht um einen Fehler, den die Bank, sondern der Gesetzgeber verursacht hat. Das wäre dann ja eine neue Qualität. Könntest Du hier noch einmal Deinen RA befragen ?

  7. Avatar von idalf
    idalf ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hi Ram,

    wo geklagt wird weiß ich noch nicht. Wohnzeitpunkt zur Vertragszeitpunkt war Ginsheim => LG Darmstadt (?). Objekt steht in Mainz und Bank sitzt in Bad Kreuznach. Weiß nicht so recht was die beste Wahl wäre. Nach Darmstadt käme vermutlich Frankfurt, sodass ich das eher vermeiden wollen würde.

    Gruß

  8. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für Darmstadt ist OLG Frankfurt in 2. Instanz zuständig - du wirst den Bankenfreunden nicht entkommen.

    Es sei denn, der BGH hat die Herren bis zu deinem Verfahren zur Ordnung gerufen.

    Daran glauben viele Juristen fest...

  9. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Für Mainz käme in der zweiten Runde das OLG Koblenz, das hört sich nicht schlecht an.

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Weißt Du oder sonst jemand denn etwas zum LG Mainz und OLG Koblenz? Dort könnte es mich mit einem von vier Basketbällen verschlagen.

  11. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Vom OLG Koblenz ist mir bisher nichts bekannt - weder positiv, noch negativ. Das reicht schon einmal, um es dort zu versuchen.

  12. Avatar von mdachs
    mdachs ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von eugh
    Seht Ihr ein Problem mit dem Gerichtsstand? Ich nehme an, Du reichst nicht beim LG Frankfurt/Main die Klage ein. Falls nicht, begründet Dein RA den Gerichtsstand? Danke, dass Du uns auf dem Laufenden halten willst und viel Erfolg!
    Gerichtsstand bei mir ist Frankfurt ....... aber das "andere" Frankfurt
    Begründung meines Anwalts in der Klageschrift ist relativ einfach der Verweis auf die Zuständigkeit im Falle einer Leistungsklage seitens der Bank. Bin mal sehr gespannt. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand aus dem Forum dort schon etwas laufen hat. Auch mein Anwalt meint, dass das dortige LG in Sachen Widerruf noch recht unbeleckt ist.

    Übrigens ist die (teilweise) Freigabe der Grundschuld explizit Teil der Klage. Ich werde das auch nochmal hinsichtlich der Zweckerklärung prüfen und mit dem Anwalt besprechen.

  13. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    von RAM gelöscht

  14. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von mdachs
    Gerichtsstand bei mir ist Frankfurt ....... aber das "andere" Frankfurt
    Begründung meines Anwalts in der Klageschrift ist relativ einfach der Verweis auf die Zuständigkeit im Falle einer Leistungsklage seitens der Bank. Bin mal sehr gespannt. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand aus dem Forum dort schon etwas laufen hat. Auch mein Anwalt meint, dass das dortige LG in Sachen Widerruf noch recht unbeleckt ist.
    Dein Anwalt geht also auch davon aus, dass die DiBa seine Gerichtsstandswahl eventuell rügen wird und baut hier schon mal vor. Ist ja interessant.

    Würdest du uns bitte berichten, ob die Bank dennoch versuchen wird das Verfahren nach Frankfurt a. M. zu holen.


    Zitat Zitat von mdachs
    Übrigens ist die (teilweise) Freigabe der Grundschuld explizit Teil der Klage. Ich werde das auch nochmal hinsichtlich der Zweckerklärung prüfen und mit dem Anwalt besprechen.
    Wenn fighting lawyer mit seiner Ansicht Recht hat, dann sollte allein deshalb schon Frankfurt / Oder gemäß § 24 ZPO ausschließlicher Gerichtsstand sein.

  15. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zweite Instanz bei Frankfurt/Oder ist das OLG Brandenburg (6 U 55/08) - da wäre ich auch gern. Eine sichere Bank für Verbraucher!!!

