ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
Ich kann bestätigen, dass sich Darlehensnehmer bei einer Einigung dazu verpflichten müssen oder jedenfalls verpflichtet haben, Stillschweigen zu bewahren.
Das Problem ist doch das die Banken ohne Druck gar nichts machen. Ohne Anwalt läuft doch sowieso nichts. Warum sollte ich Vertragswertcheck.de mehr glauben schenken? Ich nehme lieber den Anwalt meines Vertrauens. Meine Bank hatte mir ohne Anwalt noch nicht mal konkret geantwortet. Und das Urteil ist doch eindeutig ?Also klage ich. Die Banken machen auf Zermürbungstaktik. Und laut meinem Anwalt kommt es dann sowieso zu einem guten Vergleich da die Banken eh nicht vor Gericht wollen. Meine Klage läuft.
Immer diese Pauschalaussage, dass ohne Anwalt sowieso nichts zu erreichen sei.
Ich hatte "nur" das Ziel, aus meinem Altvertrag herauszukommen und zu den jetzigen Konditionen umzuschulden. Das ist mir komplett ohne Anwalt gelungen. Ich habe mich allerdings tagelang über mehrere Stunden eingelesen und dann an meine Bank einen freundlichen aber gut formulierten Brief geschrieben - natürlich mit Fristsetzung und dem Hinweis bereit zu sein, weitere Schritte einzuleiten.
Nachdem der Brief kurze Zeit bei der Bank war konnte ich telefonisch deutlich vernehmen, dass wir bei einem Termin zu einer friedlichen Lösung kommen werden - was dann auch der Fall war.
Eine Verschwiegenheitsklausel wurde weder erwähnt noch gefordert.
Wie heißt es immer so schön - der Anwalt gewinnt immer.
Aber nicht bei mir
Letztlich muss jeder selbst wissen, was er macht. Meine wahre Schilderung stellt keine Rechtsberatung dar und ich bin für das was ich hier geschrieben habe in keiner Weise haftbar zu machen.
Es hat halt nicht jeder so eine tolle Bank wie Du !
Zitat von finanzdackel
Immer diese Pauschalaussage, dass ohne Anwalt sowieso nichts zu erreichen sei.
Ich hatte "nur" das Ziel, aus meinem Altvertrag herauszukommen und zu den jetzigen Konditionen umzuschulden. Das ist mir komplett ohne Anwalt gelungen. Ich habe mich allerdings tagelang über mehrere Stunden eingelesen und dann an meine Bank einen freundlichen aber gut formulierten Brief geschrieben - natürlich mit Fristsetzung und dem Hinweis bereit zu sein, weitere Schritte einzuleiten.
Nachdem der Brief kurze Zeit bei der Bank war konnte ich telefonisch deutlich vernehmen, dass wir bei einem Termin zu einer friedlichen Lösung kommen werden - was dann auch der Fall war.
Eine Verschwiegenheitsklausel wurde weder erwähnt noch gefordert.
Wie heißt es immer so schön - der Anwalt gewinnt immer.
Aber nicht bei mir
Letztlich muss jeder selbst wissen, was er macht. Meine wahre Schilderung stellt keine Rechtsberatung dar und ich bin für das was ich hier geschrieben habe in keiner Weise haftbar zu machen.
Hi, die Bank würde mich auch interessieren. Bei mir läuft es mit der Diba schwieriger. Erst wurde ein neuer Vertrag über einen Anwalt abgelehnt. Dann habe ich den Widerspruch selbst per Rückschein an die Diba geschickt und nun keine Antwort seit vier Wochen. Es sieht so aus, als wenn die Diba eine gewisse Strategie fährt. 1. Ablehnung, 2. Ignorieren und weiter auf Zeit spielen und Geld kassieren. Wer ohne Anwalt an einen neuen Vertrag kommt hat Schwein gehabt. Für die meisten von uns geht es nicht ohne Anwalt und Gericht. Das dürfte ca. 90% der Kunden abhalten und so können die Banken das meiste Geld behalten. Ich mache mit einem Anwalt weiter, da die Banken uns nur mürbe machen wollen.
