ich bin gerade dabei meine Widerrufsbelehrungen überprüfen zu lassen ob diese evtl. fehlerhaft sind und ich die im letzten Oktober bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung der Bank zurückfordern kann. Speziell eine Widerrufsbelehrung scheint fehlerhaft zu sein.
Gibt es hier User die hierzu Erfahrungen gemacht haben? Gerne würde ich mich diesbezüglich austauschen, auch per PN oder Email.
nach erfolglosem Widerruf und Einreichung der Klage habe ich gestern erfahren, dass der Gütetermin im April nächsten Jahres stattfinden soll. Zuständig ist das Landgericht Düsseldorf.
Frage mich, ob der Joker nicht nach hinten los geht?
Wer weiß wie dann die Konditionen sind, die Zusage zu einer Anschlussfinanzierung habe ich bereits seit mehreren Monaten.
Dann hast Du ja die Konditionen zum Zeitpunkt des Widerrufes vorliegen...
=> ab Ablehnung des WR durch die Bank steht ihr keine Verzinsung des Darlehens mehr zu...warum soll sie für ihr rechtswidriges Verhalten noch belohnt werden?
=> Angebotszins hast Du ja...maximal wäre dieser anzusetzen...
=> im Klageantrag noch mit aufnehmen, dass jeglicher entstandener und zukünftig entstehender Schaden durch die Ablehnung des Widerrufes von der Bank zu erstatten ist...
Schliesst Du dann zu einem höherem Zins ab als Du hättest abschliessen können, wenn die Bank dem WR anerkannt hätte, wäre die Differenz dann von der Bank zu erstatten....
Klar dreht sich hier die Katze im Kreis.... denn um den Widerruf aussprechen zu können, braucht ein juristischer Laie vorher eine Beratung...es sind ja einige Dinge zu beachten, man kann einiges falsch machen und braucht auch sowas wie eine Anschlussfinanzierung falls doch die Bank gleich einwilligt...
Für den Widerruf gibt es ja beispielsweise das Musterschreiben der IG Widerruf, das in diesem Beitrag verlinkt ist. Dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt.
Was die Anschlussfinanzierung angeht: Klar können vorsichtige Gemüter vorab eine Finanzierungszusage beantragen. Aber in der Praxis bringt das nichts. Denn eine verbindliche Zusage hat eine Frist von max. 30 Tagen und in diesem Zeitraum bringt man den Widerruf ohnehin nicht über die Bühne.
Eine solche Finanzierungszusage hilft also nur in dem theoretischen Fall, in dem die Bank den Widerruf sofort akzeptiert und eine vollständige Rückabwicklung des Darlehens einleitet. Das ist uns in der Praxis der IG Widerruf genau Null mal passiert. Siehe dazu auch diesen Beitrag.
Für den Widerruf gibt es ja beispielsweise das Musterschreiben der IG Widerruf, das in diesem Beitrag verlinkt ist. Dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt.
Was die Anschlussfinanzierung angeht: Klar können vorsichtige Gemüter vorab eine Finanzierungszusage beantragen. Aber in der Praxis bringt das nichts. Denn eine verbindliche Zusage hat eine Frist von max. 30 Tagen und in diesem Zeitraum bringt man den Widerruf ohnehin nicht über die Bühne.
Eine solche Finanzierungszusage hilft also nur in dem theoretischen Fall, in dem die Bank den Widerruf sofort akzeptiert und eine vollständige Rückabwicklung des Darlehens einleitet. Das ist uns in der Praxis der IG Widerruf genau Null mal passiert. Siehe dazu auch diesen Beitrag.
Mag sein. Aber wenn ich keine Anschlussfinanzierung zum Zeitpunkt des WR bekomme, aus welchen Gründen auch immer (Bonität, Rang, Beleihungswert etc.), werde ich mich später auch schwer tun. Was nützt mir dann also eine Klage oder Verhandlung über einen Vergleich wenn ich das Darlehen nicht ablösen kann?
Also ist das eigentlich die allererste Hürde die ich nehmen muss.
Schön dass die IG Widerruf den Musterbrief dahingehend geändert hat, dass jetzt der WR erklärt wird.
Meiner Meinung nach ist aber der Musterbrief zu weit erklärend. Wenn ich eine Ablehnung herbei führen möchte damit eine RSV bezüglich der Deckungszusage in die Pflicht genommen werden kann, wäre meiner Meinung nach ein einfacher Dreizeiler mit Fristsetzung zielführender.
Und wie RAM bemerkt...ohne ein Angebot (&Zusage, dass man das Darlehen bekommen würde, ggf. reicht auch hier die/der Sachbearbeiter als Zeuge) zum Zeitpunkt des WR hat man nichts in der Hand wenn man nachher bei steigendem Zins die Bank zum Schadensersatz verpflichten möchte...
...denn man sieht ja, wie irreführend etc. die WRB ausgeführt wurden sind und das geschah nicht allein aus Versehen...
Kann ich mir - offen gesagt - nicht vorstellen. Keine Bank wird die WRB absichtlich missverständlich und damit fehlerhaft formuliert haben um DN von einem WR abzuhalten. Der Anteil der DN, die innerhalb der 14 tägigen Widerrufsfrist tatsächlich widerrufen wird verschwindend gering sein. Da dürfte eher Unfähigkeit die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen im Spiel gewesen sein.