  16. Avatar von Siebert78
    Siebert78 ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Hallo zusammen,

    vielleicht bringt mein kleiner Beitrag hier dem einen oder anderen was.

    Hab ein 20-Jahre-Immobiliendarlehen der DSL Bank aus dem Jahr 2006.

    Da ich keine Lust hatte, per Anwalt und großem Aufwand, dieses Thema hier anzugehen, hab ich einfach im Januar 2015 eine nette Email an die DSL Bank geschrieben mit dem Hinweis, dass meine Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist, ich aber eigentlich nicht gewillt bin, die Sache vor Gericht auszustreiten, sondern gerne an einer einvernehmlichen Einigung interessiert bin. Ziel war es, mein Darlehen so schnell es geht, komplett zu tilgen, um noch ein bisschen was einzusparen im Vergleich zum Austritt im Nov 2016 per Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren.

    Nach zig Anrufen und Mails (Rechtsabteilung überarbeitet usw), kam gestern endlich ein Schreiben der DSL Bank:
    Man ist auch nicht an einem Streit interessiert und daher bietet man mir zwei Varianten an:

    1. sofort zum 1.8.2015 raus aus dem Vertrag samt Rückzahlung des kompletten Restbetrages gegen eine einmalige Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) von 1600 Euro (statt angeblich 3200 Euro).

    2. Umschichtung in ein neues Darlehen mit 1,65% satt bisher 4,38% (Laufzeit 5 Jahre) samt ebenfalls einmaliger Zahlung von 1600 Euro.

    Alt. 2 kommt nicht in Frage, da ich dann kein Sonderkündigungsrecht mehr wahrnehmen kann zum Nov 2016.

    Die 1600 Euro von Variante 1 sind mir zu viel - ich will ohne Gebühr raus und hab das denen auch gleich nochmal per Email geschrieben. Mal sehen ob sie mir da nochmal entgegen kommen.

    Meine Ersparnis ist...egal wie...nicht extrem hoch im Vergleich zum Ausstieg im Nov 2016 per Sonderkündigung (ca. 3200 Euro wären es an Zinseinsparung, sofern ich ganz ohne Gebühr raus kann), aber ich wollte hier nur mal darlegen, dass es zumindest möglich ist, komplett ohne Anwalt und recht simpel per Email, die Bank dazu zu bewegen, entgegenzukommen in Sachen Widerruf.
    Bisher hörte man ja immer nur, dass ohne Anwalt gar nix geht bzw. sofort eine Absage kommt.

    Gruß
    Siebert

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Du solltest Dir mal ausrechnen lassen, was der klassische Widerruf bringt (Rückzahlung sämtlicher Zahlungen plus 5 Prozent).

    Ich glaube, da stehst Du um Längen besser, als bei Annahme eines DSL-Vorschlags.....

    Auf zum Anwalt!

  18. Avatar von Siebert78
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Ja....ist mir völlig klar.
    Ich hab nur aktuell aus privaten Gründen nicht die Nerven und die Zeit auf Streitereien vor Gericht bzw. mit Anwalt.

    Und wie ich hier lese, kann sich das ewig ziehen.

    Gibt's ne Seite, wo ich das genau ausrechnen kann, wieviel hier rausspringt am Ende?
    Anwaltskosten sind ja auch nicht ohne oder?

  19. Avatar von Trabbi
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Siebert78
    Hallo zusammen,

    vielleicht bringt mein kleiner Beitrag hier dem einen oder anderen was.

    Hab ein 20-Jahre-Immobiliendarlehen der DSL Bank aus dem Jahr 2006.

    Da ich keine Lust hatte, per Anwalt und großem Aufwand, dieses Thema hier anzugehen, hab ich einfach im Januar 2015 eine nette Email an die DSL Bank geschrieben mit dem Hinweis, dass meine Widerrufsbelehrung nicht korrekt ist, ich aber eigentlich nicht gewillt bin, die Sache vor Gericht auszustreiten, sondern gerne an einer einvernehmlichen Einigung interessiert bin. Ziel war es, mein Darlehen so schnell es geht, komplett zu tilgen, um noch ein bisschen was einzusparen im Vergleich zum Austritt im Nov 2016 per Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren.