Gruss
Mike
Die Banken fahren gerne eine Zermürbungstaktik um viel Zeit zu sparen. Ist leider so.
Am besten sind immer eingeschaltete Schreiben von Anwälten die auch Druck machen können
Mit Diba und Sparkasse hat meine Bank nichts zu tun, so viel kann ich verraten :-)
So wie ich das hier lese scheine ich wirklich viel Glück gehabt zu haben - deshalb bleibe ich als sehr zufriedener Kunde auch bei meiner Bank, und die verdient ja auch jetzt noch an mir, wenn auch nicht so viel wie vorher.
Hätte ich so keinen Erfolg gehabt hätte ich auf einen Fachanwalt zurückgegriffen, eben mit dem Risiko, dass ich dabei im schlimmsten Fall auch verlieren kann. Das kann dann wie ich gelesen habe schon auch mal eine stattliche Summe sein.
Ich drücke allen die Daumen, bei denen sich die Banken quer stellen und wünsche euch viel Glück.
@all,
ja, es ist immer eine Frage der Taktik und der richtigen Argumentation. Finanzdackel hat sicherlich Glück mit seiner Bank gehabt. Das ist aber leider die Ausnahme. Glückwunsch Finanzdackel. Da Du aber den Namen der Bank nicht nennst lässt vermuten, dass auch Du eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben hast.
Grundsätzlich ist es sehr schwierig auf eigenen Faust mit den Banken zu verhandeln. Meiner Erfahrung nach ist es fast immer nötig einen Anwalt zu beauftragen. Wer Glück hat findet sogar einen Anwalt oder eine Anwältin (Ihr wisst schon welche ich meine), die vielen Banken bereits bekannt ist und schon vorweisbare Erfolge erzielt hat.
Ein solch guter Ruf kann möglichen aussergerichtlichen Verhandlungen nicht schaden. Das ist natürlich auch keine Garantie, dass das immer funktioniert.
Hallo allerseits.
Ich bin auch mal wieder hier mit Neuigkeiten. Die Klage ist seit ner Weile raus und die Bank schrieb meinem Anwalt an der Klage vorbei einen Brief, welcher mit dem Satz endet: "Von weiterem Schriftverkehr bitten wir abzusehen".
Tenor des Briefes ist, dass das Widerrufsrecht aufgrund der nunmehr über 5jährigen Vertragsdauer verwirkt sei. Angeführt werden Gerichtsentscheidungen, die sich zum Großteil auf Versicherungsverhältnisse beziehen. Ich führe mal paar AZ an, ohne dass ich im Einzelnen gelesen hätte:
OLG München 27 U 920/13
Hanseatisches OLG 13 U 157/12
OLG Karlsruhe 12 U 151/12
LG Koblenz 3O 545/12
LG Wiesbaden 9 O 114/13
Die D*B Bank gibt an, das seinerzeit gültige Muster der Belehrung vollständig übernommen zu haben, was allerdings nicht stimmt. Das sei laut Bank sowieso völlig unerheblich, weil der Widerruf verwirkt sei.
Letztendlich schreibt die Bank, die Widerrufsbelehrung sei dafür da, dass man in einer überraschenden Situation vor vorschnellen Vertragsschlüssen bewahrt würde bzw. solche zeitnah rückgängig machen kann. Bei einer Finanzierung habe man sich hinreichend mit der Materie beschäftigt und sei daher keiner überraschenden Situation ausgesetzt gewesen, welche Jahre später einen Widerruf rechtfertigt.
Es ist davon auszugehen, dass die Klage zum Zeitpunkt dieser Antwort bereits zugestellt war. Ob die Bank sich davon eine Klagerücknahme verspricht? Kurios....