Zitat von ducnici
Praktisch gesehen, wenn der Anwalt seriös ist, müsste er bei einer Erstberatung darauf hinweisen...er kann ja sagen...WRB ist unwirksam, Vertrag widerrufbar, haben Sie eine RSV, wenn nein...abschliessen...ggf. 3 Monate noch warten...Anschlussfinanzierung sicherstellen...mit 3 Zeiler und Fristsetzung widerrufen Sie selbst und wenn die Ablehnung da ist kommen Sie wieder vorbei...falls Sie dazwischen noch Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an....
So müsste das eigentlich ablaufen...
Ja, so sollte das ablaufen, wenn der Anwalt nicht nur seinen eigenen Vorteil im Auge hat. Vorbildlich ist das m.E. bei dieser Kanzlei gelöst. Da wird dem Mandanten nicht nur der Widerruf in Eigenregie nahegelegt, sondern auch noch eine Musterformulierung im Rahmen der Erstberatung zur Verfügung gestellt.
Zur "Anschlussfinanzierung":
Ich denke auch, dass ein möglichst "verbindliches" Angebot (also nicht nur ein Auszug eines "Online-Rechners", sondern etwas individuell Abgestimmtes) vor allem nützlich ist, um später Schadensersatz von der Bank zu fordern, die einen Widerruf abgelehnt und damit eine zügige Ablösung/Umschuldung verhindert/verzögert hat. Vor allem in Hinblick auf die langen Klagewege können dann nochmals ordentliche Summen zusammenkommen, wenn die Zinsen seit Widerruf angestiegen sind.
Dann hast Du ja die Konditionen zum Zeitpunkt des Widerrufes vorliegen...
=> ab Ablehnung des WR durch die Bank steht ihr keine Verzinsung des Darlehens mehr zu...warum soll sie für ihr rechtswidriges Verhalten noch belohnt werden?
=> Angebotszins hast Du ja...maximal wäre dieser anzusetzen...
=> im Klageantrag noch mit aufnehmen, dass jeglicher entstandener und zukünftig entstehender Schaden durch die Ablehnung des Widerrufes von der Bank zu erstatten ist...
Schliesst Du dann zu einem höherem Zins ab als Du hättest abschliessen können, wenn die Bank dem WR anerkannt hätte, wäre die Differenz dann von der Bank zu erstatten....
;-)
Ok, dass macht Sinn.
Die WBR ist von 2009, Darlehensgeber die Sparda.
In dem Bericht von dem Link steht das 2008 also dieser Passus dem Muster einer WRB entspricht:
„Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung.“
Ist nicht genau dieser Satz bei Sparkassen schon mehrfach in Urteilen abgestraft worden ??
Gruß
Hallo,
kann sich bitte jemand zu meiner Frage äußern ?
Danke
kann sich bitte jemand zu meiner Frage äußern ?
Danke
Gruß
Versteh ich nicht... "frühestens" wurde schon vom BGH kassiert... oder geht es Dir um reine SPK Urteile?
Da wurde diese "frühestens" Belehrung in Zusammenhang mit "Frist im Einzelfall prüfen" etc. vom OLG Brandenburg und auch vom OLG München abgeurteilt...
Habe den Basketballern, während mein Anwalt die Klage vorbereitet, diese meinerseits nochmal angekündigt, verbunden mit der Frage, ob sie das nicht doch noch wie bei unserer anderen Immobilie auf einfachere Art aus der Welt schaffen wollen. Die Antwort war kurz "Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie Klage einreichen werden.", außerdem mögen sie nicht mehr mit uns, sondern nur noch mit unserem Anwalt korrespondieren...
Klage geht also die Tage raus, wir wählen dabei zunächst den kleinsten unserer drei Verträge. Werde weiter berichten.
Gerade die Klageerwiderung der Basketballer-Bank erhalten - es ist wirklich unglaublich. Deren Anwalt zitiert zehn Seiten lang rund ein Dutzend Urteile des LG Frankfurt und des OLG Frankfurt. Darunter vor allem das vom 7.7.14, bei dem die Revision beim BGH anhängig ist.
Die wollen trotzdem Blut sehen. Können sie haben.
Ich sehe diesen Schriftsatz als Mut der Verzweiflung.
Habe den Basketballern, während mein Anwalt die Klage vorbereitet, diese meinerseits nochmal angekündigt, verbunden mit der Frage, ob sie das nicht doch noch wie bei unserer anderen Immobilie auf einfachere Art aus der Welt schaffen wollen. Die Antwort war kurz "Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie Klage einreichen werden.", außerdem mögen sie nicht mehr mit uns, sondern nur noch mit unserem Anwalt korrespondieren...
Klage geht also die Tage raus, wir wählen dabei zunächst den kleinsten unserer drei Verträge. Werde weiter berichten.
Der Prozentsatz der DN, die nach erfolgtem WR auch tatsächlich die Klage einreichen, scheint schlicht sehr niedrig zu sein. Anders ist mir der Strategieschwenk der ING-DiBa zum Blockadeverhalten seit diesem Jahr nicht erklärbar.
Was mir wirklich nicht klar war: Die haben wirklich in jeder Bankenkammer, jedem Bankensenat des OLG in der Rhein-Main-Metropole echte Freunde.
Woran kannst du das fest machen?
Zitat von RAM
Kein Wunder, dass die immer hier den Gerichtsstand haben wollen
Hast du denn mal probiert die Klage an deinem Wohnort zu erheben? Und falls ja, kommen die mit der Gerichtsstandsrüge denn jedes Mal durch? Schließlich ist der Gerichtsstand des Erfüllungsorts als Klägergerichtsstand in § 29 ZPO verankert.