    Nach zig Anrufen und Mails (Rechtsabteilung überarbeitet usw), kam gestern endlich ein Schreiben der DSL Bank:
    Man ist auch nicht an einem Streit interessiert und daher bittet man mir zwei Varianten an:

    1. sofort zum 1.8.2015 raus aus dem Vertrag samt Rückzahlung des kompletten Restbetrages gegen eine einmalige Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) von 1600 Euro (statt angeblich 3200 Euro).

    2. Umschichtung in ein neues Darlehen mit 1,65% satt bisher 4,38% (Laufzeit 5 Jahre) samt ebenfalls einmaliger Zahlung von 1600 Euro.

    Alt. 2 kommt nicht in Frage, da ich dann kein Sonderkündigungsrecht mehr wahrnehmen kann zum Nov 2016.

    Die 1600 Euro von Variante 1 sind mir zu viel - ich will ohne Gebühr raus und hab das denen auch gleich nochmal per Email geschrieben. Mal sehen ob sie mir da nochmal entgegen kommen.

    Meine Ersparnis ist...egal wie...nicht extrem hoch im Vergleich zum Ausstieg im Nov 2016 per Sonderkündigung (ca. 3200 Euro wären es an Zinseinsparung, sofern ich ganz ohne Gebühr raus kann), aber ich wollte hier nur mal darlegen, dass es zumindest möglich ist, komplett ohne Anwalt und recht simpel per Email, die Bank dazu zu bewegen, entgegenzukommen in Sachen Widerruf.
    Bisher hörte man ja immer nur, dass ohne Anwalt gar nix geht bzw. sofort eine Absage kommt.

    Gruß
    Siebert
    Wie hoch war denn deine Dahrlehnssumme ?

    Wenn die DSL mal reagiert hätte , hat Sie aber nicht. Die Klageerwiederung der DSL liegt noch im Postlager dank des Streikes.Per Fax will die Sachbearbeiterin unserem Anwalt das nicht senden (sind ihr zu viele Seiten). Getreu dem Motto "Wer viel schreibt ist im Unrecht"

  20. Avatar von Siebert78
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Darlehenssumme ist 175000 Euro.

  21. Avatar von fighting lawyer
    fighting lawyer ist offline

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Erfahrungen

    Zitat Zitat von Harley
    Ein sehr interessanter Hinweis. Angenommen ich habe 2 Darlehen bei derselben Bank jeweils abgesichert durch eine Grundschuld entsprechender Höhe an den beiden damit finanzierten Immobilien. In der Zweckerklärung ist jeweils festgelegt, dass die Grundschuld für die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung des DN mit dem DG haften soll. Bedeutet das etwa, dass der DG auch bei vollständiger Rückzahlung eines der Darlehen immer noch nicht verpflichtet wäre die entsprechende Grundschuld freizugeben?

    Das wäre insbesondere bedeutsam, wenn nur eines der Darlehen widerufbar ist, weil dann für dessen Umschuldung keine freie Sicherheit verfügbar wäre.
    Wenn die Bank durch die Tilgung eines der Darlehen übersichert ist, wäre sie in jedem Fall verpflichtet, einen Teilbetrag der Grundschuld freizugeben. Bei einer Umschuldung - wenn nur ein Darlehen widerrufen werden kann - bliebe dann nur die Teilabtretung (Abtretung des nicht mehr valutierten Teils der Grundschuld an den neuen Darlehensgeber) oder alternativ könnte die Bank den von ihr nicht mehr benötigten Teil der Grundschuld treuhänderisch als Sicherheit für die neu finanzierende Bank halten. Dazu müsste dann ein "dreiseitiger" Treuhandvertrag abgeschlossen werden, an dem also alle drei Parteien beteiligt sind: Die Grundschuldgläubigerin, die neue Darlehensgeberin und der Sicherungsgeber (also im Normalfall der Grundstückseigentümer, der ja auch der Darlehensnehmer sein dürfte).

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