Hallo zusammen,
das ist die neueste Karte der Banken. Jetzt versuchen sie es mit Verwirkung des Rechtsanspruchs, da es ja schon so lange her ist. Nur wir haben erst jetzt von der Unrechtmäßigkeit der Verträge erfahren, da kann es eigentlich nicht Verwirkt sein. Es sollte aber jeder asap seine Ansprüche bei der Bank gelten machen, da die mit diesem Trick den Widerspruch aushebeln wollen.
Gruss
Mikelike123
Ich habe mich jetzt mal durch das Forum gelesen und kann hoffentlich einiges zur Verwirrung beitragen.
Was mich derzeit am meisten irritiert, ist das Gesetzbuch mit Kommentar "Verbraucherkreditrecht" (nagelneu vom 10. Juli 2014, 129 Euronen). Daraus geht hervor, dass mit Wirkung des neuen Verbraucherrechts am 13.6.2014 die Banken bei der Rückabwicklung der widerrufenen Darlehen keinerlei Zahlungen (Nutzungen, Zinsen) mehr zahlen müssen. Nur der Verbraucher muss noch an die Bank Nutzungsausgleich ( vertragliche Zinsen) zahlen.
Glücklich, wer die Klage bzw. den Widerruf bis zum 12.6.2014 eingereicht hat.
Hat da jemand schon mal etwas zu gehört/gelesen.
Gibt es hier Erfahrungen mit easyCredit/Team Bank?
Verwirkung ist das neueste Spiel der Banken. Aber das ist ein steiniger Weg, denn der BGH erkennt nur in den seltensten Fällen auf Verwirkung. Ein entsprechendes Bankenurteil vpom BGH ist mir nicht bekannt.
Aber berühmte Juristen haben sich des Falles angenommen und plädieren dafür, was aber heißt das alles absolut ungeklärt ist:
Zitat: (komplett5en Aufsatz gibts im Netz)
Habersack, Mathias/Schürnbrand, Jan*
Verwirkung des Widerrufsrechts aus einem Verbraucherdarlehensvertrag bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Der nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrte Verbraucher verfügt als Darlehensnehmer im Ausgangspunkt über ein „ewiges“, d.h. keiner spezialgesetzlichen Befristung unterliegendes Gestaltungsrecht. Der Annahme wiederum, er habe sein Recht im Einzelfall verwirkt, steht die höchstrichterliche Rechtsprechung aus guten Gründen sehr zurückhaltend gegenüber. In bestimmten Fällen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung – das ist die These des folgenden Beitrags – kann der Verwirkungseinwand aber doch begründet sein.
Hallo zusammen,
gibt es neue "Wasserstandsmeldungen" von den Banken?
Meine Bank schweigt seit fünf Wochen auf meinen Widerruf, deshalb morgen der Termin beim Anwalt.
Gruss
Mike
die Banken mauern: Eine Nürnberger Bank lehnt Widerruf grundsätzlich ab ("unsere Widerrufsbelehrung ist ordnungsgemäß")
die BB (gehört jetzt zu einer großen deutschen Bank) reagiert gar nicht.
Ich habe jetzt in beiden Fällen Klageauftrag erteilt. (nach Deckungszusage RSV) Dann kommt jetzt von den Bank-Anwälten wahrscheinlich die Karte "Verwirkung"...
@ram,
ja, es gibt Erfahrungen. Das Landgericht Nürnberg steht voll auf der Seite der Teambank. In Bayern ticken die Uhren anders. Das BGB ist dort wohl das "Bayrische Gestzbuch" und der BGH wahrscheinlich der "Bayrische Gerichtshof".
Sämtliche Entscheidungen anderer, teilweise höherer Gerichte werden dort ignoriert. Ähnlich wie in Mönchengladbach.
Ich weiß aber aus zuverlässiger Quelle, dass RAin Dubas gegeb einige Urteile aus Nürnberg bereits Berufung beim zuständigen OLG eingelegt hat. Es bleibt abzuwarten was dabei heraus kommt.